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Tipps für Scheidungswillige

Tipps für Scheidungswillige
Gerade eben mußte ich in einem Beitrag lesen, daß in Deutschland die meisten Ehen ohnehin einvernehmlich geschieden werden, Rachefeldzüge der/des Ex gibts hier sowieso nicht ("warum sollte sie sowas tun?") und Scheidung ist nach einem Jahr Trennung sowieso nur ein formaler Akt sei. Das hört sich ja ganz schön an, alles eitel Wonne, allein mir fehlt der Glaube!
Da ich in meinem Freundeskreis miterleben muß, welche Rosenkriege geführt werden können (in Österreich) und bei allem Respekt wirklich nicht glauben kann, daß in Deutschland alle Scheidungen so friedfertig und glatt aublaufen - da hätten die Juristen ja eine schlechte Standesvertretung - will ich mal versuchen, hier Erfahrungen und Tipps, v.a. in juristischer Hinsicht zu sammeln.
*oha* liebe niewieder...
frag mich... mein Mann erlebt das mit seiner Exfrau genaue Gegenteil von dem was du schreibst... und das seit 5 Jahren...



*blume*

Binchen
Das mit den vielen friedlichen Scheidungen war ja nur provokant gemeint, ich weiß schon, daß es in Deutschland nicht anders zugeht als in Österreich. Umsomehr hat mich dieser zitierte Beitrag auf die Palme gebracht.
Auch ich erlebe das, zum Glück nicht direkt betroffen, mit. Was mich besonders erbost, sind dabei gewisse juristische Spitzfindigkeiten, die zwar komplett gegen den Hausverstand gehen, aber durchaus angewandt werden.

Beispiel:
Ein Partner betreibt aktiv und einseitig die Trennung ("schickt den anderen in die Wüste"), man einigt sich schließlich (seitens des "Rausgeschmissenen" natürlich nur widerwillig) auf eine einvernehmliche Scheidung, die dann nicht sofort vollzogen wird, schließlich hat der "Rausgeschmissene" keine Eile, factum: innerhalb von 6 Monaten nach dem "Rausschmiß" wird die Scheidung seitens des Rausgeschmissenen nicht gerichtlich beantragt - facit: das Gericht nimmt daher an, daß der Rausgeschmissene eh nix dagegen gehabt hätte, sonst hätte er ja inner halb der 6 Monate reagiert! Dieser haarsträubende Umstand hat bei der Klärung, wer denn nun für die Zerrüttung der Ehe verantwortlich sei, große Bedeutung, zumindest in Österreich.
Daher Tipp: 6 Monatsfrist nicht übersehen!
Oh da
könnte ich einen ganzen roman zu schreiben. von wegen "friedlicher scheidung".
bei mir und meiner "ex" war es auch kein rosenkrieg mehr.
ne, das war schon ein perfekter "kreuzzug" schwert gegen schwert.
na was solls, ist vorbei.

lg
Lieber Wolf, vielleicht ein paar zweckdienliche Hinweise, v.a. bez. der deutschen Rechtslage?? Fehler, die man vermeiden sollte?
@niewieder
leider kann ich dir damit nicht mehr dienen.
nach denen gesetzen, nach denen ich geschieden wurde, die gibts nicht mehr.
*ggg*
war noch in der DDR.

