Absulut erotisches und gekonnt in Szene gesetztes Foto. Licht, Stellung vom Model und Szenerie hätten nicht besser gewählt sein können.
Einziger Kritikpunkt: Der PoPo des Models (auch der Rest) könnten als Missbrauch gegen das Waffenschutzgesetz ausgelegt werden.
§35 des Waffengesetzes : Werbung, Hinweispflichten
Wer scharfe Waffen oder Zubehör in Anzeigen oder Werbeschriften zeigt oder anbietet, hat auf das Erfordernis der Erwerbsberechtigung hinzuweisen. Im weiteren gilt ein besonderes Verbot für die Bewerbung von Waffen in einer Darstellungsform, welche zu einem umfassenden Gebrauch der dargestellten Waffe verleitet. Diese Darstellungsform, darf nur Personen mit vorhandener Berechtigung laut §12.4 zugänglich sein.
Spieglein an der Wand....
wer hat den geilsten Po in diesem Land..........
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Bilderkuenstler
JOY-Team