Blutspenden als Swinger?
Wir hatten uns ehrlich fürs Blut spenden interessiert, hier die neue gesetzliche Regelung, die noch nicht jedem bekannt sind:
"Gesetzliche Grundlagen
Die Spenderzulassung ist in den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes (Novelle 2005) der Bundesärztekammer geregelt. Die nachfolgenden Fragen und Antworten orientieren sich an dieser Richtlinie. Blut und Blutzubereitungen sind aus Sicht des Gesetzgebers Arzneimittel, für deren Gewinnung und Herstellung das Arzneimittelgesetz gilt.
SPENDER-FRAGEBOGEN und ANTWORTEN (RÜCKSTELL-FRISTEN)
Hier beginnt der Fragbogen. Bitte lesen Sie den Fragebogen sorgfältig durch und beantworten Sie die Fragen bitte gewissenhaft. Am Ende des Fragebogens werden Sie um eine Unterschrift gebeten. Damit erklären Sie eidesstattlich, dass Sie wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben. Wenn Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie bitte den Arzt bei der Untersuchung. Selbstverständlich können Sie darüber hinausgehende mündliche Angaben machen. Sämtliche Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Sie finden immer im Anschluss an die Frage die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ausschlusskriterien oder die vorgeschriebenen Rückstellfristen.
1. Größe: cm Gewicht: kg
Mindestgewicht 50 kg
2. Fühlen Sie sich völlig gesund?
Wenn”NEIN”, welche Beschwerden haben Sie?
3. Sind Sie krankgeschrieben oder in ärztlicher Behandlung?
Wenn ”JA”, weshalb?
im Einzelfall entscheidet der Arzt
4. Können Sie uns versichern, dass Sie keiner der folgenden Personengruppen mit erhöhtem Risiko für Infektionen mit HIV, Hepatitis A, B und C angehören?
(Risikogruppenangehörige sind: Homo- oder bisexuelle Männer, Drogenabhängige, männliche und weibliche Prostituierte, ehemalige Strafgefangene, Einwanderer aus Gebieten mit starker Verbreitung von AIDS, HIV-1 und HIV-2-Infektionen, HTLV-I/II Infektionen oder Hepatitis A, B und C sowie Afrika südlich der Sahara, Karibik, Südostasien, Südamerika)
Wer dieser Gruppe angehört darf generell nicht Blutspenden.
Einwanderer müssen mindestens vier Monate hier leben, über die Spenderzulassung entscheidet der Arzt.
Haftentlassene müssen mindestens vier Monate entlassen sein.
5. Können Sie uns versichern, dass Sie keinen Intimkontakt mit Personen dieser Risikogruppen oder mit infizierten oder unbekannten Personen haben oder in den letzten 12 Monaten hatten?
Wer mit Personen der Risikogruppe aus Frage 4 Intimkontakt hatte, darf vier Monate nicht Blutspenden.
Sollten Sie häufig wechselnde Sexualpartner haben, so dürfen Sie nur spenden, wenn Sie die Lebensumstände Ihrer Partner kennen und keiner Ihrer Partner Symptome oder Erkrankungen einer sexuell übertragbaren Erkrankung hat. Sie sind sich nicht sicher? Dann dürfen Sie vier Monate nicht Blutspenden – bitte lassen Sie sich vom Arzt beraten, dieser entscheidet.
..."
Der Fragebogen geht noch weiter, aber das war das wichtigste.
Also, das ist wohl ziemlich eindeutig.
Wir haben nun mehrere Ärzte dazu befragt, die klar gesagt haben, daß aktive Swinger(die also auch tatsächlich mit anderen poppen) nicht spenden dürfen, bzw. daß zumindest das gespendete Blut nicht verwendet werden darf, was dann nur unnötige Kosten verursacht.
Gesetze brauchen wir nicht zu diskutieren, inwieweit sie sinnvoll sind, ist eine andere Frage.
lg Rüdiger