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Fotos und die Negavite/CD mitbekommen?

Fotos und die Negavite/CD mitbekommen?
Hallo von uns,

wenn man erotische Fotos machen lässt, bleiben dann eigentlich immer die Negative oder CD's beim Fotografen oder werden diese auch ausnahmslos
mitgegeben.

Der hintergrund ist der das wir für uns Fotos möchten und selbst entscheiden wollen welche Fotos wir ins Netz stellen.

Kommen aus der gegend von Düsseldorf.


Danke und Liebe Grüße
wenn ihr ein tfp shooting macht liegen die rechte bei beiden,

und wenn ihr sagt ihr braucht die bilder für private zwecke bezahlt ihr den fotografen und er darf nichts mit den bildern machen#
#

LG#
JmS2
Rainer Braband
********sign Mann
372 Beiträge
genau ...
....Ohne Genehmigung darf kein Fotograf etwas veröffentlichen aus einem shooting.

LG Rainer
*****alo Mann
2.165 Beiträge
das wird
vertraglich geregelt.
wo keiner vorhanden ist (nicht zu empfehlen) greift das obligationenrecht (heisst in der ch so).
veröffentlich darf und sollte nur, wer die rechte dazu hat.
sonst kanns teuer werden.

viel spass und

lg

ealo
Vielen Dank
Hi Danke,

das sind doch mal klare Aussagen. Muss man ja wissen.

Merci und Liebe Grüße

D+H
obligationenrecht?
kann mir bitte jemand erklären was das ist?

Aliena
D VI
*****lzo Mann
335 Beiträge
Immer nur mit Vertrag
Ich schließe mit meinen Modellen immer einen Vertrag - das schafft Sicherheit für beide Seiten !!!!
Bei Interesse an einem Shooting mit mir einfach mal eine CM schicken.
Gruss aus Köln
hp
*****alo Mann
2.165 Beiträge
@aliena
google den begriff und dir wird geholfen.

gruss

walo
Das bin ich
*****s4u Mann
169 Beiträge
Auch wenn die Fotos / Negative / Digitalen Daten beim Fotografen verbleiben, so kann er ohne Einwilligung nicht viel damit anfangen (außer die Bilder selbst zu betrachten *g*

Generell haben Person immer ein Recht am eigenen Bild und der Fotograf das Urheberrecht und die sich daraus ergebenden Nutzungsrechte.

Bei einer Bezahlung des Fotografen überträgt dieser Teile des Nutzungsrechts. Dies kann eingeschränkt sein oder unbegrenzt. Bei einer Auftragsarbeit geht das Nutzungrecht so gut wie immer stillschweigend auf den Auftraggeber über. Dadurch das der Fotograf der Urheber ist verbleiben die Originale, sofern nicht anderst festgelegt, beim Fotografen (er muss ja bei einer unberechtigten Nutzung den Nachweis führen das es sich um sein Bild handelt). Inwieweit sich das ganze auf digitale Daten übertragen läßt kann ich nicht sagen, Original und Kopie sind identisch.

Was die Veröffentlichung von Fotos seitens des Fotografen angeht: Da ist sein Spielraum sehr gering. Liegt keine Einverständniserklärung vor und er veröffentlich trotzdem, dann ist es für den Fotografen billiger vor dem Gerichtsverfahren Schadensersatz zu zahlen.

Ich für meinen Teil halte viel von mündlichen Absprachen, die beiderseitig eingehalten werden. Ich veröffentliche keine Bilder ohne Genehmigung, und möchte z.B. auch nicht das unter jedem Bild von mir der Name steht.
Bei TFP Shootings ist es meiner Erfahrung nach am besten erst mal alle Bilder dem Modell zu zeigen und sich dann auf deren Auswahl einzuschränken. Die Schnittmenge kann anschließend wiederum eine gemeinsame Veröffentlichung sein.
****am Mann
3.150 Beiträge
Würde ich oder mein Schatz vom Fotografen Fotos machen lassen, würde es immer einen Vertrag geben indem sämtliche Rechte (vor allem Nutzungsrechte) und auch Materialen (Negative) auf uns übertragen werden.

