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Keine Garantie!

Keine Garantie!
Wusstet ihr, dass es auf Vibratoren keine Garantie gibt? Wir haben im November einen gekauft, der auch nicht ganz billig war. Seit letzte Woche geht er einfach nicht mehr. Da dachten wir, ok, Elektro --> zwei Jahre Garantie (Quittung hatten wir deshalb aufgehoben)
Heute im Geschäft wurde uns dann gesagt, dass Vibros unter die Kategorie Hygieneartikel fallen und es deshalb keine Garantie darauf gibt...
Tja, kann man nichts machen, aber hätte mich mal interessiert, ob das denn überall so ist! Habt ihr da andere Erfahrungen? Oder vielleicht denn passenden Gesetzesauszug?
***ek Mann
52 Beiträge
recht ist, was Recht ist.......
Servus Ihr!!

Rechtlich gesehen habt ihr mit dem Laden einen Kaufvertrag gem. §433 BGB abgeschlossen.

Mit dem Gefahrübergang, d.h. mit Übergabe des Toys ist die sog Sachmängelhaftung einschlägig.

Ist der Vibrator defekt, liegt ein Sachmangel gem. §434 I BGB vor. Da es sich bei Eurem Einkauf um einen sog. Verbrauchsgüterkauf gem. §474 BGB handelt, ist die Beweislastumkehr des §476 BGB gegeben, d.h. der Unternehmer/Händler hat zu beweisen, dass der Vibrator bei Übergabe noch NICHT defekt war. Es ist also nicht an euch darzulegen, dass das Toy bspw. nicht durch unsachgemäßen Gebrauch "zerstört" wurde.

Ist nunmehr ein Sachmangel gegeben, besteht gem. §§437 Nr. 1, 439 I ein sog. verschuldensunabhängiger Nacherfüllungsanspruch; d.h. der Händler muss enweder den Vibrator reparieren oder Euch ein NEUES Toy verschaffen. Letzteres ist für ihn regelmäßig wohl auch zumutbar.

Diese Anspüche können auch in keinem Falle bspw. durch Allgemeine Geschäfstbedingungen (AGBen) ausgeschlossn werden; dies -wie auch jede Umgehung dieser Regelung- ist gesetzlich gem. §475 I BGB verboten.

Verjährung tritt -wie von Euch schon angemerkt- gem. §438 I Nr. 3 BGB grds. innerhalb von 2 Jahren ein, wobei zu beachten ist, dass die oben angeführte "Mangelvermutung/Beweislastumkehr" gem. §476 BGB nur für die ersten 6 Monate nach Übergabe gilt.
Nach diesen 6 Monaten müsst IHR darlegen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang, d.h. beim "Kauf" vorhanden war, da es sich hierbei um eine sog. "anspruchsbegründende Tatsache" handelt. Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass Euch dies recht schwer fallen wird. Könnt ihr sodann das Vorliegen des Mangels nicht nachweisen, scheitert auch Euer Anspruch auf Nacherfüllung.

Grds. ist aber die pauschale Aussage: "Auf Vibs gibts keine ´Garantie´" falsch. Zwar handelt es sich hierbei nicht um eine "Garantie" im rechtlichen Sinne -dies ist etwas vollkommen anderes- sondern vielmehr um ein Gewährleistungsrecht.
Dieses kann jedoch auch nicht für sog. "Hyieneartikel" ausgeschlossen werden (s.o.) und ist innerhalb der ersten 6 Monate aufgrund der "Mangelvermutung" des §476 BGB zudem recht gut durchsetzbar.

Die genannten Normen des BGB sind im WWW unproblematisch auffindbar (Google!).
Vielen Dank schon mal
für die ausführliche Antwort! Das ist echt nett!
Wir hatten uns damit jetzt sowieso abgefunden und wie du schon sagst werden wir wohl in der Tat schlecht beweisen können, dass wir ihn nicht selbst kaputt bekommen haben *g* Dabei haben wir ihn immer nur voll und ganz sachgemäß eingesetzt *rotwerd*
Der Verkäufer war eh recht überrascht, anscheinend kommt da nicht grad jeden Tag jemand an um einen Vibrator zu reklamieren...
Also zumindest wieder was dazu gelernt, auch für Reklamationen anderer Art...
***ek Mann
52 Beiträge
Gern geschehen!
Mich wundert allerdings, dass der Laden da nicht ein wenig kulanter ist.....Dienstleistungswüste Deutschland *gr2* .....

