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Rechtliche Frage (Sex in der Öffentlichkeit)

Rechtliche Frage (Sex in der Öffentlichkeit)
Ich schreibs jetzt einfach mal hier rein, weil ichs nicht besser weis.

Ich habe da ein kleines Problem.

und zwar habe ich mich gestern bei mir zuhause am Fenster anal befriedigt. Ich stand dabei auf meinem Schreibtisch und hatte das Licht an. Irgendwie hat mich das total angemacht, so von wegen könnte gesehen werden und so. Manch einer kennt das ja vielleicht. Und so kam es dann natürlich auch. Schräg gegenüber, auf der anderen Straßenseite, ist ein großes Lokal. Es war so ca. 01:15 Uhr. Da die Außenbeleuchtung schon abgeschalten war, dachte ich es sind schon alle Gäste weg, aber dann kamen doch noch zwei Frauen raus und gingen dann an meinem Fenster (1. Stock) vorbei. Die sind natürlich ein wenig erschrocken, sowas zu sehen, aber mich hat das total angemacht und deshalb konnte ich auch nicht aufhören. Dachte noch ob ich mich lieber verstecken soll, aber da es eh schon zu spät war und sie mich schon gesehen hatten, dachte ich mir egal und hab weiter gemacht bis ich gekommen bin. Die beiden haben dann im vorbeigehen ziemlich genau zugeschaut und haben sich noch einige male zurückgedreht, als sie weiter weg waren. Eine von beiden wäre fast nochmal zurückgekommen, aber ich war schon fertig und hatte das Licht schon wieder aus gemacht.
Mein Problem ist jetzt, dass ich irgendwie Angst habe, dass es irgendwelche Konsequenzen nachsichziehen könnte. Ich fand die Reaktion der beiden Frauen nicht eindeutig als abgestoßen, sonst hätten sie wohl kaum so lange zugeschaut, aber belustigt schienen sie mir auch nicht gerade.
Kennt sich irgendjemand ein bischen mit der Rechtslage aus und könnte mir da ein bischen Rat geben auf was ich mich evtl. einzustellen habe. Ich weiß, wahrscheinlich wird gar nichts passieren, aber mich beschäftigt das einfach so, dass ich nicht schlafen kann.

Vielen Dank im voraus!
****Er Paar
578 Beiträge
Kaum zu glauben
Kennt sich irgendjemand ein bischen mit der Rechtslage aus und könnte mir da ein bischen Rat geben auf was ich mich evtl. einzustellen habe.

a) Die Rechtslage im Hinlick auf Exhibitionismus, provokatives zu Schau stellen, Erregung öffentlichen Ärgernisses usw., usw. kann Dir jeder Jurastudent im 1. Semester erklären.

b) Ob es eventuell hilfreich ist, mal den Psychiater zu wechseln, das kannst nur Du selbst entscheiden.
****pi Paar
985 Beiträge
Werden die exhibitionistischen Handlungen (nach § 183 StGB) nicht vor Kindern vollzogen (als Unterfall des Sexuellen Missbrauchs nach § 176 Abs. 3 Nr 1 StGB), so trifft der Straftatbestand wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses im Kern nur einen männlichen Täter (nach § 183 Abs. 1 StGB).
Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist. Die Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, sofern es sich um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelt, kann die Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Schuldfähigkeit des Täters muss insbesondere geprüft werden, da der Exhibitionismus als "andere schwere seelische Abartigkeit" im Sinne der §§ 20, 21 StGB eingestuft werden kann.
@YaTapi
danke für die Ausführung.
Dann könnte ich ja Glück haben
@SieuEr
das das keine gute Idee war ist mir auch klar, aber so bemerkungen wie

Ob es eventuell hilfreich ist, mal den Psychiater zu wechseln, das kannst nur Du selbst entscheiden

helfen mir auch nicht weiter und besonders angebracht ist das wohl auch nicht.

Immer schön sachlich bleiben, gell!!!!!! *gr2*

Und auf den Rest Deines Kommentares wäre ich auch von selbst gekommen, für sowas müsste ich net hier ins Formum schreiben, Schlaumeier.

In Zukunft einfach solche Kommentare für Dich behalten.
****Er Paar
578 Beiträge
@ BusterBlues
das das keine gute Idee war ist mir auch klar,

Einsicht ist oftmals der 1. Schrit in Richtung Besserung.

