Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Flotter Dreier MMF
25117 Mitglieder
zur Gruppe
Parkplatztreffs
13452 Mitglieder
zum Thema
Nackt schlafen - Habt ihr gerne Hautkontakt im Schlaf?444
Ich wollte mal ein Thema eröffnen, dass glaub ich bei vielen im Bett…
zum Thema
Was tragt ihr beim Schlafen?490
Jetzt ist ja wieder die warme Zeit. Da schlafe ich komplett nackig.
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Darf ich mit 2 Geschwistern schlafen?

Darf ich mit 2 Geschwistern schlafen?
Hallo,

meine Freundin und ich würden gerne zusammen mit einer anderen Frau schlafen. Die Schwester meiner Freundin würde gerne mitmachen.

Ist das gesetztlich verboten oder so?

ZEUS
********k_bw Mann
41 Beiträge
Du darfst mit 2 Geschwistern Sex haben. Ob der Tatbestand des Inzestest allerdings bei den beiden Geschwistern erfüllt ist, weiß ich nicht. Wobei ich da allerdings ganz klar sagen würde, wenn beide alt genug sind für sich selbst zu entscheiden, also volljährig sind bzw. über 16, und keinerlei Abhängigkeitsgefühl zwischen den Beiden entsteht, wäre es für mich in Ordnung.

Damit propagiere ich aber auf keinen Fall generell die Geschwisterliebe, geschweige den z.B. Sex zwischen Vater und Tochter bzw. Mutter und Sohn. Dabei geht es immer um Abhängigkeiten.
Inzest
Strafrecht Artikel 213 (Inzest)

Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Gefängnis bestraft.

Unmündige bleiben straflos, wenn sie verführt worden sind.

Die Verjährung tritt in zwei Jahren ein.


Die Frage ist nun, ist es Beischlaf, wenn sich zwei Schwestern vergnuegen? Darueber habe ich leider nichts gefunden. Der Inzestbegriff wurde eingefuehrt, um Erbschaedigungen auszuschliessen, deshalb weiss ich nicht, ob dieser Paragraf auch unter Schwestern greift.
Hallo,

eigentlich können 2 Geschwister keine Kinder bekommen, als kann es auch keine Erbschädigungen geben.

ZEUS
Darf ich mit 2 Geschwistern schlafen?
StGB
§173 Beischlaf zwischen Verwandten
(1)Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

(2)Wer mit einem leiblichen Verwanten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
********k_bw Mann
41 Beiträge
Wow, was Ihr alles rausfindet! *staun

Jetzt wäre nur noch interessant, was das Gesetz als Beischlaf definiert. Hier gibts doch sicher auch irgend einen Paragraphen, der den Beischlaf aufs Kleinste genau gesetzestextlich beschreibt *g

Vielleicht so: "§XYZ. Beischlaf ist die körperlich vollzogene Kopulation zweier Menschen, zum Ziele der Fortpflanzung oder des Lustgewinnes. Erst ab einer Dauer von 3 Min. kann von Beischlaf gesprochen werden. Zuvor handelt es sich nur um versuchten Beischlaf. Dabei spielt es keine Rolle, wer sich oben, unten, hinten oder vorne befindet. Von Beischlaf spricht man auch dann, wenn eine Person lediglich passiv ist und nur einer aktiv. Bei sexuellen Handlungen, die nicht zur Ejakulation führen, handelt es sich nur dann um Beischlaf, wenn trotzdem ein Lustgewinn stattfand. Eine Mindestlautstärke durch extasische Geräusche ist nicht vorgeschrieben. Jedoch sollte bei extrem erhöhten Lautstärken an die Nachbarn gedacht werden um evtl. Lärmbelästigungen zu vermeiden."

Naja, wenn nicht so, dann lautet der Paragraph vielleicht anders *g*

Greetz Frederick
*****983 Mann
775 Beiträge
eben..
das gesetz is schliesslich in 1. linie dazu da um sexuelle übergriffe in der familie und 2. "Inzest-mässig" gezeugte Kinder (die oft unter einer behinderung leiden) zu verhindern.
Wow, was Ihr alles rausfindet! *staun

Jetzt wäre nur noch interessant, was das Gesetz als Beischlaf definiert. Hier gibts doch sicher auch irgend einen Paragraphen, der den Beischlaf aufs Kleinste genau gesetzestextlich beschreibt *g

