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Aktfotos als Kündigungsgrund ?

Aktfotos als Kündigungsgrund ?
Da ich nicht genau wusste in welches Forum ich es packen sollte, eröffne ich hier mal meinen ersten Thread.

Ich habe eben in diversen Newsseiten gestöbert und bin auf einen Beitrag gestoßen, in dem es um eine Lehrerin ging, die in Australien wegen Aktfotos mit ihrem Partner in einem Magazin gekündigt wurde. Das Foto, dass abgebildet wurde in diesem Newsartikel war meiner Meinung nach vollkommen ästhetisch und ich kann eine Kündgung nicht nachvollziehen.

Da ich auch selbst betroffen bin von diesem Thema (studiere auf Lehramt und arbeite als Fotomodell), verunsichert mich dieser Artikel doch ein wenig.

Haltet ihr es für legitim in Berufen wie Lehrer, Kindergärtner, Krankenpfleger etc. eine Kündigung auszusprechen?
Gibt es dazu überhaupt eine rein rechtliche Grundlage?

Mich würde eure Meinung interessieren

hier der Link zum Artikel (falls erlaubt)
http://www.news.com.au/dailytelegraph/story/0,22049,23669783-5001021,00.html
*********rlin Paar
7.003 Beiträge
Ja, so ist es nicht nur in Australien
auch in Deutschland.
Es gibt etliche Urteile im Arbeitsrecht dazu,
es zählt halt nicht was Dir und uns gefällt... leider..

LG hexeundmerlin
*******der Frau
70.978 Beiträge
ich musste es leider am eigenen leib erleben.

ein teil meiner fotos wurde meinem arbeitgeber zugespielt. gespräche mit dem personalrat und dem betriebsrat. letztendlich gab es für das veröffentlichen einiger fotos eine abmahnung.
ABER man darf sich nicht an die wand stellen lassen. das eine ist der beruf und das andere ist das privatleben. solange das privatleben nicht deine arbeit einschränkt, behindert oder du schlechte ergebnisse bringst, können und dürfen sie dir nichts.

lg
luder
Hallo !
Auch wenn es eigentlich keinen Sinn ergibt . Ich denke auch hier in Deutschland hätte eine Lehrerin ,oder noch "schlimmer "ein Lehrer eine Menge Probleme wenn Nacktfotos auftauchen würden .Einige andere Berufe auch . Wohl mit der Begründung das dadurch das ansehen des Berufes geschädigt wird .Ich für meinen Teil sehe da kein Problem ,warum soll eine Lehrerin nicht nebenbei als Modell arbeiten ? Und die Vorgesetzten ,die sie dann feuern ,sind doch überwiegend Männer ,die an den Fotos bestimmt ihren Spaß haben/ hatten .Aber so ist es halt ,jeder Mann schaut sich gern mal gut gemachte Aktfotos an ,aber wehe es macht jemand aus der Familie oder dem Bekanntenkreis solche Fotos oder die Nachbarin ,oder gar die Leherin des Kindes .Da ist dann das geschrei groß .
Rechtlich bin ich mir nicht sicher ob eine Kündigung vor Gericht bestand hätte .Aber wenn man dann das Gespräch an der Schule ist und vieleicht gemobbt wird ,ist das Leben bestimmt auch nicht einfach .Normal sollte es egal sein was jemand Privat macht ( solange im rechtlichen Rahmen ) wenn die Arbeit da nicht drunter leidet .Nur ist es leider so wenn es auf Doppelmoral Steuern gäbe wäre der Staat schuldenfrei . *ggg*
*******der Frau
70.978 Beiträge
lehrerinnen sind eigentlich auch alle im öD. und dort ist verankert, dass man durch das privatleben nicht den arbeitgeber unmoralisch "vertreten" darf.
sicher ist das doppelmoral. aber genau das ist deutschland. traurig aber wahr.

lg
luder
****tb Frau
51.534 Beiträge
JOY-Team 
lehrerinnen sind eigentlich auch alle im öD. und dort ist verankert, dass man durch das privatleben nicht den arbeitgeber unmoralisch "vertreten" darf.

