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Ein Recht auf Sex?

Ein Recht auf Sex?
Dies ist eine Frage, die mir nun seit einiger Zeit im Kopf herumschwirrt: Haben wir ein Recht auf Sex?

Angefangen darüber nachzudenken, habe ich in einer Diskussionsrunde unter Huren, als ein körperlich Behinderter darauf aufmerksam machte, dass er unsere Dienste auch gerne regelmäßig in Anspruch nähme, das aber bei seiner geringen Rente viel zu teuer für ihn sei und auch nicht immer Huren zu finden wären, die ihm gegenüber aufgeschlossen seien.

Dann hatte ich Klienten, die mir berichteten, dass sie ihre Ehefrauen sehr lieben, aber seit 10 Jahren keinen Sex mehr mit ihnen haben. Sie trauen sich nicht, ihn einzufordern, überhaupt danach zu fragen, weil sie befürchten, dass die Ehefrauen dann böse mit ihnen werden. Also kommen sie zu mir, aber ihre Frau dürfe das nicht erfahren.

Aber es ist doch irgendwie so, dass sexuelle Befriedigung ein Grundbedürfnis ist und dass wir frustriert sind, wenn wir sie nicht bekommen können. Wir müssen uns ganz regelmäßig mit unseren Geschlechtsteilen befassen, so wie wir essen und schlafen müssen, damit wir nicht krank werden. Ich selbst werde z.B. zickig, wenn ich nicht regelmäßig Sex bekomme und ich glaube, es geht vielen Frauen so (ohne dass sie das unbedingt alle bemerken).

Wenn also Sex ein Grundbedürfnis ist, dann sollte auch jeder ein Recht auf sexuelle Befriedgung haben, oder? Aber wenn es ein solches Recht gibt, wie fordert man es ein? Schließlich kann man auch niemanden zum Sex zwingen. Wenn wir jedem Menschen zugestehen, ab und an gewisse Bedürfnisse zu haben und sie befriedigen zu müssen, wie gehen wir damit am besten um, wenn wir potentiell diejenigen sind, die diese Befriedigung verschaffen könnten?

ps.: Bitte benehmt euch in dieser Diskussion! Wenn ihr anfangt, euch rumzustreiten und unter die Gürtellinie zu schlagen, verliere ich das Interesse an der Beteiligung und dann bekomme ich es wieder vorgeworfen, dass ich meinen "Pflichten als Threaderöffnerin" nicht nachkomme und darf keine neuen Fäden mehr eröffnen. Also bitte reißt euch zusammen. ;)
********een1 Frau
77 Beiträge
Ich denke schon das es einige Leute gibt die ohne Sex auskommen können indem sie sich selbst befriedigen oder halt ihre sexuelle Seite völlig verkümmern lassen. Meine Mutter kam 25 Jahre damit aus einmal im Jahr auf Kegel tour zu fahren und dort ihre Bedürfnisse zu befriedigen,hat aber jetzt seit 2 Jahren einen Partner und ist durchaus zufrieden....
Einfordern,das ist natürlich schwierig,genauso wie es für Menschen mit Behinderungen wohl schwierig ist den passenden Partner zu finden,aber alles in allem denke ich kann man sich arrangieren,sei es das man zu einer Prostituierten geht oder halt wirklich mit der Selbstbefriedigung vorlieb nimmt....

in diesem Sinne

lg killerqueen
*****itt Frau
1.394 Beiträge
Die erste Frage wäre ja schon mal, ob Sex überhaupt ein Grundbedürfnis ist.
Sicher ist er ein wesentliches Bedürfnis im Leben, aber auch nicht lebenswichtig, jedenfalls nicht so wie Essen, Trinken und Schlafen. Ohne Sex kann man auch 100 Jahre alt werden.

Die nächste Frage ist dann, wo man die Grenzen mit den Bedürfnissen zieht. Derjenige mit geringem Einkommen möchte vielleicht auch mal ins Kino, Essen gehen oder eine Zeitung abonnieren. Ohne diese Dinge kann er auch leben, aber Bildung und soziale Kontakte sind ebenfalls wichtige Bedürfnisse. Also wo fängt man an, wo hört man auf?