Vielleicht so: "§XYZ. Beischlaf ist die körperlich vollzogene Kopulation zweier Menschen, zum Ziele der Fortpflanzung oder des Lustgewinnes. Erst ab einer Dauer von 3 Min. kann von Beischlaf gesprochen werden. Zuvor handelt es sich nur um versuchten Beischlaf. Dabei spielt es keine Rolle, wer sich oben, unten, hinten oder vorne befindet. Von Beischlaf spricht man auch dann, wenn eine Person lediglich passiv ist und nur einer aktiv. Bei sexuellen Handlungen, die nicht zur Ejakulation führen, handelt es sich nur dann um Beischlaf, wenn trotzdem ein Lustgewinn stattfand. Eine Mindestlautstärke durch extasische Geräusche ist nicht vorgeschrieben. Jedoch sollte bei extrem erhöhten Lautstärken an die Nachbarn gedacht werden um evtl. Lärmbelästigungen zu vermeiden."

Naja, wenn nicht so, dann lautet der Paragraph vielleicht anders *g*

Greetz Frederick
Das wäre zu Umfangreich, das hier alles zu schreiben.
Wer näheres wissen möchte, findet alles im StGB.
§§173, 174, 174a, 174b, 174c(weggefallen), 175, 176, 176a, 176b, 177, 178,179,180.
er will aber es doch nur mit zwei frauen tun. die nun mal schwestern sind.
ist das auch strafbar????????
sind doch nicht seine schwestern.
oder habe ich was falsch verstanden?
****on Mann
30 Beiträge
Hallo!

Also ich denke, dass die Beteiligung der zwei Schwestern am Verkehr mit dem selben Mann nicht als Beischlaf der Schwestern miteinander auszulegen ist. Deswegen kann sich hier auch kein Verbot ergeben.

Im Übrigen: Wo kein Kläger - da kein Richter.

Beste Grüße

KanSon *lol*
???
Damit ist aber immer noch nicht geklärt ob es erlaubt ist oder nicht.Es sind nur Vermutungen.Ich würde mich erst mal eindeutig informieren bevor ich nachher in die Falle tappe.Würde mich jetzt schon interessieren.So eine ähnliche Frage ist mal aufgekommen,als ich mich in meinen Cousin verliebte....ist aber schon lange her.Soweit ich weiss gesetzlich erlaubt,aber das hat sich in der Gesellschaft noch nicht rumgesprochen.
*******dy85 Mann
46 Beiträge
Ein kleiner Exkurs in die Materie
Das Problem ist nicht unumstritten, aber ich habe einfach mal nachgeschaut, was es so gibt.
Im Gesetzestext ist diese Situation ja nicht genau festgehalten, aber die Juristen bedienen sich in solchen Fällen entweder der Entscheidungen des BGH oder Strafrechtskommentare.
Um wirklich sicher zu gehen, müßtest du mindestens einen Richter fragen (nur der kann die Rechtssicherheit gewährleisten, was ein Student verständlicherweise nicht kann)

Es steht geschrieben:
Tathandlung ist allein der VOLLENDETE Beischlaf (Def. nach BGH: Der Beischlaf ist mit dem Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide vollendet), sodass andere sexuelle Handlungen nicht erfasst werden, auch wenn sie beischlafähnlich sind. (Anm. von mir: Im Streit ist lediglich, ob der Beischlaf schon vollzogen ist, wenn das männliche Glied in den Scheidenvorhof eingedrungen ist, was euch aber nicht interessieren sollte)

Abgesehen davon geht des dem einschlägigen Paragraphen um den Schutz von Ehe- und Familienbeziehungen, die ja durch euer Vorhaben nicht gefährdet sein dürften *g*.


Also, ich würd sagen: Viel Vergnügen!!! *ggg* *ggg* *ggg*


Zu guter letzt noch die Quellen und ein kleiner persönlicher Hinweis:
Ich kann keinerlei Garantie oder Gewähr dafür übernehmen, dass das, was ich gefunden habe vollständig ist, distanziere mich deshalb von jeglicher Verantwortlichkeit - schließlich wollen wir alle unseren Spaß!



