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Sklavenvertrag

*****y68 Frau
33 Beiträge
Themenersteller 
Sklavenvertrag
Hallo wer kann mir sagen wie ein Sklavenvertrag für einen Sklaven auszusehn hat?

Lg patchy68
Er kann aussehen, wie Ihr das wollt....
..aber es gibt im Internet recht viele Muster. einfach mal nach Sklavenvertrag googlen.

Gültig sind die sowieso nicht!
****eis Frau
1.262 Beiträge
Die Beiden,die es betrifft? Wer sonst soll das wissen?

Es gibt zwar Vorlagen im Netz, aber wer will denn so was? Ich stelle mir vor, dass die Beiden sich hinsetzen und ausmachen, was geht und was nicht, worauf Wert gelegt wird.....
Viel Spaß dabei!
Damit ist alles gesagt *top*
****67 Frau
3.363 Beiträge
******dre:

Gültig sind die sowieso nicht!

Dies würde ich so pauschal nicht sagen.

Für die Personen, die den Vertrag untereinander möchten, wird er in dem Kontext sicherlich Gültigkeit haben.

Aber ich vermute, dass du die fehlende rechtliche Bindung an so einen Vertrag meinst.
Gültigkeit
... können solche Verträge vor allem dann erlangen, wenn Grenzen überschritten werden. Man stimmt mitunter ja zT in Praktiken ein, die rechtlich zur (gefährlichen) Körperverletzung zählen. Man kann sich vorstellen, wie schwer es ist, eine Überschreitung der Grenzen sonst zu beweisen.
...nicht ganz richtig..
Solche Verträge können maximal ein Indiz dafür sein, dass nichts gegen den Willen passiert ist.

Rechtlich haben die trotzdem keinerlei Nutzen!
****i2 Mann
11.399 Beiträge
JOY-Angels 
Das ist in der Tat nichts weiter als eine Sache zwischen dir und deinem Gegenüber. Es geht da nicht ums Rechtliche, sondern um die Bindung, die ihr dadurch schafft. Ähnlich wie der Ehering bei der Heirat. Manche bereiten auch eine hübsche Zeremonie vor, bei der so ein Vertrag unterschrieben wird. Die einen arbeiten ihn zusammen aus, andere mögen es, wenn er von Top vorgegeben wird. Und was drin steht, das ist auch sehr variabel. Viele halten so einen Vertrag auch für überflüssig.

Ihr solltet also einfach gemeinsam darüber reden, was ihr schön fändet und es dann so machen, wie es für euch stimmt.
*****y68 Frau
33 Beiträge
Themenersteller 
Sklavenvertrag
ich danke euch für die Antworten ,es hat mir sehr geholfen ,ich möchte gerne diesen Vertrag haben, und mein Sklave ist damit einverstanden,ich werde mal im Netz nachschauen nach so einem Vertrag ,für mich gehört er zum Spiel dazu ,,es ist der Reitz für mich ,,,
*****enX Mann
4 Beiträge
Sklavenvertrag
Vertrag für 24/7 Sklavinnen
Vertrag zwischen Sklavin und Herrn
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Sklavin __________________________________________ und ihres Herrn __________________________________________

