Hallo Gravity,
bin zufällig auf deine Frage gestoßen und habe den Link zum Stein des Anstoßes neugierig angeklickt. Als ich das Bild sah, war ich sehr empört!
Wie kann sich jemand erdreisten, zwei Menschen darauf hin zu diskriminieren?
Sie sind so unschuldig abgebildet, wie zwei Neugeborene. Das Bild ist ein reines Sinnbild für die Liebe – es zeigt uns den Ursprung alles Schönen, worin die Schönheit des Menschsein überhaupt liegt. Ohne diese Zuneigung füreinander wäre die Menschheit verloren! Selbst in Zeiten finsterster religiöser Barbarei gab es Bildnisse von Adam und Eva die „nackter“ dargestellt waren.
Wer den Kindern und Jugendlichen vermittelt, dass dieses Bilder ein Grund zur gesellschaftlichen Ächtung ist, schädigt diese so sehr in ihrer Bewusstseinsentwicklung, dass der- oder diejenige nicht mehr tragbar für ein öffentliches Amt ist. Die öffentliche Wut muss diese verklemmten Sittenwächter hinwegfegen. Aus meiner Sicht qualifizieren sich aus gegenteiligen Grund diese zwei abgebildeten Menschen besonders für ein Lehramt. Das Bild würde mir vertrauen geben, dass die Kinder und Jugendlichen unter ihrer Obhut gut aufgehoben sind. Dies Menschen gehen so mit ihrer Sexualität um, wie es alle Menschen tun sollten. Das Bild zeigt eine moderne Form von Adam und Eva. Es steht für ein Menschenbild für das es sich lohnt zu kämpfen.
Ich wäre froh, wenn solche Bilder auf den Schulhöfen getauscht würden. Statt dessen kursiert dort Pornografie, die den Kindern, die gerade beginnen ihre Sexualität zu entdecken, die hässlichsten Seiten der menschlichen Sexualität zeigten. Nicht hässlich wegen den dort gezeigten Praktiken, sonder wegen den auf die Triebbefriedigung reduzierten Sex, der ein falsches Bild in den Köpfen der Heranwachsenden manifestiert, noch bevor sie eine von Vertrauen und Achtung getragene Sexualität kennen lernen konnten.
Das Bild sollte den Kindern gezeigt werden, mit den Hinweis: Schaut her, so schön ist Liebe, Zärtlichkeit, einander Begehren, wenn aus Ich und Du ein Wir wird.
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Nun, wo meine Empörung sich auf ein vernünftiges Maß reduziert hat, möchte ich auf deine Frage eingehen, nicht ohne vorher darauf hinzuweisen, dass ich in Rechtsfragen nur ein interessierter Laie bin. Du solltest dich, wie ich es regelmäßig tue, in Fachmagazinen ganz konkret mit der dich betreffenden rechtlichen Situation auseinandersetzen. Das ist sehr wichtig, weil allgemein gilt: Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.
Ich bin Amateurfotograf, habe auf Märkten Fotografien verkauft und betrieb ein Webshop zur Vermarktung von Bildern. Man kann so etwas nicht tun ohne ein hohes Risiko einzugehen, dass man gegen irgendein Gesetz, Durchführungsbestimmung oder Auflagen verstößt. Man riskiert empfindlich hohe Abmahngebühren, teure und zeitaufwändige Gerichtsverfahren und Geldstrafen. Da ich als Gewerbetreibender ein Gewerbe anmelden musste, bekam ich am eigenem Erleben zu spüren, wer alles hier in Deutschland die Hand aufhält, ohne zu fragen wieviel man mit den als Nebenverdienst gedachten Gewerbe verdient /verdienen wird. Deutschland ist definitiv ein rechtlich und steuerlich überregulierter Staat!
Haltet ihr es für legitim in Berufen wie Lehrer, Kindergärtner, Krankenpfleger etc. eine Kündigung auszusprechen?
Gibt es dazu überhaupt eine rein rechtliche Grundlage?
Ja ich halte es für Legitim und das ist auch in Gesetzen so verankert. Allerdings wird uns bereits in Grundgesetz das Recht zugesichert, das wir uns Selbstverwirklichung dürfen. Hier im Forum, in einem Thread zum Thema
Ist Prostitution unethisch?
bin ich sogar soweit gegangen, das Recht jeder Frau zu proklamieren, sich in Ausübung ihrer Selbstverwirklichung prostituieren zu dürfen (Männer waren gerade nicht das Thema, sie haben natürlich die selben Rechte). Deine Frage erinnert mich daran, dass ich vergaß im Kleingedruckten beizufügen, dass die Rechte auf persönliche Selbstverwirklichung eingeschränkt sein können. Verstehe mich nicht Falsch, selbstverständlich ist das Arbeiten als Aktmodell nicht vergleichbar mit Prostitution. Prostitution ist unethisch und wird in öffentlichen Dienst nicht geduldet. Beim Aktmodell stehen kommt es sehr darauf an, wie das Ergebnis ausfällt und in welchen Kontext es benutzt wird. In beiden Fällen wird das gleiche Grundrecht unterschiedlich stark eingeschränkt.
