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Mindestlohn für Fotografen?

********e_nw Mann
158 Beiträge
Themenersteller 
Sowiet ich weiß muss man um ALG 2 zu bekommen mind. ein Jahr eine Sozialabgabenpflichtige Arbeit ununterbrochen in den Letzten zwei Jahren vor Antragsstellung geleistet haben (so haben wir das in der Schule gelernt)
Das habe ich natürlich nicht, da ich ja die Ausbildung im Betrieb erst zum 01.08 anfange und meine voherigen Ausbildungen nur einer schulischen Form wargenommen habe.
******_hh Mann
29 Beiträge
@ Boersch
Wieso soll das falsch sein? wenn man netto unter 935 € liegt, hat man anspruch auf zusätzliche Hartz 4 leistungen, oder warum habe ich das bekommen ?

@ Nice2have

frag doch einfach in der ARGE nach, denn wenn deine Eltern dich zu Hause rausschmeissen, musst du doch irgendwo wohnen oder?
@ Zero33
Eltern sind nun verpflichtet ihre Kinder bis zum 25 Lebendsjahr zuhause wohnen zulassen.. Ausnahme, wenn sie nicht mehr zuhause wohnen, weil sie wegen Ausbildung zuhause auszogen und nun kein Platz mehr da ist!

Hexe
********e_nw Mann
158 Beiträge
Themenersteller 
Emm nicht ganz. Sollte das Kind 18 sein und ein eigenes Einkommen haben sind die Eltern nicht verpflichtet diese zuhause Wohnen zu lassen.
Sollte das gehalt des Kindes zu gering sein selbst zu leben, kann wenn das Gehalt der Eltern hoch genug ist eingefortert werden um das Kind zu stüzen.
Meine mutter verdient ca. 1100 und das ist unter der Armutsgrenze bei uns in düsseldor fiegt diese bei 1250,- netto.
Lieben Gruß
@Zero33
Weil man es nicht pauschal an dem Betrag 935 EUR messen kann.
Hier in meiner Stadt sind für eine Einzelperson beispielsweise 200 EUR Kaltmiete angemessen. Heizung und Nebenkosten weiß ich jetzt nicht, aber gehen wir mal von jeweils 50 EUR aus, denk, das ist in etwa realistisch.

Wenn du nun rechnest:
347 EUR (Lebensunterhalt)
200 EUR (Kaltmiete)
50 EUR (Nebenkosten)
50 EUR (Heizkosten)

bist du bei 647 EUR.

Ergo: In meiner Stadt hättest du als Einzelperson Anspruch auf Hartz IV, wenn dein Einkommen geringer ist als 647 EUR.

Verstanden?
man kann auch...
Man kann auch für eine eigene Wohnung Wohngeld beantragen *zwinker* hat auch nichts mit HarzIV zutun. Als ich im DH Raum wohnten, bekam ich so fast 300@ dazu.

Hexe
ups
..sollte 300€ heißen *rotwerd*

Hexe
******_hh Mann
29 Beiträge
@ Boersch
hallo ich habe hier mal einen Beitrag von 2004 gefunden.

so soll es 2004 gewesen sein, letztes Jahr hat die Bundesregierung die Grenze hochgesetzt auf über 930€

"Die Armutsgrenze ist nur noch eine statistische Größe — laut EU 60% vom Nettoäquivalenzeinkommen, das sind für Deutschland 729 Euro im Monat. Der Lohn, den ein Wachmann aus Thüringen bei einer 40-Stunden-Woche nach Hause trägt, liegt mit 776 Euro kaum darüber. Netto liegt er deutlich unter der Armutsgrenze; ergänzende Leistungen aber gibt es ab dem 1.1.2005 nicht mehr. Mit der Abschaffung der Sozialhilfe wurde die gesetzliche Verankerung der Armutsgrenze aufgehoben."

Jetzt ist natürlich die Frage, was ist das Nettoäquivalenzeinkommen ??? wie hat sich das verändert ? und zählt das in ganz Deutschland oder ist das länderspezifisch.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du die Armutsgrenze immer wieder anführst...
Denke, ich habe deine Frage, wann du aufstockendes Arbeitslosengeld II bekommen kannst, doch nun ausführlich beantwortet...
Das, was du da gepastet hast, hat ja nur indirekt damit zu tun.

Abgesehen davon haben wir mittlerweile 2008 *zwinker*
Ich denke nicht, dass Zahlen von 2004 da auch nur irgendwas aussagen - nach der Sozialhilfereform...

Wie gesagt, das, was ich dir da aufgeschlüsselt habe, kannste so für bare Münze nehmen (vorausgesetzt, du wendest eure örtlich angemessenen Wohngeldsätze an, wie ichs beschrieben habe).
Das hat rechtlich Hand und Fuß *zwinker*

Grüße
Lehrjahre sind keine Herrenjahre
so hieß das früher mal und gilt auch wohl noch Heute. Allerdings kann Dein Ausbildungsbetrieb auch nichts dafür, wenn Du von Deinen Eltern rausgeschmissen wirst.

Aber auch nach Deiner Ausbildung wird es schwer werden eine Anstellung zu finden, die Deinen monitären Ansprüchen genügt. Der markt für angestellte Fotografen ist eng und daher wird im allgemeinen auch wenig bezahlt.

Als einfaches Beispiel - wir beschäftigen mehrere Fotografen - im Schnitt mit einem Festgehalt von 1.500,- - 1.800,- Euro BRUTTO + Prämien. Sofern Du dir also einen Job mit 2.500,- Euro und mehr wünschst, rate ich Dir zu einer anderen Ausbildung.

Wenn Du jedoch mit Leib und Seele fotografierst, dann werde Fotograf und mach Dich selbstständig - aber nur wenn Du gut bist !!!!
Ansonsten ist da auch nicht mehr der "goldene" Markt vorhanden.

Gruß, Peter
Wenn nicht schon getan, beantworte dir doch erst einmal die Frage in welche Richtung du fotografisch willst.
Denn der Passbildfotograf verdient nicht das Gleiche wie ein Krisenreporter.

Corwin
*********erst Mann
4.045 Beiträge
@ Corwin
ich weiß nicht wie herum Du es meinst. Ich habe einen Kollegen, der macht mit einem Ministudio undgeringstem Aufwand 70-80 Passbilder am Tag. Macht nur damit also ca. 1400.- am Tag Umsatz. Er beneidet mich um meine Aktserien und ich ihn um die Kohle *zwinker*
In jedem Beruf, Branche und Sparte gibt es schlecht verdienende und stinkreiche. Starfriseure verlangen schnell mal 1000€ für ne Frsur und andere Friseure arbeiten für 3.-
Zur Ausgangsfrage - es gibt keine Mindestlöhne für Azubis in der Fotografie und mehr oder weniger verbindliche Anhalte der Innungen für die Ausbildungsbeihilfe.
Das ist nämlich kein Lohn, sondern soll die Eltern enlasten ihren Kindern eine Ausbildung angedeihen zu lassen.
Als Lohn bekommst Du die Ausbildung umsonst.
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