Wer bis zum Ende liest findet manchmal die Antwort
Aber darf ich für mich nicht öffentlich die begründete Entscheidung treffen, dass ich Jemanden eben nicht zu einer bestimmten Handlung raten kann?
Auch wenn er/sie danach fragt.
Was ist so absurd daran, dass Jemand für Andere Verantwortung übernehmen kann, obwohl er/sie sich selbst verachtet?
Nur am Rande abschließend,
Eigentum setzt erwerb vorraus.
Besitz stellt sich durch Verfügungsgewalt dar, nicht durch Eigentum.
Jura, erstes Semester.
Nichts Anderes steht in meine Posting:
Eigentum,
ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage.
Besitz,
"tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache" unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache.
Recherche ... nö, wie Du schon sagtest "Jura, erstes Semester."
Und wenn nicht klar geworden ist, wofür ich die Beispiele herangezogen habe, kann dem wohl nicht mehr abgeholfen werden.
Friede seiner Asche, es ist dann auch müßig weiter zu diskutieren.
Keine Ahnung ist ein Schuh, den ich mir ja nicht anziehen brauch, wenn er schon nicht passt.
Jester