Lokalzeitung und SM
Diesen Artikel habe ich soeben online bei einer hier nicht genannten Lokalzeitung gefunden.Und da wundert sich noch jemand,daß manche Sexpraktiken in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild haben!? Ich stelle hiermit ausdrücklich nicht den (teilweise ernsten) Inhalt zur Diskussion,sondern die Darstellungsweise.Evntl auch mit einem kleinem ,muß ich persönlich unabhängig von diesem Artikel doch oft eher grinsen,wenn ich diverse Meinungen 'nicht-Genießender' zu diesem Thema höre.Also los:Gefährlicher Fessel-Sex auf dem Dachboden
Vor dem Paderborner Landgericht wird in Kürze ein besonderer Fall verhandelt. In dessen Zentrum steht die Erörterung ausgefallener Sexpraktiken. Eine Frau aus xxx wäre beim Fesselspiel fast zu Tode gekommen.
xxx (37) hatte 2007 in einem Internet-Chatroom einen 48 Jahre alten Mann aus xxx in Hessen kennengelernt. Die beiden tauschten sich zunächst schriftlich über ihre sexuellen Vorlieben aus und kamen überein, dass sie sadomasochistischen Praktiken nicht ganz abgeneigt seien, bei denen bekanntlich Schmerzen Lust auslösen können.
Kurze Zeit später reiste xxx nach xxx. Laut Anklage entkleidete sich xxx. Dann bestieg sie – alles ganz freiwillig – auf dem Dachboden eine Leiter, während ihr "Partner" einen Strick nahm, die Schlinge um ihren Hals legte und das andere Ende an einem Balken befestigte. Dann zog xxx verabredungsgemäß zu. Die Leiter fiel um, die nackte "Partnerin" baumelte am Strick und wurde für kurze Zeit bewusstlos. Daraufhin ließ xxx das Seil wieder los.
Trotzdem ist der Mann, der bereits wegen Vergewaltigung und Nötigung vorbestraft ist, nun wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Landgericht Paderborn hat einen psychiatrischen Sachverständigen und einen Gerichtsmediziner beauftragt. Sie sollen das gefährliche Fesselspiel auf dem xxxer Dachboden unter ihrer speziellen Perspektive beleuchten.
Juristisch wird der Fall nicht einfach zu lösen sein. Die Einwilligung eines Geschädigten schließt gewöhnlich ein Körperverletzungsdelikt aus. Sie ist aber unbeachtlich, wenn sie einen sittenwidrigen Vorgang betrifft. Leichtes, kurzzeitiges Strangulieren könnte vielleicht noch toleriert werden. Jemanden zu hängen bliebe strafbar.
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Die xxx für Namen+Orte habe ich eingefügt,um nicht jemandem direkt oder indirekt auf die Füße zu treten.
Ich bin gespannt auf eure Reaktionen und ähnliche Geschichten !
liebe Grüße,Meruane