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Fettschürze

...nein haben noch keine erfahrungen, aber vielleicht betrifft es uns ja auch mal irgendwann...
Fettschürze und Krankenkasse
# 03.03.2003: Psychische Probleme werden nicht "wegoperiert"
Auch wenn eine Frau unter einer "Fettschürze" am Bauch (hier hervorgerufen durch eine heftige Gewichtsabnahme) psychisch sehr leidet, kann ihre Krankenkasse die Übernahme für die Schönheitsoperation zur Entfernung der Pfunde verweigern. "Psychische Probleme sind direkt anzugehen", stellte das Sozialgericht Reutlingen fest.
Sozialgericht Reutlingen, S 9 KR 1698/00

# 30.12.2002: Falten können eine Krankheit sein
Leidet ein Mann an einer erheblichen Hautschlaffheit, die - laut Gutachten einer Universitätsklinik - als Hautkrankheit zu betrachten ist, so muss seine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die "Schönheitsoperation" übernehmen. (Hier litt der Patient dermaßen unter der Hautalterung, dass er es vermied - beispielsweise in Badebekleidung - in die Öffentlichkeit zu gehen.)
Sozialgericht Leipzig, S 8 KR 207/00

# 30.12.2002: Schönheits-Operation nur bei extremer Entstellung
Leidet eine Frau seelisch an den Folgen einer drastischen Gewichtsabnahme (hier litt sie an einer Bindegewebsschwäche nach der Reduzierung ihres Körpergewichts um 34 Kilogramm), so muss ihre Krankenversicherung dennoch keine kosmetische Operation bezahlen, wenn der Körper nicht extrem entstellt ist und auch keine Funktionsstörungen aufgetreten sind.
Sozialgericht Reutlingen, S 9 KR 2855/00

Klagen vor dem Sozialgericht dauert oft sehr lange und die Krankenkassen
gehen in Berufung , wenn sie verloren haben,

lg
bernd
Ablehnung: die zweite
ist bei mir eingetroffen.

Angeblich wäre die Optik durch Gewichtsreduktion zu verbessern.
HAHA ! Habe in der Zwischenzeit insgesamt 15 Kg abgenommen und das "Teil" ist optisch noch schlimmer als vorher.

SOLL ICH MIR VIELLEICHT WEGEN DENEN WIEDER ALLES ANFRESSEN ????

Jetzt haben wir (natürlich) nochmal Widerspruch eingelegt.
Mal schauen, wie es jetzt weitergeht.
Es ist doch unglaublich!!!
Haste Übergewicht, heisst es nur: Sie müssen abnehmen!
Haste dann abgenommen, und zwar aus freien Stücken, kriegste dann auch in den Hintern getreten... *gr2*
Ich drücke (mit Interesse) Euch weiterhin die Dauemn! Nicht locker lassen!

XXE_w
erfahrungen mit der op noch nicht aber ich würds auch gern machen lassen ... nur das nötige kleingeld muss man auftreiben... den rest wie und was gemacht wird vorallem die risiken muss man wohl mit dem chirurgen besprechen
*******ie30 Mann
120 Beiträge
@heika
*schock* wie jetzt?????
@Phantasie30
was verstehste denn nicht?
*******ie30 Mann
120 Beiträge
warum willst DU denn ne Schönheits-OP??? Also jetzt keine blöde Anmache, aber du siehst nicht aus als würdest du sowas brauchen!! Außerdem...mit 25 bildet sich doch alles wunderbar selber zurück!!
Mach keinen Scheiss *lol*
nee du ich hab das seit nach der geburt meines kindes und nein es wurde mir schon von mehreren ärzten bestätigt auch mit 25 wird sich das nicht mehr zurückbilden...leider
Fettschürze-Widerspruchsbescheid
Gestern kam der Widerspruchsbescheid , mit dem dicken Satz " Der Widerspruch wird zurückgewiesen".
Der angegebene Grund lautete " eventuelle psychische Störungen reichen nicht aus ". Obwohl in keinem unserer Anträge und Widersprüche etwas von psychischen oder seelischen Problemen drin stand.
Jetzt werden wir Klage erheben.
Wenn uns jemand gute Ratschläge geben kann , immer her damit.
Das schlimme ist , je mehr ich abnehme um so schlimmer sieht der Bauch aus.
Sozialgericht und wenig Chancen
Psychische Probleme werden nicht "wegoperiert"
06.03.2003