(Wen es interessiert: Quellen:

Tröndle/Fischer StGBund Nebengesetze 50. Aufl. 2001 §173 Rn 3 & weitere Verweise in diesem Abschnitt

Schönke Schröder StGB, leider nur 20. Auflage

BGH 2. Strafrechtssenat, Urteil vom 25.10.2000 2. StR 242/00)



Halt! Stop! - Ich bin davon ausgegangen, dass beide Schwestern volljährig sind. Sind sie doch hoffentlich?!?
Re: Ein kleiner Exkurs in die Materie
Es steht geschrieben:
Tathandlung ist allein der VOLLENDETE Beischlaf (Def. nach BGH: Der Beischlaf ist mit dem Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide vollendet), sodass andere sexuelle Handlungen nicht erfasst werden, auch wenn sie beischlafähnlich sind. (Anm. von mir: Im Streit ist lediglich, ob der Beischlaf schon vollzogen ist, wenn das männliche Glied in den Scheidenvorhof eingedrungen ist, was euch aber nicht interessieren sollte)

Was ist dann mit Analverkehr? ist da der Beischlaf nicht vollzogen?
Oki unter Schwestern eher schwierig. Gibt es da auch eine Regelung?
*******dy85 Mann
46 Beiträge
Re: Ein kleiner Exkurs in die Materie
Was ist dann mit Analverkehr? ist da der Beischlaf nicht vollzogen?
Oki unter Schwestern eher schwierig. Gibt es da auch eine Regelung?

Also dazu steht nur etwas in meinem älteren schlauen Buch (Schönke Schröder §173 Rn 4) steht wörtlich:

"Sonstige sexuelle Handlungen, auch wenn sie beischlafähnlich sind (z.B. Analverkehr), werden durch §173 nicht erfaßt, obwohl sie für die durch die Vorschrift geschützten Ehe- und Familienbeziehungen ebenso belastend sein können."

Für mich ist das recht eindeutig und ich habe auch in den anderen Quellen, die mir zur Verfügung stehen stets Aussagen gefunden, dass sie sich §173 nicht auf beischlafähnliche Handlungen bezieht. Wohl gemerkt, ich kann keine Rechtssicherheit oder Gewähr anbieten und will hier niemanden zu (für mich abstoßenden) Handlungen motivieren - zumal es mit Minderjährigen, nicht Willensfähigen (entweder dauerhaft, durch Alkohol etc. oder durch Abhängigkeiten gefügig Gemachten) stets strafbar ist.

MfG


Der Kuschelteddy für die weibliche Hälfte der Menschheit.
*******dy85 Mann
46 Beiträge
Re: Ein kleiner Exkurs in die Materie
Was ist dann mit Analverkehr? ist da der Beischlaf nicht vollzogen?
Oki unter Schwestern eher schwierig. Gibt es da auch eine Regelung?

Also dazu steht nur etwas in meinem älteren schlauen Buch (Schönke Schröder §173 Rn 4) steht wörtlich:

"Sonstige sexuelle Handlungen, auch wenn sie beischlafähnlich sind (z.B. Analverkehr), werden durch §173 nicht erfaßt, obwohl sie für die durch die Vorschrift geschützten Ehe- und Familienbeziehungen ebenso belastend sein können."

Für mich ist das recht eindeutig und ich habe auch in den anderen Quellen, die mir zur Verfügung stehen stets Aussagen gefunden, dass sie sich §173 nicht auf beischlafähnliche Handlungen bezieht. Wohl gemerkt, ich kann keine Rechtssicherheit oder Gewähr anbieten und will hier niemanden zu (für mich abstoßenden) Handlungen motivieren - zumal es mit Minderjährigen, nicht Willensfähigen (entweder dauerhaft, durch Alkohol etc. oder durch Abhängigkeiten gefügig Gemachten) stets strafbar ist.

MfG


Der Kuschelteddy für die weibliche Hälfte der Menschheit.
Schau mal so, du wirst wohl kaum deine Freundin anzeigen, weil sie ihre Schwester geleckt hat, deshalb, wie KanSon schon sagt, wo kein Kläger, da kein Richter...

Und Cousin ist soweit ich weiß erlaubt, weil das dann wohl schon zu weit weg verwandt ist...

In diesem Sinne
*****_ni Mann
427 Beiträge
Kleiner Tip! Probiert es einfach aus und redet nicht weiter darüber. denn je mehr es wissen um so schlechte ist es bevor dann noch einer öffentlich drüber redet.
Laut gesetzgeber dürftest du mit der schwester deiner freundin und deiner freundin sex haben, sogar gleichzeitig, der haken ist nur das sie keinen sex haben dürften.
Viel spass beim überlegen wie das geht.



