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Hure und/oder Schlampe?!?

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@klarhh
zu deinem billigen Konter,
Wir haben niemals behaubtet dass Frauen Nutten seien, den Begriff Nutten haben wir glaub ich ausreichend definiert, so dass dies äusserst billig ist, wie du auf dieser Schiene versuchst mir eins rein zu würgen, also lass um der alten Freundschaft Willen diese Wortverdreherei.
tja
Achja über nochwas sollten wir uns mal Gedanken machen, ich schreibs mal ein wenig provokant.
Ist nicht jedes Mädel von uns ne Art Hure und jeder Mann ein Freier?

Also billig wäre gewesen, wenn ich geschrieben hätte,
dass man "widerspruch" schreibt, statt wie du mit "e"

aber auf so ein Niveau wollte ich mich nicht begehen..
dass ich inhaltlich deiner Meinung widerspreche
ist mit Verlaub gesagt mein gutes Recht
und für mich ist das auch völlig unabhängig, ob mich deswegen jetzt jemand nicht mehr weiter anschreibt oder nicht, das ist mir in dem Fall einfach egal...

Billig wäre vielleicht ein Rückzieher zu machen .. aber das wäre lächerlich
und so kann ich nur nochmal jemand zitieren.. "solche menschen muss es eben auch geben - Politiker, Huren.. Zahnärzte, Makler.. etc..
Aja Herr Professor hat ja noch nie nen Rechtschreibfehler gemacht.
Bist ne echt tolle Marke.
Was du zitierst haben wir gesagt, aber les mal genau, wenn du schon so schlau sein willst, da ist ja ein klitzekleiner Unterschied dabei, um den es genau ging den wir auseinanderdividieren wollten, also klarhh versuchs einfach zu verstehen.
Achja, solltest du wieder Rechtschreibfehler finden.......dann behalte sie.
Einfach, simpel, simplicismus
nein einfacher muss nicht besser sein

so eine recht Unsinns-Meinung, alle Frauen wäre in gewisser Weise Huren
und natürlich alle Männer in gewisser Weise Freier..

das ist ungefähr so dumm wie
"es gibt Beamte die bestechlich sind, ergo sind alle Beamte ein bisschen bestechlich" und da es ja eine Dienstleistung ist, ein Geben und ein Nehmen, ist es auch okay, und alle Nichtbeamten sind quasi Fast-Bestecher weil man weiss ja nie ob sie nicht irgendwann doch auf die Idee kommen bestechen zu wollen.

Ich kann nur schreiben, dass ich das für gesellschaftlich & moralisch für dumm
halte auch wenn es soziologisch nicht ganz falsch ist, aber Moral ist ja gerade dazu da, der Wirklichkeit eine Richtung und ein Steuern vorzugeben.

in dem Zusammenhang sollte man mal erwähnen, dass Prostitution (profi, hobby, teilzeit oder wie auc immer) zwar nicht mehr verboten ist aber eben auch nicht erlaubt ist.
******299 Mann
198 Beiträge
pornodarstellerin???
hi yvonne,
haste sonst mal darüber nachgedacht in die porno-szene einzusteigen und filme zu machen? oder gäbe dir das nicht den kick, den du so sehnsüchtig suchst?

lg.
brazz.
Ich war einmal kurze Zeit mit einer Freundin zusammen, die davor als Prostituierte in einem (gehobenen) Bordell gearbeitet hat. Von daher habe ich keine Vorbehalte gegen solche Frauen, würde aber selbst nie zu einer Prostituierten gehen, weil ich die oft vorherrschende geschäftliche Kälte demütigend empfinden würde. Ich kann soetwas nicht.

Aber ich würde Dir raten, in einem guten Bordell zu arbeiten, allein schon aus Sicherheitsgründen. Meine Freundin hatte ganz liebe Kolleginnen, sie waren zum Teil auch privat befreundet. Sie konnte die Freier auch verweigern und einige Stammkunden hatten durchaus einen guten Ton, den man auf der Straße wohl vermissen dürfte.

