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Rechtsverbindlicher Vertrag

*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Rechtsverbindlicher Vertrag
Moinsen

Ich hab da mal ne Frage, mir gehts hier nich um Sklavenverträge im üblichen Sinne mit absoluter Unterwerfung etc. das is mir klar, dass das keinen Bestand haben kann. Mir gehts um was anderes:

Nämlich um süße kleine Aufgaben, die Subbie erledigen muss.
Zum Beispiel freizügige Fotos in freier Natur. Wäre ja eigentlich Dienstleistung oder sowas, was man mit Vertragsstrafe belegen kann und regelmäßig einfordern kann und auch ne Vertragslaufzeit festlegen. Dass Dom zum Beispiel sagt:

Subbie willigt ein (bla bla bla) wöchentlich nach den Wünschen von Dom dies und das zu erledigen. (es muss natürlich realistisch sein und darf nich gegen das Recht verstoßen)

Also damit wäre z.B. ne BDSM-Aktivität auf weite Entfernung (Fernbeziehungen etc.) möglich und Dom hätte Sub wieder in der Hand. Die Vertragsstrafe könnte finanzieller Natur sein in einer Höhe, die dem Sub zwar weh tut aber nich so exorbitant hoch ist, dass der Vertrag damit nichtig würde. Kündigungsrecht würd ich so gestalten, dass der Vertrag nur zu ner gewissen Frist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden kann und dann bis zum Fristende weiterläuft, oder halt annem bestimmten Tag, wenn man diesen Tag verpasst, läuft der Vertrag weiter nochmal dieselbe oder eine vorher vereinbarte Laufzeit

Hätte denn sowas, wie z.B. Fotoshootings (zwangsläufig alleine) in freier Natur Bestand, bei der vorgeschlagenen Vertragsgestaltung und was könnte man noch als Aufgaben festlegen?
Ich verstehe nicht so ganz, worum es dir jetzt geht. Willst du wissen ob so etwas das du beschreibst Grundlage eines rechtsverbindlichen Dienstleistungs- bzw. Werksvertrag sein kann, oder Ideen was Sub noch machen kann.

narciss
Gibts nicht
Hallo Rechtsverbindliche Verträge gibt es nicht du kannst nie das im Vertrag vereinbarte einklagen.

Du kannst höchstens an das Ehrgefühl der entsprechenden Person appelieren.

Aber mach dir nicht allzu große Hoffnungen.

LG Sie von Hamoni
Hallo Rechtsverbindliche Verträge gibt es nicht du kannst nie das im Vertrag vereinbarte einklagen.

Nicht, es gibt keine rechtsverbindlichen Verträge in diesem unserem Land ?

narciss
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Beides wäre erwünscht also ich würde gern wissen, wie der Vertrag gestaltet sein muss, dass er im E-Falle einklagbar wäre. Und wie die Sachlage is, wenn Sub sich in den Wald oder wo er ungestört zu sein glaubt, verzieht und sich da etwas vor der Kamera räkelt oder ähnliche Scherze. Ob das nun ne Sache is, die gegens Gesetz verstößt oder ob sie nur auf Anzeige hin gegen das Gesetz verstößt.

Und ein "Sklavenvertrag" als Werk- oder Dienstleistungsvertrag is glaub ich das Konsequenteste, was man da in diese Richtung haben kann, dann werden halt die Rechte/Pflichten anders formuliert und so hergerichtet, dass der Vertrag Gültigkeit besitzt und Subbie eben dann mit den Konsequenzen leben muss.

Find das irgendwie reizvoll, wenn Subbie da für ne gewisse Zeit gebunden is und das auch noch rechtlich einwandfrei is, denn ein fiktiver Vertrag bringt mir irgendwie nix, er hat keine Bindung und bei Fernbeziehungen...naja wenn man keinen Bock auf ne Aufgabe hat, dann macht man sie eben nich und findet irgendne Ausrede oder der Dom hat dann auch keine Handhabe, das ist mir zu schwammig.