PS:Ich glaube ihr könnt sowieso nicht von dritten angezeigt werden, es sei denn deine freundinn würde von ihrer schwester schwanger werden und die chanzen das das passiert sind nicht gerade hoch *lol*
Ohh Gott .. man muß doch nicht zum Paragraphenreiter werden .. ein Gericht würde eine solche Klage warscheinlich schon wegen dummfug abwenden .. klar gibt das Gesetzbuch regeln vor aber es ist nicht für die Einhaltung und oder Auslegung der Gesetze zuständig ..

Wenn also niemand Anzeige erstattet (und wieso sollte jemand?) kannst Du mit den 2 Schwestern machen wozu ihr eben Lust habt ..

Gesetz hat noch lange nicht was mit Recht oder Gerechtigkeit zu tun, es wäre Aufgabe eines Richters darüber zu entscheiden ob es nun Strafbar wäre oder nicht. Da ein solcher Fall aber wohl nie verhandelt würde kann man alleine durch zitieren von Paragraphen keine Aussage darüber machen ob man für etwas bestrafft würde und somit die Aussage ableiten das es strafbar war!
****od Mann
27 Beiträge
Mit 30 (so ungefähr)
hatte ich ´ne kurze 'Beziehung'. Eine 27-jährige fühlte sich aufgehoben bei mir und ging mir in´s Bett. Dort merkte ich, dass sie noch Jungfrau war. (27!)
Das 'Problem' wurde mit Einfühlungs-vermögen bei Seite gelegt und dann entwickelte die Frau Kräfte die enorm waren.
Am nächsten Morgen stand sie auf und rededet so als währen wir ver-heiratet.
H-mmmpt! (mittelprächtige Diskussion ob man verheiratet ist man miteinan-der geschlafen hat ....)
Am Abend kam sie wider und sagte: "Da draussen steht eine Person die das gleiche Problem hat wie ich gestern abend. Hilf ihr so, wie Du mir geholfen hast."
Es war ihre Schwester (28 Jahre).
Das war mir dann zu viel.
eyes002eyes002
******ace Mann
15.951 Beiträge
Ich sage
du wärest schön doof, die beiden willigen Damen nicht zu beglücken. Gesetz hin oder her, zwischen den Schwestern ist es nicht wirklich Beischlaf, ausserdem bist du ja das gemeinsame Ziel des Interesses wenn ich das richtig lese.

Viel Spaß und denk nicht drüber nach. Mit wem sollten die Schwestern denn drüber reden..... tztztz

Tom


PS.: Einen Dreier mit 2 Schwestern ist einem Lottogewinn gleichzusetzen... denk mal drüber nach
****od Mann
27 Beiträge
lieber Tom
ich habe DAS gemacht was wir richtig erschien.
Ich wollte nicht nur f...... auf Teufel komm raus.
(Ich nehme an, unsere ClubmitgliederInnen werden das verstehen)
Eine Korrektur ist leider weder angebracht noch notwendig.
*******ker6 Mann
948 Beiträge
sicher
• Es ist nicht strafbar, mit 2 schwestern zu schlafen.
• Wenn 2 geschwister zusammen sex haben, schon.
• Der straftatbestand des geschlechtsverkehrs in bezug auf die sexualdelikte ist vollzogen, wenn das männliche glied eine der körperhöhlen nur berührt. Ein eindringen ist nicht erforderlich! Daher kann also sogar eine jungfrau schon vergewaltigt worden sein; d.h. die straftat wurde selbst in diesem fall vollendet. Kein versuch o.ä.
• Wird der mann von der frau zum gv gezwungen, ist es nie eine vergewaltigung, sondern nur sexuelle nötigung. Das müßte auch für sex zwischen 2 frauen gelten.

Einen richter zu fragen, um danach rechtssicherheit zu haben, ist schlichtweg falsch. Ein richter ist nur seinem gewissen unterworfen. Es gibt ausreichend fälle, in denen der tatbestand absolut identisch war, jedoch von verschiedenen richtern verschieden abgeurteilt wurde. Im deutschen rechtssystem ist ALLES möglich. Wirklich alles.

Abgesehen von den strafrechtlichen bestimmungen und den gesetzlichen feinheiten ..., wünsche ich dir viel spaß! *ggg*
****od Mann
27 Beiträge
Bin mittlerweile
ein 52-jähriger, juristisch erfahrener Zeitgenosse.
****aza Mann
3.095 Beiträge
Nach den Ausführungen oben würde ich zu der geringen Rechtsunsicherheit bezüglich volljähriger SCHWESTERN sagen:

Wo kein Kläger, da kein Richter *fiesgrins* .

Viel Vergnügen - aber ob Sex mit Geschwistern guter Stil ist *zwinker* ?
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.