Strafrecht
Hallo zusammen,soweit wir wissen, ist das unerlaubte Veröffentlichen von Nacktfotos (auch der/des Ex) ohne Einverständnis ein strafbare Handlung und wird vom Strafrecht und nicht vom Zivilrecht geahndet .
Imho meinen manche vielleicht, das sei "nur" ein Bagatellfall, aber da irren sie sich. Vielleicht kann sich hier ein "Rechtsgelehrter" mal dazu äußern.
Ansonsten finden wir es sehr verwerflich und schikanös, andererseits in unserer heutigen Gesellschaft nicht unüblich. Als Betroffener kann man nach Ausnutzung aller Rechtsmittel nichts anderes machen als drüber stehen .
Drum sollte man nur Bilder von sich machen (lassen), zu denen man - "worst case" - auch im Nachhinein stehen kann .
LG