Interessant dabei ist vielleicht, dass Maslow in seiner Pyramide Sex auf die gleiche Stufe gestellt hat wie Essen und Schlaf, nämlich ganz unten, wobei Liebe und Partnerschaft nur an dritter Stelle stehen.


Letztlich zielt die Frage ja darauf ab, ob es ein Recht darauf gibt, Sex gegen Geld in Anspruch zu nehmen, wenn sich sonst freiwillig niemand findet.

Nun, dem Ehemann aus dem Beispiel würde ich zunächst in ein Seminar schicken, in dem er lernt, seine Wünsche zu artikulieren. Danach dann vielleicht beide zu einer Paartherapie. Da kann man das Problem wohl sinnvoller lösen.

Die Huren, die da über den Mann diskutiert haben, der es sich nicht leisten kann, dorthin zu gehen: Wenn es denen wirklich ein Bedürfnis wäre, solchen Menschen zu helfen, sollen sie halt regelmäßig einen Tag anbieten, an dem diese Leute kostenlos kommen können. Hört sich vielleicht komisch an, aber wenn einem was daran liegt, warum nicht. Irgendwie auch eine Art von sozialem Engagement.
****cy Mann
4.682 Beiträge
Nein, Sex ist natürlich kein Grundbedürfnis. Grundbedürfnisse sind essen, trinken, schlafen. Ohne diese würde der Körper sterben.
Der Körper stirbt aber nicht ohne Sex. Menschen die aufgrund einer Krankheit keinen Sex mehr haben sterben ja auch nicht.

Sex ist etwas auf das wir Lust haben. So wie wir Lust auf Fernsehen, einen Kinoabend oder ein Rindersteak haben.

Ein HartzIV-Empfänger bekommt einen Fernseher zugestanden um sein Bedürfnis auf Information zu decken. Der Gerichtsvollzieher darf einen Fernseher nicht ohne weiteres pfänden. Aber ein Grundbedürfnis bleibt die tägliche Folge GZSZ trotzdem nicht und auf einem 16:9 Flachbild-Hightech-Bildschirm wird sich er HartzIV-Empfänger die Informationen auch nicht holen.

Gäbe es ein Grundrecht auf Sex, so wäre Sex einklagbar. Doch das verletzt die Rechte des anderen der mit dem klagenden Sex haben muss.

Ein Taxifahrer hat eine beförderungspflicht. Hat eine Hure Sexpflicht? Nein. Sicherlich nicht im geringsten. Zum Glück. auch eine Ehefrau hat keine Pflicht zur sexuellen Vereinigung mit ihrem Mann. Seine und ihre Rechte kollidieren und heben sich auf.

Ein Behinderter, der meint er habe ein Recht auf Sex, unterliegt einem Irrtum. Er sucht vielleicht auch die falschen Frauen. Nicht eine Hure ist es die er suchen sollte, sondern eine Frau die ihm ähnlich ist. Denn auch die hat Lust auf Sex. Warum sucht sich ein behinderter keine ebenfalls behinderte Freundin die auf dem "freien Markt" ja ebenfalls wenig chancen hat? Gleich und gleich gesellt sich nicht nur gern sondern auch leichter.

Einer Hure möchte ich nicht jeden Freier zumuten, so wie ich auch einer Ehefrau nicht zumuten will ihren Mann regelmäßig ranzulassen, auch wenn sie es überhaupt nicht möchte.

Der Wunsch des schwächeren ist eben immer der gerechtfertigtere.
*********h_by Mann
51 Beiträge
Um die Frage mal kurz und knapp zu beantworten:
Nein, man hat kein Recht auf Sex.
Wäre dies so dann wäre das in unseren Gesetzestexten schriftlich niedergeschrieben.
Das ist mal die nüchterne sachliche Antwort.

Und dann kommt eben die persönliche Sicht eines jeden.
Meine sicht ist folgende.
Es darf schonmal gar nicht sein dass man ein Recht auf Sex hat, denn das hötte konsequenzen die nicht tragbar sind.
1. Hätte man ein Recht auf sex, könnte man dies auch "einklagen", das hieße aber dass jemand mit dem "Kläger" sex haben muss, der das eventuell gar nicht will! Abgesehen dass das rein rechtlich einer Vergewaltigung gleich kommt, ist das ja wohl das was ich am wenigsten möchte. Ich möchte schon mit jemandem Sex haben die das auch freiwillig mitmacht.
2. Bei wem würde man das Recht dann einklagen? Beim Partner? Wäre das naheliegenste. Was aber wenn man keinen Partner hat? Bekommt man dann einen Gutschein für ein Bordell?
Wenn ja, wie oft, und in welchem Gegenwert?

