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Einstellungsuntersuchung

*******156 Frau
6 Beiträge
Themenersteller 
Einstellungsuntersuchung
Hi, ich soll Ende des Monats zu einer Einstellungsuntersuchung und frage mich, was dabei alles untersucht wird? Ist das so ähnlich wie beim gyn? Meine Freundin war kürzlich bei einer Eignungsuntersuchung für private Krankenkassen in Köln und das muss wohl ein ziemlicher Horror gewesen sein, so nackt von Zimmer zu Zimmer geschickt. Auch auf den Gynstuhl und dass, obwohl sie 4 Wochen vorher erst bei Ihrem Frauenarzt war.
**********under Frau
16.759 Beiträge
Ähhhm, mal ne ganz blöde Frage, als was sollst du oder wurde deine Freundin denn eingestellt das ihr eine gynäkologische Untersuchung über euch ergehen lassen musstet?
würd mich auch mal interessieren um was für ein art des jobs es da geht bei solchen untersuchungen
Bestimmte Einstellungsuntersuchungen sind Vorschrift. Dazu zählt beispielsweise die im Jugendarbeitschutzgesetz vorgesehene Verpflichtung, Jugendliche vor Eintritt ins Berufsleben ärztlich untersuchen zu lassen. Auch bei bestimmten Tätigkeiten, die zum Beispiel den Umgang mit Gefahrstoffen oder Strahlenbelastungen beinhalten, sind Untersuchungen bereits vor Aufnahme des Jobs vorgeschrieben. Ebenso stehen Personen, die besondere Verantwortung für andere tragen, wie Piloten, Lokführer und Busfahrer unter einer besonderen ärztlichen Beobachtung. Von diesen Pflichtuntersuchungen zu unterscheiden, sind jene, die der Arbeitgeber zwar anbieten muss, an denen der neue Mitarbeiter/Mitarbeiterin aber freiwillig teilnimmt wie beispielsweise die nach der Bildschirmarbeitsverordnung vorgesehenen Untersuchung der Augen.
Legal - illegal?

Dagegen entbehren die inzwischen weit verbreiteten routinemäßig vorgenommenen Einstellungsuntersuchungen auf Drogen- und Alkoholkonsum jeglicher gesetzlichen Grundlage. Dies gilt auch für genetische Untersuchungen. Selbst für die häufig vorgenommenen Untersuchungen zum allgemeinen Gesundheitszustand von neuen Beschäftigten existiert keine Rechtsbasis. Zu letzteren gehören üblicherweise Blutdruck- und Pulskontrolle, Überprüfung der Lungenfunktion, Blutbild, Leberwerte, Cholesterinmessung usw. Es besteht die Gefahr, dass Untersuchungen dieser Art nicht der Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen dienen, sondern der gesundheitlichen Auslese von Mitarbeiter/-innen.
Juristen warnen

Viele Arbeitsrechtler halten solche Untersuchungen für rechtswidrig, da sie einen Eingriff in das geschützte Persönlichkeitsrecht und die Unverletzbarkeit der Individualsphäre darstellen. Durch eine Blutentnahme wird zudem das Recht auf körperliche Unversehrtheit berührt. Bei Gentests kommt noch hinzu, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird. Wenn nämlich Bewerber/-innen dadurch erfahren, dass ihnen in Zukunft möglicherweise eine schwere Krankheit droht, stellt dies eine enorme psychische Belastung dar und keinem sollte dieses Wissen gegen seinen Willen aufgedrängt werden.
Gen- und Drogentests

Völlig ungewiss ist bei genetischen Analysen, ob eine festgestellte Krankheit überhaupt ausbricht. Nur in wenigen Fällen kann man dies mit annähernd hundertprozentiger Sicherheit voraussagen und auch dafür lässt sich der Zeitpunkt nicht angeben. Schließlich könnten bei Neueinstellungen Bewerber/-innen getestet und dann bevorzugt eingestellt werden, die genetisch als besonders geeignet erscheinen, den Belastungen eines bestimmten Arbeitsplatzes standzuhalten.

