@ Punto_Power
Komme ich noch aus der Nummer raus ??
Nein, kommst Du nicht. Du wirst die Stornogebühren, die die Vermieterin Dir berechnet, zahlen müssen. Denn im Reiserecht gilt:
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Dass die Vermieterin Stornogebühren erhebt, ist somit rechtens,
sofern Du zum Zeitpunkt der Stornierung den Reisevertrag in schriftlicher Form vorliegen hattest/
eine
Buchungsbestätigung mit Preisangabe bekommen hast. Ich nehme an, die Agentur, über die Du online gebucht hast, wird Dir per E-Mail eine Bestätigung zugeschickt haben.
60 % des Reisepreises sind natürlich heftig. Aber wenn die Vermieterin das in den AGBs (die Du vor Vertragsabschluss natürlich gelesen hast
) so geregelt hat, ist das nun mal so.
Vielleicht kannst Du noch mal beschreiben, welche Unterlagen Dir zum Zeitpunkt der Stornierung vorlagen. Lag keine Buchungsbestätigung mit Preisangabe vor, sähe die Sache nämlich wieder ganz anders aus, wie
http://www.joyclub.de/my/1049978.bernie_68.html schon erwähnt hat.
Ich blicke auch nicht ganz durch, wann Du bemerkt hast, dass die Reise doch zu teuer wird. Hast Du in Vor-Silvesterlaune und im Überschwang die Reise gebucht und dann beim Durchrechnen bemerkt, dass die Ferienwohnung das Budget sprengt?
Wie kommst Du denn darauf, dass Du binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss stornofrei von der Reise zurücktreten kannst? Das ist mir neu.