Trotzdem ist sie ausgestiegen, weil sie es nicht verkraftet hat. Aber so ganz abstreifen konnte sie diese Erfahrungen auch nicht. Wenn sie auf der Arbeit war, war sie sehr begehrt, Männer zahlten für sie, einige verliebten sich usw. Privat ist sie aber oft an Idioten geraten, die sie schlecht behandelt haben. Deswegen dachte sie oft noch an diese Zeit und die damit verbundene besondere "Anerkennung" zurück.
Ach ja, nicht zu vergessen...
...sie mußte sich bei Ihrem Ausstieg "freikaufen". Das nur als Nachtrag, damit nicht der Eindruck entsteht, daß dieses Gewerbe inzwischen so "normal" ist wie jedes andere auch.
Versuchs, aber...
bleib selbst der Chef! Club und Strasse ergibt immer eine Abhängigkeit. Such dir vertraute Personen als Begleiter und machs auf eigene Faust. Quasi deinen eigenen Escortservice. Begeb dich an Orte wo nur die Reichen sind, die sich nicht erlauben können im Bordell gesehen zu werden. Als schöne Frau mit ein Paar Tricks kommst du überall rein, und da machst du auch dein Geschäft.
*********htsie Paar
39 Beiträge
Ist ein Job wie jeder andere auch
Wenn es keine prof. Frauen gäbe,würde doch unsere Sexualstrafliste noch länger sein als sie jetzt schon ist.
Und als schlampe würden wir es nei bezeichnen da es doch ein Job ist mit Steuernzahlen und allem was dazu gehört.
Einer wird Bäcker der andere Maurer und manche gehen halt mit Sex ihr essen verdienen.
unser vorschlag ist...
...,dass du dir einen eigenen klein "club" aufbaust...
erstmal mit eigener hp, dann ne wohnung für treffs,
dann kannst du dir noch mal ein paar mädels dazu
holen und schon hast du ein 1A geschäft *zwinker*
@Paar28suchtsie: Absicht oder Dummheit
gewollte Naivität mit dem bewussten Ziel
Sand in die Augen zu streuen
und deswgen selber besser dazu stehen als man es gemeinhin denkt..


mit dem Prostitutionsgesetz von 2001
hat es sich NICHT geändert dass prostitution genauso wie bestechung, wucher und verträge unter Nötigung eben weiterhin sittenwidrig sind.

Es ist Unsin es mit einem Bäcker vergleichen zu wolle, sondern es ist
auch in Deutschland ein kriminelles Milieu in dem Mord und Totschlag
und Drogen und Körperverletzung und Menschenhandel an der Tagesordnung ist..
@****hh
bin noch etwas unsicher wie man hier zitieren kann ohne den link hereinzustellen. versuche es man so.
Zitat finanztip/recht
"Die Rechtstellung von Prostituierten ist deutlich verbessert werden. Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig. Damit können Prostituierte ihren Liebeslohn einklagen und sich bei Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung anmelden. Jede Hure kann nach dem Gesetz frei entscheiden, ob sie selbständig oder als Angestellte arbeiten möchte. Arbeitslose Prostituierte erhalten Arbeitslosengeld, wenn sie innerhalb der vergangenen 3 Jahre mindestens 12 Monate beschäftigt waren und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Gleichfalls steht ihnen ein Anspruch auf Umschulung zu. Die Bereitstellung von Zimmern im Bordell ist nicht strafbar, soweit der Bordellier den Huren nicht vorschreibt, welche "Dienstleistungen" sie zu erbringen haben. Durch den Wegfall der Sittenwidrigkeit erhalten Callgirls und Callboys eine echte rechtliche und soziale Absicherung.

Nach Inkrafttreten der Hurenreform sind noch viele Fragen offen. Beispiele: Besteuerung der Freudenmädchen. Ein Vorschlag: Bordellwirte sollen pro Tag und Hure zwischen € 25 und € 50 an das Finanzamt abführen. In der Praxis wird sich zeigen, welche Gunstgewerblerinnen das Risiko eingehen, sich zwar beim Versicherungsträger, nicht aber beim Finanzamt anzumelden.

