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frage zu Rechten & Gesetzen...

The First in 2012
******_sh Mann
91 Beiträge
Themenersteller 
frage zu Rechten & Gesetzen...
Hallo zusammen, ich weiß ja das es eine Menge Gesetze gibt die man beim Fotografieren einhalten muss bzw. auch hat.
Aber einige Punkte sind mir etwas unklar und nun hoffe ich das ihr eine Antwort drauf habt....

1. Location....
Wenn ich z.b ein Hotelshooting mache, mir Vertraglich vorher alles habe absegnen lassen und die Bilder auf der HP "Ausstelle" ist soweit ja alles ok... aber was ist wenn das Hotel einen neuen Besitzer bekommt, gehen damit die Rechte automatisch mit über???
Oder müsste man in diesem Falle mit dem neuen Besitzer einen neuen Vertrag aushandeln??? Kann ja sein das man das Hotel (oder was auch immer) auf den Fotos erkennt, also wiedererkennung hat...
2. Marken....
Es gibt oft Fotos wo ein Model neben einem Sportwagen steht..
muss man in diesem Falle auch ein Vertrag mit dem Autobauer machen? oder darf man es einfach mitfotografieren weil es ein "gebrauchsgegenstand" ist????
3. Öffentliche Orte...
Wenn ich es richtig verstanden habe braucht man für Orte für die Allgemeinheit nicht unbedingt Nutzungsrechte.
Wie verhält es sich mit Bahnsteigen, die sind auf der einen Seite Öffentlich zugänglich aber auf der anderen Privat....

Hoffe das mir mal jemand weiterhelfen kann was solche fragen angeht... es sind aber alles nur Beispiele...

Vielen Dank
Jaschi
Zu Punkt 1 und 2 kann ich keine genaue Aussage treffen.
Aber der Bahnsteig ist Privatgelände der Deutschen Bahn und bedarf daher einer Genehmigung.

LG, die Frettis
*****t_r Mann
9.906 Beiträge
JOY-Team 
Die Website Fotorecht beschäftigt sich mit eben solchen Fragen.

Hier mal zwei interessante Artikel zu deinen Fragen:
Cadillac-Fotografie lizenzpflichtig?
Was darf ich drinnen, was darf ich draußen?
*******nder Mann
205 Beiträge
Hallo zusammen, ich weiß ja das es eine Menge Gesetze gibt die man beim Fotografieren einhalten muss bzw. auch hat.
Aber einige Punkte sind mir etwas unklar und nun hoffe ich das ihr eine Antwort drauf habt....

zu "1. Location...."
Wenn du eine Erlaubnis / Genehmigung hattest, kann dir die Veröffendlichung auch kein neuer Besitzer verwehren. Allerdings bist du beweisüflichtig, dass die Rechte dir gehören. Es kommt also auf die vertragliche Dokumentation zwischen dir und dem Alteigentümer an.

zu "2. Marken...."
Nein, wenn jemand ein Auto kauft hat er auch die Rechte an diesem Auto und daf es auch fotografieren. Wenn der Eigentümer des Autos es zuläst ist alles O.K.. Allerdings bist du, im Zweifelsfall beweispflichtig, dass die Rechte dir gehören. Es kommt also auf die vertragliche Dokumentation zwischen dir und dem Eigentümer des PKW an.

zu "3. Öffentliche Orte..."
Hier würde ich mich nimmer für den Einzelfall absichern.
The First in 2012
******_sh Mann
91 Beiträge
Themenersteller 
vielen dank....
das beantwortet meine fragen doch schon...
vielen dank für eure Antworten....

Gruß Jaschi
auto
meine subjektive und völlig unjuristische sicht:

ein auto was dumm am strassenrand rumsteht hat keinerlei persönlichkeitsrechte, du darfst es also fotografieren.
ein eigentümer des autos hat dazuhin auch keinerlei
urheberrechte, das design stammt ja nicht vom ihm!
(inet googeln tip: cadillac speicherstadt hamburg)
Ein fahrendes Auto zu fotografieren ist kritischer da ja jemand drin sitzt
den du in dem moment ja nicht fragst, es sei denn das auto ist nur Beiwerk im foto oder du hast ein berechtigtes interesse (unfallflüchtiges Auto)
*******nder Mann
205 Beiträge
Eine Menge Informationen sind auch hier zu finden:

http://www.nikon-fotografie.de/vbulletin/forumdisplay.php?f=86
Wenn es um die Veröffentlichung von Fotos geht, dann macht euch schlau... Und zwar richtig! Das kann ganz schnell ganz teuer werden! Und wenn es Unklarheiten gibt fragt einen Fachanwalt dafür. (ich bin keiner!)

zu 1.: Frage kann nicht beantwortet werden. Das kommt darauf an wie der neue Besitzer zu seinem Besitz gekommen ist!