Der nächste Schritt wäre, bevor man irgendwas (egal was) macht, vorher den Verstand einschalten.
******ros Paar
1.539 Beiträge
sexiexi
denke mal wenn du deine neigungen weiter ausleben möchtest und der gefahr der strafbarkeit entgehen möchtest, aber zuschauer haben willst, dann geh doch einfach in ein pornokino wie das blue velvet oder einfach in einen SC!
Hier kannst du sicher sein beobachtet zu werden und obendrein straffrei zu bleiben....

nursoanmerk
*******ove Mann
6.548 Beiträge
aber ist es nicht so das er in seinen eigenen 4 wänden machen kann was er will ... und andere dann sagen können was sie wollen?
****pi Paar
985 Beiträge
@ Paar_Regensburg
aber ist es nicht so das er in seinen eigenen 4 wänden machen kann was er will ... und andere dann sagen können was sie wollen?

nur solange wie er andere mit seinem tun nicht belästigt.

das fängt bei überlauten geräuschen (wie z.b. musik) vor 7 uhr (?!), während der mittagszeit und nach 22 uhr abends an eben bis hin zur masturbation am beleuchteten fenster (egal zu welcher tages- oder nachtzeit) ...
*********r_nw Paar
8 Beiträge
Kirchenseiten?
Wenn man die Antworten zum Teil so liest, meint man wie befänden uns auf einer Seite der katholischen Kirche. Da stellt jemand eine Frage und es es haben einige nichts besseres zu tun als ihn mehr oder weniger zu verdammen. Besonders prickelnd finde ich die Antwort von jemanden der fast doppelt so alt ist und dann noch unbrauchbare Vorschläge gibt. Muss sehr hilfreich sein--doch- hat was.
Hätte mir damals auch immer gut geholfen wenn bei jeder peinlichen Situation jemand solche Ratschläge gegeben hätte. Ich vermute mal würde das jedem so gehen...wäre dies eine Seite der katholischen Kirche. Nicht das es sehr intelligent war...aber was soll ehrlicher Weise passieren? Welcher Staatsanwalt würde diese Sache verfolgen? Öffentliches Interesse? Geschädigte? Wenn schon dann würde jeder Student im ersten Semester die lieben Behörden davon überzeugen, das hier wohl kaum jemand belästigt oder geschädigt wurde. Mit einem zwingerdem Auge..zum Glück...es hätten vermutlich durchaus die prüden Nachbarn von nebenan eine Anzeige stellen können. Deswegen ist der sinnvollste Rat wohl der es nicht immer auf Gevatter Glück ankommen zu lassen. Schlaflose Nächte würde ich mir aber nicht gerade machen deswegen. Ansonsten würden die Hälfte aller Rastplätze in Deutschland entweder nachts leer oder immer voller Ordnungshüter sein.
am besten ist: Vorhänge oder Rolladen zu machen.

Auch wenn Du in Deiner eigenen Wohnung bist und Du wirst gesehen, egal von wehm, kann das rechtliche Folgen nach sich ziehen, wenn jemand Anzeige erstattet.
Wow, es gibt auch noch Leute die gute und brauchbare Antworten geben.

Vielen Dank *danke* an alle!

Um genau so Sachen wie

aber ist es nicht so das er in seinen eigenen 4 wänden machen kann was er will ... und andere dann sagen können was sie wollen?


und ob überhaupt eine Belästigung vorliegt, usw. gings mir bei der Frage!!!
Nu ja... Wenn du Musik laut aufdrehst in deinen 4 Wänden isses ja trotzdem nicht dein eigenes Ding und kannst dafür massig Ärger kriegen. Wie genau das ist mit dem Reinschaun in deine Wohnung - und in wie fern man dabei Ärger kriegen kann, weiss ich aber leider auch nicht.
**********suchu Frau
144 Beiträge
Also ich würde mir an dieser Stelle wohl noch am ehesten Gedanken machen, was die Nachbarn über dich reden, denn das stellt in meinen Augen noch die härteste "Sanktion" dar, die dich nach diesem Sachverhalt treffen könnte.

Zuerst einmal möchte ich deutlich klar stellen, dass ich dir an dieser Stelle weder eine vernünftige Rechtsberatung geben kann noch darf.

Um den Tatbestand der "Exhibitionistischen Handlungen" gemäß §183 StGB("Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist §183a StGB, aber das nur am Rande) zu erfüllen braucht man in erster Linie wenigstens bedingten Vorsatz (Dolus eventualis). Das bedeutet, dass du billigend in Kauf nimmst, eine andere Person durch eine exhib. Handlung zu belästigen.
Du hast aber hingegen zwar befürchtet, dich könnte jemand beobachten aber darauf vertraut, dass dieser "Erfolg" ausbleiben würde.