Das Prostituiertengesetz fördert nicht die illegale Prostitution. Wer z.B. als Eigentümer eines Mietshauses illegale Prostitution duldet, macht sich der gewerblichen Beihile zum Vestoß gegen das Ausländergesetz strafbar. Nach § 73 des Strafgesetzbuches darf der Staat alles Geld einkassieren, dass mit Verbrechen verdient wurde. Unter dem Begriff "Vermögensabschöpfung" ist zum Beispiel dann auch die Verwertung des Mietshauses möglich.

*********os_hb Frau
2.126 Beiträge
Laut der Sendung Wiso
Errechnet sich der Staat durch die Steuereinnahmen von Huren sogar einen Milliardengewinn *idee*
Nur mal so angemerkt *zwinker*
noch etwas detailierter...
Zitat der madonna-ev HP

Stellungnahme der AG Recht in der deutschen Hurenbewegung
Ein Jahr ProstG

Seit mehr als einem Jahr ist das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prosti-tuierten (ProstG) in Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers und vor allem nach dem bei der Gesetzgebung im Vorfeld Beteiligten sollte mit dieser Regelung die rechtliche Stellung der Prostituierten verbessert und ihre soziale Benachteiligung abgebaut werden. Der Zugang zu den Sozialversicherungen sollte ihnen über die Möglichkeit erleichtert werden, ein rechtlich abgesichertes Beschäftigungsverhältnis in Bordellen und bordellähnlichen Betrie-ben eingehen zu können (siehe Bundestagsdrucksache Nr. 14/5958).

Ein Jahr nach In-Kraft-Treten des Gesetzes stellen wir fest:
Das Gesetz läuft bisher weit gehend ins Leere. Arbeitsverträge gibt es noch kaum und wenn, dann nur auf Niedriglohnebene. Eine soziale Absicherung von Prostituierten ist noch nicht erreicht. Die nach wie vor Ungeregelte, wegen fehlender Durchführungsbestimmungen, Umsetzung des Gesetzes führt bei allen Beteiligten – Prostituierten, BetreiberInnen und Behörden – zu großer Verunsicherung.
Ansätze, die Intentionen des Gesetzes aufzugreifen, Betriebe anzumelden und Arbeitsver-träge auszugestalten, scheitern oftmals an variierenden Auslegungen des ProstG durch Behörden, fehlender Rechtssicherheit auf allen Seiten und nicht zuletzt daran, dass die Prostitution berührende andere Gesetze (Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, Straf-gesetzbuch, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Auslän-dergesetz) nicht angepasst und den jeweiligen Behörden nicht klare Durchführungsanwei-sungen gegeben wurden. Als besonders problematisch haben sich dabei folgende Punkte herausgestellt:

Strafrecht: Die Neufassung des § 181a StGB schließt nicht aus, dass ArbeitgeberInnen von Prostituierten der Zuhälterei angeklagt werden können. Beispielsweise stellt für die Staatsanwaltschaft München ein abgeschlossener Arbeitsvertrag mit freiwillig getroffenen Vereinbarungen über Ort und Zeit der Prostitutionsausübung auf jeden Fall einen Anlass dar, gegen die ArbeitgeberInnen wegen des Verdachtes auf Zuhälterei zu ermitteln.