In jedem Falle wünsche ich Euch VIEL GLÜCK bei Eurem nächsten Einkauf und noch mehr Spaß bei der Nutzung des erworbenen Gegenstandes!


Grüße aus Heidelberg!
*****her Mann
109 Beiträge
Umm...
Ich hasse es, den Spaß zu verderben, aber nach §476 BGB gilt folgendes:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Wenn der Kauf im November war, so sind 6 Monate (Dezember, Januar, Februar, März, April, Mai) vorbei und die Beweislast liegt wieder bei euch. Und zu beweisen dass das Ding bei Kauf mangelhaft war, halte ich für unmöglich. *hae*
Ja, das sagte auch Hayek schon!
Haben das schon mitbekommen, aber danke noch mal... Deswegen mein Kommentar, dass wir das wohl schlecht beweisen können...
Tja, dann haben wir halt jetzt nen schönen Dildo mehr und nen Vib weniger... Ein guter Grund um mal wieder nen größeren Einkauf zu starten *cool*
@***ek: Das haben wir uns acuh gedacht, aber in anderen Läden sind sie doch teilweise auch sehr kulant. Haben da eigentlich schon sehr gute Erfahrungen gemacht, das war allerdings unsere erste Reklamation in einem Sexshop...
*******1983 Frau
159 Beiträge
BGB im Sex-Forum... immer mal was neues!
*****her Mann
109 Beiträge
Da zeigt sich nur, dass Jura in wirklich jedem Bereich des Lebens eine Rolle spielen kann *fiesgrins*
Unverschämtheit
Ich würde mit dem Teil wedelnt in den Laden rennen und Schlagwörter wie "Gericht", "Anwalt" und "Kundenfreundlichkeit" nur so um mich werfen!
Dabei würde ich möglichst viele Pasanten mit einbeziehen.

Von Privatsphäre kann sowieso keine rede mehr sein. Schließlich müssen wir die alten kaputten Vibs ja schon persönlich zur Sammelstelle bringen.

Für die Zukunft solltet ihr aber was gelernt haben.
Vorher abklären wie es mit der Garantie aussieht.

Grüße senden


Danielea
@***ek

Das nenne ich mal eine umfassende Erklärung - super!

Da waren doch in einem anderen Thread noch 2 die ähnliche Probleme hatten. Wenn ich das noch mal wiederfinde bekommen die einen *geheimtipp* zu deinem Post!
ja ohne geht es heute nicht mehr
orion hatte meinen auch nicht getauscht

sagten auch das wäre nicht möglich aus hygiene (die sollten den doch nicht weiter verkaufen)

*lol*

lg
sabine
Keine Garantie?
Ich habe gestern bei Orion einen Jelly Anal gekauft und extra nochmal nach der Garantie gefragt. Sie meinte 6 Monate auf die Vibration.
Keine Garantie?
Ich habe gestern bei Orion einen Jelly Anal gekauft und extra nochmal nach der Garantie gefragt. Sie meinte 6 Monate auf die Vibration.
*********9_mv Mann
247 Beiträge
Ist schon seltsam
Allein aus dem Grunde das Ihr da öfter mal vorbei kommt und etwas kauft, hätt ich als Verkäufer den kaputten Vibro getauscht. Jetzt habt Ihr Stress einen anderen Laden zu suchen. Als Kunde würd ich da jedenfalls nicht weiter einkaufen.
Schöne Abhandlung
von Hayek zum kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht, rechtstheoretisch einwandfrei.

Da das Gebiet hier erkennbar meine berufliche Baustelle ist (ok, ich geb´s zu, ich hatte noch nie Mandanten die mangelhafte Vib´s ihr eigen nannten, es waren profanere Dinge). einmal ein paar praktische Erwägungen.