Und naja zu den Aufgaben also bitte nich so Sachen, wie nackt einkaufen gehen oder nackt oder in Damenkleidern im Baumarkt ne Schraube klauen, das is alles in meinen Augen iwie abgedroschen und dann ewig dasselbe^^

Ich dachte ja an Sachen, die man der Beweisbarkeit usw. auf Foto festhalten kann oder auch Video und der Fotoapperat dann eine Hauptrolle in der Aufgabe generell spielt.
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Jagut einklagen vllt ein bisschen unglücklich formuliert, halt etwas, was Bestand hat und Nichterfüllung rechtswirksam bestraft werden kann wenn nich vor Gericht (wozu es auch nich kommen soll) dann doch innerhalb des Vertrages, eben zu wissen, dass eine Strafzahlung einmal ausgeführt als eben akzeptiert und ja eh dafür unterschrieben getan ist und das man diese eben mit Verweisen auf eben diesen Vertrag nicht wieder rückgängig gemacht werden kann.

Wobei es sich ja nich unbedingt um Geld handeln muss. Dass man sich hier nich komplett versklaven kann, das is mir schon klar nur ein Bauunternehmer zahlt auch Strafe, wenn er die Baustelle nich fertig bekommt.....ihr wisst, worauf ich hinaus will?
Grundlage eines jeden Vertrag sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen und natürlich darf der Vertrag samt Inhalt nicht gegen geltendes Recht und verbindliche Rechtsvorschriften verstoßen.

Soviel zur Theorie eines möglichen Vertrag.

narciss
Ich meinte damit die Sklavenverträge die nicht einklagbar sind da sittenwidrig egal wie sie formuliert sind.

Es sei den es gibt hier nen Rechtsanwalt der gleichzeitig Dom ist und mir die gesetzliche Grundlage für so einen Rechtsgültigen Sklavenvertrag präsentiert.

LG Sie von Hamoni
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Eben KEIN Sklavenvertrag sondern Aufgaben einfach, die dann zu erledigen sind und die eben nix mit lebenslanger Unterwerfung etc. zu tun haben sondern Aufgaben, die im Rahmen des Gesetzes verbleiben und halt trotzdem in solche Richtungen gehen.

Meine Sorge is der deutsche Bürokratie und Goldwaagenwahn, wo ein fehlender i-Punkt wahrscheinlich ganze Verträge außer Kraft setzt bin bis jetz nur ellenlangen AGBs begegnet usw., dass ich kaum glauben kann, dass man einen Vertrag als normale Person gültig auf max. 3 A4-Blätter bekommt^^
Jetzt erst Verstanden
Ok hat gedauert aber du suchst praktisch nach nem Arbeitsvertrag für deine Sub um ihre Tätigkeiten im Rahmen der Gesetze und festzuhalten.

Da fällt mir nur das bsp eines befristeten Vertrages ein ohne Probezeit ein.

Was in so nem Arbeitsvertrag steht lässt sich ganz leicht abwandeln.

Ob es dan allerdings Rechtsgültigkit hat kann dir nur ein Anwalt sagen.

LG Hamoni

P.S. würde mich aber interessieren ob es wirklich geht!
Was ich bezweifle.
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
<i>für deine Sub </i>


Nee die Sache verhält sich umgekehrt, was die Rollenverteilung angeht^^

Ja Arbeitsvertrag isn gutes Beispiel. Wir sind da grad am Rumbasteln was den Vertrag angeht und bislang sind wir soweit, dass die Laufzeit 12 Monate beträgt, Strafen werden individuell ausgekaspert aber eine 300-Euro Geldstrafe kann auch passieren bei ner Nichteinhaltung, allerdings rückte diese in den Hintergrund und war auch zwischendrin mal als "unwichtig" klassifiziert, wurde nur als letztes Druckmittel mit reingenommen, da mein innerer Schweinehund sehr zäh is *ggg*

Zu kündigen ist immer 3 Monate zu Ende der Laufzeit (bis jetzt), kündigt man später, isses zu spät und der läuft ne weitere Laufzeit. Die müssen wir noch vereinbaren. Der Reiz an der Sache ist, dass die 2. LZ dann auch 24 Monate dauern könnte, wenn ich sie frag, was sie vorschlägt, dann is man erstmal für ne Zeit in fremden Händen sozusagen^^