lg
auch das gibt es
habe es durch meine kinder und neuen partner geschafft, aus einer 23j höllenehe aus zubrechen und mir ein komplettes neues leben auf zubauen.
Aber bin nicht der frau typ, die einen rosenkrieg führt.
Habe ihn alles gelassen und will auch keine finanziellen unterstützung.
Lieber habe ich mit allem nochmal bei 0 angefangen, als abhängig vom ex zusein. Anfang war zwar sehr schwer, aber ich bzw mit meinen neuen partner haben wir es geschafft.
Obwohl viele sagen, das ich blöd bin, aber das ist mir egal, wollte einfach meine ruhe und alles hinter mir lassen,
nun noch die scheidung und dann kann ich komplett damit abschließen.
Falsch zitiert und nicht verstanden
Liebe Niewieder, der bezug Deines Ausgangsposting zu meinem Beitrag anderswo ist verzerrt.
Gerade eben mußte ich in einem Beitrag lesen, daß in Deutschland die meisten Ehen ohnehin einvernehmlich geschieden werden, Rachefeldzüge der/des Ex gibts hier sowieso nicht ("warum sollte sie sowas tun?") und Scheidung ist nach einem Jahr Trennung sowieso nur ein formaler Akt sei. Das hört sich ja ganz schön an, alles eitel Wonne, allein mir fehlt der Glaube!
"Einvernehmliche Scheidung" heißt, dass der andere Teil sich JURISTISCH der Scheidung nicht widersetzt. Darauf bezieht ich auch die Formulierung "warum sollte sie so etwas tun?". Dies ist eine Sachaussage, die jeder überprüfen kann. Frag einfach mal einen Fachanwalt für Familienrecht. Dass eine Scheidung nach dem Trennungsjahr eine Formsache sei, habe ich ebenfalls nicht geschrieben. Ich habe lediglich geschrieben, dass man sich in Deutschland erst nach einem Jahr Trennung scheiden lassen kann. NICHTS geschrieben habe ich davon, was an Beziehungsdramen in so einer Situation abläuft, von "eitel Wonne" ganz zu schweigen.
Finde
dass man sich in Deutschland erst nach einem Jahr Trennung scheiden lassen kann.

diese regelung aber total idiotisch. echt.
wenn man sich auseinandergelebt hat, dann sollte auch schnellsten
schluss sein.
meine scheidung dauerte damals, ca. 2 wochen.
der "krieg" fand danach statt.

lg
Na so idiotisch
ist das gar nicht, lieber Wolf. Diese Regelung hat sich in der Praxis recht gut bewährt und verhindert bei uns viele "Spontanscheidungen", wie sie z.B. in den USA an der Tagesordnung sind (Motto: Nach drei Wochen Ehe gleich schon wieder geschieden).
wenn man sich auseinandergelebt hat, dann sollte auch schnellsten
schluss sein.
Wenn man sich auseinandergelebt hat, warum sollte man dann noch zusammen LEBEN?

Und noch mal zum Thema "einvernehmliche Scheidung". Damit ist schlicht und ergreifend folgendes gemeint. Wer sich scheiden lassen will, muss beim Familiengericht unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts KLAGEN. Der "Gegner" hat nun prinzipiell zwei Möglichkeiten: Er kann der Scheidung widersprechen oder halt nicht. Im ersten Fall entscheidet dann der Familienrichter, ob die Ehe geschieden wird oder nicht. Im zweiten Fall erübrigt sich das. Kommt die Scheidung dann zustande, entscheidet der Familienrichter außerdem über Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Versorgungsansprüche (Unterhalt, Rente), Kinder usw. Grundsätzlich ist es nun etwas albern, sich der Scheidung generell zu widersetzen ("nicht einvernehmlich"). Gestritten wird meist über die Modalitäten der Güter- und Kinderverteilung. Und wer hier keinen Ehevertrag hat, ist doppelt gef*ckt -- zusätzlich nämlich noch von den Rechtsanwälten.

gez. Masculor, geschieden (wär hätte das gedacht?)
Ehevertrag
Und wer hier keinen Ehevertrag hat, ist doppelt gef*ckt -- zusätzlich nämlich noch von den Rechtsanwälten

wenn ich eine frau liebe und wir heiraten möchten, was soll ein ehevertrag da?
gehe ich schon mit der absicht in die ehe, mich irgendwann scheiden zu lassen?
beim besten willen, das kann ich nicht nachvollziehen.
aber leider, bleiben meistens die männer sowieso bei einer scheidung auf der strecke.
egal, ob sie schuld haben oder nicht.
Ehevertrag
Lieber Wolf,

Ehevertrag und Liebe haben nichts miteinander zu tun. Die Statistik sagt uns, dass inzwischen auch in Deutschland weit mehr als die Hälfte der Ehen geschieden werden. Kommt es zur Scheidung, ist nun die Frage, was passiert:

• Mit einem Ehevertrag haben die beiden Beteiligten schon lange vorher selbst entschieden, was passiert. Es gibt keine Schlammschlacht um Materielles.

