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Lieblingsvibrator kaputt

Lieblingsvibrator kaputt
hallo,
ich bin der weibliche teil von uns.

und ich habe eine dringende frage und zwar ist mir mein lieblingsvibrator kaputt gegangen, der an-/aus knopf geht nicht mehr (modell sinnflut)

weis jemand eine anlaufstelle, wo man sowas reparieren lassen kann?

ich bitte um hilfe....

liebe grüße
*********rdom Paar
443 Beiträge
hm, also zum elektriker unseres vertrauen würden wir das gute stück nicht tragen (das wäre nämlich veras opa *rotwerd* )...

wo man sowas reparieren lassen kann wissen wir leider auch nicht, aber warum kauft ihr nicht einen neuen? oder gibt es das modell nicht mehr?

lg
wir 2
hehe, ja, das wär natürlich blöd das zum Opa zu tragen *zwinker*

Habt ihr schon mal beim Hersteller direkt nachgefragt? Die wissen ja meistens am besten ob es sich lohnt da noch was dran zu machen.

ALternativ schraubt das Ding doch einmal selber auf. Meist sind die so einfach konzipiert, dass auch ein Laie den Fehler meist selbst lokalisieren und evtl. auch beheben kann. Und kaputter als kaputt könnt ihr ihn dabei ja nicht machen.

LG
***se Paar
708 Beiträge
klingt vielleicht belustigend, aber auch auf vibratoren gibt es garantie. wenn er noch nicht sehr alt ist, wieder zu händler zurückgeben/senden.
mit dem vertrieb habe ich mich schon in kontakt gesetzt, der redet sich aus. da ich da nette teil für einen händler geordert habe. der händler sagt es gibt keine garantie.
das tail habe ich jetzt wohl 3 wochen oder so. und bei einem kosten punkst von 140€ wollte ich schon vorher nach einer anderen möglichkeit als neukauf schauen....
wir hatten auch schon mal ein Problem mit einem Vibr. von FF und nach ca. 3 tagen hatten wir kostenlosen ersatz.
*********y_ni Frau
71 Beiträge
natürlich gibt es auf vibis garantie. wenn der händler nach3 wochen den vib nicht zurücknehmen will, stimmt was mit dem händler nicht.

wendet euch mal direkt an FF
Garantie
heute heißt es Gewährleistung und die ist gesetzlich geregelt und gilt bei allem was man nicht gerade privat unter Ausschluß derselbigen gekauft hat. Wenn du eine Quittung/Rechnung hast, dann hast du auch Gewährleistung. Nur nicht abwimmeln lassen - im Zweifelsfall mit dem Hersteller direkt kontakt aufnehmen.
Der Sinnflut ist von Funfactory und dort ist man normalerweise recht hilfreich. Schau doch einfach auf deren Homepage!

Gruß,
Gamma
*******ove Mann
6.548 Beiträge
geh doch einfach zu dem laden bei dem du ihn gekauft hast, die schicken es dann zur firma weiter, die richten ihn evtl auch kostenlos, wenn die garantie noch nicht abgelaufen ist
einfach mal versuchen
achja mein opa bastelt auch gerne rum, allerdings ihm würd ich meinen lieblingsvibrator auch nicht geben, am schluss schenkt er den meiner oma, das geht ja garnicht
liebe grüße
Also laut Produkthaftungsgesetz, gilt wenn du das Gerät als Privatperson von einem Hersteller oder Verkäufer erworben hast, ein halbes Jahr Garantie mit Beweislast beim Hersteller. Und danach noch anderthalb Jahre mit Beweislast beim Kunden.

Soll heißen wenn du einen Schaden feststellst, müsste der Hersteller nachweisen das du den Schaden versursacht hast, dann kann er die Garantie ablehnen.

Wenn du selbst als Kaufmann aufgetreten bist und z.B im Großhandel gekauft hast mußt du dich vom Ordnungsgemäßen Zustand der Ware überzeugen, sonst gilt keine Haftung seitens des Herstellers. Ansonsten gibt es für den Händler ebenfalls Garantie.

