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was kann man da machen ?

****vi Paar
1.147 Beiträge
Themenersteller 
was kann man da machen ?
Hallo,

ich habe ein problem. Ich war beim Zahnarzt.

ich habe mein Zahnarzt gewechselt da mein "alter" nicht mehr in der geimeinschaftspraxis arbeitet. Der andere der da Arbeitet ist mir unsypmatisch. In der Praxis habe ich mir 3 kronen machen lasse in wert fast von 2000,- . Mir wurden die almaganfüllungen raus genommen und keramik eingesetzt und paar andere löcher zugestopft.

Naja nun bin ich woanders hingegangen. Nun hat sich herauschgestellt das meine kronen zu groß sind. und überall wo er gebohrt hat sind löcher drunter. sie meinte zwar (die zahnärztin) das es von der seite kommen kann. aber fast bei jeden zahn? ist ja nicht so das ich nieee meine zähne putze. nun muss ich auch zum kieferchirugen mein weißheitszahn rausoperieren weil es sehr schief wächst. sogar so das der hauptnerv in den lippen fast berührt. das heißt es kann passieren das ich meine lippen nicht mehr spühre. (das habe ich auf der röngtenaufnahe gesehen) und das mein kiefer schief wäre und das ich deshalb verspannt bin am nacken. (jetzt weiß ich auch wieso mein kiefer ab und zu knackt beim kauen) und da ist noch mehr vorgefallen.. falsche aussagen etc..

ich frag mich wieso man mir das nicht gesagt hat. wenn der andere den arzt rausgeschmissen hat (ich weiß es nicht) dann hätte der "neue" arzt wenigstens sagen können, das der andere nicht korrekt gearbeitet hat und das ich das nochmal kontrolliere aber nein. bin zu ihm hingegangen weil mir eine blombe rausgefallen ist er hat ohne zu bohren das loch wieder zugemacht..was ich schon komisch fand

naja aufjedenfall muss ich das nun wieder alles ertragen. sie wird 2 aufbohren und gucken wie es unten drunter aussieht und wenn die mist aussehen dann sind alle andere auch mist. und neue kronen brauche ich dann auch.

nun will ich das einfach nicht so hinnehmen. schließlich habe ich fast 2000,- bezahlt. und nochmal so viel kann ich mir nicht leisten. ich würde die praxis anzeigen und zu mind. mein teil vom geld wieder zu bekommen. was kann man da machen? wer hat erfahren in so welche fälle? und was kommst alles auf mich zu?

sicher werde ich darüber mit meine neuen ärztin darüber reden wie ich schritte machen kann
****tb Frau
51.519 Beiträge
JOY-Team 
Hui, das klingt nicht gerade nach ner angenehmen Aussicht... aber du solltest trotzdem versuchen, das Problem möglich sachlich zu lösen, auch wenn die Angst um deine Gesundheit und die vor der Behandlung dies sicher erschwert.

ich würde die praxis anzeigen und zu mind. mein teil vom geld wieder zu bekommen.

Das ist der falsche Weg *sorry*

Aus welchem Material wurden die Kronen gefertigt?
Gold, evtl. mit Kreamikverblendung, reine Keramik..?

Wie alt ist deine Zahnersatzversorgung?
Du hast 2 Jahre Gewährleistung nach Eingliederung. Innerhalb dieser Frist darf ein anderer Zahnarzt keine Veränderungen an der Versorgung vornehmen, außer in medizinischen Notfällen. Der Zahnarzt, der die Versorgung eingegliedert hat, ist zur Nachbesserung und ggf. Ersatz verpflichtet; innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung wird in der Regel ein Gutachten veranlaßt, es sei denn, der ZA bietet an, die Versorgung ohne Gutachten neu anzufertigen.

Was das Kieferknacken angeht: durch die Anfertigung von Zahnersatz, insbesondere bei größeren Versorgungen, kann sich die Statik des Kiefers verändert. Abhilfe gegen die Schmerzen kann eine Aufbißschiene schaffen. Vor der Neuanfertigung von Zahnersatz helfen ggf. funktionsanalytische Maßnahmen.


sicher werde ich darüber mit meine neuen ärztin darüber reden wie ich schritte machen kann


...ehrlich gesagt bin ich sehr verwundert, dass die ZÄ d i c h nicht darauf angesprochen hat. Eine der ersten Fragen bei der Befunderhebung sollte lauten, wie alt die derzeitigen Kronen sind. Sind die Kronen wirklich schon sanierungsbedürftig? grübel

Bist du privat oder gesetzlich krankenversichert?