• Ohne Ehevertrag entscheiden andere, und in der Folge wird der Mann (in Deutschland) nicht selten an den Rand des Ruins gebracht und ein Start in eine neue Zukunft sehr, sehr schwer. Die deutsche Gesetzgebund und Rechtsprechung ist in diesem Punkt noch erbärmlicher als unser Gesundheitswesen. Wer sich darauf einlässt, ist selbst schuld.

Nach Schuld fragen die Familiengerichte seit Jahren nicht mehr. Man hat sich zu der treffenden Erkenntnis durchgerungen, dass am Scheitern einer Beziehung selten einer alleine Schuld haben kann.
Auszug aus einer Webseite
Vielleicht hilft es Einigen Menschen weiter.Ein paar Gesetze gibt es schon.

Trennungsjahr
Grundsätzlich müssen die Ehegatten vor einer Scheidung ein Jahr getrennt voneinander leben (§ 1566 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Das gilt auch, wenn beide Ehepartner einvernehmlich die Scheidung wollen.

Die Ehegatten leben dann getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht (§ 1567 BGB). Das kann dadurch geschehen, dass einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, es können aber auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennte Bereiche geschaffen werden, in denen nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet und gelebt wird. Es dürfen auch keine Versorgungsleistungen wie Kochen, Einkaufen, Bügeln für den anderen Partner erfolgen.

Auch wenn ein Ehepaar "seit langem nebeneinander her lebt", der gemeinsame Haushalt jedoch weiter besteht, darf die Ehe trotzdem erst dann geschieden werden, wenn die Eheleute ein Jahr "richtig" getrennt leben, da "eine auslaufende Form der ehelichen Lebensgemeinschaft mit arbeitsteiliger Gestaltung" nicht zum - für die Scheidung notwendigen - Trennungsjahr zählt (Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Aktenzeichen: 5 UF 82/99).

Allerdings: Sollte es während dieses Trennungsjahres zu einem Versöhnungsversuch gekommen sein und die Ehegatten wieder für kurze Zeit zusammengelebt haben, so unterbricht dies das Trennungsjahr nicht. Und: Kommt es zu häufigen Besuchen des Mannes bei seiner Frau und sogar zu gelegentlichen Mahlzeiten und einem gemeinsamen Urlaub in der Heimat der Frau, so wird dadurch das Trennungsjahr nicht unterbrochen, wenn die Kontakte sich aus der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinen beiden Kindern ergibt, kein ehelicher Verkehr stattgefunden hat und im Übrigen getrennte Wohnungen unterhalten werden. (Urteil des Oberlandesgerichtes Köln, Aktenzeichen 25 WF 185/01).

Wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt sind und in Übereinstimmung die Scheidung wollen, wird das Scheitern der Ehe vermutet (§ 1566 Absatz 1 BGB). Das Scheitern muss dann nicht gegenüber dem Gericht bewiesen werden.

Rechtstipp: Um eine Ehe schneller zu scheiden, wird in der Praxis das Trennungsjahr häufig "verkürzt". Da die Trennung auch in der gemeinsamen Ehewohnung stattfinden kann, kann sie vom Scheidungsrichter kaum kontrolliert werden. Soweit im Scheidungsantrag angegeben wird, dass die Ehegatten bereits ein Jahr getrennt leben und der andere Ehegatte die Angaben nicht bestreitet, muss der Richter die Ehe scheiden. Ein solches Vorgehen ist jedoch nur dann in Betracht zu sehen, wenn sich der Antragsteller sicher sein kann, dass der andere Ehegatte nicht widerspricht. Sonst wird der Antrag abgewiesen und er trägt alle Verfahrenskosten.

Doppelt gef*ckt - in der Tat
gehe ich schon mit der absicht in die ehe, mich irgendwann scheiden zu lassen?

Nein - ich denke, dies tut niemand - trotz aller (häufig eben auch nur vermeintlicher) Liebe - die schönste Liebe kann eines Tages "abhanden kommen"

Sachliche Romanze

Als sie einander acht Jahre kannten
(und man darf sagen: sie kannten sich gut),
kam ihre Liebe plötzlich abhanden.
Wie andern Leuten ein Stock oder Hut.