Sex ist etwas wunderbares, aber es ist kein Recht!
Es braucht zwei dazu und die müssen es wollen.
Wenn diese konstelation zusammen kommt ist das gut so, wenn nicht, kann mal (leider) auch ohne jegliche Einschränkung ohne Sex leben.
Es ist eher eine Frage der Lebensqualität und nicht des Rechtes....

SG Agent Smith
*******dsee Paar
3.050 Beiträge
vollzug der ehe
so lange menschen wahllos zusammen sind, also ohne den berüchtigten trauschein, hat neimand gegen über dem anderen da sexuelle ansprüche zu hegen, die auch durchsetzbar wären...

aber der trauschein lässt wechselseitig den vollzug der ehe einfordern, verweigert sich also der eine dem anderen, gilt die ehe als nicht vollzogen und es ist ein grund um die ehe aufheben zu lassen, die ehe war dann nichtig vor dem gesetz...

ansonsten braucht die menschheit keinen sex, die kinder kommen ehe aus der retorte und lust kann man sich auch abgewöhnen, was auf die finger geben oder kriegen, usw.
Im Mittelalter und in der kath. Kirche..
...war das mal ein "Recht". Oder "Mann" glaubte, das Recht dazu zu haben. Aber sogar die katholische Kirche ist davon abgekommen - glaube ich - ähm hoffe ich doch. Ein befreundeter Molsem hat mir mal gesagt, dass sowas auch nicht im Koran steht - und steht ja so einiges drin.

Im Zivilgesetz kann es kein Recht sein. Der Staat müsste ja sonst ein ganzes Heer von Huren einstellen, um z.B. den Strafgefangenen in den Gefängnissen "ihr Recht" zu erfüllen. Das ist alles Quatsch.
Als verheirateter Partner gibts es vielleicht noch eine moralische Verpflichtung auf die Erfüllung "ehelichten Pflichten", aber auch nicht mehr.
Wollte nicht einer Mal vom Sozialamt Viagra bezahlt bekommen aus ähnlichen Gründen? Das wurde doch auch abgelehnt.

Bei Behinderten muss es eher heißen: Man kann Ihnen das Recht auf Sex nicht verwehren. Wenn sich zwei behinderte Menschen zusammen tun und auch Sex haben wollen, darf es ihnen nicht verwehrt werden. Das ist eine sehr heikle Sache, wenn die Behinderungen erblich veranlagt sind und daraus ja immer mit Nachwuchs gerechnet werden muss. Das geht dann soweit bis zu Zwangs-Operationen zur Empfängnissverhütung. Da können die Sozialpädagogen aus der Behindertenarbeit mehr dazu sagen.

Aber eins ist sicher: Jeder hat das Recht auf Sex - mit sich selbst. *zwinker*

In diesem Sinne, seid immer nett zueinander und redet mit einander, dann stellt sich die Frage nie.
Durst, Hunger und Sexualität...
Die erste Frage wäre ja schon mal, ob Sex überhaupt ein Grundbedürfnis ist.
Sicher ist er ein wesentliches Bedürfnis im Leben, aber auch nicht lebenswichtig, jedenfalls nicht so wie Essen, Trinken und Schlafen. Ohne Sex kann man auch 100 Jahre alt werden.

Die Frage nach dem Grundbedürfnis muss man ganz klar mit Ja beantworten. Die 3 wichtigsten Grundmotivationen von Menschen sind Durst, Hunger und Sexualität.

Als einzelner kannst du vielleicht ohne Sex leben und überleben, als Rasse Mensch können wir das aber nur mit der Sexualität. Und da wir auch den Drang haben nicht auszusterben, ist Sexualität ein Grundbedürfnis.

Es wird allerdings von den einzelnen Menschen sehr unterschiedlich empfunden. Sexuelle Impulse können stark verdrängt werden, so weit, dass sie für die Person nicht mehr spürbar sind. Da sind sie aber trotzdem. Ein Großteil der Psychoanalyse basiert auf genau dieser Dynamik.