Jeder der einen nicht selbstständige Tätigkeit ausübt, begibt sich in ein Dienstverhältnis das ihn verpflichtet, eine loyale Haltung zu seinem Dienstherrn einzunehmen. Das beginnt mit so simplen Handlungen, dass ich zum Beispiel das Produkt, dass ich im Auftrag meines Arbeitgebers gegenüber dem Kunden zu vertreten habe, nicht schlecht reden darf. Ich muss es möglichst positiv Darstellen, ohne sachlich falsche Angaben zu machen. Wenn der Kunde mir eine Lücke lässt, weil er nicht sachkundig genug ist um das Produkt auf seine Brauchbarkeit hin zu prüfen, entsteht regelmäßig ein Gewissenskonflikt den ich Lösen muss. Besonders schwer fällt mir das, wenn mir der Kunde sympathisch ist oder wenn ich mich für eine Makel des Produkts selbst Verantwortlich fühle. Da kann es mir schon mal passieren, dass ich auf ein Problem hinweise, wo der Kunde nicht selbst drauf gekommen wäre. Ich betreue unsere Kunden auch nach dem Kauf. Klar will auch mein Arbeitgeber, dass wir zufriedene Kunden haben, mein hohes Arrangement bei der Kundenbetreuung beobachtet er aber trotzdem mit Argwohn.
Du siehst, dein Problem ist ein viel allgemeineres als es den Anschein hat. Es wäre schade wenn du nun verzagen würdest und dein erlebnisreichen und für dich befriedigenden Nebenverdienst aufgeben würdest. Als angehende Leherin musst du nur besonders vorsichtig die Interessenlagen ausbalancieren - ausbalancieren passt so gut zu den schönen Beinen die du zeigst, wenn ich das mal so direkt sagen darf – Du musst balancieren damit du nicht zu angreifbar wirst.
Die Juristen sprechen von Rechtsgütern, die gegeneinander aufgewogen werden müssen. Dein Recht auf Selbstverwirklichung ist eins davon. Weitere sind Dienstbarkeiten, Urheberrechte, Verwertungsrechte, das Recht am Werk, Recht am eigen Bild, Recht auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Medienrechte. Man kann deshalb eigentlich nie vorher sagen „Man hat Recht“ es ist alles eine Frage der Gewichtung, so wie es die Richter interpretieren werden. Deshalb ist es so riskant, einen Rechtsstreit zu wagen. In deinen Fall sehe ich nur eine Möglichkeit aktiv einen präventiven Schutz aufzubauen. Du musst dir ein eigenen Modellvertrag erarbeiten. Selbst wenn du ihn im konkreten Auftragsfall nicht durchsetzen kannst, so hilft dir das auf jedem Fall die zu unterschreibenden Verträge auf Klauseln zu untersuchen, die unbedingt enthalten sein müssen. Das könnten Klauseln sein, die die Freigabe der Bilder betreffen. Der Urheber könnte verpflichten werden, alle seine Werke auf dem du erkennbar abgebildet bist, dir als archivierbare Kopie zu übereignen (mit entsprechenden Nutzungsrechten). Ohne deine schriftliche Freigabe darf er nichts Veröffentlichen. Du solltest unbedingt eine Klausel enthalten, das die Werke nicht so verändert oder in einen Kontext gestellt werden dürfen, das sie gegen geltende Gesetze verstoßen oder als pornografisch, rassistisch oder sonstige die Menschenwürde verletzende Weise genutzt werden können. Vom Fotograf sicher nicht oft toleriert sind Klauseln, die bestimmte Verwertungsrechte im vornherein einschränken, z.B. das ausdrückliche Verbot die Werke im Internet zu veröffentlichen.
Bei seriösen Modellagenturen kannst du dir Standard-Verträge besorgen. Wenn der Aufwand gerechtfertigt ist, solltest du dir einen Anwalt leisten. Geeignete Anwälte würde ich mir über deren Beiträge in Fachzeitschriften aussuchen. Man muss aufpassen, dass man einen Anwalt bekommt, der sich exakt auf das von dir benötigte Rechtsgebiet spezialisiert hat. Leider sind einige Anwälte nicht sehr wählerisch bei der Annahme einer Mandantschaft. Ob ein Anwalt wirklich etwas taugt, kann man nur erkennen, wenn man ihn nicht blind vertrauen muss. Von möchtegern Modellagenten kann ich nur warnen.
Solange nicht genug Geld als Fotomodell reinkommt, hilft nur „Selbst ist die Frau“. Gute FreundInnen mit Erfahrungen sind da Gold wert. Auf keinen Fall auf einen Vertrag verzichten. Das ist zwar übliche Praxis, ich bin aber der Meinung, dass ein Fotograf der einen Vertrag mit der Begründung ablehnt, es wäre nicht nötig, sich bereits disqualifiziert hat. Da würde ich nur sagen: „Fotografieren verboten“.
Wenn du rechtlich gut vorgesorgt hast und dich auch nicht in eine Schmuddelecke hast drängen lassen, kannst du ein „klärendes Gespräch“ deines Dienstherren mit ruhigen Gewissen entgegen sehen. Selbst wenn es dazu kommt, dass du dich vor Gericht rechtfertigen musst, ist es wichtig Charakterstärke beweisen zu können, indem du beweisen kannst, dass Verstöße gegen die Sittlichkeit nicht von dir ausgegangen sind. Wenn zum Beispiel ein ursprünglich sehr ästhetisches Aktfoto von dir in einen Pornomagazin erscheint, vielleicht noch mit einen Kommentar dazu: „Sie findet Jungschwänze besonders geil“. Dann kannst du den zugehörigen Vertrag vorzeigen. Allerdings nützt das nur etwas, wenn du Verstöße von denen du wissentlich Kenntnis erlangt hast, auch rechtlich verfolgst.
Ich habe mein Gewerbe mittlerweile wieder aufgegeben. Es hat mich zu sehr davon angehalten die Schönheit der Fotografie genießen zu können. Ich hoffe du findest für dich das richtige Maß zwischen Spaß und Aufwand. Auf keinen Fall solltest du zu blauäugig an die Sache ran gehen.