..oder sogar verbeamtet, zu Beginn auf Wideruf.

Die von von Beamten und Angestellten im öD erwartete Vorbildfunktion bedeutet de facto eine Einschränkung der persönlichen Lebensgestaltung. Oder eben das Risiko, den erlangten Status zu verlieren.

lg
triplex
Hallo Gravity,
bin zufällig auf deine Frage gestoßen und habe den Link zum Stein des Anstoßes neugierig angeklickt. Als ich das Bild sah, war ich sehr empört!

Wie kann sich jemand erdreisten, zwei Menschen darauf hin zu diskriminieren?

Sie sind so unschuldig abgebildet, wie zwei Neugeborene. Das Bild ist ein reines Sinnbild für die Liebe – es zeigt uns den Ursprung alles Schönen, worin die Schönheit des Menschsein überhaupt liegt. Ohne diese Zuneigung füreinander wäre die Menschheit verloren! Selbst in Zeiten finsterster religiöser Barbarei gab es Bildnisse von Adam und Eva die „nackter“ dargestellt waren.

Wer den Kindern und Jugendlichen vermittelt, dass dieses Bilder ein Grund zur gesellschaftlichen Ächtung ist, schädigt diese so sehr in ihrer Bewusstseinsentwicklung, dass der- oder diejenige nicht mehr tragbar für ein öffentliches Amt ist. Die öffentliche Wut muss diese verklemmten Sittenwächter hinwegfegen. Aus meiner Sicht qualifizieren sich aus gegenteiligen Grund diese zwei abgebildeten Menschen besonders für ein Lehramt. Das Bild würde mir vertrauen geben, dass die Kinder und Jugendlichen unter ihrer Obhut gut aufgehoben sind. Dies Menschen gehen so mit ihrer Sexualität um, wie es alle Menschen tun sollten. Das Bild zeigt eine moderne Form von Adam und Eva. Es steht für ein Menschenbild für das es sich lohnt zu kämpfen.

Ich wäre froh, wenn solche Bilder auf den Schulhöfen getauscht würden. Statt dessen kursiert dort Pornografie, die den Kindern, die gerade beginnen ihre Sexualität zu entdecken, die hässlichsten Seiten der menschlichen Sexualität zeigten. Nicht hässlich wegen den dort gezeigten Praktiken, sonder wegen den auf die Triebbefriedigung reduzierten Sex, der ein falsches Bild in den Köpfen der Heranwachsenden manifestiert, noch bevor sie eine von Vertrauen und Achtung getragene Sexualität kennen lernen konnten.

Das Bild sollte den Kindern gezeigt werden, mit den Hinweis: Schaut her, so schön ist Liebe, Zärtlichkeit, einander Begehren, wenn aus Ich und Du ein Wir wird.

---
Nun, wo meine Empörung sich auf ein vernünftiges Maß reduziert hat, möchte ich auf deine Frage eingehen, nicht ohne vorher darauf hinzuweisen, dass ich in Rechtsfragen nur ein interessierter Laie bin. Du solltest dich, wie ich es regelmäßig tue, in Fachmagazinen ganz konkret mit der dich betreffenden rechtlichen Situation auseinandersetzen. Das ist sehr wichtig, weil allgemein gilt: Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.