Mein Sklavendasein:
Ich verspreche hiermit meinem Herrn vollkommen als Sklavin zu gehören, das heißt, ihm 24 Stunden am Tag bereit zu stehen. ich werde mich vollkommen dem Verlangen und Wünschen meines Herrn unterordnen, ohne durch Dritte beeinflusst zu werden.
Allgemeine Regeln:
Die Sklavin gelobt, dem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Ihr Körper, Geist und ihre Zeit gehören vollkommen Ihm.
Die Sklavin hat ihren Körper ihrem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stellen. Des weiteren erklärt sich die Sklavin damit einverstanden, dass ihr Herr über das Recht verfügt, ihren Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen.
Die Sklavin hat immer zu zeigen, dass sie ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen akzeptiert, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Herrn befohlenen Orten. Sie ist sich dessen bewusst, dass sein Herr ihren Körper und ihren Geist frei nach ihrem Wünschen benutzen kann. Eventuelle Grenzen müssen vorher besprochen werden und in diesem Vertrag festgelegt sein.
Die Sklavin hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen.
Außerdem weiß sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln kann, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
Die Sklavin wird jede ihr gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Sie ist bereit, ihrem Herrn jederzeit Auskunft über ihren körperlichen und seelischen Zustand zu geben. Wenn der Herr von seiner Sklavin verlangt, offen und ehrlich über Dinge zu reden, sie belasten oder quälen, so darf die Sklavin dies nicht als Erlaubnis interpretieren, zu winseln oder sich zu beklagen.
Sie wird ihre Antworten höflich und respektvoll formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Herrn warten, die sie dann dankbar akzeptieren muss.
Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Meisters zum Orgasmus zu kommen.
Der Sklavin ist es verboten, ihre Scham oder ihre Brüste zu berühren, außer wenn ihr Meister sie dazu auffordert.
Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Meister befiehlt es.
Die Sklavin hat nicht das Recht, ihren ursprünglichen Namen zu behalten, sie wird von ihrem Meister zu gegebener Zeit einen neuen Namen erhalten, auf den sie zu hören hat.
Bis zu diesem Zeitpunkt, wird die Sklavin von ihrem Meister nur mit "Sklavin" angesprochen.
Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen,
d.h. sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen, außerdem hat sie die Pflicht, ihren Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren zu befreien.
Die Sklavin hat die Pflicht, ihre Wohnung in einem Ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zu halten.
Anrede des Herrn:
Die Sklavin wird immer respektvoll und ehrfürchtig über ihren Herrn reden. Sie wird ihn immer mit "Herr". "Gebieter", oder "Meister" anreden (Ausnahmen siehe Regeln in der Öffentlichkeit).
Der Herr hat die Möglichkeit, seine Sklavin in der oben genannten Zeit "Freizeit" einzuräumen, in der sich die Sklavin frei bewegen und benehmen darf.
Freizeit der Sklavin.
Während dieser "Freizeit" werden keine Bestrafungen der Sklavin durchgeführt. Es ist jedoch klar, dass die Sklavin ihren Herrn weiter mit Respekt und Liebe begegnet, und dass Dinge die sich die Sklavin in ihrer "Freizeit" zu Schulden kommen lässt zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden können, wenn ihr Herr dies für notwendig hält.
Bestrafung bei Vergehen:
Die Sklavin weiß, das Vergehen gegen die Absicht und den Inhalt dieses Vertrages zu besonders harten Bestrafungen führen. Sie wird diese ertragen und für ihre Erziehung dem Herrn danken. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache des Herrn, welcher der Sklavin deutlich machen sollte, wann und warum eine Strafe zu erwarten ist.
Rechte des Herrn:
Die Sklavin ist verpflichtet, alle Aktivitäten ihres Herrn zu erdulden, die nicht in diesem Vertrag ausgeschlossen werden.
Der Herr hat das Recht ihr Schmerzen zuzufügen, wenn es ihn danach verlangt.
Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gehören dem Herrn. Er kann, wenn er will davon Gebrauch machen.
Pflichten des Herrn:
Der Herr wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit der Sklavin besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.
Der Herr ist für das Befinden seiner Sklavin verantwortlich.
Der Herr muss sicherstellen, seiner Sklavin keine körperlichen Schäden zuzufügen, welche die Aufmerksamkeit von nicht an der Beziehung beteiligter Personen erregen könnten.
Selbstverständlich ist, dass alle Aktivitäten des Herrn, die das Leben der Sklavin in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, unzulässig und tabu sind!
Private Regeln:
Ist der Herr zugegen, bestimmt er, ob und wie sich die Sklavin zu kleiden hat.
Ist die Sklavin mit ihrem Herrn in einem Raum, bittet sie ihn um Erlaubnis, wenn sie den Raum verlassen will.
Sie hat hierbei den Grund zu nennen und wohin sie gehen möchte.
Zu den Mahlzeiten wird die Sklavin ihren Herrn bedienen.
Wenn die Sklavin zu ihrem Herrn, oder dieser zu ihr spricht, hat die Sklavin aufmerksam zu sein, und ihren Blick zu senken, wenn es nicht anders befohlen wird.
Rechte für die Öffentlichkeit:
Die Sklavin hat sich jederzeit so zu verhalten, dass niemand ihre Versklavung bemerken kann. Sie wird ihren Herrn mit Namen ansprechen, außer wenn er etwas anders befohlen hat. Auch in der Öffentlichkeit hat die Sklavin hinter ihrem Herrn zurückzustehen. Die Sklavin darf sich nach ihren Vorstellungen kleiden, so lange sie damit ihre Kleidungsregeln nicht verletzt und sie ihren Herrn vor verlassen des Hauses um sein Einverständnis gebeten hat.
Rechte für das Berufsleben:
Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang der Sklavin beeinflussen oder gar gefährden.
Der Herr wünscht sich eine ordentlich und ehrlich arbeitende Sklavin.
In der Arbeitszeit ist es der Sklavin gestattet, sich in angemessener Weise zu kleiden und das Haus zu verlassen, wenn notwenig. Während ihrer Arbeitszeit darf die Sklavin telefonieren und geschäftliche Dinge besprechen, ohne dafür eine spezielle Genehmigung ihres Herrn einholen zu müssen.
Kleidung der Sklavin:
Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen:
Slips, außer an den Tagen ihrer Regel, nach vorheriger Erlaubnis durch den Meister Strumpfhosen, die nicht im Schritt offen sind Hosen, außer zu besonderen Gelegenheiten nach vorheriger Erlaubnis durch den Meister BHs wenn sie nicht die Brustwarzen freilassen
Schuhe, deren Absatzhöhe weniger als 6 cm beträgt Besonders beim Kauf neuer Kleidungsstücke ist auf die oben genannten Regeln zu achten.
Die Sklavin darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen.
Die Sklavin wird nachdem sie nach Hause gekommen ist sofort die vom Meister zugewiesenen Kleidungsstücke anlegen. Hat der Meister keine bestimmten Anweisungen gegeben, hat sie folgende Kleidungsstücke anzulegen:
halterlose schwarze Strümpfe schwarze Stöckelschuhe Ledermanschetten an den Füßen
Ledermanschetten an den Händen
Lederhalsband
Wenn der Meister nach Hause kommt, hat die Sklavin sofort "Position 4" einzunehmen.