Auch wenn eine Frau unter einer "Fettschürze" am Bauch (hier hervorgerufen durch eine heftige Gewichtsabnahme) psychisch sehr leidet, kann ihre Krankenkasse die Übernahme für die Schönheitsoperation zur Entfernung der Pfunde verweigern. "Psychische Probleme sind direkt anzugehen", stellte das Sozialgericht Reutlingen fest. (AZ: S 9 KR 1698/00 vom 12.02.2003)

Dem Kläger steht ein Anspruch für die Kostenübernahme der Reduktion der Fettschürze bzw. die Fettabsaugung nicht zu. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch — Gesetzliche Krankenversicherung — (SGB V) (I.) noch wegen der einmaligen Kostenübernahme der stationären Behandlung mit Fettabsaugung. Ein Anspruch des Klägers auf die von ihm begehrte Leistung ergibt sich auch nicht nach § 27 SGB V. (Leitsatz der Redaktion)
SGB V § 27

Ich glaube kaum, dass beim Sozialgericht ein Urteil ergeht, die KK zu verurteilen die Kosten einer Op zu tragen.

Dauert sehr lange bis zur Anhörung vor dem Sozialgericht. Und die Krankenkasse geht auch in Berufung , wenn sie verliert.

Alternative : Kredit aufnehmen - Geld ansparen- Damit leben .

Vor 3 Jahren waren die Chancen noch gut, dies von der KK bezahlt zu
werden. Jetzt leere Kassen .

lg
bernd
****aza Mann
3.096 Beiträge
Habt Ihr schon den Rat beherzigt und Euch mal von einem ästhetischen Chirurgen in Sachen Kostenübernahme durch die Krankenkasse beraten lassen?
Danke
Bohe , das ist eine super Idee , die ich gleich am Anfang der Woche in Angriff nehme. Gestern hat unser Hausarzt sich bereit erklärt , die ganze Sache vom MDK zu lesen und Fehler im Gutachten denen mitzuteilen.
ich kämpfe nicht
mit deinen gewichtsproblemen, und mein hautproblem ist wesentlich geringer als deins, ähnlich wie bei heika, schlaffes gewebe nach 4 schwangerschaften und geburten, bei mir innerhalb von 6 jahren.

mein arzt hat natürlich sofort gesagt, dass ich keine chance auf kostenübernahme habe. nach beratung habe ich auch endgültig beschlossen es nicht machen zu lassen, da ich weiß, das die narben mich genauso stören würden, wie das bisschen überflüssige haut.

in deinem fall ist da natürlich etwas anderes und ich verstehe die kassen diesbezüglich auch nicht. die kostenersparnis die sie haben, dadurch dass sie keine folgekosten wegen übergewicht zu zahlen haben, sind doch schnell wieder eingefahren. aber erzähl das mal jemandem aus der verwaltung.

ist in anderen bereichen doch genauso, z.b. hartz IV, wohnung 10 qm zu groß, neue wohnung teurer + übernahme umzugskosten etc. aber die gesetzeslage ist so und anders geht es nicht.

das tröstet dich nicht. klar. ich würde sparen. damit umgehst du viel seelischen stress, auch wenn die kassen es natürlich genau darauf anzulegen scheinen. viel glück weiterhin
Ich würde jeder Frau nach einer großen Gewichtsabnahme raten erst einmal ein paar Jahre zu warten. Haut braucht Zeit! Nach jeder Schwangerschaft hat es 2 Jahre gedauert, bis meine Haut am Bauch wieder normal war. Sport ist für mich übrigens Mord! *grins*

