Die rechtliche Handhabe ist nunmal irgendwann beendet, wenn ich auch nicht wirklich der Meinung bin, dass 18jährige wirklich ERWACHSEN sind...
Muss mich selbst korrigieren...hab nochmal nachgesehen....man sollte immer alle Absätze eines Gesetzes GENAU lesen...*peinlich*....
Die Altersgrenze liegt nicht bei 18 J, sondern - sofern das Ganze freiwillig (keine Ausnutzung einer Zwangslage) und ohne dass Geld im Spiel ist, geschieht, bei 16 Jahren....also....selbst der 40 Jährige darf wohl legal mit der 16 Jährigen.............
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
§ 182 StGB -Absatz 3:
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
tja........der Rest ist dann wohl nur noch persönliche / moralische Weltanschauung und hat mit dem Gesetz und Strafbarkeit nichts mehr zu tun.