Ampel (/grün, gelb, rot):
Die Sklavin darf während der genannten Laufzeit des Vertrages ihre Gedanken, Gefühle, Wünsche und Ängste durch die Ampelworte zum Ausdruck bringen. grün: Ja, dies gefällt mir, weiter so, ich vertrage noch mehr,... gelb: Vorsicht, ich weiß noch nicht, mal abwarten,... rot: halt, Stopp, das geht zu weit, aufhören, dazu bin ich nicht bereit,...
Der Herr ist verpflichtet diese Worte jederzeit zur Kenntnis zu nehmen und gerade bei "rot" entsprechend zu handeln.

Safeword:
Herr und Sklavin vereinbaren, dass im Extremfall ein "safeword" zur Begnadigung der Sklavin führt.
Das "safeword" lautet _________________________ oder "rot"
Sollte die Sklavin in eine Lage versetzt werden, in der sie ihr "safeword" nicht aussprechen kann, wird sie von Ihrem Herrn ein Gegenstand erhalten, den sie in der Hand zu halten hat. Wenn sie diesen Gegenstand loslässt hat dies die selbe Bedeutung, wie wenn sie das "safeword" ausgesprochen hat.
Diese Begnadigung dauert so lange an, bis sich beide einig sind, dass die Probleme beseitigt sind.
Die Sklavin verpflichtet sich zu verantwortungsbewusstem Umgang mit ihrem "safeword", und vertraut inständig darauf, dass ihr Herr den Einsatz des "safeword" respektieren wird.
Sollte eine Situation entstehen, in welcher die Sklavin ihr "safeword" nutzt, wird der Herr dies erkennen und die Situation angemessen entschärfen und wenn nötig auch abbrechen. Besondere Vereinbarungen:
Unterschriften:
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben.
Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag. Ich bin bereit, meinen Körper und meine Seele an meinen Herrn zu verschenken, ihm zu seiner Befriedigung zu dienen und als Sklavin zu gehören.