Ich habe im Jahr 2000 ganze 45 Kilo abgespeckt und mein Bauch hing danach auch in einer Art Schürze. Aber Haut braucht Zeit und nicht in allen Fällen bleibt das so. Mein Bauch ist heute ganz normal. Sicherlich sieht man noch die Schwangerschaften, aber ich sehe keinen Grund da dran rumschnippeln zu lassen zumal eine Bauchstraffung nicht ungefährlich ist. Ich gleiche das mit schöner Wäsche aus. Jeder Mensch hat Schwächen und stärken und die Männer haben auch ihre optischen Fehlerchen.

Psychische Probleme kann man tatsächlich nicht mit dem Skalpell lösen. Ich habe zu häufig gesehen wie es schief ging und das ist dann sowohl körperlich als auch seelisch wesentlich schlimmer.
****aza Mann
3.096 Beiträge
Fragt einen ästhetischen Chirurgen nach Tips zur Kostenübernahme. Der schlägt sich jeden Tag damit rum und hat ein großes Interesse daran, daß die Sache bezahlt wird. Schließlich verdient er so sein Geld.

Ich habe ja weiter vorne schon einmal die Denkweise des MDK dargelegt. Lest`s Euch ruhig nochmal durch *zwinker* - dann kommt man auch drauf, daß "Lieber die Kosten für die Hautstraffung bezahlen als die Folgekosten bei Übergewicht" kein Argument für eine Kostenübernahme ist. Denn in dem Moment, wo eine Hautstraffung beantragt wird, existiert das Problem mit dem Übergewicht ja schon nicht mehr. Es ist nett, daß man zum Nutzen der Krankenversicherung abgenommen hat - aber nach Ansicht des MDK hat man damit ein persönliches Körperproblem mit Krankenfolgekosten (Übergewicht) gegen ein persönliches Körperproblem ohne Krankenfolgekosten (Fettschürze) eingetauscht. Da freut sich die Krankenkasse mit einem mit.
So denkt man da...

Also alle Argumente vorher mal aus Sicht des MDK zu sehen versuchen!
*****ani Paar
108 Beiträge
auch ich habe durch schwangerschaft so eine fettschürze, welche nicht mehr weg geht. aber ich würde sie auch gern weg haben. nur leider finanziert mir das auch keiner, weil die kassen sagen, dass ich ja sicher irgendwann noch ein zweites kind haben will. naja, aber ich habe mich nun etwas damit anfreunden können. immer den bauch schön bedeckt halten
Meine...
Schwägerin hatte das gleiche Problem. Sie leidete nach der Schwangerschaft unter Bindegewebsschwäche. - Sie ist von einem Chirurgen operiert worden - musste dann zwar einige Wochen einen strammen Verband tragen - aber das Ergebnis kann sich sehen lassen. *herz2*
Neue Anträge
Mittlerweile bin ich bei einer anderen KK und habe zudem insgesamt 25 Kg abgenommen. Der Bauch sieht jetzt noch viel schlimmer aus und hängt noch viel mehr runter. Nun werde ich einen erneuten Antrag stellen , in der Hoffnung das ich dieses mal mehr Glück habe.
*****one Frau
6.939 Beiträge
Ich denke auch das wenn das Bindegewebe sich irgendwann nicht mehr die Möglichkeit hat sich zurückziehen kann..das nicht mehr mit Sport und crems das zu koregieren kann......

und ehe Die oder der Jenige Leidet ..doch man sich mal bei der Plastischen chierugie schlau mache sollte....

man mus nur aufpasen das man den richtigen Arzt erwischt....

Algemein denke ich aber das sich der Körper über die Jahre verändert und die Haut auch ...ist ein ganz normaler prozess..im Leben *zwinker* *zwinker*

und Sich mögend stolz alt zu werden ist schon cool
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