Liebe Grüße
triplex
IchIch
*******itch
13.264 Beiträge
Wende dich unbedingt baldigst an deine Krankenkasse!
Die können dich beraten, dir Gutachter nennen und dir helfen die Lage einzuschätzen.

Strafanzeige ist sinnlos, es geht ja nicht um eine Straftat sondern um ein Gewährleistungsproblem.
****ona Frau
49 Beiträge
Erstmal eine zweite Meinung einholen...
... und nicht gleich verrückt machen lassen! Vielleicht ist Deine neue Zahnärztin nur recht geschäftstüchtig, und will so viel wie möglich an einem Patienten verdienen? Weil sie vielleicht ihre Praxis noch nicht so lange hat, viel investieren musste und so? Und nur an einer Plombe auswechseln allein ist eben nicht viel verdient, da möchte sie noch mehr abmelken bei Dir. Hat wohl noch keinen großen Patientenstamm, die Gute?

Das gibt es leider, solche Geschichten habe ich schon oft gehört! Nur nicht gleich alles glauben, was da so ein Weiskittel einem erzählen will! Geh noch zu einem anderen Zahnarzt, und hör Dir an, ob dieser das gleiche meint. Am besten, bei einer größeren Gemeinschaftspraxis oder einem alteingesessenen Zahnarzt. Frag mal bei Deiner Krankenkasse, wen sie Dir als einen seriösen Zahnarzt empfehlen können!

Und wenn Dein alter Zahnarzt dann tatsächlich so einen Murks abgeliefert hat - komisch, dass Du keinerlei Beschwerden spürst - dann würde ich mich an die Zahnärztekammer wenden.
****aza Mann
3.096 Beiträge
Wenn Du gesetzlich versichert bist, kannst Du Dir bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigeung kostenlos ne zweite Meinung einholen...
****tb Frau
51.519 Beiträge
JOY-Team 
Die können dich beraten, dir Gutachter nennen und dir helfen die Lage einzuschätzen.

Der Rat ist gut, hilft jedoch nur dann, wenn

1. die Versorgung vor weniger als 24 Monaten eingesetzt wurde

2. eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Und die Frage steht ja noch offen im Raum.

Frag mal bei Deiner Krankenkasse, wen sie Dir als einen seriösen Zahnarzt empfehlen können!

Das ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zulässig *zwinker* Was allerdings zulässig ist, ist die Nennung von gutachterlich tätigen ZÄ.

Bitte nicht verwechseln: die Einholung einer Zweitmeinung hat nichts mit einem Gutachten zu tun! Letzteres kann bei gesetzlich Krankenversicherten nur die Krankenkasse einleiten, nicht der Patient. Zum weiteren Ablauf kann ich dir gern mehr sagen, wenn du bestätigt hast, dass noch Gewährleistungsansprüche bestehen.

Übrigens: der erste Gang - auch wenn du dabei kein allzu gutes Gefühl hast - sollte der zur Gemeinschaftspraxis sein, in der der ZA vorher tätig war. Die haben sicher kein Interesse an einem unzufriedenen Patient und/oder negativer Mundpropaganda (meine Erfahrung ;-)) Am besten gehst du mit dem neuen Röntgenbild hin - macht aber wie gesagt nur innerhalb der Gewährleistung Sinn.
Vielleicht können die dir auch sagen, wo dein alter ZA jetzt tätig ist. Evtl. hat er sich ja in der Nähe niedergelassen.


lg
triplex
Nachbesserung
Hi..

Klingt ziemlich verzwickt.

Ich an deiner Stelle würde mir eine 2. Meinung einholen. Ob dies ein anderer Zahnarzt ist oder was sicherlich besser wäre, ein Gutachter der Zahnärztekammer bzw. der Krankenkasse, sei dahingestellt.

Du solltest aber deinem alten Zahnarzt die Chance geben, seine Leistungen nachzubessern - Er hat eine Art Garantie auf die Arbeiten zu leisten. Deine neue Behandlerin sollte sich unter 2 Jahren nicht an den Kronen vergreifen, da Sie sonst die Garantie übernehmen muss und dein anderer Zahnarzt aus dem Schneider wäre...

VG
*******_by Mann
46 Beiträge
Giutachten einholen
Hallo,
wenn der ZA nicht mehr praktiziert kann es nur einen finanziellen Anspruch geben, war es nur ein angestellter ZA oder niedegelassener?
Ich würde ein Gutachten einholen, dann ist gleich klar ob der alte ZA falsch gearbeitet hat und ob der neue Recht hat oder nur verdienen will.
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