Das Gesetz gilt seit 1.1.1990 kann ja sein das das noch nicht jeder realisiert hat *roll*
*******_nw Mann
128 Beiträge
Hatte so einen ähnlichen Fall auch gerade :
die Softvagina war gerissen, wollte diese im Laden umtauschen, da wollten die sich rausreden, so nach dem Motto : ein gebrauchtes Kondom könne man auch nicht umtauschen.
Habe dann aber auf Einschicken zur Zentrale bestanden, die Ladeninhaberin meinte aber, das habe keinen Zweck und dauere 2 Monate.

Ich habe dann von Zuhause eine E-Mail zur Zentrale geschickt und den Fall geschildert, nach nur 2 Wochen konnte ich im Laden eine Gutschrift abholen.

Fazit : Nicht abweisen lassen, schließlich ist immer Garantie auf den Dingern !
also von der Firma Fun Factory kannst du bestimmt auch den Drehknopf einzeln bestellen (mußt du zwar selber bezahlen) aber ist günstiger als neu kaufen. Schreib die mal an, bis jetzt hatte die immer eine Lösung parat bei meinen Problemen.
*******kus Paar
1.468 Beiträge
Eindeutiger Garantie Fall
Hallo,

auf Sexspielzeug gilt doch die gesetzliche Garantie genauso wie auf anderen Sachen. Schließlich ist ein Vibrator auch ein technisches Gerät und kann genauso Fehler oder Mängel haben wie andere Sachen.
Wir würden in den Laden gehen und auf unser Recht bestehen und weder für Ersatzteile noch sonst was selber zahlen.
Gerade bei dem Preis den ihr gezahlt habt oder würdet ihr bei einem Fernseher nach drei Wochen auch fragen wo können wir da Ersatzteile kaufen?
Der Händler kann doch beim Hersteller reklamieren.
Wir hatten auch schon mal einen Vibrator für ca. 40 Euro, da ging nach zwei Wochen die stufenlose Regelung nicht mehr. Es gab nur noch aus oder volle Power. Einfach zurück geschickt und reklamiert, trotz Benutzung, kein Problem.
Alos nichts erzählen lassen und zurück in den Laden damit.

LG
Bine und Markus
das mit dem Rückgaberecht stimmt nicht ganz, den z.B. kann man Unterwäsche oder Bademode auch nicht immer zurück geben.
Ich glaub hier tritt ein Sonderfall in kraft.
Und wie sie ja geschrieben hat, hat sie den Vibrator als HÄNDLER gekauft und NICHT als Privatperson. Und so mit müßte sie sich selber die Garantie geben *ggg*
*******kus Paar
1.468 Beiträge
Na wenn man als Händler kauft ist das natürlich was anderes, aber auch da wird es wohl Regelungen wegen der Garantie geben.
Ansonsten gibt es da keinen Sondefall, auch nicht bei Badesachen oder Unterwäsche, wenn sie nicht in Ordnung ist.
Selbst Sachen die im Sonerangebot sind, und normalerweise vom Umtausch ausgeschlossen sind, müssen zurück genommen werden, wenn sie technisch nicht in Ordnung sind.
Wenn ich als normaler Kunde einen Vibrator kaufe muss der genauso in Ordnung sein wie ein Kühlschrank oder eine Stereoanlage.
Na und wie hier schon geschrieben die ersten sechs Monate muss der Händler beweisen das es sich nicht um einen Herstellungsfehler hat.
Viele Händler versuchen leider immer noch die Kunden über den Tisch zu ziehen oder für dumm zu verkaufen.

LG
Bine und Markus
Das ist wohl wahr, die gesetzliche Gewährleistung gilt immer auch bei Unterwäsche.

Ein Rückgaberecht gibt es dagegen nicht, wenn du etwas kaufst und dir gefällt es am nächsten Tag nicht mehr, dann heißt es Pech gehabt. Kein Händler ist verpflichtet den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Viele Händler tauschen Kleidung, Elektronik um, dass ist dann aber aus Kulanz.