Sexualität als Recht zu bezeichnen ist schon schwieriger. Menschlich gesehen hat jeder das Recht seine Bedürfnisse zu befriedigen, solange er keinen anderen damit schädigt. Essen und Trinken kann ich allein. Sex mit sich allein ist aber nur sehr eingeschränkt möglich. Ich bin dabei auf den Partner bzw. andere Geschlecht angewiesen.

Und da hakt es dann mit dem Recht. Wenn ich jemand anderen brauche um mein Recht zu bekommen, bin dich darauf angewiesen das er am gleichen Strang zieht. Tut er/sie es nicht, bleib ich auf meinem Recht sitzen.

Das auf die Gesellschaft auszudenen ist illusorisch. Denn wenn da alle das Recht auf Sex haben, müsste erst mal geklärt werden, wie man das einfordern kann. Und Hure auf Krankenschein wird es wohl nicht geben... *traurig*

Mike
****si Paar
3.198 Beiträge
Ist Sex ein Grundbedürfnis?
Darauf gibt es von mir ein klares Jein. Sex ist sicherlich nicht ein primäres Grundbedürfnis wie essen und trinken und Sex steht auch nicht auf der Stufe der Sicherheitsbedürfnisse, andrerseits leben wir ja nicht mehr im Urwald und diese existentiellen Grundbedürfnisse sind ja zumindest hier in Deutschland abgesichert. Oder hat einer von euch Angst, von einem wilden Tier gefressen zu werden, wenn er das schützende Haus verlässt?
Ich stufe Sex also nicht als existentielles Grundbedürfnis sondern vielmehr als wichtiges soziales Bedürfnis, ähnlich dem Bedürfnis nach
Kommunikation und Liebe, ein.

Gibt es ein recht auf Liebe? Rechtlich: Klares Nein. Moralisch? Kommt drauf an. Unsere Soldaten verteidigen uns im Hindukusch enthaltsam. Die französischen Soldaten haben es da schon sehr viel besser, weil die Französische Armee das Bedürfnis eines Menschen nach Sex Rechnung trägt.

Sexuelle Befriedung muss man sich "erarbeiten" und wer es nicht kann oder nicht will, muss dafür eben bezahlen. Und wenn die Mittel nicht ausreichend vorhanden sind, kann ich mir leider auch kein Porsche kaufen.
china_4_all
****in Mann
8.433 Beiträge
Alle haben
zum teil recht: 1) recht auf sex (definition als grundbedürfnis), 2) kein recht auf sex ( da kein grundbedürfnis).
beide positionen sind natürlich angreifbar;
a) man kann keine frauen oder männer "verpflichten", sex mit "bedürftigen" zu treiben;
b) grundbedürfnisse dürften heute in unserer westlichen welt anders definiert sein als menschen vor 100.000 jahren; was grundlegende bedürfnisse sind, definiert jede gesellschaft anders; heute gibt es z.b. ein recht auf informationelle selbstbestimmung und d.h. auf den besitz eines fernsehers.

mein vorschlag für beide seiten: wir gründen eine partei mit dem ziel "sexuelle befriedigung" als einklagbares recht. dies beinhaltet z.b. die bereitstellung virtueller und maschineller hilfen; z.b. ein multimedia pc, ein abo für eine virtuelle sexseite und "eine/n einanrmige/n bantiten/in".
weitere vorschläge ....????
Sex ist ein Grundbedürfnis des Menschen.

Leider ergibt sich aus einem Grundbedürfnis noch kein Recht darauf, das das Bedürfnis auch befriedigt wird. Sonst würde ja auch niemand verhungern auf dieser schönen Welt.

Ein Recht auf Sex gibt es nicht.

Es gibt auch kein Recht auf Glück und kein Recht auf Liebe.


Aber wir können einiges dafür tun können, das uns Sex, Glück und Liebe "geschenkt" werden.

Lieben Gruß, Nigra
******sPE Paar
631 Beiträge
Hallo,

ist zwar jetzt etwas off topic, aber ganz so schwarz oder weiss darf man das Thema "Recht auf ... ich sage jetzt auch mal Sex" nicht sehen...