Bei Untersuchungen auf den Konsum legaler und illegaler Drogen wird häufig auf deren Ungenauigkeit verwiesen. So sind die Nachweiszeiten sehr unterschiedlich. Cannabis beispielsweise hinterlässt wochenlang Spuren im Körper.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Routineuntersuchungen nach Drogen- und Alkoholabhängigkeit unzulässig sind. Ein Drogentest könne nur dann verlangt werden, "wenn bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung eine ernsthafte Besorgnis begründet ist, dass eine Abhängigkeit des Arbeitnehmers vorliegt." (Urteil vom 12.8.1999 – 2AZR 55/98)
Der Betriebsarzt untersucht

Einstellungsuntersuchungen sind in der Regel Sache des Betriebsarztes. Sie dürfen allerdings nicht auf dessen Mindesteinsatzzeiten angerechnet werden. Wenn solche nicht vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt werden, müssen die Betroffenen einwilligen, ihre Teilnahme ist freiwillig. Auch muss der Arzt zuvor über den Umfang der Untersuchungen informieren. Zudem gilt die ärztliche Schweigepflicht. Der Arzt darf dem Arbeitgeber nur das Ergebnis ("geeignet", "nicht geeignet", "geeignet unter folgenden Voraussetzungen ..."), nicht aber einzelne Befunde mitteilen. Die Belege dazu bleiben beim Arzt und gehören nicht in die Personalakte.
Niemand kann dazu gezwungen werden, aber ...

Wenngleich niemand verpflichtet ist, sich untersuchen zu lassen, so stellt diese Freiwilligkeit doch angesichts der Arbeitsmarktlage eine Farce dar. Wer sich verweigert, muss damit rechnen, den gewünschten Arbeitsplatz nicht zu bekommen. Auch wenn der Arbeitgeber eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht verlangt, hat der Bewerber schlechte Karten. Er sitzt einfach am kürzeren Hebel.
Was darf den Bewerber gefragt werden?

Der Betriebsarzt darf auch nicht mehr fragen als der Arbeitgeber. Das Thema Schwangerschaft ist zum Beispiel tabu. Die Frage nach Vorerkrankungen kann verneint werden. Es gibt sogar ein "Recht auf Lüge", wenn bei einer mündlichen Befragung oder in einem Fragebogen nach persönlichen Dingen gefragt wird, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beschränkt sich das Fragerecht des Arbeitgebers "im Wesentlichen ... auf folgende Punkte:

o Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist?
o Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, jedoch die zukünftigen Kollegen oder Kunden gefährden?
o Ist zum Zeitpunkt des Dienstantritts bzw. in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, z.B. durch eine geplante Operation, eine bewilligte Kur oder durch eine zurzeit bestehende akute Erkrankung?"

BAG-Urteil vom 7.6.1984 – 2AZR 270/83



(ergo-online.de)

UND

so nackt von Zimmer zu Zimmer geschickt
Halte ich für ausgemachten Blödsinn...
... und von gynäkologischen Untersuchungen konnte ich jetzt auch nichts lesen.

Ob das wirklich eine Einstellungsuntersuchung war? Mir erscheint das sehr fraglich. *roll*
hmm
also, als ich eingestellt wurde, musste ich auch zu so einer Untersuchung beim Betriebsarzt. Allerdings war da nichts mit nackt von Zimmer zu Zimmer laufen usw.

Es wurden die Augen, das Gehör und der allgemeine körperliche Zustand untersucht. Mehr nicht

LG
Sonja
********l_nw Frau
2 Beiträge
Also ich hatte letztes jahr eine einstellungsuntersuchung und da wurden meine augen getestet, mir wurde blut abgenommen udn ich musste mich bis auf die unterwäsche frei machen und dann wurde geguckt ob bei mir alles "gerade" ist. Ging alles ziemlich schnell. War auch beim Betriebsarzt und alles kein problem.
****si Paar
3.198 Beiträge
Einstellungsuntersuchungen haben in erster Linie den Ziel und Zweck, Risiken und Vorschäden festzustellen. Natürlich sind auch alle Dinge interessant, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind. Ein Elektriker sollte nicht farbenblind und schwindelfrei sein, usw.
Dass der Oberkörper dabei entblösst werden muss, ist normal. Weshalb eine frauenärztliche Untersuchung hier angebracht sein sollte, leuchtet mir nicht ganz ein.
Meine Freundin war kürzlich bei einer Eignungsuntersuchung für private Krankenkassen in Köln und das muss wohl ein ziemlicher Horror gewesen sein, so nackt von Zimmer zu Zimmer geschickt. Auch auf den Gynstuhl und dass, obwohl sie 4 Wochen vorher erst bei Ihrem Frauenarzt war.

ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass das gemacht wurde, weil sie dort als privatpatientin aufgenommen werden wollte, aber nicht, um dort zu arbeiten.... oder doch? dann hätt ich den job bestimmt nicht mehr gewollt

ich habe mich im alter von ca. 16 jahren damals beim bundesgrenzschutz beworben, die wollten auch eine gyn untersuchung haben, aber ich konnte zu einem freien artz meiner wahl gehen....