Du hast m.E. also nach höchstens grob fahrlässig gehandelt, indem du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen hast.
Fahrlässigkeit wird aber gem §15 StGB nur bestraft, wenn dies explizit im Gesetz so verankert ist, etwa bei §222 StGB (Fahrlässige Tötung).

Es könnte zwar sein, dass sich dein Vorsatz verändert hat, als du die Damen bemerkt hast und trotzdem die Handlung fortgeführt hast - allerdings hast du die Frauen nicht genötigt, sich deine Handlungen weiter anzuschauen. Sie hätten nur weiter gehen müssen. Hier könnte auch eine konkludente Duldung zu erkennen sein. Aber hier wirds jetzt schon sehr wage und das wird wohl jeder Jurist anders sehen.

An dieser Stelle würde ich mir also keine Sorgen machen.

Was die Ordnungswidrigkeiten angeht, so braucht die Ahndung gem.§10 OWiG ebenfalls einen Vorsatz, fahrlässigkeit reicht nicht aus, solange nichts anderes in den Normen selbst steht.

Eine moralische Bewertung überlasse ich hier mal anderen.

Gruß
Kann Dir versichern
aus meinem früheren Berufsleben,

dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich in solchen Fällen öffentliches Interesse bejaht,

das heißt, sobald eine Anzeige eingeht oder auch zufällig ein Hilfsbeamter der Straatsanwaltschaft davon Wind bekommt,

dann wird eingeschritten.

Früher hieß es in der Kriminalpsychologie, Exhibitionisten seien harmlos,

die Untersuchungen der letzten Jahrzehnte haben allerdings ergeben,
dass viele Sexualstraftäter als Exis angefangen haben,

sodass dies heutzutage keineswegs mehr als harmlos angesehen wird.

Der Tipp mit dem Psychiater muss also nicht unbedingt böse gemeint sein sondern kann ein durchaus gut gemeinter Rat sein,
wenn Du nicht irgendwann in dieser Richtung abgestempelt werden möchtest.

Gruß Mann von Sweet
*********r_nw Paar
8 Beiträge
geht doch
*ggg* na also geht doch....ich finde jetzt kommen wenigstens Antworten mit denen Mann auch was anfangen kann und ich unterstelle jetzt einfach mal darum ging es. Ich fand es mehr oder weniger nur deswegen so niederschmetternd weil ich mir einfach denke eine Frage ist eine Frage und ob sie einem selber lächerlich vorkommt muss man ja nun selber entscheiden. Dann schreibe ich allerdings auch keine Antwort.
Was den Fall mit Exhibitionismus angeht, so mag das für Auftreten in der Öffentlichkeit voll zutreffen, allerdings in einer Wohnung und sei sie noch so gut beleuchtet muss dies dahingestellt bleiben. Da folge ich dann eher dem Grundsatz der groben Fahrlässigkeit. Denn ohne Vorsatz wird es schwer nachzuweisen das dies in der Absicht der Zurschaustellung geschieht. Oder aber er hat schon Anzeigen deswegen...dann sieht die Welt wieder anders aus.

Nun die Welt ist eben wohl theoretisch ...aber es macht herlichen spass darüber zu quasseln.
@*******lues

Es ist ja im Grunde nichts gegen dein Tun einzuwenden, da es hier bestimmt sehr viele gibt die deine Leidenschaft teilen sich zu zeigen. Nur sehr ich das auch aus einer anderen Sicht. Was ist wenn, auch um diese Uhrzeit, Kinder auf der Strasse gewesen wären (es sind auch Kinder nacht auf der Strasse, wenn sie mit ihren Eltern nach hause kommen) oder Menschen die nicht so empfänglich und tollerant sind wie die Meisten hier ?

Wenn man sich gerne zeigt gibt es viele Orte wo man unter seinesgleichen ist wenn man dies in einem "Schaufenster" tut vinde ich das mehr als verantwortungslos. Jeder sollte eigentlich seine Geilheit so im Griff haben, dass der Verstand nicht von ihr dominiert wird.


Daniel
meine Erfahrung
Hi.

Ich habe zwar keine Antwort auf rechtliche Fragen. Aber bei dem Thema fällt mir ein, was ich vor ca. 15 Jahren mit meiner (damaligen) Freundin gemacht habe. Wir wollten mal irgendetwas machen, was prickelig ist, und mit der Öffentlichkeit zu tun hat, so dass es andere sehen, aber dennoch keine rechtlichen Konsequenzen haben kann.