Gewerberecht: Den Empfehlungen des Bund-Länder-Ausschusses in Hinblick eines ge-werberechtlichen Umganges mit Prostitutionsbetrieben sind nicht alle Länder gefolgt. Wäh-rend es im überwiegenden Teil der nördlichen Bundesländer eine gewerberechtliche Aner-kennung für Prostitutionsbetriebe gibt, wird diese in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen und Bremen mit dem Verweis auf gewerberechtliche Sittenwidrigkeit von Prostitution generell versagt (unter Bezug auf: Schönfelder: Gaststät-
tenG §§ 4 u. 5 (Gewerbeaufsicht)). Damit gibt es dort auch keine legalen Arbeitsverhält-nisse von Prostituierten. Aber auch dort wo eine gewerberechtliche Anerkennung möglich ist, ist die Szene von Unsicherheit bestimmt. In Dortmund wurde im Juli 2002 ein Maß-nahmenkatalog erlassen, nachdem BetreiberInnen von bordellähnlichen Betrieben ab 3
Beschäftigten einen Gewerbebetrieb, unter Beachtung aller im Bau- und Ordnungsrecht enthaltenen Vorschriften, bis September 2002 beim Gewerbeamt anmelden müssen. In-zwischen wurden 11 Etablissements geschlossen, weil sie es versäumten, dem fristgerecht nachzukommen.
In anderen Städten wiederum wird weiterhin nach den alten Regelungen verfahren und Bordelle werden lediglich „geduldet“, was nicht ausschließt, dass Behörden plötzlich Aufla-gen festsetzen, die in der erforderlichen Eile nicht erfüllt werden können. Das Bauamt kann über die Einordnung von „bordellartigen Betrieben“ als „Vergnügungsstätten“ räumliche Beschränkungen einführen. Vor allem Kleinstbetriebe, meist von einigen Frauen gemein-sam bewirtschaftet, können z.B. Bauvorschriften nicht sofort umsetzen und verlieren ihre Existenzgrundlage.

tja
wenn man sich mit dem Gesetz genauer beschäftigt dann stellt man fest..
dass es gar nicht um Gleichstellung im Sinne einer Dienstleistung geht..
es geht auch nicht darum dass prostitution nicht sittenwidrig ist..

sondern einfach und alleine um eine Besserstellung von Prostituierten..

Prostitution ist weiterhin sittenwidrig..(genauer gibt es darüber noch immer heftig Streit..es wird aber überwiegend.. als sittenwidrig betrachtet.. und ist damit ca. der Hehlerei, der Bestechnung, etc.. wie ich oben geschrieben habe gleichgestellt...). Dass das so ist, ist auch einfach zu begreifen, weil ein Freier nicht den Betrag kürzen darf wegen Schlechtleistung etc.. oder auf zweijährige Garantie bestehen..
Genau hier setzt das ProstG nämlich ein, indem vorher ausgemachte die Forderung mit Erfüllung einer sex Handlung als berechtigt angesehen wird
und nicht abtretbar noch Einschränkbar etc...

Alle übrigen Gesetze sind weiterhin gültig, wie also dem Gesetz der Förderung der Zuhälterei.. und was weiss ich nicht noch alles.....

Aber darum geht es ja nicht..
es geht darum, dass es zwar eine schon immer bestandene Dienstleistung ist, die aber gesellschaftlich ziemlich unglücklich macht.. weil sie von den meisten Leuten verachtet wird.. und selbst wenn die Hure anschliessend geld genug hat.. glücklich wird man damit sicher nicht..also zumindest nicht sie selbst.

Ca 50% der 400.000 Huren in Deutschland sind übrigens Ausländerinnen
die meist hier zu diesen Handlungen gezwungen werden.
Das Risiko sich Geschlechtskrankheiten zu holen ist enorm hoch
aber sicher lange nicht so hoch wie irgendwann dem Alkoholismus oder Drogenmissbrauch zu erliegen.