Ich bin Amateurfotograf, habe auf Märkten Fotografien verkauft und betrieb ein Webshop zur Vermarktung von Bildern. Man kann so etwas nicht tun ohne ein hohes Risiko einzugehen, dass man gegen irgendein Gesetz, Durchführungsbestimmung oder Auflagen verstößt. Man riskiert empfindlich hohe Abmahngebühren, teure und zeitaufwändige Gerichtsverfahren und Geldstrafen. Da ich als Gewerbetreibender ein Gewerbe anmelden musste, bekam ich am eigenem Erleben zu spüren, wer alles hier in Deutschland die Hand aufhält, ohne zu fragen wieviel man mit den als Nebenverdienst gedachten Gewerbe verdient /verdienen wird. Deutschland ist definitiv ein rechtlich und steuerlich überregulierter Staat!

Haltet ihr es für legitim in Berufen wie Lehrer, Kindergärtner, Krankenpfleger etc. eine Kündigung auszusprechen?
Gibt es dazu überhaupt eine rein rechtliche Grundlage?
Ja ich halte es für Legitim und das ist auch in Gesetzen so verankert. Allerdings wird uns bereits in Grundgesetz das Recht zugesichert, das wir uns Selbstverwirklichung dürfen. Hier im Forum, in einem Thread zum Thema

Ist Prostitution unethisch?

bin ich sogar soweit gegangen, das Recht jeder Frau zu proklamieren, sich in Ausübung ihrer Selbstverwirklichung prostituieren zu dürfen (Männer waren gerade nicht das Thema, sie haben natürlich die selben Rechte). Deine Frage erinnert mich daran, dass ich vergaß im Kleingedruckten beizufügen, dass die Rechte auf persönliche Selbstverwirklichung eingeschränkt sein können. Verstehe mich nicht Falsch, selbstverständlich ist das Arbeiten als Aktmodell nicht vergleichbar mit Prostitution. Prostitution ist unethisch und wird in öffentlichen Dienst nicht geduldet. Beim Aktmodell stehen kommt es sehr darauf an, wie das Ergebnis ausfällt und in welchen Kontext es benutzt wird. In beiden Fällen wird das gleiche Grundrecht unterschiedlich stark eingeschränkt.

Jeder der einen nicht selbstständige Tätigkeit ausübt, begibt sich in ein Dienstverhältnis das ihn verpflichtet, eine loyale Haltung zu seinem Dienstherrn einzunehmen. Das beginnt mit so simplen Handlungen, dass ich zum Beispiel das Produkt, dass ich im Auftrag meines Arbeitgebers gegenüber dem Kunden zu vertreten habe, nicht schlecht reden darf. Ich muss es möglichst positiv Darstellen, ohne sachlich falsche Angaben zu machen. Wenn der Kunde mir eine Lücke lässt, weil er nicht sachkundig genug ist um das Produkt auf seine Brauchbarkeit hin zu prüfen, entsteht regelmäßig ein Gewissenskonflikt den ich Lösen muss. Besonders schwer fällt mir das, wenn mir der Kunde sympathisch ist oder wenn ich mich für eine Makel des Produkts selbst Verantwortlich fühle. Da kann es mir schon mal passieren, dass ich auf ein Problem hinweise, wo der Kunde nicht selbst drauf gekommen wäre. Ich betreue unsere Kunden auch nach dem Kauf. Klar will auch mein Arbeitgeber, dass wir zufriedene Kunden haben, mein hohes Arrangement bei der Kundenbetreuung beobachtet er aber trotzdem mit Argwohn.

Du siehst, dein Problem ist ein viel allgemeineres als es den Anschein hat. Es wäre schade wenn du nun verzagen würdest und dein erlebnisreichen und für dich befriedigenden Nebenverdienst aufgeben würdest. Als angehende Leherin musst du nur besonders vorsichtig die Interessenlagen ausbalancieren - ausbalancieren passt so gut zu den schönen Beinen die du zeigst, wenn ich das mal so direkt sagen darf – Du musst balancieren damit du nicht zu angreifbar wirst.

