Vorsicht mit den jungen Pferden
Vorweg, ich genieße es, mit Kuscheln, Streicheln und mehr geweckt zu werden.
Aber:
1) Eigentlich weiß man, ob man seine Partnerin / Partner überhaupt wecken darf, und wann man sich besser trollt, bevor nicht nur der Tag, sondern die Woche gelaufen ist.
2) Das Strafrecht wurde schon mal angesprochen.
"Nein" heißt "nein" ist so nicht ganz richtig, denn wenn kein "ja", dann schon heißt das "nein". Da ist § 177 StGB wirklich eindeutig. Vor dem Ja befindet man sich also nicht in einem Grau-Bereich, das ist finsterstes Schwarz. Und um es noch schlimmer zu machen, der Schlafende befindet sich in einer schutzlos ausgelieferten Lage. Führt also zu härteren Strafen. Und das Gesetz spricht von "Sexuellen Übergriffen", nicht von "Beischlaf". Strafbar ist das ganze also nicht erst bei der Penetration. Und, wer weiter liest ist dann klar im Vorteil "der Versuch ist Strafbar". Ahauaha.
Also, nichts da mit "Einfach machen und Ausprobieren". Klärt das dringend vorher. Alles andere kann derartig nach hinten los gehen. Und wo ist das Problem, da an zu sprechen?
Und bevor jetzt langjährige Paare auf mich eindreschen, man kann ein Ja auch vorziehen, es muss auch nicht immer ausgesprochen werden. Aber weder die Ehe noch Partnerschaften sind rechtsfreie Zonen, und wer schon mal bei jemandem nach einer Trennung miterleben durfte, wie solche Episoden nach Wochen oder Monaten von Juristen aufgearbeitet wurden, na, viel Spaß.
Aber, wie gesagt, ich mag das sehr. Kuscheln, streicheln, und mehr. Nur muss das eben geklärt sein.