Also bevor das nochmal jemand mit dem Job eines Bäckers vergleicht..
sollte der doch vorher bitte mal kurz den Verstand einschalten..
(Ein Bäcker bekommt zum Beispiel das im Monat was eine gute hure an
2 Tagen bekommt)
*********os_hb Frau
2.126 Beiträge
Hier ein kleiner Auszug aus dem neuen Gesetz.
Nach der bisherigen Rechtsprechung ist eine Vereinbarung,
in der die geschuldete Leistung in der Ausübung sexueller
Handlungen gegen Entgelt besteht, wegen Verstoßes gegen
die guten Sitten nichtig. Unter Hinweis auf diese Begründung
wurden durch die Rechtsprechung sowohl die Arbeitnehmereigenschaften
als auch die Annahme eines faktischen
Beschäftigungsverhältnisses der Prostituierten negiert.
Eine Klarstellung ist dahin gehend notwendig, Prostituierten,
die freiwillig ihre Tätigkeit anbieten, rechtlichen Schutz
zu gewähren. Ihre Tätigkeit wird vom Gesetzgeber nicht als
gegen die guten Sitten verstoßend gewertet
. § 138 Abs. 1
BGB ist insoweit nicht mehr anwendbar.


Quelle: dip.bundestag.de/btd/14/059/1405958.pdf
super das habe ich gesucht
@*******_los

schön das du diese eindeutige passage gefunden hast.

hoffe klarhh kann es nun dabei belassen, da das ursprungsthema eigentlich was ganz anderes war.
*********os_hb Frau
2.126 Beiträge
Empfehlung
Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang vielleicht noch das Buch :

" Elf Minuten" von Paulo Coelho.

Es handelt von einer Dame, die sich entschliesst, Prostituierte zu werden. Und auch von all den Dingen, die sie währenddessen gedanklich beschäftigen.

Basierend wurde dieser Roman von dem Verfasser geschrieben auf Aussagen von Prostituierten aus der Schweiz. Die er natürlich mit der ein oder anderen imaginären Ausschmückung zu einem Roman gefasst hat.

Interessant sehe ich dieses Buch auch vor dem Hintergrund, daß sich die Hauptperson in dem Roman explizit und aus freien Stücken entschloss sich der Prostitution hinzugeben. Der Weg dorthin, wie ebenso ihre gedankliche Stärke, wird meines Erachtens nach wunderbar wiedergegeben.
coelho
wird sicher ganz unterschiedlich gelesen .
Für mich ist es ein eher typ buch eines freiers, vermutlich des Autors,
der eine Hure idealisiert.

Idealisiert schon deswegen weil die gute Dame aus Brasilien obwohl sie natürlich kaum zur Schule gegangen ist letztlich alle ihre Kolleginnen
und sonstigen Schweizer Frauen im Längen in Bildung Geist, Intellekt Geschmack ... übertrifft und übertreffen muss nur damit sie eines Tages von ihrem Gewebe loskommt und ein "normales" Leben leben kann.

Da die oben erwähnten Eigenschaften natürlich kaum erreicht werden können, erreichen so ein normales Leben auch kaum eine andere Kollegin.. und die armen hatten halt pech.. und dürfen mit 25 als altes Eisen wieder zurück nach Brasilien..
****ady Mann
55 Beiträge
Mit einem Manschen Sex zu machen
war noch nie sittenwidrig. Weil es in allen Zeiten Menschen gab, die eben Sex nötig hatten. Als sittenwidrig muss man eher die verdrehte Moral derer bezeichnen, die mit den Fingern auf die Freier und Huren zeigen und den Hintereingang suchen um sich bei den wunderbarsten Frauen die Befriedigung zu holen, die sie Zuhause nicht bekommen.
Ich hatte lange eine Beziehung zu einer Hure.
Habe sie geheiratet. Sie ist eine wunderbare Frau, Mutter, Köchin, Gefährtin, Kameradin, Gespielin. Nie im Leben hätte mir etwas besseres passieren können. Sind jetzt 40 Jahre verheiratet und habe noch keine Minute bereut.
empfehlung II
ein weiteres buch zum thema, welches ich extrem schätze und es verschlungen habe, da ich mich in vielen aussagen der dort beschriebenen personen auch selbst wiedererkannt habe.

"ABENTEUER HURE" von Felix Ihlefeldt, Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag
umfeld
gut .. habt ihr geschafft. . für diesen Thread..
4 zu 1 ist ja auch sowas von einem prostitutionsbeförderndes Umfeld.

