Die Begrifflichkeiten gehen hier durcheinander.
Normen ist der Oberbegriff und Normen sind Sitte und Gebräuche wie auch Rechtsnormen in Form von Verordnungen, Gesetzen pp.
Insofern können Normen auch immer politischen Ursprungs sein und alle - Sitten wie Rechtsnormen können sich gegenseitig bedingen.
Tür aufhalten ist eine Norm und zwar die der guten Sitte.
Steuer zahlen ist eine Rechtsnorm, die mit Zwang durchgesetzt werden kann, eine Sitte kann i.d.R. nicht mit Zwang durchgesetzt werden. Gebräuche und Sitten sind, sofern sie nicht in die Gesetzgebung eingeflossen sind, nicht juristisch durchsetzbar.
Rechtsnormen (Gesetze werden durch Parlamente bestimmt, VO durch die zuständigen Behörden). Rechtsnormen gehen öfters nicht konform mit dem GG, - jede Rechtsnorm darf nicht im Widerspruch zum GG stehen.
Sitte und Gebräuche als Normen sind beeinflusst durch das Sozialverhalten, Religion (weswegen wir u.a. keine Trennung von Staat und Kirche in Deutschland haben), Weltanschauungen, Ideologien und Ethik beeinflusst. Hier greifen nur soziale Sanktionen, aber kein staatlicher Gesetzeszwang.
Eine gute Einführung in die Thematik ist aus der Vorlesung und ihrer dazugehörigen Schrift "VL 01 Grundkurs BGB I - Arbeitspapier 1, WiSe 2015" der Frau Prof. Dr. Claudia Schubert von der Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung zu entnehmen.
Normen ist der Oberbegriff und Normen sind Sitte und Gebräuche wie auch Rechtsnormen in Form von Verordnungen, Gesetzen pp.
Insofern können Normen auch immer politischen Ursprungs sein und alle - Sitten wie Rechtsnormen können sich gegenseitig bedingen.
Tür aufhalten ist eine Norm und zwar die der guten Sitte.
Steuer zahlen ist eine Rechtsnorm, die mit Zwang durchgesetzt werden kann, eine Sitte kann i.d.R. nicht mit Zwang durchgesetzt werden. Gebräuche und Sitten sind, sofern sie nicht in die Gesetzgebung eingeflossen sind, nicht juristisch durchsetzbar.
Rechtsnormen (Gesetze werden durch Parlamente bestimmt, VO durch die zuständigen Behörden). Rechtsnormen gehen öfters nicht konform mit dem GG, - jede Rechtsnorm darf nicht im Widerspruch zum GG stehen.
Sitte und Gebräuche als Normen sind beeinflusst durch das Sozialverhalten, Religion (weswegen wir u.a. keine Trennung von Staat und Kirche in Deutschland haben), Weltanschauungen, Ideologien und Ethik beeinflusst. Hier greifen nur soziale Sanktionen, aber kein staatlicher Gesetzeszwang.
Eine gute Einführung in die Thematik ist aus der Vorlesung und ihrer dazugehörigen Schrift "VL 01 Grundkurs BGB I - Arbeitspapier 1, WiSe 2015" der Frau Prof. Dr. Claudia Schubert von der Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung zu entnehmen.