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Erfahrungen, Chancen und Risiken d. Allg. GleichbehandlungsG

Erfahrungen, Chancen und Risiken d. Allg. GleichbehandlungsG
Guten Tag,

heute möchte ich hier ein Thema aufwerfen, dass mich derzeit sehr beschäftigt. Dabei handelt es sich um das "Allgemeine GleichbehandlungsGesetz", dass erst seit kurzer Zeit in Kraft ist, sehr viele Kosten verursacht und auch nicht ganz unproblematisch in seiner Ausgestaltung und Umsetzung zu sein scheint.

Mich würde interessieren, welche Erfahrungen Ihr mit diesem Gesetz mittlerweile gemacht habt. Positiv wie negativ.

Wie Ihr bestimmte Dinge bewertet, die unter der Anwendung des AGG im Beruf oder anderweitig passieren.

Kleine Beispiele:


Kann ein Kompliment an eine Kollegin oder an einen Kollegen (je nach dem) als Belästigung ausgelegt werden?

Jemand in nicht leitender Position sagt, das er sich für die Arbeit am Aktenarchiv Muttersprachler wünscht, Leute, die das Alphabet beherrschen. Kann man das als Diskrimierung von Muttersprachlern werten und daher Ärger bekommen?

Welche Witze kann man noch machen?


Das würde mich sehr interessieren. Bleibt dabei die Normalität des Alltages auf der Strecke? Besteht die Gefahr des Mißbrauches?

Ich freue mich auf eine rege Diskussion und viele Erfahrungsberichte und vor allem auch auf Beiträge von Fachleuten.

Danke.
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Nicht einfach umzusetzen...
z.B. : Ein Baumarkt der in der Nähe seinen Sitz hat, suchte zum Anfang Januar nach Aushilfen für die Inventur.

Ein Nachbar der nun unter einer Leseschwäche leidet bekam zwar erstmal diesen Tagesjob, wurde aber bei bemerkung seines Manko innerhalb der ersten Stunde wieder Entlassen.

Fällt dieses auch unter das Gleichstellungsgesetz ? oder war die Reaktion des Marktleiters berechtigt ?

Zumindest für mich ist es in Ordnung denn mit Leuten die kaum oder gar nicht Lesen können ist eine Inventur schlecht möglich.


*roll* vom Frenchlover
stimmt
es ist sehr schwer umzusetzen. Aber jemand, der für einen Beruf, eine Aufgabe nicht fachlich geeignet ist, sollte auch keine Chance haben, auf Grund dieser Tatsache dann auch noch eine Entschädigung zu erzwingen. Mißbrauch des Gesetzes, dessen Gedanke sicher gut ist, gibt es wohl recht viel.

Wenn es dazu führt, dass Menschen damit andere versuchen zu beseitigen oder zu schädigen, dann ist es für mich ein Mißbrauch. Wenn damit versucht wird, freie Meinungsäußerung zu unterdrücken, ebenso.

Das Thema ist sehr heikel und ich habe Sorge, dass bei uns in manchen Sachen auch da amerikanische Verhältnisse einziehen.
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Dazu müsste man...
die Amerikanischen Verhältnisse besser kennen bzw. einige Fallbeispiele zum Vergleich haben.
überspitzt
Mann fährt mit Frau gemeinsam Aufzug, sie beklagt sich danach über sexuelle Nötigung/Belästigung. Dabei war nichts. Aber er kann nicht beweisen dass nichts war und fliegt
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Zumindest dieses Beispiel...
wäre in Deutschland auch eine Möglichkeit einen unbeliebten Kollegen wenigstens einen schlechten Ruf zu verpassen, wäre aber für mich eine Art Mobbing der wiederlichsten Form.
oder anderes Beispiel
Mann sagt, wir brauchen Leute mit muttersprachlichen Kenntnissen für eine Aufgabe. Ganz einfach, weil die Beherrschung des Alphabets nun mal nötig ist, um ein Archiv das nach Namen sortiert ist, zu führen. Das führt zu Beschwerden...

Weißt Du, dass eine offen liegende Zeitschrift mit Aktfotos bereits als sexuelle Belästigung angesehen werden kann?
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Mit gesundem Menschenverstand...
hat das aber nicht mehr viel zu tun. Da Sie eine geforderte Leistung auf Grund ihrer offensichtlichen Mängel nicht erbringen kann ist eine zufriedenstellende Lösung durch ihre Tätigkeit keinesfalls zu erbringen, es sei denn durch erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand oder Hilfestellung, was wiederum eine zusätzliche Arbeitskraft kosten würde, demzufolge eigentlich als Geschäftsschädigend Einzustufen ist.
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