@*******156
es wäre wirklich gut zu wissen, für was du dich bewirbst/beworben hast...

lg nina
**********under Frau
16.759 Beiträge
Nichts für ungut, aber die TE scheint lt. ihren Forenbeiträgen ein Faible für Untersuchungen und Musterungsablauf bei der Bundeswehr zu haben ... respektive einen Thread in der Richtung zu eröffnen und sich dann nicht mehr zu äußern ...
spaety scheint recht zu haben. das ganze kommt mir auch sehr spanisch vor!
gyn-U bei der einstellung. wozu sollte dass gut sein???
mir scheint das etwas übertrieben: selbst bei meinen sekretärinnen war ein finger im po zwecks proct-U immer völlig ausreichend.
...zu keiner "Normalen" Einstellungs-Untersuchung"
gehört eine Gyn-Untersuchung!
Das wird lediglich in gewissen Abständen ggf. im Prostitutions-Bereich verlangt.

Und natürlich in diversen privaten R O L L E N S P I E L E N....
da es sich beim TE Einsteller ja um eine Frau handelt
wird es wohl nicht so wie bei der Bundeswehrmusterung ablaufen
" Husten sie mal..." *haumichwech*
...zu keiner "Normalen" Einstellungs-Untersuchung"
gehört eine Gyn-Untersuchung!
Hierbei muss man jedoch bedenken, dass diese Untersuchung in KÖLN stattgefunden haben soll!
*zwinker* *zwinker* *zwinker*
Also...
...ich weiß ja nicht, ich weiß ja nicht... *schiefguck*

Mir kommt die ganze Anfrage eher spanisch, sprich in diesem Fall gefaked vor. Welcher Arbeitgeber will denn so etwas?

Meine Freundin war kürzlich bei einer Eignungsuntersuchung für private Krankenkassen in Köln und das muss wohl ein ziemlicher Horror gewesen sein, so nackt von Zimmer zu Zimmer geschickt. Auch auf den Gynstuhl und dass, obwohl sie 4 Wochen vorher erst bei Ihrem Frauenarzt war.

Einstellungsuntersuchung für private Krankenkassen? *roll* Warum sollte dafür eine Gyn-Untersuchung nötig sein? Oder wollte sie sich dort gleich versichern lassen???

Und dann wäre es natürlich interessant mal zu hören bzw. zu lesen, was denn für ein Job von der TE angestrebt wird. Das würde dann auch Licht in das Dunkel bringen. *floet*

Ansonsten habe ich auch schon mal eine Einstellungsuntersuchung mitgemacht, wo es aber ausschließlich um ganz normale Dinge wie Augen, Gehör, Lungenfunktion ging. Zu einer Gyn-Untersuchung hätte mich da auch kein Mensch bewegen können. *vogel* Seinen gesunden Menschenverstand sollte man mit den Klamotten nicht gleich mit ablegen. *aua*
Seinen gesunden Menschenverstand sollte man mit den Klamotten nicht gleich mit ablegen.

*haumichwech*

Bei manchen hab ich allerdings das Gefühl, dass schon vorher kein (gesunder Menschen)verstand vorhanden war, zumal die Betonung mehr auf dem Verstand, als auf dem in der Klammer liegt *ggg*

By the way - kater - wenn ich mal nach dem Studium anfange zu arbeiten, hätte ich dann auch gern so eine Einstellungsuntersuchung, bei welcher ich von einem gutaussehenden, durchtrainierten Mann in Anzug und Krawatte über seinen Schreibtisch gelegt werde, den Po versohlt bekomme um dann so richtig hart mit seinem Schwengel oral, vaginal und anal untersucht werde *haumichwech*
@griech. Höllenhündin ...
...jepp...mit ggf. dem allgemeinen kleinen Zusatz: wo nichts ist, läßt sich auch nichts mit ausziehen...
****tta Frau
10.563 Beiträge
Und
wie so oft, ist von der TE nichts mehr zu hören...
vielleicht...
hat sie den job schon längst?
****tta Frau
10.563 Beiträge
Die
untersuchung sollte aber erst ende des monats sein, aber wer weiss...
dann...
hat sich der job vielleicht erledigt, weil eine mitbewerberin mit unschlagbaren untersuchungsergebnissen glänzen konnte?
****tta Frau
10.563 Beiträge
Die
möglichkeit besteht natürlich....
wie heißt das so schön:

die konkurrenz schläft nicht!
****tta Frau
10.563 Beiträge
Oder
auch, wer zu spät kommt, den bestraft das leben...
schadenfroherkatergrinser
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