Wobei die Aufgaben ca. 1mal wöchentlich erledigt werden müssen also nix mit 24/7 oder so. Will ja auch nich so viele Fallen einbauen, dass ich mich dann ruiniere und sie mich ausnimmt oder so, da muss ich auch aufpassen also es soll schon was Humanes sein nur halt ne Sache, wo man Kontrolle usw. innem gewissen Maße abgibt und halt Pflichten hat gegenüber der Person es is halt auch wieder die Kopfsache, man empfindet das je nach Gemütszustand entweder geil oder affig aber so isses ja überall^^

So würd ich nich auf die Idee kommen, nen Schuldschein über 200 000 Euro zu unterschreiben (na, wer hat die Geschichte alles noch gelesen?^^) weil ich weiß, dass man irgendwann zu solchen Sachen ne andere Einstellung hat und dann sitzt man ganz tief im Morast.
Und was zahlt der dominante Arbeitgeber? Wieviel Urlaub steht Sub zu? Und wie sieht die Altersversorgung aus? Ein Firmenwagen wäre auch nicht schlecht - alternativ eine solide Altersversorgung. Wie sieht es mit der Unfallschutzversicherung für den submissiven Arbeitnehmer aus - immerhin bergen solche Outdooraktionen auch gewisse gesundheitliche Risiken.

Wo Rechte - da auch Pflichten! *freundchen*

Viele Grüße
Angelika
********etze Mann
85 Beiträge
Nö, wird nicht gehen
Ein Vertrag, der eine Partei unangemessen benachteiligt, ist in aller Regel sittenwidrig und daher nichtig, erst recht, wenn er unter Ausnutzung der Abhängigkeit der benachteiligten Partei zustandekommt.

Eben so etwas scheint dir aber vorzuschweben:

"dass der Vertrag Gültigkeit besitzt und Subbie eben dann mit den Konsequenzen leben muss"
-> Das Wesen eines bindenden und auch gültigen Vertrages erfordert es, dass eben auch Dom mit den Konsequenzen leben muss

"wenn Subbie da für ne gewisse Zeit gebunden is"
-> Auch Dommilein ist da für ne gewisse Zeit gebunden - sonst ist der Vertrag sittenwidrig

Meiner Ansicht nach lebt das Verhältnis Dom-Sub ja gerade von der Ungleichheit, von einer sehr universellen Verpflichtung ohne konkrete Gegenverpflichtung - was dich kickt, lässt sich daher wohl kaum rechtsverbindlich vereinbaren. Was mich kickt, lässt sich jedenfalls nicht vertraglich vereinbaren, und ich fände das Recht auch änderungsbedürftig, wenn das ginge.

Jeder Vertrag, der für Subbie Vertragsstrafen vorsieht, für den Dom aber keine Sanktionen, wird wahrscheinlich keinen Bestand haben. (Und das zu Recht.)

Generell scheinst du eine seltsame Ansicht über Verträge zu pflegen:
"Meine Sorge is der deutsche Bürokratie und Goldwaagenwahn, wo ein fehlender i-Punkt wahrscheinlich ganze Verträge außer Kraft setzt bin bis jetz nur ellenlangen AGBs begegnet usw., dass ich kaum glauben kann, dass man einen Vertrag als normale Person gültig auf max. 3 A4-Blätter bekomm"

Gerade diese Kompliziertheit ist der Grund, warum solche AGBs regelmäßig unwirksam sind. Ein schön wirksamer Vertrag ist z.B. "Ich verkaufe dir diese Uhr für fünf Mark." "Ja, kaufe ich dir ab."