Fangen wir nochmal von vorne an, der Vib funktioniert nicht mehr, keine Glücksgefühle mehr, er hat also einen Mangel. Richtigerweise schreibt Hayek, dass ihr beweisen müsst, dass dieser Mangel bereits beim Erwerb vorgelegen hat. Was bedeutet dass nun praktisch? Die Gerichte erkennen regelmäßig, dass Euch als Verbrauchern der Nachweis regelmäßig schwerfällt. Deshalb wird üblicherweise gefragt und geprüft, ob der Mangel durch ein Verhalten des Käufers entstanden sein kann. Dies ist nachweisbar durch Zeugen und ein Sachverständigengutachten. Nein, letzterer prüft nicht am menschlichen Objekt die konkrete Einsatzvariante. Kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, ein Fehlgebrauch scheide aus, so wird regelmäßig der Gewährleistungsanspruch bejaht.

Im Falle eines gerichtlichen Rechtsstreites könnte ein entsprechender Vortrag daher wie folgt lauten:

"Vib ... am .... gekauft bei der Beklagten zu einem Preise von ...... Das Gerät wurde letztmals am ..... eingesetzt (wie passend *lol* ) und hiernach wieder in den Nachttisch gelegt. Zu diesem Zeitpunkt funktionierte das Gerät noch einwandfrei.

Beweis: 1. Zeugnis des Partners..............
2. Einholung eines Sachverständigengutachtens

Am .......... wollte die Klägerin im Beisein des Zeugen ........ das Gerät erneut benutzen. Sie musste jedoch feststellen, dass es nicht mehr zu betätigen war.

Beweis: Wie vor.

Fehlerhafte Batterien scheiden als Ursache der Mangels aus.

Beweis: Wie vor."


Ja ja, Juristen und Sex bzw. Schriftsätze über Sex, dazu gibt es eine Reihe amüsanter Entscheidungen.

Erfahrungsgemäß wird es zu einem derartigen Rechtsstreit (lohnt wegen der Kosten des Sachverständigen nur, wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt) aber nicht kommen. Ich empfehle meinen Mandanten in derartigen Fällen den "kleinen" Dienstweg. Also in den Laden rein und laut und bestimmend den Verkaufsstellenleiter verlangen. Diesem dann erklären, dass man nach Abklärung mit der Rechtsschutzversicherung bei einem Anwalt war. Dieser hat erklärt, der Hygieneeinwand sei wohl eher ein Fall für das Gewerbeaufsichtsamt als eine rechtlich zutreffende Auskunft. Laut Anwalt seien unzweifelhaft Gewährleistungsansprüche gegeben. Da der Anwalt wegen des geringen Streitwertes aber keine besondere Lust verspüre, extra eine Akte anzulegen, habe er empfohlen, ein letztes Mal persönlich vorbei zu gehen. In 3 von 4 Fällen folgt dann die berühmte "Kulanz"entscheidung und das Gerät wird gegen Geld zurückgenommen. Wichtig: Gerät nicht herausgeben zum Zwecke des Einschickens beim HErstellen, ohne das ihr vorher das Geld erhalten oder das Gerät vorher speziell gekennzeichnet wird. Bei Filialbetrieben ist auch oftmals ein Schreiben an die Zentrale hilfreich.

Alles Gute und viel Erfolg.
*********9_mv Mann
247 Beiträge
genau
und solltet Ihr noch keine Rechtsschutzversicherung haben, fürs nächste Mal bei mir melden, ich regel das.......grins.....
Also erst mal vielen lieben Dank euch allen! Ihr seid echt super!
Ich weiß noch nicht genau, ob wir nochmals hingehen und ein bisschen auf die K... hauen. Sollten wir zwar eigentlich, aber ich bin da irgendwie nicht so wirklich scharf drauf, hab im Moment viel anders um die Ohren...
Jetzt haben wir hier aber auf alle Fälle einen sehr informativen Threat für den nächsten mit gleichem Problem. Dies scheint ja öfters mal vorzukommen.
In diesem Sinne: Weiter so, ihr seid spitze!
Keine Garantie
Hallo, habe mich über die ausführlichen Rechtskommentare sehr amüsiert, vermutet man nicht in diesem Forum-
Mein Rat: Gönnt Euch einen Neuen *lol* und dem Vibro die Mülltonnenruhe! *bye*
Liebe Grüße, wetwetwet