Es gibt letztlich nicht nur eine moralische Seite des Recht´s der körperlichen Befriedigung "in einer rechtskräftig geschlossenen Partnerschaft"...!!!, sondern sehr wohl auch eine gewisse rechtliche... aaaaaber...

jedoch auch keine konkret verbriefte...!

Bei der absichtlichen(auch erpresserischen) und/oder erniedrigenden Vorenthaltung der körperlichen ...sprich sexuellen Befriedigung, verstößt der jeweilige vorenthaltende Partner der <<<ehelichen>>> Gemeinschaft gegen die für eine Ehe nunmal voraus zu setzende maßgebliche erfüllende Befriedigung <<<aller>>> Bedürfnisse beider Ehepartner zur Aufrechterhaltung dieser... was sie im Falle einer Scheidung für den unbefriedigten Part dann schlußendlich unmöglich gemacht hat...

...das wurde auch von Scheidungsrichtern als Grund zur Beurteilung der Schuld für eine Scheidung vor Gericht heran gezogen...

Grundsätzlich und weiterführend für diese Diskusion gibt es kein verbrieftes eindeutiges Grundrecht des Individuum´s auf Sex... leider... *zwinker*
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
schon oft durchgekaut
aber gern noch einmal:

Nein.

Es gibt kein Recht auf Sex.

Weder moralisch noch juristisch. Letzteres zum Glück nicht mehr.

Sex ist kein Grundbedürfnis des Einzelnen. Klar. Wohl aber der ganzen Art. Sonst würden wir ja aussterben.

Aber dass das nicht passiert, dafür können dann ja die sorgen, die gern freiwillig Sex haben. Nicht die, bei denen man sich das theoretisch einklagen müsste.

Wer ohne Sex leben möchte, soll es tun. Lebt dieser Mensch in einer Partnerschaft, die er erhalten möchte, sollte er so großherzig sein und erlauben, dass der Partner, der Sex möchte, ihn anderweitig bekommt.

Das hat nichts damit zu tun, dass der ein wie-auch-immer-geartetes RECHT auf Sex hat. Das hat war mit Liebe zu tun. Auch jemanden in die Arme eines anderen zu entlassen hat etwas mit Liebe zu tun.
*****itt Frau
1.394 Beiträge
Als einzelner kannst du vielleicht ohne Sex leben und überleben, als Rasse Mensch können wir das aber nur mit der Sexualität. Und da wir auch den Drang haben nicht auszusterben, ist Sexualität ein Grundbedürfnis.
Das mit dem Sex zur Arterhaltung ist glaub ich wieder was Anderes.
Klar ist das irgendwie ein menschlicher Instinkt oder so was, aber mir persönlich ist es völlig egal, ob es in 300 Jahren noch Menschen gibt.
Auch der Arme oder der Ehemann aus dem Eingangsbeitrag hatten offensichtlich keinen Kinderwunsch.
Also ist Sex und Sex schon wieder zweierlei, denn in den meisten Fällen geht es wohl eher um die körperliche Nähe und das ganze Drumrum und nicht um den reinen Geschlechtsakt zur Fortpflanzung, wo wir dann schon wieder eher in der dritten Stufe der Maslowschen Pyramide sind und eben nicht mehr bei den lebensnotwendigen Grundbedürfnissen.
Leute [...] die ohne Sex auskommen können indem sie sich selbst befriedigen

Selbstbefriedigung zählt für mich klar zum Sex dazu, ich betrachte sie auch weniger als Notlösung, denn vielmehr als eine von vielen sexuellen Praktiken.

Letztlich zielt die Frage ja darauf ab, ob es ein Recht darauf gibt, Sex gegen Geld in Anspruch zu nehmen, wenn sich sonst freiwillig niemand findet.

Nein, darauf zielt die Frage nicht ab, denn dieses Recht hat ja bereits jeder. Außerdem hat auch die Hure das Recht, einen Freier abzulehnen. Die Frage ist, wie gehen wir damit um, dass auch Menschen, die wir sexuell vielleicht ablehnen, sexuelle Bedürfnisse haben.

Der Körper stirbt aber nicht ohne Sex. [...] Sex ist etwas auf das wir Lust haben.