Sie waren traurig, betrugen sich heiter,
versuchten Küsse, als ob nichts sei,
und sahen sich an und wußten nicht weiter.
Da weinte sie schließlich. Und er stand dabei.

Vom Fenster aus konnte man Schiffen winken,
Er sagte es wäre schon Viertel nach Vier
und Zeit, irgendwo Kaffee zu trinken.
Nebenan übte ein Mensch Klavier.

Sie gingen ins kleinste Cafe am Ort
und rührten in ihren Tassen.
Am Abend saßen sie immer noch dort.
Sie saßen allein, und sie sprachen kein Wort
und konnten es einfach nicht fassen.

(Erich Kästner)

So ist das Leben eben.

Schon alleine die emotionale Trennung und das Auseinanderdividieren ist ein schmerzvoller Prozess - aus eigener leidvoller Erfahrung (eineinhalb Jahre Rosenkrieg, bei dem die Anwälte gerne mitkämpften und viel Kohle damit gemacht haben) kann ich nur sagen - ein Ehevertrag, einvernehmlich und in guten Zeiten abgeschlossen, hätte uns in schlechten Zeiten viel Leid und Geld erspart.

Viele Grüße
Angelika
Lieber Masculor!

Verzerrte Widergabe, ja, das mag schon sein, zumindest ein bißchen, allein, Dein Beitrag in diesem anderen Strang, quasi als Beschwichtigung der bedauernswerten Dame (Süße?) ging schon knapp in Fahrlässige. Es hörte sich so an, als sei nach einem halben Jahr Wartezeit alles erledigt, und sie brauche sich keine Gedanken über die Scheidung ihres Geliebten machen. Das erschein mir sehr unangebracht und - wie gesagt- schon fast fahrlässig. Wie wir inzwischen ja wissen, hat der betroffene Herr keinen Ehevertrag, sowie viele ihn nicht haben und wahrscheinlich viele im Nachhinein ihn sich wünschen. Auch ich würde an Stelle des Besserverdieners - und leider sind das immer noch hauptsächlich die Männer - keine Ehe ohne Vertag eingehen, aber wie wir ja sehen, ist das durchaus gängig.
Und da ich leider miterleben muß, wie sich ein solcher Rosenkrieg auch auf die andere, die "illegale" Beziehung auswirken kann, hielt ich es für angebracht, die Dame darauf hinzuweisen, Deinen Worten nur bedingt Glauben zu schenken.
Und die Formulierung hier am Anfang, nunja, ein bißchen spitz und sarkastisch, aber das solltest Du Deiner Lanzenbrecherin nicht verübeln, zumal Du Dich ja auch anderenorts über die mangelnde Würdigung bzw das Nichtverstehen Deines Humors alterierst.

es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut
**al Paar
195.223 Beiträge
JOY-Team 
grundsätzlich
sind verbindliche, rechtliche tipps bezüglich scheidung oder irgendwelcher anderer sachen im öffentlichen forum einer erotischen community nicht zulässig. dies nur zur allgemeinen information.

natürlich kann man sich über scheidungen und die damit verbundenen kurz- und langfristigen rosenkriege austauschen, rechtliche dinge sollen aber eher die klären, die damit tag-täglich arbeiten.

ich kann keinem empfehlen, einer aussage in einem öffentlichen forum zu 100 % glauben zu schenken und sich komplett darauf zu verlassen.

oftmals stecken tipps anderer user dahinter, die mit einem fundierten halbwissen zu glänzen wissen. wenn dann noch der satz "beim onkel des cousins eines freundes von mir war es so:..." kommt, wird es sowieso sehr kritisch...

lg moderator aral
ich kann keinem empfehlen, einer aussage in einem öffentlichen forum zu 100 % glauben zu schenken und sich komplett darauf zu verlassen.
Das ist auch ganz und gar nicht die Absicht, natürlich muß man sich im Anlaßfalle auf die Juristen stützen. Mir gings in erster Linie um die die oft haarsträubenden, juristischen Spitzfindigkeiten an die man/frau bei sich abzeichnender Scheidung beim besten Willen nicht denkt, die einem aber später auf den Kopf fallen.
********nner Mann
4.901 Beiträge
Da bei uns in Deutschland,
wie ja schon festgestellt wurde die reine Lehre des Zerüttungsprinzips gilt, spielen Spitzfindigkeiten bei der Frage, wer denn jetzt die Verantwortung für das Scheitern der Ehe trägt, nicht die geringste Rolle.