zu 2.: VORSICHT!!! Wenn beispielsweise das Logo deutlich zu erkennen ist oder auch die Form des Autos typisch ist, dann besitzt unter Umständen der Hersteller sehr wohl Rechte! Das gilt übrigens nicht nur für Autos sondern für sämtliche Gegenstände bei denen Markenschutz eingetragen ist, egal ob auf Form, Marke, Slogan... was auch immer

zu 3.: Auch hier ist Vorsicht angesagt.
"Wenn ich es richtig verstanden habe braucht man für Orte für die Allgemeinheit nicht unbedingt Nutzungsrechte."
Fotografierst Du von einem Gehweg aus ein Haus. Dann kann dieses Bild geschützt sein! Beispielsweise wenn es von einem Künstler/Architekt entworfen und geschützt wurde!

Alles in allem bist Du hier als Hobbyfotograf eingetragen. Auf einer privaten Homepage wird Dir wahrscheinlich nicht viel passieren. Solltest Du Bilder kommerziell nutzen, dann empfehl ich Dir Dich wirklich gut beraten zu lassen.
*******111 Mann
26 Beiträge
Frage...
Wie ist es denn jetzt, wenn ich Aufnahmen (Softprono) in einem Waldstück machen will...

oder...

Wenn ich Fotos auf Toiletten in Discotheken mache...


Da erkennt nachher doch eh keiner mehr wo das war^^....
*******nder Mann
205 Beiträge
auch wenn es kaum einer erkennt ...
auch wenn es kaum einer erkennt, gelten die gleichen Gesetze.
Nur die Wahrscheinlichkeit, daß es jemanden stört ist kleiner.
@turro
deine Vorsicht in Ehren
aber ich glaube deine Schlussfolgerungen 1-3 sind falsch
und deswegen halte ich es nicht für richtig hier massiv
nebel zu streuen, nach dem motto man weiss ja nie.

Wenn du vom gehweg ein haus fotografierst dann darfst du das zum beispiel nämlich und auch veröffentlichen
(-> Horizontfreiheit)

Doch doch man weiss schon!
Wenn du vom gehweg ein haus fotografierst dann darfst du das zum beispiel nämlich und auch veröffentlichen
(-> Horizontfreiheit)
So einfach ist das eben nicht !
Die Veröffentlichung kann im Einzelfall unzulässig sein, z.B. wenn dadurch ein unzulässiger Bezug zum Eigentümer des Grundstücks oder des Gebäudes hergestellt wird und damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
*********airs Paar
18 Beiträge
Eieieiei
Ich denke, gerade bei diesem Thema sind gut gemeinte Halbwahrheiten und persönlich gefühlte Rechtssicherheit absolut fehl am Platze.

Das geht fürchterlich nach hinten los.

Zum Beispiel das Thema mit dem Haus. Ist es privat? Ist es ein öffentliches Gebäude? Ist ein privates Gebäude im Focus des Bildes, darf es eben nicht veröffentlicht werden. Dazu bedarf es der Genehmigung des Eigentümers. (Propertyrelease). Das gilt genauso, wenn Menschen darauf zu erkennen (Modelrelease) sind und einen Hauptteil des Motives ausmachen.
Auch die Geschichte mit dem Auto. Ja. Ich darf jedes Auto fotografieren. Warum auch nicht? Denkt man auf jeden Fall. Nun stelle ich mal eine hübsche Nackte vor einen Lamborghini und fotografiere sie in eindeutigen Posen: da kann man nur sagen, VORSICHT vor der Veröffentlichung. Die Italiener haben da was gegen. Und da ist es egal, ob das Fahrzeug mir gehört oder nicht.
Besondere Vorsicht ist tasächlich bei Logos von Luxusmarken geboten.

Diese Dinge sind höchst kompliziert und setzen tatsächlich eine Rechtsberatung voraus. Allerdings....es kommt schon darauf an, WO denn eigentlich veröffentlicht werden soll. Und in welchem Zusammenhang. In Ommmmamas Bilderalbum?
Da braucht kein Mensch eine Genehmigung. Da muss man die Kirche im Dorfe lassen.
In Printmedien oder auf Websites?
Da braucht ihr für jeden Schweinegrunzer ein Genehmigung. Wie das in geschlossenen Foren ist, kann ich nicht sagen.

Es gab z.B. mal die Geschichte, wo ein Fotograf zwei Models vor den Mauern der Warner Movie World in Bottrop fotografierte. Was gabs?
Genau. Klage durch die Movie World. Berechtigt.

Ach und ganz aktuell: sollte jetzt jemand mal nach England fliegen: bitte keine Bobbies fotografieren. Die stehen jetzt auch unter Artenschutz und der Fotograf kann als Terroristensympathisant verhaftet werden. Kein Witz. Ganz offiziell.
@ei etc
genau deswegen sollte man hier kein nebel streuen
denn ich halte deine aussage für falsch.
Es ist grundsätzlich erlaubt von einem öffentlichen weg in normaler Sicht ein Haus zu fotografieren.