***ek Mann
52 Beiträge
Jaja......die Rechtsverdreher
Ein wenig Streitlust gehört doch dazu..... *fiesgrins*

@****us
Ich frage mich gerade, welche Art von Gutachter wohl bestellt würde.........
Bodo vom Kiez, ein analytischer Elektrotechnik-Ingineur, eine blonde Sexshop-Madonna oder ein fachkundiger Beate-Uhse Produktentwickler?!?

In jedem Falle sollte ein gerichtliches Verfahren wegen eines 30,-- EUR Vibs das Amtsgericht und -mit Blick auf den eindrucksvollen Streitwert- auch den befassten Anwalt überaus fröhlich stimmen...........


Wie heißt dieses Edel-Sextoy aus den USA, das man für mehrere tausend EUR erweben kann? "Thrillhammer"? In diesem Falle wäre dann wohl auch der Rechtsweg zum BGH eröffnet. Wenn ein solches Urteil dann in der juristischen Standardliteratur auftaucht; ich würde mich für die Palandt-Kommentierung freiwillig melden *lol*

Danke für die praktischen Erwägungen. Allgemein bin ich jedoch der Auffassung, dass selbst die von Dir geschilderte Praxis an wenig an der Realität vorbei geht. Aus folgendem Grund:

Das "Hygiene-Argument" wird m.E. den berechtigten Forderungen insb. deswegen entgegengebracht, weil sich ein "respektierter Bürger" kaum wegen eines Sexspielzeuges der Gefahr einer öffentlichen Blamage aussetzen wird. So bringen es wohl nur JC-Mitglieder fertig, laut argumentierend wegen eines defekten Vibrators im öffentlichen Sexshop oder -wenn nötig- sogar im mündlichen Verfahren aufzutreten. Daher wird anscheinend allzu gerne das hergebrachte Moralverständnis ausgenutzt, um die Geltendmachung möglicher Ansprüche relativ sicher auszuschließen.

Es ist wohl kein Zufall, dass keiner Deiner Mandant bisher hinsichtlich eines derartigen Problems an Dich herangetreten ist; ......insb. mit Blick auf die beachtliche Sextoy-Dichte, die durch die JC-Gemeinschaft suggeriert wird, ein wundersames Ergebnis...............

@*******amba
Versucht es doch einmal. Damit rechnen die Leute im Sexshop aus o.g. Gründen wohl in der Tat nicht........den Spaß würde ich mir nicht entgehen lassen.
Wie gesagt: Ein wenig Streitlust gehört dazu! *fiesgrins*


@******wet
Hehe....jaaaaaaaja.........Jura ist (leider...oder Gott sei Dank?!?) fast überall! Inzwischen sogar im Bett....... *schock*
Ach ja, da lacht das Studentenherz ... hehe *zwinker*

Ich möchte mal meinen Senf zum Thema Hygieneartikel beisteuern (aber wirklich nur meine Meinung. Bin um diese Uhrzeit nämlich zu faul die Kommentare auszupacken...):

Grundsätzlich einmal sind Hygieneartikel zwar regelmäßig von der Rücknahme/ vom Umtausch aus verständlichen Gründen ausgeschlossen. Doch so eine Rücknahme / ein Umtausch passiert allerdings nicht aus einer rechtlichen Verpflichtung heraus sondern geschieht auf freiwilliger Basis der Händler und hat auch mit den Ansprüchen bei einem Sachmangel nichts zu tun. Soviel einmal zur Abgrenzung.

