Während der….
Es besteht immer die Gefahr einer Infektion. Nicht ohne Grund gelten besondere Schutzbestimmungen und Rechtsgrundlagen während des Mutterschutzes.
Hier mal ein kleiner Auszug bzgl. der Infektionen ( Quelle: Uni Würzburg ) :
Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefährdung dürfen von Schwangeren nicht ausgeführt werden, wenn eine Infektionsgefahr durch direkten bzw. ungeschützten Kontakt mit Blut, Blutprodukten, Körperflüssigkeiten oder Körperausscheidungen besteht. Eine erhöhte Infektionsgefährdung besteht z. B. in folgenden Bereichen:
• Infektionseinheiten,
• Operationseinheiten,
• Einheiten für Intensivmedizin,
• Endoskopieeinheiten,
• Dialyseeinheiten,
• medizinische Laboratorien mit infektiösem Material-, unreine Seiten von Sterilisations- bzw. Desinfektionseinheiten und Wäschereien,
• Tierställe mit infizierten Tieren.
Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn:
1. sichergestellt ist, dass Arbeiten mit infiziertem Material nicht anfallen,
2. mit ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Infektionsgefahren gearbeitet wird und
3. die Einwirkung von Gefahrstoffen ausgeschlossen ist.
Was für den Arbeitsplatz gilt, sollte auch für den privaten Bereich gelten.
Das Wohl des Kindes sollte immer im Vordergrund stehen. Also gar nicht erst über ein Tatoo nachdenken.
Trotzdem wünschen wir alles Gute für Kind und Mutter.
Liebe Grüße
FunnygirlDD