Die Juristen sprechen von Rechtsgütern, die gegeneinander aufgewogen werden müssen. Dein Recht auf Selbstverwirklichung ist eins davon. Weitere sind Dienstbarkeiten, Urheberrechte, Verwertungsrechte, das Recht am Werk, Recht am eigen Bild, Recht auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Medienrechte. Man kann deshalb eigentlich nie vorher sagen „Man hat Recht“ es ist alles eine Frage der Gewichtung, so wie es die Richter interpretieren werden. Deshalb ist es so riskant, einen Rechtsstreit zu wagen. In deinen Fall sehe ich nur eine Möglichkeit aktiv einen präventiven Schutz aufzubauen. Du musst dir ein eigenen Modellvertrag erarbeiten. Selbst wenn du ihn im konkreten Auftragsfall nicht durchsetzen kannst, so hilft dir das auf jedem Fall die zu unterschreibenden Verträge auf Klauseln zu untersuchen, die unbedingt enthalten sein müssen. Das könnten Klauseln sein, die die Freigabe der Bilder betreffen. Der Urheber könnte verpflichten werden, alle seine Werke auf dem du erkennbar abgebildet bist, dir als archivierbare Kopie zu übereignen (mit entsprechenden Nutzungsrechten). Ohne deine schriftliche Freigabe darf er nichts Veröffentlichen. Du solltest unbedingt eine Klausel enthalten, das die Werke nicht so verändert oder in einen Kontext gestellt werden dürfen, das sie gegen geltende Gesetze verstoßen oder als pornografisch, rassistisch oder sonstige die Menschenwürde verletzende Weise genutzt werden können. Vom Fotograf sicher nicht oft toleriert sind Klauseln, die bestimmte Verwertungsrechte im vornherein einschränken, z.B. das ausdrückliche Verbot die Werke im Internet zu veröffentlichen.

Bei seriösen Modellagenturen kannst du dir Standard-Verträge besorgen. Wenn der Aufwand gerechtfertigt ist, solltest du dir einen Anwalt leisten. Geeignete Anwälte würde ich mir über deren Beiträge in Fachzeitschriften aussuchen. Man muss aufpassen, dass man einen Anwalt bekommt, der sich exakt auf das von dir benötigte Rechtsgebiet spezialisiert hat. Leider sind einige Anwälte nicht sehr wählerisch bei der Annahme einer Mandantschaft. Ob ein Anwalt wirklich etwas taugt, kann man nur erkennen, wenn man ihn nicht blind vertrauen muss. Von möchtegern Modellagenten kann ich nur warnen.

Solange nicht genug Geld als Fotomodell reinkommt, hilft nur „Selbst ist die Frau“. Gute FreundInnen mit Erfahrungen sind da Gold wert. Auf keinen Fall auf einen Vertrag verzichten. Das ist zwar übliche Praxis, ich bin aber der Meinung, dass ein Fotograf der einen Vertrag mit der Begründung ablehnt, es wäre nicht nötig, sich bereits disqualifiziert hat. Da würde ich nur sagen: „Fotografieren verboten“.

Wenn du rechtlich gut vorgesorgt hast und dich auch nicht in eine Schmuddelecke hast drängen lassen, kannst du ein „klärendes Gespräch“ deines Dienstherren mit ruhigen Gewissen entgegen sehen. Selbst wenn es dazu kommt, dass du dich vor Gericht rechtfertigen musst, ist es wichtig Charakterstärke beweisen zu können, indem du beweisen kannst, dass Verstöße gegen die Sittlichkeit nicht von dir ausgegangen sind. Wenn zum Beispiel ein ursprünglich sehr ästhetisches Aktfoto von dir in einen Pornomagazin erscheint, vielleicht noch mit einen Kommentar dazu: „Sie findet Jungschwänze besonders geil“. Dann kannst du den zugehörigen Vertrag vorzeigen. Allerdings nützt das nur etwas, wenn du Verstöße von denen du wissentlich Kenntnis erlangt hast, auch rechtlich verfolgst.

