*lol*
Amüsant zu lesen.
Fakt ist das nach deutschen Recht, die abgebildete Person auf einer Aufnahme, allein oder mit überschaubar wenigen Personen, sämtliche Urheber und Schutzrechte genießt. Die Veröffentlichung oder gar kommerzielle Verwendung muss von jeder im Bild befindlichen, erkennbaren Person schriftlich genehmigt sein. Bei Leuten wir mir mit eindeutig erkennbaren tattoos trifft das auch zu wenn mein Gesicht nicht zu sehen ist.
Die AGB im hier im joy verlangen ja schon allgemein Diskretion müssten sich aber auch wenn es nicht so wäre dem übergeordneten Bundesrecht anpassen und darüber hinaus eigentlich auch der DSGVO der EU.
Nun könnte jeder natürlich verkrampft spießig sein und direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen um auf jeden Fall zu meiden irgendwo auf einem der Bilder jemals erkannt zu werden.
Ich kann mir aber nicht vorstellen das auf dieser Party derart unentspannte Menschen anwesend waren.
Und der Fotograf selbst, denke ich, möchte auch das ihm und seinen Aufnahmen Stil und Niveau nachgesagt werden. Weshalb er sicher keine Schnappschüsse beim Koitus aus typischen Voyeurblickwinkeln veröffentlichen wird.
Und nun
Her mit die Bilder. Ich will sehen