Wirksam wird der Vertrag durch Einigkeit über den Inhalt und den gegenseitigen Willen, sich durch den Vertragsschluss zu verpflichten. ("Rechtsbindungswille")
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Ja schau einer an, da waren sie wieder meine drei Probleme *ggg*


Dieses Drumherum wieder nagut muss ja kein Arbeitsvertrag sein, gibt noch andere Sachen, wenn Bauhans ne Ausschreibung gewinnt, dann musser auch in bestimmter Zeit Aufgaben ausführen das wäre dann glaub ich ein Werkvertrag. Na wie auch immer, mal schauen, wie das bei denen so geregelt ist und was entbehrlich ist ich glaube nicht, dass Klauseln wie Liefererverzug mit 345 Seiten aufgenommen werden müssen, damit man nich haftet, wenn der Wald früh um sechs noch nich da is *ggg*

Hmmm....naja gut Arbeitsvertrag als solcher is da vllt nen bissl umfangreich...zumal der bei solchen Bedingung als Ausbeutung gilt, da es ja kein Geld für gibt, sonst würde das nich in der Rubrik Dominant und Devot sondern Lohndumping für Callcenterbesitzer stehen.

Muss mir doch mal jemand sagen können, ob son geartetes Shooting im Wald mit bewusst verkehrsarm gewählten Plätzen als Dienstleistung/oder was auch immer in Deutschland zugelassen ist, ob man jemanden verpflichten kann, so etwas zu tun^^

*ggg*
Soso dein bsp erinnert mich an einen Handyvertrag.

Aber denkst du du machst im Falle des Interessenverlustes einen Rückzieher?

ich würde nie unterschreiben wenn mit Geldstrafe verbunden.

Aber klare Regeln auch von deiner Seite aus was du möchtest und was nicht.

Ich würde die Strafen klar definieren.

Aber ich bin noch Anfänger auf diesem Gebiet, habe aber viel Phantasie.
Also kann ich theoretisch und praktisch nicht viel beisteuern.

Letzt endlich musst du selbst entscheiden wozu du bereit bist und wozu nicht.

Wie wäre es mit Entwicklungsprüfungen die ihr Vertraglich nach einer Gewissen zeit regelt um evtl. Vertragsänderungen möglich zumachen ausgenommen natürlich die Aufhebung des Vertrages.

LG Sie von Hamoni
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
"Das Wesen eines bindenden und auch gültigen Vertrages erfordert es, dass eben auch Dom mit den Konsequenzen leben muss"

Nunja die Konsequenz für den Dom wäre ja die nicht erbrachte Leistung sonst wären Vertragsstrafen bei Unternehmen auch unwirksam oder nicht? Ich verpflichte mich, B etwas zu liefern, wenn B die Lieferung nich bekommt, zahl ich die Strafe, da ich gegen die vereinbarte Pflicht zur Lieferung verstoßen habe.

Und ja, Dom is auch gebunden für die Zeit, in der Sub gebunden ist. Er kann dann eben über die -vorher eingegrenzten- Aufgaben entscheiden, WENN er welche gibt, müssen die, wenn sie den Vorgaben entsprechen, ausgeführt werden, wenn Dom keine Lust mehr hat, lässt er die Sache ruhen, der Vertrag läuft weiter aber es muss von keiner Seite was getan werden.

Dom = Auftraggeber, wenn Dom nen Auftrag hat, wird er ausgeführt, hat er keinen, muss auch nix gemacht werden. Die Artung der Aufgaben wird ja noch ausgekaspert.

Ich rede ja eben nich von der Art rechtswidriger Verträge, die eine Partei dann zu Milliardenzahlungen zwingen wollen sondern eben einer, der den Umständen entsprechend den gegenseitigen Willen zur Ausführung zeigt und bei Nichtausführung auch mit Strafen aufwartet, die dann einforderbar sind. Ich denk mal, viele Mobilfunkverträge sind gemeiner und knebelnder als meine Variante^^
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
"um evtl. Vertragsänderungen möglich zumachen ausgenommen natürlich die Aufhebung des Vertrages"


Nunja ich habs ja jetz auch nochmal geschrieben, also wenn Interessenverlust beidseitig vorhanden ist, kann man den Vertrag ruhen lassen, irgendwann, wenn er vorher ordentlich gekündigt wurde, kräht kein Hahn mehr danach und die Laufzeit seh ich als einzige Möglichkeit an, den Vertrag aufzuheben, wenn man die Möglichkeit hat, jederzeit die Sache zu beenden, dann hat der praktisch keinen Sinn, find ich.

