Fettschürze und Krankenkasse
# 03.03.2003: Psychische Probleme werden nicht "wegoperiert"
Auch wenn eine Frau unter einer "Fettschürze" am Bauch (hier hervorgerufen durch eine heftige Gewichtsabnahme) psychisch sehr leidet, kann ihre Krankenkasse die Übernahme für die Schönheitsoperation zur Entfernung der Pfunde verweigern. "Psychische Probleme sind direkt anzugehen", stellte das Sozialgericht Reutlingen fest.
Sozialgericht Reutlingen, S 9 KR 1698/00
# 30.12.2002: Falten können eine Krankheit sein
Leidet ein Mann an einer erheblichen Hautschlaffheit, die - laut Gutachten einer Universitätsklinik - als Hautkrankheit zu betrachten ist, so muss seine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die "Schönheitsoperation" übernehmen. (Hier litt der Patient dermaßen unter der Hautalterung, dass er es vermied - beispielsweise in Badebekleidung - in die Öffentlichkeit zu gehen.)
Sozialgericht Leipzig, S 8 KR 207/00
# 30.12.2002: Schönheits-Operation nur bei extremer Entstellung
Leidet eine Frau seelisch an den Folgen einer drastischen Gewichtsabnahme (hier litt sie an einer Bindegewebsschwäche nach der Reduzierung ihres Körpergewichts um 34 Kilogramm), so muss ihre Krankenversicherung dennoch keine kosmetische Operation bezahlen, wenn der Körper nicht extrem entstellt ist und auch keine Funktionsstörungen aufgetreten sind.
Sozialgericht Reutlingen, S 9 KR 2855/00
Klagen vor dem Sozialgericht dauert oft sehr lange und die Krankenkassen
gehen in Berufung , wenn sie verloren haben,
lg
bernd