Gemeinheiten laufen allenfalls bei der Auseinandersetzung der Zugewinngemeinschaft, beim Versorgungsausgleich und bei der Frage des Unterhalts für den geschiedenen Ehegatten ab... aber was soll es? Wäre man nicht geschieden worden, hätte einen der Partner im Zweifel genauso ausgesaugt, oder?
Woran ich mich wirklich störe, sind die Gutachten, die den psychisch ach so kranken Geschiedenen attestieren, dass die dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Dann kann der andere Part bloß noch in den Untergrund gehen oder für einen Unfall sorgen...
Im Zeitalter der ausgelebten Bocklosigkeit, die von den Nervenärzten und sonstigen Psycho-Spezialisten auch noch als Krankheitsbild gepriesen wird, ist das die größte Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz eines geschiedenen Ehegatten, der dann zahlt bis er den kargen Rest seiner Rente bekommt, während sich der "kranke" Expartner den Lenz überhaupt macht.
also doch "bis das der Tod Euch scheide...." ?
ist das die größte Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz eines geschiedenen Ehegatten
klar, da hast Du recht, man sollte nur diese Tatsache auch ein bißchen umfassender beleuchten, nämlich, und jetzt les ich es mal ganz klassisch -vor den Kindern und vor der Frage, wer denn zugunsten der Kinder zu Hause bleibt, wenn überhaupt, und und und.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: ich bin unbedingt der Meinung, daß die geschiedene Frau sich selbst erhalten soll, allerdings soll auch sie nicht mehr Zeit zu Hause verbringen als der Mann.
Soll heißen: Kinderbetreuung gleich und gerecht aufteilen, damit ein Partner (meistens die Frau) niemals den Anschuß an die Arbeitswelt und Verdienst verliert, denn dabei gehts nicht nur ums Geld, sondern auch um Kompetenzen, um Praxis und Selbstvertrauen. Leider ist es immer noch so, daß langjährige Babypausen die Frauen vom Arbeitsmarkt holen und der Wiedereinstieg schwer oder unmöglich ist. Und daß Karenzzeiten (Kinderbetreuung) bei den Männern eher die Ausnahmen sind.
********nner Mann
4.901 Beiträge
Nur so viel:
Ehegattenunterhalt kann man auch ganz ohne Nachwuchs löhnen...

Dass für Kinder aufgekommen werden muss, ist ja klar. Dass man für den Beitrag zu deren Lebensunterhalt auch ein gleichberechtigtes Mitspracherecht bei der Personensorge bekommen sollte, scheint sich ja ganz langsam auch bis zum Gesetzgeber rumzusprechen...
Der Lenz
Feelgood, sehr erfrischende Darstellung des Themas. Manchmal fragt man sich wirklich, wo die absolute Verblödungsgrenze erreicht ist, siehe Florida-Rolf mit seiner attestierten Deutschlandphobie.

Die nächste Frage lautet, worin die Logik in folgendem besteht. Fall A: Der Mann, das Schwein, die Krone der Schöpfung (wir erlauben uns hier ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat von Gottfried Benn), schickt seine Frau trotz Kindern und allem weiterhin zur Arbeit. Warum soll sich denn nur einer den Arsch aufreißen? Die Kinder kommen in den Kindergarten, fertig. Fall B: Der Nachbar des Schweins sagt zu seiner Frau: Schatz, die Arbeiterei muss doch nun wirklich nicht sein. Bleib Du mal lieber zu Hause, das ist doch alles viel zu anstrengend für Dich. Nach der Scheidung (ohne Ehevertrag) muss nun unser B deutlich mehr Unterhalt bezahlen als A, obwohl Frau B ein sehr viel behaglicheres Leben als Frau A geführt hat. Noch ein Zitat: Denk' ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht... (Heinrich Heine)