Nach allgemeiner Meinung und insbesondere nach Auffassung des Bundesgerichtshofes steht dem Sacheigentümer kein Abwehranspruch aus den §§ 903, 1004 BGB etwa gegen das Fotografieren seines Hauses oder seiner im Vorgarten stehenden Plastik von der öffentlichen Straße aus zu, da der Fotografiervorgang als Realakt nicht in die Verfügungsbefugnis des Eigentümers eingreift (BGH GRUR 1990, Seite 390 folgende – Friesenhaus).
Aus urheberrechtlicher Sicht stellt sich die Abbildung der Verkörperung eines geschützten Bauwerkes als eine nach § 59 UrhG zulässige (weitere) Vervielfältigung des urheberrechtlichen geschützten immateriellen Gutes dar, die das Sacheigentumsrecht selbst dann nicht berührt, wenn sie zu gewerblichen Zwecken erfolgt (BGH a. a. O.). Allerdings ist der Eigentümer nicht daran gehindert, den Blick von der Straße auf sein Eigentum zu erschweren oder ganz zu verstellen. Ist ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk nur durch das Betreten des Grundstücks sichtbar, greift § 59 UrhG schon deshalb nicht ein, weil es nicht um einen Fall der Freiheit des Straßenbildes geht (Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage, § 59 Rn 3).

Etwas ganz anderes was oben nicht berührt wird ist ob du davor eine Action machst und das mit dem armen unschuldigen Haus in Verbindung setzt. Das zu veröffentlichen ist natürlich in der Regel nicht erlaubt.
Was in England oder Italien oder den USA oder Syrien ist . war ja auch hier nie die Frage.. und sprengt sowieso jede Diskussion.
Ich denke, gerade bei diesem Thema sind gut gemeinte Halbwahrheiten und persönlich gefühlte Rechtssicherheit absolut fehl am Platze.

Das geht fürchterlich nach hinten los.
Warum verbreitest Du dann solche !?


Ach und ganz aktuell: sollte jetzt jemand mal nach England fliegen: bitte keine Bobbies fotografieren. Die stehen jetzt auch unter Artenschutz und der Fotograf kann als Terroristensympathisant verhaftet werden. Kein Witz. Ganz offiziell.
Lies Dir doch erstmal den Gesetzestext "Counter-Terrorism Act 2008" durch, besonders "Part 7".
*********airs Paar
18 Beiträge
Natürlich
selbstverständlich habt ihr RECHT. Und jetzt brauchen wir auch alle nicht mehr Googeln.
Das bin ich
*****s4u Mann
169 Beiträge
Da sich das Fotorecht beständig ändert, und inzwischen viele Leute meinen das ihr Eigentum (Haus, Auto, Grundstück) vermarkten läßt sind letztendlich die Fotografen die in freier Wildbahn fotografieren immer dem Risiko des Regress ausgesetzt.
Bei den gestellten Eingangsfragen:
1. Wenn die Erlaubnis gegeben wurde dann gilt sie auch bei einem Eigentümerwechsel. Wichtig ist die Erlaubnis zum Zeitpunkt der Aufnahmen, mit möglichen späteren Eigentümern kannst Du ja gar keinen Vertrag schließen.
2. Bei Autos kommt es zum einen wohl darauf an wo sie stehen, ob sie Beiwerk oder Hauptbestandteil der Aufnahme sind. Wenn ich meine Bekannten in meinem Lambourgini, Golf oder sonstigen Schreddelkiste fotografiere, dann dürfte der Hersteller Schwierigkeiten haben seine Rechte durchzusetzen. Sollte es irgendwann so sein das ein Massenprodukt nicht mehr fotografiert werden darf, dann habe ich zumindest starke Argumente wieso sich das Modell auch bei Portraitaufnahmen vollkommen entkleiden muss *lol*
Bei fremden Autos immer daran denken das das KFZ-Kennzeichen es einmalig macht. Und somit der Besitzer indirekt mit den Fotos zusammengebracht werden kann.
Bei Gebäuden gilt das gleiche wie für fremde Autos. Je einmaliger das Gebäude, desto eher trifft man auf Rechte des Eigentümers. Zudem meinen immer mehr Architekten das sie geistige Überflieger sind, und an jedem Foto von Gebäuden die sie entworfen haben mitverdienen wollen.
3. Gelände die öffentlich zugänglich aber nicht im Besitz der Allgemeinheit sind sind Privatgrundstücke. Gerade die Bahn reagiert inzwischen recht rigoros auf Aufnahmen in Bahnhöfen und Zügen. Auch Cafes, Kaufhäuser etc sind ja "öffentlich" aber eben nicht Allgemein.
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