Der Fotograf wird für seine Arbeit bezahlt und nicht dafür das er die Fotos ohne Erlaubnis ausstellt, andersweitig nutzt, vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst etwas mit anstellt. Und um das zu vermeiden (egal ob er um Erlaubnis fragen müsste oder nicht - denn ob er es jemals tun würde ist wieder eine andere Geschichte) nur mit eindeutigem Vertrag zugunsten der die abgelichtet werden. Zu viele schwarze Schafe in der Branche, da scheint nur dies die einzig richtige Lösung - zumindest für uns.

Liebe Grüße
yamyam
Moin,

zu der Thematik hatten wir u. a. vor längerer Zeit einmal hier einen interessanten Thread: Der Modelvertrag

@****am: Da musst Du dann aber schon eine Art von Werkvertrag mit dem Fotografen schließen. Es gibt beim Shooting (korrigiert mich, wenn ich da falsch liege) drei Arten von Recht:
  • Urheberrecht: Verbleibt immer beim Fotografen
  • Persönlichkeitsrecht: Verbleibt beim Model, es sei denn, dieses Recht wird abgetreten
  • Nutzungsrecht: Hier muss eine Einigung herbeigeführt werden. Als Faustregel kann herangezogen werden, dass der Geldempfänger dafür dieses Recht an den Geldgeber abtritt.

Unabhängig davon kenne ich allerdings keinen Fotografen, der seine Negative (egal, ob analog oder digital) herausgibt. Lediglich ein Verzicht an den Nutzungsrechten dieser ist möglich (s. o.).

Gruss

Flloyd
*****alo Mann
2.165 Beiträge
@yamyam
ich gebe meine negs oder originaldaten selten bis nie raus.

ausser der kunde kaufts mir teuer ab........

das ist aber von dem bereich, von dem wir hier reden, kaum der fall.

und was für die fotografen gilt, gilt auch für die kunden...
vertrauen gegen vertrauen....

walo
Im Grunde gibts ja zwei Möglichkeiten.
Entweder man geht zum Profi, bezahlt nicht wenig und erhält dann das alleinige Nutzungsrecht.
Oder man sucht sich ein tfp. Das kostet zwar nix, der Fotograf wird die Bilder aber mit Sicherheit als Referenz nutzen und veröffentlichen wollen. Ist ja auch verständlich oder?
In beiden Fällen muß man Glück haben und an jemanden geraten, von dem man bekommt, was man will.
Es gibt dann ja auch noch die Möglichkeit, nur Bilder zu veröffentlichen, auf denen die abgelichtete Person nicht zu erkennen ist. Wenn man so was im Vorfeld weiß, kann man entsprechend fotografieren und muß nicht auf diese unsäglichen schwarzen Balken o.ä. zurück greifen.

Es kommt also immer darauf an, was man im Vorfeld vereinbart. Natürlich kann es aber auch sein, je mehr man die kreative Freiheit des Fotografen einschränkt, daß er das Interesse an einem Shooting verliert. Daß man sich vorher auf einen Stil festlegt (Porträt, Dessous, Akt,...) ist selbstverständlich, aber wenn man den Fotografen regelrecht ankettet, wird wohl nicht viel draus werden. Ist ja anders herum genau so.

LG
JGOBond
urlaub
***fm Mann
135 Beiträge
Auswahl
Erstens kann ich nur noch einmal bestätigen: entweder es gibt einen (hoffentlich klaren) Vertrag, dann ist eh alles klar. Oder es gibt keinen Vertrag, dann darf ich selbstverständlich nichts veröffentlichen.
Etwas anderes ist es mit dem Ausgangsmaterial. Ich selbst behalte mir immer vor, erst einmal zu sichten, da ich nicht bereit bin, Fotos irgendjemandem in die Hand zu geben, die ich nicht für gelungen halte. Die von mir getroffene Auswahl gebe ich dann gern an den/die Auftraggeber weiter, aber eben nicht alles (vor allem nicht incl. Fehlschüssen).
Ich selbst behalte mir immer vor, erst einmal zu sichten, da ich nicht bereit bin, Fotos irgendjemandem in die Hand zu geben, die ich nicht für gelungen halte

mein reden...
Das bin Ich
***fH Mann
370 Beiträge
Also ohne
Erlaubnis darf der Fotograf keine Fotos ins Netz stellen. So mache ich es immer. Natürlich sind solche Shootings bei denen ich die Fotos nicht selber nutzen darf nicht kostenlos.

Gruß

Rolf
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