Ich habe mein Gewerbe mittlerweile wieder aufgegeben. Es hat mich zu sehr davon angehalten die Schönheit der Fotografie genießen zu können. Ich hoffe du findest für dich das richtige Maß zwischen Spaß und Aufwand. Auf keinen Fall solltest du zu blauäugig an die Sache ran gehen.
Immer halblang
mit den jungen Pferden, so viel Aufregung tut übetrhaupt nicht not

Im Regelfall reicht ein Aktfoto nicht als Grund für eine fristlose oder ftristgerechte Kündigung, solange der Inhalt des Fotos

• nicht eindeutig pornografisch ist
• das Arbeitsverhältnis und damit auch das Verhältnis zu Kollegen und Kunden nachhaltig gestört ist.

Aber auch hier gilt: Im ÖD ist alles etwas anders und strenger.

Auf die hier erwähnten anderslautenden Urteile bin ich wirklich einmal gespannt........
Sowas fänd ich sehr ungerecht.

Okay, bin ich Brummi-Fahrerin und posiere auf dem Sitz und man kann das Firmenlogo sehen oder zumindest erkennen, würd ich die Wut vom Chef bzw. der Firma verstehen können. Firmeneigentum oder gar auf dem Gelände der Firma ist ein No-Go.

Geht das Bild in den ausgefalleneren Bereich, also nicht ein "einfaches" Aktbild, so könnte man es auch ein Stück weit verstehen.

Ansonsten vermehren sich auch Beamte, Lehrer, Erzieher usw. Und zwar nicht durch Windbestäubung! Sexualität ist ein Grundbedürfnis.

Jeder hat doch laut Gesetz ein Recht auf freie Meinungsäusserung und auf Freiheit als solche.

Ab gesehen davon: Wenn wo ein ästhetisches Aktfoto erscheint, ist das nicht sogar ein Bisschen Werbung? *zwinker*

(Sie)
***en Mann
4.103 Beiträge
Also AiR Berlin und die Lufthansa nehmen Gnadenlos ihre Flugbegleiter/rinen aus dem Publikumsverkehr,wenn von Dennen Aktfotos auftauchen würden.Da sind die knallhart.
Hallo
Es ist doch heute "Gang und Gebe" (70 % der AG) das viele der Arbeitgeber erst einmal im Internet suchen auf welchen Foren wir uns rumtreiben.
Entweder man hat Abmahnung oder wird gekündigt, viele AG machen es auch schon vorher (wenn man sich beworben hat) und wenn du freizügig drin stehst wirst du erst garnicht eingeladen.
Anscheinend haben AG viel zu viel Zeit und wissen nichts zu tun.
Sorry so ist es nun mal.
***en Mann
4.103 Beiträge
Man kann und muss es auch mal von einer anderen Seite sehen.
Aktfotos sind für mich Pesönlich kein Kündigungsgrund und was jemand auf seiner Festplatte hat,geht Niemanden etwas an.
Nur es ist bekannt,das beim Karneval das Funkenmarichen,bei einer Misswahl die Siegerin Ihren Titel los ist wenn diese in einem Zeitraum von einem Jahr Aktfotos macht und diese Veröffentlicht.
Warum sich nicht für einen Gewissen Zeitraum zusammen zureißen und nicht einfach mal die Intressen des Veranstalters(Arrbeitgeber) vertretten.
Auch ein Model sollte es wissen,das die meisten Agenturen Aktfotos nicht gerne sehen.
Also eine Gewisse Sorgfaltspflicht für seine Aktt und Pornobilder sollte jeder haben,was das Veröffentlichen angeht.
Im öD kann ich es aber sehr gut verstehen.
Man soll ja repräsentativ sein und den Staat vertreten. Da sollte man schon keine vollkommen Narrenfreiheit haben.
Was der Lehrerjob angeht, kann man ja immer noch an eine Privatschule ,wenn es mit dem öD nicht klappen sollte. Wo ist also das Problem?
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