So, jetzt zum eigentlichen Problem: Der Verkäufer behauptet, er kann einen Hygieneartikel nicht zurücknehmen. Meiner MEinung nach muss allerdings auch bei Sachmängeln von Hygieneartikeln dem Käufer ein Recht auf Nachbesserung/Ersatzlieferung gewährt werden. Kleines Beispiel: Deine Frau kauft sich eine Packung O.B.s und benutzt diese auch ordnungsgemäß und als sie das Teil am nächsten Tag wieder entfernen will merkt sie, dass an ihren frisch erworbenen O.B.s die Schnürchen zum rausangeln fehlen. Oder du ziehst einen neu gekauften rosafarbenen Bikini an und aufgrund eines Produktionsfehlers wechselt bei der ersten Wasserberührung die Farbe von rosa nach durchsichtig. Da würde jeder normale Mensch sofort nach einer Nachbesserung schreien. Wieso soll das dann nicht auch bei einem Vibrator gelten?

So und jetzt müsste mir nur einer von euch Praktikern mal sagen ob mein GEschwätz von da oben auch in der REchtsprechung so umgesetzt wird oder ob meine Meinung mal wieder völlig daneben war... *ggg*

LG
***ek Mann
52 Beiträge
@****an

Dein OB-Fall ist wirklich das absolut GEILSTE Beispiel, das ich jemals zur Sachmängelhaftung lesen durfte!!! Echt!

*achtung*

Bei dem durchsichtigen Bikini würde ich meiner Freundin die Nacherfüllung wohl ausreden wollen........das muss doch so sein, oder nicht ?!??! *engel*

So falsch liegst Du im Übrigen mit Deiner Ansicht nicht! Bzgl. des Anspruchs sowie der praktischen Durchsetzung sei auf die erste Seite des Beitrags verwiesen; da steht schon ne ganze Menge.

Wenn wir hier allerdings noch länger juristisch herumpalawern, werden wir wahrscheinlich geächtet und des Forums verwiesen.......
Das Verständnis auf Seiten "normaler", zurechnungsfähiger und nicht vollkommen bescheuerter Menschen hält sich erfahrungsgemäß diesbezüglich in (SEHR ENGEN) Grenzen..... *snief2*

Hätte nicht gedacht, dass Du ne Juralette bist.....normalerweise führt der obligatorische Perlenbehang schon im Frühstadium zu hässlichen Haltungsschäden...!
(aufgrund des Tampon-Beispiels gehe ich davon aus, dass SIE das geschrieben hat. Als Mann würde auf eine solche Idee niemals kommen.......)

Grüße aus Heidelberg!
na wenigstens mal einer der meine Meinung vertritt. Kommt eigentlich eher selten vor. Aber wenn ich dann irgendwann mal die herrschende Meinung bin wird sich das hoffentlich ändern *ggg* hehe

Ach ja, ich bin übrigens der männliche Teil *schock* Jetzt aber genug der Juristerei. Das muss ich nämlich schon den ganzen Tag hören....
Keine Garantie
Bitte weitermachen mit der Juristerei *diegroessten* - ich habe hier schon mehrfach laut losgelacht- besonders das Beispiel mit dem OB ist klasse- und auch irgendwie gemein.......
Auf jeden Fall, wird mir das eine oder andere mit Sicherheit wieder einfallen, wenn ich das Toy das nächste Mal gemeinsam mit meinem Partner geniesse, ob er sich dann wohl fragt, warum ich lachen muss? *hae*
Liebe Grüße, wtwetwet
**af Mann
3.048 Beiträge
Öhm warum überhaupt in nen Elektroladen?Ich mein kaputtes Zeugs immer em Versand gemeldet und DIE haben mir das dann ersetzt.du hast doch kein "Vertrag" mit nem Elektrofutzi sondern mit dem Versandhaus bzw. dem Sexshop. *zwinker*
so jetzt aber
denke mal ob rechtlich oder nicht
wenn ich öfters was in einem geschäft kaufe und mal was defekt ist
sollte man nicht diskutieren sondern kundenfreundlich sein

das alles für 19,90 € *lach*
ausserdem wenn das ding 6 monate hält war es doch lange genug
würde ich sagen [b]es seihe denn ihr braucht ihn nur mal hin und wieder zu feiertagen[/b]

wenn ein kondom platzt geht ihr doch auch nicht hin und sagt möchte ich neu haben

bei mir war das teil einen tag alt und da ist ein umtausch eigentlich klar

lg
sabine
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