Mal etwas was recht Neu ist:
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V.
Nun-wie es aussieht setzen die Deutschen Sexualmediziner ihre D-Sogs eben Schritt für Schritt über die Krankenkassen durch:
JETZT MUSS der MDK die HORMONBEHANDLUNG genehmigen, weil
• Transsexualität zu den SELTENEN ERKRANKUNGEN nach § 116 b SGB V zählt und
• es sich hier um sog. OFF-LABEL-USE handelt.
Daher KEINE ärztliche Therapiehoheit mehr.
Alles andere ist danach ein ärztlicher Behandlungsfehler oder sogar illegal.
Damit werden Ärzte die sich nicht an die Richtlinien halten faktisch dizipliniert.
Diese neue Begutachtungsanleitung soll einheitliche Begutachtung bundesweit gewährleisten, sie regelt nicht die Kosten.
Dieses ist in keinsten falle gegeben, da nicht immer ein und der Gleiche Gutachter zur Verfügung steht.
Wird auch nie so möglich sein, da jeder Gutachter so Menschlich ist wie jeder Mensch,
und Menschen haben nun mal auch Fehler und vorurteile gegen was auch immer,
aber eine einheitliche Begutachtung könnte nur eine Maschine gewährleisten.
Jeder der sich alles noch einmal in ruhe zu gemüt führt,
wird feststellen, das alle die dieser Begutachtungsanleitung zugestimmt haben,
gegen die Intressen von Transsexuellen Menschen gehandelt haben.
In wie weit man für sich mit Hormonen beginnt lasse ich mal dahin gestellt, denn durch diese Neuerung werde eh wieder einige das unvermeidliche machen.
LG
Marina