Todesstrafe in der EU?
Als mir neulich ein Freund erzählte, es solle die Todesstrafe auf EU-Ebene wieder eingeführt werden und nicht etwa für Triebtäter, Kinderschänder und bestialische Mörder, sondern nur für politische Verbrechen, glaubte ich es nicht. Ein Phantasterei von jemanden, der zu lange zu kritisch gedacht hat. Doch dann fiel mir ein, was ich da im Kleingedruckten meiner Lebensversicherungspolice gelesen hatte. Stirbt der Versicherungsnehmer bei inneren Unruhen, an denen er sich auf der Seite der „Unruhestifter“ beteiligt hat, entfällt die Leistungspflicht. Es werden dann nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Da ich es für reichlich unwahrscheinlich hielt, in unserem Staat von der Polizei bei einer Demonstration erschossen zu werden, habe ich die Versicherung abgeschlossen. Aber ein übler Beigeschmack blieb trotzdem.
Eine erste Internet-Recherche ergab nun Folgendes:
Der Artikel 2 der Grundrechtscharta, der die Todesstrafe ausschließt, läßt zwei AUSNAHMEN zu und zwar dann, wenn es darum geht, "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen" oder "Für Taten in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."
Das ist doch unfaßbar! Nochmal in Klartext:
• Die führenden Kräfte der EU wollen für den Fall einer kriegerischen Auseinandersetzung auf Hochverrat die Todesstrafe einführen. Sowjetunion läßt grüßen!
• Bei Aufständen und Demonstrationen soll scharf geschossen werden. Ein November 89 dürfte in der EU ganz anders als in der DDR nicht friedlich und unblutig ausgehen.
• Führende Juristen der großen Versicherungskonzerne schließen bei Risikolebensversicherungen eine Leistung aus, falls der Versicherte auf Demonstrationen gestorben ist. Die Strategen in den Chefetagen rechnen also damit, daß das in 10-20 Jahren in einer für die Bilanz relevanten Häufigkeit geschehen wird.
Was denkt ihr dazu?