--------------------------------------------------------------------------------
Datum, Uhrzeit, Sklavin

Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meiner Sklavin mir zu diesen und übernehme die Verantwortung für ihr Wohlergehen, ihre Erziehung und Perfektionierung zu einer demütigen, gehorsamen Sklavin. Ich erkenne die aus diesem Vertrag wachsende Verantwortung und werde mein Eigentumsrecht nicht missbrauchen.

--------------------------------------------------------------------------------
Datum, Uhrzeit, Herr
******eep Mann
902 Beiträge
diese Verträge ....
sind für manche kribbelig ... für viele langweilig ...

aber eben für alle individuell wie die unterzeichner.
soll ja sogar welche gegen die den Vertrag mit blut unterzeichnen lassen - merkwürdig.

wer allein die Verträge bei SoG mal gelesen hat, der wird sich auch wundern *crazy*
****era Frau
1.451 Beiträge
Oh ja ich würde leiden
schwer leiden
schreckliche Schmerzen
vom Muskelkater
in meinem Bauch
von dem stundenlangen Lachanfall
würde mir jemand so einen Vertrag wie im Vorpost vorlegen
Alles Geschmackssache..
Ganz sicher wirken solche Verträge auf den / die ein oder anderen lächerlich.

Aber ich kann mir schon vorstellen, dass das für diejenige auf die das passt, ein Kick ist, wenn man das so ausdrücken kann.

Es muss eben individuell zugeschnitten sein!
*****y68 Frau
33 Beiträge
Themenersteller 
Vertrag
Hallo TorstenX vielen lieben Dank für den Vertrag , der ist genau richtig für uns ,,ich weiß das sollche Vertäge bei Gericht nicht gelten, für uns ist das alles nur Spass, ist auch alles mit meinen Sklaven abgesprochen,für mich ist das ein Tick mit dem Vertrag es macht mir halt einfach so mehr Spaß,,,für mich
*********ssler Paar
720 Beiträge
@*****y68

Nur ein Hinweis... Empfehlung... Erfahrungswert. Nenne es wie Du willst.

Falls ihr entscheidet, so einen Vertrag zu schließen, dann nehmt euch Zeit und erarbeitet euch einen EIGENEN Vertrag. Ob das der dominante Part (Du?) alleine macht, oder ob ihr das beide gemeinsam macht, sei euch überlassen. Aber nehmt keinen der fertigen 08/15 Verträge, die im Netz herumgeistern.

Warum? Aus demselben Grund, aus dem ein selbstgebautes Haus schöner ist als ein von der Stange gekauftes Fertighaus (selbst wenn "selbstgebaut" nicht bedeutet, daß ihr jeden einzelnen Stein selber gemörtelt habt). Aus demselben Grund, aus dem es enorm befriedigend ist, selber einen Stuhl oder Tisch zu bauen.

So ein Vertrag ist ein Ausdruck eurer ganz persönlichen Beziehung, Leitlinie eures ganz eigenen S/M. Schaut euch ruhig jede Menge fertiger Verträge an, holt euch dort die Anregungen - aber dann verfaßt euren eigenen Vertrag. Selber. Nur für euch.
****i2 Mann
11.399 Beiträge
JOY-Angels 
Das finde ich sowieso bei allem sehr wichtig: macht es so, wie es für euch stimmt und nicht das, was andere tun. So habt ihr dann etwas ganz spezielles.
*******_74 Mann
8 Beiträge
@Sub_Ren
>Gültigkeit

... können solche Verträge vor allem dann erlangen, wenn Grenzen überschritten werden. Man stimmt mitunter ja zT in Praktiken ein, die rechtlich zur (gefährlichen) Körperverletzung zählen. Man kann sich vorstellen, wie schwer es ist, eine Überschreitung der Grenzen sonst zu beweisen.<

Hallo Sub_Ren!

