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verträge bei location ?

verträge bei location ?
dass es überaus sinnvoll ist zwischen fotograf und modell einen vertrag abzuschließen ist denke ich weitgehend bekannt, akzeptiert und gängige praxis ... unabhängig davon was darin geschreiben steht ..

meine frage:

wie sieht es aus wenn man on location ist ?

kann es rechtlich probleme geben, wenn man fotos on location gemacht hat ... nehmen wir hier der einfachheit halber an, dass mann dort "legal" ist ... also nicht irgenwo über ein zaun steigen mußte ...

zb kino, oder kaufhaus oder möbelgeschäft oder möbelgeschäft oder hotel ?


variante 1 ... mal ist als kunde dort und macht mal "schnell" ein par bilder ohne jemanden zu stöhren ...

gibt es hier einen unterschied zwischen privaten oder öffendlichen location ?

öffendlich: zb rathaus, kirche, schlösser und burgen ... zoo oder parkt ..

alles gehört ja irgendjemanden ... braucht man eine genehmigung oder reicht es sich nur nicht erwischen zu lassen ...


variante 2 .. man ist "eingeladen" ... sagen wir anch dienstschluss und "jemand" läßt einen rein ...

ist es wichtig wer einen reinläßt ? oder reicht es dort "eingeladen" zu sein ... mit anderen worten reicht der wachdienst oder muss es der Geschäftsführer sein ?


können fotografen und oder modell hier RECHTLICHE probleme erwarten ?
die rote Wanddie rote Wand
*****oto Mann
4.498 Beiträge
rechtliche probleme, fotos zu machen kann man nicht bekommen... anders sieht es aus, wenn man diese fotos dann auch noch veröffentlichen möchte.

bei einem hotel zum beispiel sollte man sich dort schon eine genehmigung einholen.
**********rello Mann
2.372 Beiträge
...und man sollte....
nicht die genehmigung des befreundeten hausmeisters haben, sondern des eigentümers....und eventuell auch des architekten. denn je nachdem hat auch der noch ein gewisses urheberrecht.
natürlich ist hier eine veröffendlichung im internet gemeint, denn sonst weiß ja keiner was von den bildern, und wo keiner was was kanns ich keiner aufregen ...

"sollte" ... oder "muss" ... sollte im sinne von "das ist besser" ... oder "muss" im finne von "sonst darf man nicht" ...

@*****oto
?? hotel ... gilt das auch für das "eigene" gemietete zimmer ?


@**********rello
"architekt" ... ich denke das urheberrrecht kann man hier nciht bemühren, da mit dem foto ein enues eigenständiges werk enstanden ist, was nach dem was das urheberrecht für den fotografen neu entstehen läßt ...

"eigentümer" ... eigentümer des grbäudes ? oder dess sich darum befindenden geschäftes oder bar / kino / oder kneipe ... ?

@**l ... habe ihr damit erfahrungen ? bzw habt ihr mal hierzu einen vertragsentwurf ?
**********rello Mann
2.372 Beiträge
mit dem urheberrecht des....
...architekten irrt ihr. das gibt es tatsächlich und gar nicht soooo selten...
natürlich gibt es ein urheberrecht auch der architekten .. das ist klar ..

aber ... ein gebäude und oder eine inneneinrichtung zu fotografieren schafft ein eigenständiges "kunstwerk" ... was einem "neuen" urheberrecht nämlich des fotografen unterliegt ...

das ist vergleichbar mit fotografien vom ballet zb ... auch dort liegt das urheberrecht beim choreografen .. aber der fotograf hat das urheberrecht auf das foto ...

(das hat natürlich nix mit nutzungsrechten zu tun)
die rote Wanddie rote Wand
*****oto Mann
4.498 Beiträge
das ist dann wohl genau so wie bei bildern, die man vom beleuchteten eiffelturm macht... oder der märklin eisenbahn... oder der glaspyramide vor dem louvre... oder tieren in hagenbecks tierpark oder oder oder.

Aus der Fotocommunity:

Eiffelturm

Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung geschützt. Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo.

Laut http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/faq/index.html
darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht, eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dadurch nur mehr mit dem Entrichten von Gebühren an die Société Nouvelle d Exploitation de la Tour Eiffel (SETE) möglich.

Louvre

Wir müssen darauf hinweisen, dass wir Fotos der Glaspyramide im Innenhof des Louvre nicht mehr in der fotocommunity zulassen können. Die Nutzung von Bildern der Louvre-Pyramide unterliegt dem Urheberrecht. Das Louvre Museum vertritt das Urheberrecht des Architekten Pei, der die Glaspyramide geschaffen hat und somit der geistige Eigentümer des Werkes ist. Alle Anfragen bezüglich des Nutzungsrechts müssen an das Büro des Louvre gerichtet werden, das wiederum über die Vergabe der Bildrechte entscheidet.
Da wir nicht in der Lage sind zu prüfen, ob jedes veröffentlichte Foto der Pyramide vom Louvre Museum autorisiert wurde, bitten wir Euch, keine Fotos der Louvre-Pyramide in die fotocommunity hochzuladen. Um Euch und uns weiteren Ärger zu ersparen, werden wir alle bereits hochgeladenen Fotos der Pyramide löschen müssen - wir bitten Euch an dieser Stelle ganz herzlich, das selbst zu übernehmen.
Diese Regelung betrifft nur Fotos, auf denen die Pyramide als Hauptmotiv dargestellt ist.

Zur Erinnerung: Dasselbe gilt auch für Fotos vom Atomium in Brüssel sowie für Bilder des illuminierten Eiffelturms - auch diese dürfen nicht in der fotocommunity ausgestellt werden.
das ist bitter ... und irgendwie nachvollziehbar solange es um eine "diukumentation" und nicht um ein "neues kunstwerk" geht ...

soweit reicht meien bisherige einarbeitung in die rechtlichen grundlagen nciht ... aber ... entsteht nicht durch ein foto ein neues eigenstädniges urheberrecht ?

das ist doch wie bei collagen .. da darf ich ja auch verwenden was ich will, da der künstler anschließen ein neues werk daraus formt ...

zugegben: mit den "partner" möchte man nicht in den ring steigen ...

wer kennt sich hier aus:

es geht doch immer um die "persönlich geisßige schöpfung" ... also ein modell vor der glaspyramie stellt doch eine andere qaulität da was schöpfung angeht wie die pyramide selber ? oder nicht ?
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