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Reiserücktritt = Stornogebühren ???

Reiserücktritt = Stornogebühren ???
Habe da mal ne frage an alle !!
Wollte Urlaub über Sylvester machen. Wohnung war schnell gefunden aber wir ich später merkte viel zu teuer. Also stornierte ich die Wohnung ca. nach 8 Tagen wieder. Dieser Vorfall war mehr als 4 Wochen vor Sylvester. Jetzt sagen aber die AGB´s das ich 60 % der gesamten Reisekosten über nehmen muß . Ok kein ding sehe ich ja auch ein, aber im Netz habe ich mich schlau gemacht. Da steht das ich wenn ich innerhalb von 14 Tage storniere garnichts zahlen muß. Egal wie weit der Anreisetermin noch hin ist. Der Vermieter besteht jetzt auf seine Kosten.

Wer kann mir helfen ?

Hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht ?

Komme ich noch aus der Nummer raus ??
*******sher Frau
38.479 Beiträge
JOY-Team 
schau mal hier rein
und frage da nach

ich glaube da sind leute die sich auskennen

Recht
HH Susi
vielen dank !!!
wie hast du denn gebucht, privat, über Veranstalter, online???
Irgendwo stehen immer AGBs, da stehen auch die Stornostaffeln.

Da du sagtest den Preis hast du erst später erfahren, ist der Vertrag nicht rechtens zustande gekommen und eine Annulierung meist Sache eines Anwaltes.
Kannst Dich ja nochmal mit Details melden.
LG Bernie
@bernie_68
Auf deine Fragen antworte ich doch gerne.

Habe online gebucht über eine Argentur. Dann hat mir die Vermieterin der Wohnung eine Rechnung geschrieben . Bis da hin alles noch ok. Innerhalb von 14 Tagen habe ich die Wohnung bei der Argentur per E-mail und Fax wieder storniert. Jetzt möchte dir Vermieterin die Stornogebühren haben weil ich ja nicht gekommen bin . Jetzt stellt sich mir die Frage ist das rechtens ?? Und warum Stornogebühren ? Hab doch innerhalb von 2 Wochen storniert und da greift das Gesetz doch nicht. Also folglich müßte ich meines Wissens nicht zahlen.

Lg PP
@ Punto_Power
Komme ich noch aus der Nummer raus ??
Nein, kommst Du nicht. Du wirst die Stornogebühren, die die Vermieterin Dir berechnet, zahlen müssen. Denn im Reiserecht gilt:

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Dass die Vermieterin Stornogebühren erhebt, ist somit rechtens, sofern Du zum Zeitpunkt der Stornierung den Reisevertrag in schriftlicher Form vorliegen hattest/
eine Buchungsbestätigung mit Preisangabe bekommen hast. Ich nehme an, die Agentur, über die Du online gebucht hast, wird Dir per E-Mail eine Bestätigung zugeschickt haben.
60 % des Reisepreises sind natürlich heftig. Aber wenn die Vermieterin das in den AGBs (die Du vor Vertragsabschluss natürlich gelesen hast *floet*) so geregelt hat, ist das nun mal so.

Vielleicht kannst Du noch mal beschreiben, welche Unterlagen Dir zum Zeitpunkt der Stornierung vorlagen. Lag keine Buchungsbestätigung mit Preisangabe vor, sähe die Sache nämlich wieder ganz anders aus, wie http://www.joyclub.de/my/1049978.bernie_68.html schon erwähnt hat.

Ich blicke auch nicht ganz durch, wann Du bemerkt hast, dass die Reise doch zu teuer wird. Hast Du in Vor-Silvesterlaune und im Überschwang die Reise gebucht und dann beim Durchrechnen bemerkt, dass die Ferienwohnung das Budget sprengt?

Wie kommst Du denn darauf, dass Du binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss stornofrei von der Reise zurücktreten kannst? Das ist mir neu.
Die 14-tages - Frist bei einigen Verträgen festgelegt, zb. Telekommunikation, Versicherungen, Bankgeschäfte...., aber nicht bei Reisen aller Art.
Was beinhaltete die E-Mail-Bestätigung und was beinhalten die AGBs des Vermittlers? Ist da ein Hinweis, ob der Vertrag nur zwischen Dir und dem Vermieter zustande kommmt?
Ich vermute mal, wie Alley schon sagte, dass Du etwas unvorsichtig warst und da jetzt nicht mehr raus kommst. Biebe Dir nur der Nachweis, dass sie die Wohnung über Sylvester doch vermietet hatte und der "Schaden" nicht den 60% Stornogebühren entspricht. Tipp: Buche das nächste mal im Reisebüro. Die beraten Dich gerne, Du hast immer einen Ansprechpartner, die Preise sind fast immer gleich, (evtl. ein paar Servicegebühren, aber die zahlen sich aus).
@ all
danke für eure antworten. werde mal alle unterlagen zusammen suchen und dann kann ich euch auch genaue daten durchgeben. dann bekommen wir hier mal das ein oder eine wieder in reihe und glied.

lg p
***an Frau
11.000 Beiträge
Ich habe schon viele Hotels über das Internet gebucht

Bisher hatte ich mit der Stornierung noch nie Schwierigkeiten. Die großen Hotelbuchungsunternehmen im Internet haben klare Regelungen und wenn es in den Stornierungsbedinungen heißt, in einem vorgegebenen Zeitraum kann storniert werden, dann fallen entweder gar keine oder eben die von dem Hotelbuchungsunternehmen angegeben Modalitäten an.

Bezahlt wird doch eh meist vor Ort. Auch wenn der Vermieter sich nach deiner Buchung an dich gewandt hat, gültig ist meiner Meinung nach nur der Vertrag den du mit dem Buchungsunternehmen geschlossen hast.

Bevor du bezahlst geh doch mal zu einer Verbraucherzentrale, da bezahlst du für die Auskunft zwar auch ca. 40 €, oder du telefonierst, aber auch da sind die Gebühren getaktet, steht aber genau auf den Seiten der Verbraucherzentralen drin wieviel die Gesprächsminute kostet.
Danke für eure rege Beteiligung. Hatte noch mal ein nettes Gespräch mit der Argentur. Will sich mit der Vermieterin in verbindung setzten und die Stornogebühren abwenden.

Wenigstens ist einer hier vernünftig !!!!

LG PP
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