Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
eyes-touch fashion&events
1457 Mitglieder
zur Gruppe
SM-Stammtisch Karlsruhe
755 Mitglieder
zum Thema
Kann ein SM Liebhaber auch eine Beziehung ohne SM genießen?49
Ich werfe mal die Frage in die Runde. Wäre es für Euch wenn ihr eine…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Lokalzeitung und SM

Lokalzeitung und SM
Diesen Artikel habe ich soeben online bei einer hier nicht genannten Lokalzeitung gefunden.Und da wundert sich noch jemand,daß manche Sexpraktiken in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild haben!? Ich stelle hiermit ausdrücklich nicht den (teilweise ernsten) Inhalt zur Diskussion,sondern die Darstellungsweise.Evntl auch mit einem kleinem *zwinker* ,muß ich persönlich unabhängig von diesem Artikel doch oft eher grinsen,wenn ich diverse Meinungen 'nicht-Genießender' zu diesem Thema höre.Also los:


Gefährlicher Fessel-Sex auf dem Dachboden

Vor dem Paderborner Landgericht wird in Kürze ein besonderer Fall verhandelt. In dessen Zentrum steht die Erörterung ausgefallener Sexpraktiken. Eine Frau aus xxx wäre beim Fesselspiel fast zu Tode gekommen.

xxx (37) hatte 2007 in einem Internet-Chatroom einen 48 Jahre alten Mann aus xxx in Hessen kennengelernt. Die beiden tauschten sich zunächst schriftlich über ihre sexuellen Vorlieben aus und kamen überein, dass sie sadomasochistischen Praktiken nicht ganz abgeneigt seien, bei denen bekanntlich Schmerzen Lust auslösen können.

Kurze Zeit später reiste xxx nach xxx. Laut Anklage entkleidete sich xxx. Dann bestieg sie – alles ganz freiwillig – auf dem Dachboden eine Leiter, während ihr "Partner" einen Strick nahm, die Schlinge um ihren Hals legte und das andere Ende an einem Balken befestigte. Dann zog xxx verabredungsgemäß zu. Die Leiter fiel um, die nackte "Partnerin" baumelte am Strick und wurde für kurze Zeit bewusstlos. Daraufhin ließ xxx das Seil wieder los.

Trotzdem ist der Mann, der bereits wegen Vergewaltigung und Nötigung vorbestraft ist, nun wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Landgericht Paderborn hat einen psychiatrischen Sachverständigen und einen Gerichtsmediziner beauftragt. Sie sollen das gefährliche Fesselspiel auf dem xxxer Dachboden unter ihrer speziellen Perspektive beleuchten.

Juristisch wird der Fall nicht einfach zu lösen sein. Die Einwilligung eines Geschädigten schließt gewöhnlich ein Körperverletzungsdelikt aus. Sie ist aber unbeachtlich, wenn sie einen sittenwidrigen Vorgang betrifft. Leichtes, kurzzeitiges Strangulieren könnte vielleicht noch toleriert werden. Jemanden zu hängen bliebe strafbar.

______________


Die xxx für Namen+Orte habe ich eingefügt,um nicht jemandem direkt oder indirekt auf die Füße zu treten.

Ich bin gespannt auf eure Reaktionen und ähnliche Geschichten *schock*!
liebe Grüße,Meruane *wink*
*****_nw Frau
98 Beiträge
Hmmm...
Ich verstehe nicht ganz, was dich an der Darstellung stört?!
Ich finde nicht, dass der Artikel nahelegt, dass das BDSM in Reinkultur ist oder alle Doms Vergewaltiger sind. Es bleibt schon sehr konkret bei diesem speziellen Fall und sogar die Schwierigkeit, diese Form der (freiwilligen) Körperverletzung juristisch zu werten, wird IMHO recht differenziert erläutert.
Für mich stellt sich einzig die Frage, wer den Vorgang zur Anzeige gebracht hat.

LG Silly
********etze Mann
85 Beiträge
Der Artikel ist doch mehr als OK
Zur Anzeige gebracht haben wird das wohl der Sanitäter des herbeigerufenen Rettungswagens.

Was bei Atemkontrollspielen anscheinend oft nicht beachtet wird, ist die bei Atemreduktion (im Gegensatz zur reinen Atemkontrolle) vorhandene Todesgefahr, die sich, soweit ich weiß, nicht ausschließen lässt. Ich kenne mich damit nicht aus, weil ich diese Kenntnis nicht benötige.

Der Artikel in der Lokalzeitung ist, gerade gemessen an dem, was sonst in Lokalteilen zu lesen ist, doch sehr gut. Das "trotzdem" verstehe ich nur nicht.

Wenn der Mann die Leiter absichtlich umgestoßen hat (ggf. mit Einwilligung), dürfte es zu einer Verurteilung kommen, denn am Strick zu baumeln bedeutet definitiv konkrete Todesgefahr, von der man Kenntnis hat, wenn man sich ein wenig informiert hat. Und eben diese konkrete Todesgefahr begründet die Sittenwidrigkeit der Tat, sprich: Einwilligung ist nicht möglich. Es gibt da ein Grundsatz-Urteil des BGH zu einem Fall des Mit-Benzin-Übergießens-und-Anzündens. (In dem Fall war dann auch noch Brandstiftung als strafbares Delikt dabei.)

Auch im bloßen Zuziehen der Schlinge könnte man konkrete Todesgefahr erkennen - mir fehlt dazu die juristische und medizinische Kenntnis, um das beurteilen zu können.

An dem Artikel habe ich nur zwei Dinge zu bemängeln: Das "trotzdem" steht einfach so isoliert im Raum, und es wird nicht deutlich, ob das Umfallen der Leiter mit Einwilligung geplant war, ohne Einwilligung vorsätzlich vom Mann herbeigeführt wurde, von der Frau herbeigeführt wurde oder versehentlich geschah. Kann natürlich sein, dass der Autor das nicht weiß, aber das könnte er ja deutlich machen, ist doch das der zentrale Punkt. Beides sind Kritikpunkte, die einem journalistischen Qualitätsanspruch weit jenseits dessen annehmen, was man in Lokalteilen so zu lesen bekommt.
********etze Mann
85 Beiträge
Noch ein Punkt
OK, die Überschrift passt natürlich nicht: Das ist kein "Fessel-Sex", war ja keiner gefesselt.
fesselsex?
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.