So dachte ich früher auch, inzwischen glaube ich, dass Menschen, die (aus welchem Grund auch immer) keinen Sex haben können, sehr darunter leiden, eventuell sogar so sehr darunter leiden, dass sie krank davon werden.

auch eine Ehefrau hat keine Pflicht zur sexuellen Vereinigung mit ihrem Mann.

Ich denke, es gibt (oder gab) Eheverträge, in denen eine solche Pflicht formuliert ist. Davon aber mal abgesehen, ist doch der Ehepartner vorranging derjenige, dem die Befriedigung des Partners am Herzen liegen sollte. Wenn es also keine juristische Verpflichtung gibt, so doch eventuell eine moralische?

Ein Behinderter, der meint er habe ein Recht auf Sex, unterliegt einem Irrtum. Er sucht vielleicht auch die falschen Frauen. Nicht eine Hure ist es die er suchen sollte, sondern eine Frau die ihm ähnlich ist.

Vielleicht steht aber ein Behinderter, wenn es um die sexuelle Befriedigung geht, auf eine 90-60-90 Schnitte, die gehen und sprechen kann und nicht auf eine Dame im Rollstuhl. Kann man ihm das zum Vorwurf machen? Ich finde es nicht gerechtfertigt, wenn wir uns als nicht-behinderte Menschen moralisch erheben und behaupten, man dürfe sich nur nach Seinesgleichen sehen.

lust kann man sich auch abgewöhnen

Ist das so?

Nein, man hat kein Recht auf Sex.
Wäre dies so dann wäre das in unseren Gesetzestexten schriftlich niedergeschrieben.

Es steht auch nicht in unseren Gesetzestexten, dass wir ein Recht auf Schlaf haben. Vielmehr steht dort etwas von Menschenwürde, Gerechtigkeit und einem Recht auf freie Entfaltung, solange, und das ist der springende Punkt, damit die Rechte anderer nicht verletzt werden.

Sex mit einem Menschen einzufordern, der das nicht möchte, würde dessen Rechte einschränken. Ebenso schränkt es die Rechte eines Matratzenverkäufers ein, wenn ich ihm, um mein Recht auf Schlaf durchzusetzen, eine Matratze klaue.

Aber eins ist sicher: Jeder hat das Recht auf Sex - mit sich selbst.

Das denke ich auch und an diesem Punkt sind wir uns wohl alle einig, dass es eben doch ein Recht auf Sex gibt und dass wir es niemandem verbieten können, sich selbst zu befriedigen, wenn er das möchte und dabei keine Rechte anderer verletzt. Aber was ist, wenn ein Mensch so behindert ist, dass er sich nicht selbstbefriedigen kann? Wie gehe ich damit um, wenn dieser Mensch sich von mir wünscht, dass ich ihn doch bitte befriedigen möchte. Habe ich Mitleid, weil ich ihm sein Recht auf Sex zugestehe oder ziehe ich es vor, mein eigenes Recht auf Enthaltsamkeit durchzusetzen?
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
@bellini
Wenn Du Sex mit körperlicher Nähe gleichsetzt, stimmt Dein Argument. Die ist in der Tat überlebenswichtig.

Jeder kennt doch inzwischen dieses grausige Experiment, in dem ein Arzt eine Anzahl Babys in zwei Gruppen teilte und die eine Gruppe ohne Zuwendung und Aufmerksamkeit großziehen ließ. Sie wurden nur gefüttert und gewickelt, ansonsten liegen gelassen. Keiner sprach mit ihnen, keiner nahm sie in den Arm.

Die meisten sind, so viel ich weiß, verstorben.

Insofern ist Nähe ein Grundbedürfnis, Liebe und Aufmerksamkeit auch. Aber Sex als solcher vielleicht nicht unbedingt zwingend.
Mach ich es, oder mache ich es nicht...
Aber was ist, wenn ein Mensch so behindert ist, dass er sich nicht selbstbefriedigen kann? Wie gehe ich damit um, wenn dieser Mensch sich von mir wünscht, dass ich ihn doch bitte befriedigen möchte. Habe ich Mitleid, weil ich ihm sein Recht auf Sex zugestehe oder ziehe ich es vor, mein eigenes Recht auf Enthaltsamkeit durchzusetzen?