Einzige Ausnahme sind dabei Fernabsatzgeschäfte: z.B Internet, Telefon, Haustür, gewisse Straßenverkäufe. Hier gilt pauschal eine 14-tägige Rückgabefrist auf unbenutzte Ware.
hallöchen,
also fun factory verweist mich an den "unterhändler" zurück, von dem ich die sachen bestellt habe.

uns dieser weigert sich das zurück zunehmen da die ware schließlich benutz ist....
und mir einfach ein ersatz teil zuschicken zulassen, ist bei dem modell leider nicht viel getan, der ist echt ein stück high tec...
*******kus Paar
1.468 Beiträge
Garantie hat nichts mit schon benutzt zu tun. Auch schon benutze Sachen müssen zurück genommen werden, wenn sie defekt sind.
Ein Fernseher kann ja auch zurück gegeben werden, wenn er nach der Benutzung seinen Geist aufgibt.

LG
Bine und Markus
jetzt nochmal zum Verständnis: Hast du bei diesem "Unterhändler" privat gekauft oder hast du dich auch als Händler ausgegeben?

Das wäre mal die wichtigste Frage damit wir dir helfen können.
da hast
ihn aber richtig gewürgt wenn er schon nach drei wochen kaputt geht *ggg*
kauf einfach nen neuen und frag da dann lieber nach ob garantie drauf ist *baeh*
*******8_be Mann
127 Beiträge
ähm.... ich denke "hygiene" artikel sind vom umtausch ausgeschlossen...
wenn eine slipeinlage verrutscht, weil produktionsfehler, kann man die auch nicht wieder zurückgeben...

ich würde mich vielleicht direkt an den hersteller wenden. wenn es ein "namhaftes" gerät war, dann könnte der hersteller aus kulanz (und diskretion) einen neuen schicken...

grundsätzlich ist es schon richtig (so wie die vorherigen beiträge es geschildert haben), dass Produktfehler, die in den ersten 6 Monaten auftreten, nach geltender Auffassung bereits bei der Übergabe der Sache angelegt waren. *pfeil* *pfeil* du musst dich also nicht rechtfertigen....
Schmeiß ihn weg!
Schmeiß ihn weg und kauf einfach einen neuen. Muss noch nicht mal in den Sondermüll *zwinker*
Der Hersteller muß den Vibrator zurücknehmen wenn er defekt ist, ohne wenn und aber! Der Vibrator ist übrigens ein Elekrogerät und kein Hygieneartikel. Hygieneartikel sind Slipeinlagen, Kondome, Seife etc.
Wenn es ein Hygieneartikel wäre, könnte man ihn trotzdem zurückgeben. Defekte Ware kann immer beanstandet werden und muss auf Verlangen auf Kosten des Herstellers repariert bzw ausgetauscht werden.

Das Geld zurück geht nicht sofort, zumindest nicht per Gesetz. Man könnte sich natürlich auch darauf einigen.

Eine Kaufpreisminderung oder Rückzahlung geht erst bei mehrfach gescheiterten Reperaturversuchen und/oder einmaligen Sachen.

Im Gesetz steht folgendes:

§2, Teilsatz1:
"Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, ..."

BGB
§434 Sachmangel:
(1)Die Sache ist frei von Sachmängeln,...
1.Wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,...

ProdHaftG:
§4,Absatz1, Satz1:
" Herstller im Sinne des Gesetzes ist, wer ein Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt herstellt."

Absatz2:
"Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs,...im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den ...[Wirtschaftsraum], einführt oder verbringt."

BGB:
§437:
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer,..
1. nach §439 Nacherfüllung verlangen,...

§439
(1): Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2): Der Verkäufer hat die die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Matrialkosten zu tragen.

§438 Verjährung der Mängelansprüche
(3) im Übrigen in zwei Jahren

usw.
Noch Fragen? Oder sind alle Klarheiten beseitigt *roll*
*******_nw Mann
128 Beiträge
das ist immer dasselbe wenn man was umtauschen will, ständig versuchen die Händler sich rauszureden. dabei werden solche Sachen doch von den Konzernen ersetzt.
Möchte auch nicht wissen was die im Einkauf nur kosten, ist doch eh meist alles aus China .

habe meine gutschrift nun eingetauscht, die waren wieder alles andere als kulant, ich mußte die ganze Summe auf einmal verbrauchen, eine Aufteilung wäre nicht möglich.
So kann man jedenfalls keine Kunden gewinnen !
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