Man könnte auch die 300 Euro als Gebühr ansetzen, den Vertrag aufzuheben, das is denk ich mal ne ganz gute Möglichkeit entweder abwarten oder zahlen^^

So hab ichs bei Handyverträgen auch ähnlich gesehen.
Es gibt keine Rechtsverbindlichkeit bei dieser Konstellation, die Dir vorschwebt. Entweder existiert ein Dienstleistungsvertrag zwischen zwei Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson oder aber zwischen zwei Privatpersonen - in allen Fällen muss sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer wie ein Arbeitgeber verhalten - und hier gibt es klare Regelungen hinsichtlich Versicherung, Krankheit, Urlaub etc.

Ansonsten käme noch ein Werkvertrag in Frage - allerdings sind die hier in Frage kommenden Regelungen auch immer mit der Vergütung des Dienstleistenden verknüpft - Du kommst um Pflichten nicht herum!

gerangel
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Naja soll nich das Problem sein, Pflichten finden wir schon, der Auftraggeber könnte sich zu Feedback verpflichten oder "Kritik" oder sonstwas, damit wäre das Erfüllen der Aufgaben durch den Sub nur der erste Schritt quasi liefert er Rohstoff, der Dom verarbeitet diesen und liefert das Produkt an den Sub zurück.

Damit wäre ja rein theoretisch die Kette geschlossen. Somit hat er die Pflicht, das Material wie auch immer zu be/verarbeiten und zurückzusenden.

Ginge denn das?
Na ja - wenn der Auftragnehmer den Auftrag nicht angemessen erfüllt, kannst Du nicht auf Erfüllung klagen - aber Du kannst die Vergütung aussetzen oder mindern. *lach*

gerangel
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Nunja bei Nichterfüllung kommen ja erstmal die Vertragsstrafen zum Einsatz^^

Dafür sind sie ja da, soll auch nicht vors Gericht gehen soll nur so sicher sein, dass er vom Gesetz her juristisch einwandfrei ist.
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Also auf Erfüllung kann man eh nich klagen aber ich glaube, die Vertragsstrafen sind meines Wissens nach einforderbar, wenn also Kunde Schmidt seine Telekomrechnung nich bezahlt, wird der Anschluss abgeklemmt, wenn er weiterhin nich bezahlt, dann wird die Rechnung eingeklagt gelle?

Ha da haben wir es ja, nich die Erfüllung soll vor dem Recht durchsetzbar sein (wenn die Aufgabe wäre, Gold aus Blei herzustellen, wäre das ja unsinnig) sondern die Folgen, die aus einer Nichterfüllung der Folgen der Nichterfüllung erwachsen *ggg*
Ob die Vertragsstrafe in Deinem Vertrag überhaupt zulässig ist, müsste ein Gericht entscheiden:
§ 344 BGB
Unwirksames Strafversprechen.Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.

gerangel
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Daraus lese ich, dass die Sache an sich einwandfrei sein muss.

Also, bei dem Auftrag, ein Passbild machen zu lassen und zu schicken wäre wohl nix faul, nehm ich mal an.

Drum is ja meine Frage gewesen, ob freizügige Shootings in der Öffentlichkeit (bewusst abgelegene Plätze dichter Wald z.B.) zulässig sind.....sind sie das, wäre dann sozusagen auch die Strafe bei Nichteinhaltung zulässig, das les ich zumindest da raus^^
Na ja - Rechtsaussagen - sprich Gesetze sind ja niemals konkret auf Einzelfälle anwendbar. Deshalb ist es ja die Aufgabe der Juristen, die Gesetze interpretierend anzuwenden für den Einzelfall.

Wenn Dein Sub sich also weigerte, den Vertrag zu erfüllen oder die Vertragsstrafe nicht zu zahlen - wie willst Du anders die Vertragserfüllung einfordern, als mit entsprechenden Rechtsmitteln - sprich Anwalt, Gericht....

Viele Grüße
Angelika
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