Wir saßen in einem Zug (kein ICE) in einem Abteil, und wir waren alleine. Da gab es noch so nen Vorhang, mit dem man die Abteiltür zusätzlich zuziehen konnte. Den machten wir zu und warteten auf den nächsten Bahnhof. Als sich die Türen wieder schlossen und der Zug anfahren wollte, stellte ich mich ans Fenster und meine Freundin holte meinen Schwanz raus, und blies mir einen. So konnten es die Leute auf dem Bahnsteig genau sehen! Die haben ziemlich perplex mit offenen Mündern geschaut *lach*!! *ggg*
Wahnsinn, war das prickelig!
Das Gute daran: Es war irgendwo irgendein Bahnhof, keiner kannte uns. Und weil der Zug am Abfahren war, konnte keiner uns dingfest machen und uns wegen der Action was anhaben.
Übrigens: Es war spät abends, sodass keine kleinen Kinder am Bahnsteig waren.

Warren
****Er Paar
578 Beiträge
dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich in solchen Fällen öffentliches Interesse bejaht,
das heißt, sobald eine Anzeige eingeht oder auch zufällig ein Hilfsbeamter der Straatsanwaltschaft davon Wind bekommt,
dann wird eingeschritten.

Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter....

... aber dort wo jemand klagen möchte, steht sofort ein Heer von unterbeschäftigten Anwälten Gewehr bei Fuß.

Anbetracht der ständigen und allgegenwärtigen Publikationen hinsichtlich Sexualstraftatbestände, Kindsmissbrauch usw. ist die Mehrheit der Bevölkerung betr. dieser Thematik hochgradig sensibilisiert.

Wer wegen solcher Dinge wie im hier vorliegenden Fall zum Kadi zitiert wird, der hat garantiert die Arschkarte gezogen.
Nichts für Ungut
aber mit Deinem Plädoyer auf grobe Fahrlässigkeit wirst Du bei dem
Tatbestand wohl nicht durchkommen,
denn
wer sich auf seinem Schreibtisch stehend, angeleuchtet, bei offenem Fenster bzw. offenem Vorhang in der Hoffnung befriedigt, gesehen zu werden (und diese Hoffnung wird wohl jeder Staatsanwalt und Richter unterstellen,
denn warum sollte man sich sonst so platzieren?)

und sich dann weiter befriedigt bis zum Schluss,
obwohl oder gerade weil er gesehen worden ist,

der tut das rechtlich gesehen mit vollem Vorsatz und nicht nur mit dolus eventualis.

Aber wie ein Vorschreiber schon bemerkte:
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Lass es trotzdem sein, denn irgendwann wirst Du erwischt und dann bist Du als Exi aktenkundig und versaust Dir die Zukunft.

Hier gibt es ne Menge Leute, die sich gerne zeigen und das auch tun,
aber das findet dann mehr oder weniger unter Gleichgesinnten in Pornokinos, Sauna, Club usw. statt und ist nicht unter Strafe gestellt.
Heutzutage gibt es doch soviele Möglichkeiten,
diesen Trieb legal auszuleben *baeh* ...
also ich kann zwar nicht mit paragraphen dienen aber in der situation kann man natürlich schon eine gewisse absicht unterstellen, weil noch expliziter kann man sich in seiner wohnung denk ich nicht für die aussenwelt zur schau stellen...soll keine moralische bewertung sein, aber wenn man pech hat und der/die falsche vorbei geht hat man sicher schnell eine anzeige am hals und bei uns in bayern, wo sie am liebsten jeden 15 jährigen der nen joint raucht schon zu 15 jahren verurteilen würden, denke ich könnte die sache blöd ausgehen.
ich und mein engel haben uns aber auch schon oft in der küche vergnügt und erst nachher realisiert,dass es mittlerweile draußen dunkel war, das licht brannte, natürlich keine rollos unten waren und die nachbarn, hätten sie aus dem fenster gesehen, getrost den fernsehen für 30 min hätten abstellen können um uns zuzusehen. hat sich aber auch noch nie wer beschwert (vielleicht warten sie ja schon immer drauf dass sich in unserer küche wieder was regt...?! *zwinker* )
Genau die gleiche Frage vom gleichen Autor wurde doch schon einmal in einem anderen Thread abgehandelt.
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