Das ist ja eine sehr persönliche Frage, die man nicht global mit Ja oder Nein beantworten kann. Das muss jeder für sich selber wissen und entscheiden.

Da es sich um Sex handelt, ist es ja schon etwas anderes als jemandem den Müll runterzubringen, weil er nicht laufen kann.

Mike
china_4_all
****in Mann
8.433 Beiträge
juristisch ...
gesehen sind die von manchen hier vertretenen Meinungen leider nicht ganz korrekt *zwinker*

Wäre dies so dann wäre das in unseren Gesetzestexten schriftlich niedergeschrieben.

Es gibt kein Recht auf Sex.

Weder moralisch noch juristisch.

In der (deutschen) Ehe gibt es ein "Recht" auf Sex.

Nach Auffassung vieler Juristen stimmt das. Sie leiten das aus dem BGB ab, welches Ehepartner zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“ verpflichtet und somit auch eine „Geschlechts-gemeinschaft“ darstellt. Justiziabel oder ein Grund zur Aufhebung der Ehe ist dieses Recht aber nicht. (§ 1353 BGB, OLG Köln, Az. 14 UF 225/98)

Aber auch das hatten wir schon mal hier im Forum ... ich fand den Thread aber nicht mehr.

Erwin
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
holla!
Bist Du sicher, Erwin?

Ich meine, gelesen zu haben, dass es solche Paragrafen nicht mehr gibt...

Aber vielleicht bezog sich das nur auf die Einklagbarkeit des ehelichen Beischlafes oder auf die Nicht-unter-Strafe-Stellung des erzwungenen ehelichen Beischlafes.

Zumindest letzteres ist ja nun zum Glück Schnee von gestern.
china_4_all
****in Mann
8.433 Beiträge
@sina
ja schon, wobei die Auslegung - wie üblich - nicht alle Juristen teilen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1353.html

Bei letzterem hast du mW. recht, dh. erzwungener Beischlaf ist auch in der Ehe strafbar ...

Erwin
Das auf die Gesellschaft auszudenen ist illusorisch. Denn wenn da alle das Recht auf Sex haben, müsste erst mal geklärt werden, wie man das einfordern kann. Und Hure auf Krankenschein wird es wohl nicht geben...

Ich finde euren Beitrag sehr gut, DomDevPaar und deshalb möchte ich dies hinterfragen. Warum sollte es nicht Hure auf Krankenschein geben? Sollte es das nicht geben, weil... wo kämen wir denn da hin? Oder gibt es einen triftigen Grund dafür, dass es das nicht geben sollte?

Sexuelle Befriedung muss man sich "erarbeiten" und wer es nicht kann oder nicht will, muss dafür eben bezahlen. Und wenn die Mittel nicht ausreichend vorhanden sind, kann ich mir leider auch kein Porsche kaufen.

Das klingt mir doch irgendwie sehr nach dem berühmten: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen", das ich moralisch höchst bedenklich finde. Wir leben schließlich (noch) in einem Sozialstaat und sozial, das meint, das diejenigen, die mehr haben, denjenigen, die weniger haben, etwas abgeben, damit die auch ein würdiges Leben führen können. Die Frage ist doch, ob Sex ein Porsche oder ein paar Schuhe ist.

wir gründen eine partei mit dem ziel "sexuelle befriedigung" als einklagbares recht. dies beinhaltet z.b. die bereitstellung virtueller und maschineller hilfen; z.b. ein multimedia pc, ein abo für eine virtuelle sexseite und "eine/n einanrmige/n bantiten/in".
weitere vorschläge ....????

Ja, Hure auf Krankenschein, fiel weiter oben schon. Wir sollten das vielleicht wirklich tun.

Leider ergibt sich aus einem Grundbedürfnis noch kein Recht darauf, das das Bedürfnis auch befriedigt wird. Sonst würde ja auch niemand verhungern auf dieser schönen Welt.

Exakt, aber in Bezug auf die Hungersnot gibt es eine Reihe von Organisationen, die dafür kämpfen, dass es weniger Hungersnot gibt. Was wäre verkehrt an einer Organisation, die sich für weltweite sexuelle Befriedigung engagiert?

