zum Thema Ärztewahl
Hier kurz ein Paar Infos zum Thema Arztwahl:
Auslandsoperation sind für eine Menschen die Alternative - aber bedenken Sie auch eventuelle Komplikationen, Nachkontrollen und event. Nachbehandlungen (z. B. bei Kapselfibrose, Wundheilungsstörungen, etc.).
Achten Sie bei der Arztwahl auf die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC - ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgien VDPC).
Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Weiterhin sollten Sie die Kostenangebote im Detail betrachten - sind alle Nebenkosten (z. B. Mehrwertsteuer, Implantate, Narkose, etc.) enthalten?
Achten Sie auch darauf, dass der Operateur auch eine Haftpflichtversicherung für Ästhetische Eingriffe besitzt. Zudem sollten Implantate gewählt werden, die eine lebenslange Garantie besitzen.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiter helfen.