Ach, und eh es jetzt losgeht von wegen wie schwer die Hausarbeit usw. ist... bitte nicht an mich adressieren, da ich nach dem Berufsalltag auch noch täglich einkaufe, Essen koche, Windeln gewechselt habe, die Putzfrau bezahle usw. Und doofe Bemerkungen will ich dazu auch nicht hören.
Feelgood:
Ehegattenunterhalt kann man auch ganz ohne Nachwuchs löhnen
niewieder:
ich bin unbedingt der Meinung, daß die geschiedene Frau sich selbst erhalten soll
....wo liegt das Problem...? *schock*

Unterhaltszahlungen für die Kinder - gleichberechtigtes Mitspracherecht
.... wer stellt das in Frage....? *schock*

Und doofe Bemerkungen will ich dazu auch nicht hören
.
....wasn jetzt los... ? *schock*

und nochwas an die arme gequälte Männerfraktion, zur besseren Visierung ihres Feindbildes: niewieder ist da ein ganz ungeeigentes Opfer, da ich weder in Karenz war, noch Unterhalt noch Alimente beziehe
Kinder
Unterhaltszahlungen für die Kinder - gleichberechtigtes Mitspracherecht
.... wer stellt das in Frage....?
Einfache Frage, einfache Antwort: Die deutsche Rechtsprechung. Der nicht (mehr) verheiratete Vater ist hierzulande der Idiot, der (einkommensabhängig) zahlen darf für das Recht, sein Kind alle vier Wochen einmal am Wochenende zu sehen.
4 Wochen ist grausam, bei uns sind es üblicherweise 2 Wochen, aber eigentlich genauso schlimm und absolut unwürdig. Mein Beileid, kein Witz.

Ich wünsch Euch allen freundliche und respektvolle Exe
und eine gute Nacht
So langsam...
...bekomme ich einen dicken Hals...arme Männer, dass ich nicht lache.

Ich habe für den Unterhalt in unserer Ehe gesorgt, da mein Ex sich nicht entscheiden konnte, welches Studium er zu Ende führen wollte.

Ich habe Nachtwachen geschoben, als unser Sohn geboren war - mein Ex studierte ja noch.

Nach der Trennung hat er selbstverständlich einen Teil meiner BfA-Anteile bekommen und Unterhalt. Selbstverständlich hat er Prozesskostenhilfe bekommen, weil er ja drei Lebensversicherungen für das Alter abgeschlossen hat.

Bei der Trennung hatten wir eine klare Absprache getroffen, dass er bis zum Ende des Studiums unseren Sohn weiter versorgt - ich musste ja Kohle ranschaffen - gemeinsamer Anwalt - gemeinsames Sorgerecht - alles klar. Ich zog aus und hinterließ den gesamten (weitesgehend von mir finanzierten) Hausstand.

3 Monate später bekam ich Post von einem Anwalt - SEINEM Anwalt. Er beantragte das alleinige Sorgerecht - ich Rabenmutter habe ja böswillig Mann und Kind verlassen. - Ich habe mein Kind nur noch von weitem gesehen - immer wenn Besuchszeit war, gab es andere Pläne: "Du willst doch Deinem Kind nicht die Freude nehmen, mit seinem Freund etwas zu unternehmen, die neugeborenen Schäfchen zu sehen, seine Großmutter auf die Kirmes zu begleiten, seinen anderen Freund zu besuchen........"

Klar - ich hatte ein BesuchsRECHT - das ich mit einem Vollzugsbeamten an der Seite hätte einfordern können.

Unterhalt zahle ich immer noch - obwohl mein EX mittlerweile wieder verheiratet ist und seine Frau sehr gut verdient - aber es ist ja Kindesunterhalt, den ich bezahlen muss - außerdem zählt das Einkommen der Frau nicht als Familieneinkommen - denn es gibt einen VERTRAG.

Mittlerweile gibt es auch ein Häuschen in der Vorstadt - mir dagegen hat die BfA mitgeteilt, dass ich 700 Euro Rente bekommen werde.

Es hat nichts mit Mannsein oder Frausein zu tun, um ein Idiot zu sein. Also hört mal mit diesem geschlechtsorientierten Selbstmitleid auf.

Angelika
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