Aber dass das nicht passiert, dafür können dann ja die sorgen, die gern freiwillig Sex haben. Nicht die, bei denen man sich das theoretisch einklagen müsste.

Sollte also eine Ehefrau, wenn sie keinen Sex mehr mit ihrem Mann möchte, diesem erlauben, eine Geliebte zu haben and vice versa?
volatile
*******aum Frau
16.590 Beiträge
lsmpfh...
Ok.

Also wenn das so ist, was bitte ist denn dann eine "Geschlechtsgemeinschaft"???

Kann mir da jemand drei schneidige Sätze hinwerfen, ohne dass ich Urteilsbegründungen wälzen muss?

Ich glaube nämlich nicht dass mir die Definition gefallen wird...

Sollte also eine Ehefrau, wenn sie keinen Sex mehr mit ihrem Mann möchte, diesem erlauben, eine Geliebte zu haben and vice versa?

Ja, ich denke so sollte es sein.
*****itt Frau
1.394 Beiträge
Aber was ist, wenn ein Mensch so behindert ist, dass er sich nicht selbstbefriedigen kann? Wie gehe ich damit um, wenn dieser Mensch sich von mir wünscht, dass ich ihn doch bitte befriedigen möchte. Habe ich Mitleid, weil ich ihm sein Recht auf Sex zugestehe oder ziehe ich es vor, mein eigenes Recht auf Enthaltsamkeit durchzusetzen?
Sex aus Mitleid kann ja nun eher nicht die Lösung sein.
Bei dieser Konstellation bin ich an dem Punkt zu sagen, dass derjenige schlichtweg damit leben muss, nicht sexuell befriedigt zu werden. Oder einfach auf den Glücksfall warten muss, dass das jemand gerne tun möchte (wie jeder andere auch darauf warten muss, jemanden zu finden, der mit einem Sex haben will, auch wenn da die Chance ungleich größer ist). Die Frage ist auch, ob einem in so einem Zustand das überhaupt noch so wichtig ist.
Vielleicht kann derjenige auch nicht mehr alleine essen und zur Toilette gehen. Aber dafür gibt es Pflegekräfte, deren Job das ist und die dafür bezahlt werden (womit wir dann doch irgendwie wieder beim Thema Geld sind). Aber denjenigen aus Mitleid dann auch noch zu befriedigen, das geht zu weit, finde ich. Da kann man sexuelle Befriedigung dann doch nicht mit essen und schlafen gleichsetzen.


Warum sollte es nicht Hure auf Krankenschein geben?
Hure auf Krankenschein ist ja im Prinzip auch nichts anderes wie ein Gutschein fürs Bordell.
Das würde heißen, dass es dort zumindest eine Frau geben MUSS, die denjenigen befriedigt. Und da liegt schon wieder ein Eingriff in die Rechte des Anderen.
Es gibt...
... bereits seit langem Huren auf Krankenschein!!!

Eine Sonderform der Prostitution stellt das Angebot sog. Surrogatpartner (auch Sexualassistenz oder Sexualbegleitung genannt) dar: Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine andere Möglichkeit der sexuellen Befriedigung haben oder mangels eigenem Partner in einer Sexualtherapie niemanden haben, mit dem sie beispielsweise aufgrund einer Potenzschwäche neues Vertrauen schöpfen können, nehmen die Dienste von männlichen oder weiblichen Ersatzpartnern in Anspruch. Sexualassistenten sind, etwa durch inzwischen existierende spezielle Ausbildungsgänge, auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen spezialisiert bzw. speziell therapeutisch geschult. Im Gegensatz zu vielen anderen therapeutischen beziehungsweise behinderungsspezifischen Hilfen obliegt die Finanzierung dieser Dienstleistung den betroffenen Menschen, da eine Kostenübernahme etwa durch das Sozialamt bisher nur in seltenen Einzelfällen erfolgt ist. Auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse (‚Sex auf Krankenschein‘) ist in Deutschland – anders als etwa in den Niederlanden – gesetzlich ausgeschlossen. In Dänemark werden mit staatlicher Hilfe bessere Möglichkeiten zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse für behinderte Menschen angeboten, das heißt es werden nach Wunsch Prostituierte für diese Menschen engagiert.

Quelle:wikipedia
Ele *liebguck*
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