Das 3. Leipziger Sklavengericht - Leipzig (17.01.2015)
Es tagt das 3. Leipziger SklavengerichtWICHTIGE NACHRICHT FÜR DAS SKLAVENGERICHT !!!
Kurzfristig haben wir für das Dritte Leipziger Sklavengericht am 17. Januar einen Sponsor gefunden:
Die SM-Lounge-Leipzig hat sich bereit erklärt, für alle "U-30-Teilnehmer", alle Teilnehmer am Sklavengericht also, die jünger als 30 Jahre sind, den kompletten Eintritt zu sponsorn, sodaß diese Teilnehmer lediglich den Mindestverzehr von 15,- Euro entrichten, der ja mit der Zeche des Abends verrechnet wird.
Damit eröffnet die SM-Lounge-Leipzig gerade den jüngeren Teilnehmern und Interessenten, die finanziell noch nicht so gut gestellt sind, die Möglichkeit, eine besondere Veranstaltung im Bereich des BDSM ohne großen finanziellen Eigenaufwand wahrnehmen zu können.
Voraussetzung dafür ist jedoch, daß diese Teilnehmer sich kurzfristig, das heißt bis einschließlich Montag, den 12. Januar anmelden. Der Betrag für den Mindestverzehr kann dann an der Abendkasse entrichtet werden.
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Am dritten Wochenende des Neuen Jahres, genauer gesagt am Sonnabend, dem 17. Januar 2015 wird erneut die Judicative in Leipzig einberufen werden, um über das Verhalten der Leibeigenen und Sklaven im vergangenen Jahr zu befinden.
Über sämtliche Klagen, die die Herrschaften aus Nah und Fern über ihre Gefolgschaft vorzubringen haben, wird das Hohe Gericht in bewährter objektiver Betrachtung der Umstände urteilen und sowohl klagweise Vorträge als auch Entschuldigungsgründe und mildernde Umstände gegeneinander abwägen, um dann sachlich und ohne Ansehen der Person der Beschuldigten Recht zu sprechen.
Zu dem Zweck der Vorbereitung der Verfahren sollten Klagen möglichst bereits im Vorfelde schriftlich eingereicht werden, doch können im Einzelfall Erweiterungen oder Nachträge zur Beweisaufnahme auch noch bis zum Verhandlungsbeginn vorgetragen werden.
Anträge auf ein als angemessen betrachtetes Strafmaß für den Fall der Verurteilung der Delinquenten sind den Klageschriften beizufügen.
Außerdem ist dem Gericht kundzutun, ob eine eventuelle Abstrafung durch den Kläger selbst oder durch einen dem Gericht beigeordneten Scharfrichter vorzunehmen sein soll.
Ab der zwanzigsten Stunde wird das Gerichtsgebäude geöffnet werden, damit die Herrschaften (und nach deren Gutdünken auch die Sklaven und Leibeigenen) sich nach der langen Anreise noch mit Speis und Trank stärken können, ehe dann etwa um die zweiundzwanzigste Stunde das Hohe Gericht die Verfahren eröffnen wird.
Die Gerichtsgebühr wird im Vorverkauf für Herrschaften und Sklaven einheitlich auf € 10,- festgesetzt und ist zusammen mit einer Verzehrpauschale in Höhe von € 15,- bis zum 10. Januar auf dem Konto des Veranstalters eingehend zu entrichten.
Die Kontodaten werden jeweils nach der Anmeldung bekanntgegeben.
Danach gilt der Preis der Abendkasse in Höhe von € 15,- zuzüglich der bereits genannten € 15,- als Verzehrpauschale.
Auch in diesem Jahr wird den Herrschaften zur Begrüßung ein Getränk gereicht werden, und für jeden mitgeführten Sklaven (gleich ob männlich oder weiblich) erhalten sie ein weiteres Getränk, das sie dann nach Belieben selbst genießen oder ihrer Gefolgschaft weiterreichen können.
Jede Person erhält eine numerierte Eintrittskarte, mit deren Hilfe beim Personal bestellt und später (unter Anrechnung der Verzehrpauschale) bezahlt werden kann.
Nicht verbrauchte Beträge der Verzehrpauschale werden nicht erstattet.
Bei Absagen nach dem 10. Januar wird lediglich der Eintritt, nicht jedoch die Verzehrpauschale erstattet.
Die Zeche kann dort ausschließlich mit Bargeld, nicht jedoch mit Kreditkarten abgegolten werden!
Die Herrschaften wollen bitte auf ein dem Anlaß entsprechendes Erscheinungsbild (auch für ihre Gefolgschaft) achten, denn in Straßenkleidung, Jeans, Turnschuhen oder Hawaiihemd wird ein Einlaß nicht gewährt werden !!!
Das 3. Leipziger Sklavengericht
Es tagt das 3. Leipziger Sklavengericht
Leipzig, Sachsen
17.01.2015
Mehr Infos und Anmeldung:
Das 3. Leipziger Sklavengericht