Was Sie hier meinen, sind keine Verträge im eigentlichen Sinne, sondern Einverständniserklärungen. Dabei geht es aber nicht um irgendwelche sexuellen Praktiken, sondern um Maßnahmen zum Erhalt des Lebens und der Gesundheit wie z. B. Patientenverfügungen, Organspendeausweise oder die Einwilligung im Krankenhaus eine Operation durchführen zu lassen. Verträge sind das nicht.

Verträge, selbst wenn sie einvernehmlich sind, aber gegen geltendes Recht verstoßen oder sittenwidrig sind, sind nichtig!

Ein "Sklavenvertrag" ist also schon deshalb nichtig, weil Sklaverei sittenwidrig ist, ohne dass überhaupt irgend eine Handlung stattgefunden hat. Damit sind auch Folgehandlungen wie Fesseln (Freiheitsberaubung), Klapse oder Schläge (Körperverletzung) strafbar für den Ausführenden.

Der berühmteste Fall ist wohl der Fall des Kannibalen Meiwes. Die Abmachung zwischen Meiwes und seinem "Opfer" - wie auch immer es ausgesehen haben mag - ist vor der Rechtsprechung nichtig. Das Plädoyer der Anwälte von Meiwes: "Töten auf Verlangen". Das war im Hinblick auf die Legalisierungsversuche der Sterbehilfe in der BRD auch das einzige Plädoyer, das sie stellen konnten. Und soweit ich weiß, "sitzt" Meiwes noch immer.

Der Fall wäre nie an die Öffentlichkeit gelangt, wäre es bei einer einvernehmlichen Körperverletzung bzw. Verstümmelung geblieben. Aber bei einer Leiche, besteht ein sog. "öffentliches Interesse" an der Aufklärung. Das wäre übrigens auch passiert, wenn das Opfer von Meiwes sich auf Kosten der Sozialkassen in ärztliche Behandlung begeben hätte. Er hätte die Verletzungen irgendwie erklären müssen.

Was ich damit sagen will, ist, dass ein solcher "Vertrag" kein Schutz ist. Der Herr oder die Herrin bei einer solchen "illegalen" Liebesspielvereinbarung trägt die alleinige Verantwortung für Erhalt des Lebens und der Gesundheit seines/ihres "Liebessklaven".

Und wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.

Gruß
Lazarus
**********_No_1 Frau
68 Beiträge
Ich halte eigentlich nicht viel von sog. "Sklavenverträgen", musste meine Meinung aber schonmal revidieren..

Mir wurde einmal so ein vorgefertigter Sklavenvertrag "zur Unterzeichnung" vorgelegt und ich habe mich seinerzeit dermaßen über die dort verfassten pauschalisierten Formulierungen geärgert, dass ich selbst einen verfasst habe.. Und während ich an meinen eigenen Formulierungen gefeilt hatte, kam in mir das Gefühl echter Demut ggü. meinem damaligen Herrn auf..

Ergo würde ich Dir empfehlen, Deinen Sklaven den Vertrag entwerfen zu lassen mit Hinblick darauf, womit er Dir die größte Freude bereiten könnte..

GlG
*****e14 Paar
16 Beiträge
Vorlage und doch individuell
Ich (er) denke beim Sklaven-Vertrag ist es wie bei anderen Verträgen(Kauf,Miet,....) auch.ein guter Muster-Vertrag als Vorlage hilft einen guten,Individuellen auf meine Bedürfnisse zu geschnitten Vertrag zu gestalten.
Also ich bin an guten Sklaven-Muster-Verträgen/Vorlägen sehr interessiert
Bin echt gespannt
LG
******n83 Mann
263 Beiträge
Der Herr oder die Herrin bei einer solchen "illegalen" Liebesspielvereinbarung trägt die alleinige Verantwortung für Erhalt des Lebens und der Gesundheit seines/ihres "Liebessklaven".

Selten so einen Blödsinn gelesen. Ein solcher Vertrag dürfte dazu dienen, die beiderseitigen Grenzen und Wünsche auszuhandeln bzw. einmal auszusprechen. Aber jemand anderes die alleinige Verantwortung für das eigene Leben einfach so übertragen (oder eher aufdrängen!) zeigt, dass Du von der Materie keine Ahnung hast.
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