Nur - die AOK zahlt nicht mehr weil volljährig.
...habt ihr da evtl. etwas verwechselt?
Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres ist die Pille in Deutschland für alle Frauen zu Kassenlasten verordnungsfähig. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres muss allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichtet werden: 10% der Kosten, mindestens Euro 5,-- , maximal Euro 10,-- bzw. die Kosten des Arzneimittels.
Dient die Pille nicht der Verhütung sondern einer Therapie, z.B. gegen Akne, kann sie auch nach Vollendung des 20. Lebensjahres verordnet werden, auch hier ist dann nur der gesetzliche Eigenanteil von der (gesetzlich) Versicherten zu tragen.
Zur eigentlichen Frage:
Es gibt eine volljährige Tochter im elterlichen Hause lebend mit üppig Taschengeld ausgestattet (jedenfalls hat sich noch nie einer beschwert).
Den Kausalzusammenhang verstehe ich nicht: weil sie sich noch nicht über die Höhe des Taschengeldes beschwert hat, erhält sie genug?
Um hier eine Aussage zu treffen, sollten Zahlen auf den Tisch gebracht werden. Für den einen jungen Volljährigen sind Euro 500 im Monat ausreichend Taschengeld, für den anderen 50, weil es demjenigen gar nicht anders ermöglicht werden kann auf Grund der finanziellen Situation der Eltern.
meine Frage @
thiasi
Geht es da um e u r e Tochter?
Hat sie noch eigenes Einkommen? - Ist ja in dem Alter nicht unüblich...
Ach ja, und: wie teuer ist ihre Pille?
lg
triplex