Es scheint, als ob es da nur hauchdünnste Differenzen gibt zwischen Erotik und diesem oben genannten Gewerbe..
ich persönlich denke ja . hier gibt es halt viele mit Gebrauchsmoral.. weil sie entweder selber in dem Bereich tätig sind..
oder von dem Gewerbe profitieren oder .es nutzen..
(sicher eher die männer)

Bin dann mal gespannt wie normal der Beruf Hure ist.. und ab wann nach ALG2 die ersten Frauen/Männer sich bei Bordellen vorstellen und Probearbeiten dürfen.

Schlampe oder Hure ist nun leider ein wenig zu kurz gekommen
aber das Thema Prost. wird im Moment ja auch in anderen Threads munter weitergeführt (-> Heisser Nebenjob?? )
sittenwidrig
mag sein dass ich einer falschen Rechtsauffassung erlegen bin..
aber um hier auch mal was zu zitieren..

Zivilrechtlich erhalten die Prostituierten durch das neue ProstG einen einklagbaren Anspruch auf Entgelt. So heißt es .... ...Gesetzesbegründung zufolge soll dadurch die Anwendung des § 138 BGB auf Vereinbarungen zwischen Prostituierter und Freier ausgeschlossen werden, mit der Konsequenz, dass solche Verträge das Kriterium der Sittenwidrigkeit nicht mehr erfüllen.

Zudem legt § 1 ProstG damit fest, dass der zwischen Prostituierter und Kunde geschlossene Vertrag ein einseitig verpflichtender Vertrag ist. Dadurch sind einklagbare Ansprüche des Kunden auf Geschlechtsverkehr, sowie Schadensersatzansprüche wegen Schlechtleistung ausgeschlossen.7 Unklar ist aber, ob mit dem Wortlaut des § 1 ProstG diese Rechtsfolgen auch herbeigeführt werden.

So stellt sich etwa der Kommentator Heinrichs im Palandt, dem Standardkommentar zum BGB auf den Standpunkt, dass entgeltliche Verträge über sexuelles Verhalten mit einer Prostituierten weiterhin sittenwidrig sind. Begründet wird dies damit, dass die Rechtsordnung eine wirksame Verpflichtung der Prostituierten zur Erbringung der von ihr versprochenen Leistung nicht anerkennen kann. Die Konstruktion des einseitig verpflichtenden Vertrages wird geflissentlich übersehen um das gewünschte Ergebnis der Sittenwidrigkeit weiter aufrechterhalten zu können. Aber diese Kommentierung zeigt bereits die Schwäche der zivilrechtlichen Neuregelung im Prostitutionsgesetz. So hätte zumindest § 1 ProstG bzw. § 138 BGB klarstellend um eine Formulierung ergänzt werden müssen, wonach Rechtsgeschäfte zu sexuellen Dienstleistungen, die freiwillig, also ohne Gewalt, eingegangen werden, nicht sittenwidrig sind. .....


Sorry das war ein wenig lange aber mit kurzen Worten..bezweifeln Rechtsexperten, dass die Sittenwidrigkeit für Prostitution aufgehoben ist schon deswegen weil der Gesetzgeber dies hätte in das Gesetz einfach reinschreiben können, hat er aber nicht gemacht.

Was das für rechtl Konseq. hat weiss ich nicht. ich weiss nur dass für mich deswegen die Prost zwar nicht verboten ist, aber eben auch nicht als normaler Beruf oder als Dienstleistung anzusehen ist.
(Quelle: http://www.forum-recht-online.de/2003/103/103dammann.htm)

so beende ich für mich die Diskussion hier.
Und ich setz mich auf mein 1/8 Lorbeerblatt................... nimms doch mal hin wie es ist.
@klarhh
Wo genau liegt denn jetzt Dein Problem? Es wird aus Deinen wort- und zahlreichen Beiträgen für mich nicht wirklich ersichtlich!

Herzlichst
Bagarozy
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