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Verbotene Plätze?

Verbotene Plätze?
Hallo!

Hab mal ne Frage...

Wann ist es Erregung von öffentlichem Ärgernisses wenn man es draußen treibt!

Ich selber habe mich mehrmals mit einer sehr netten,süßen Frau hier getroffen.
Haben dann oft Sex im Auto, im Waldstück...tagsüber, wenn es hell ist!

Nun ist neulich ein Frau vorbeigelaufen am Auto, was uns etwas peinlich schon war, obwohl wir noch garnicht richtig angefangen haben.

Die Frage ist: Wann kann man richtig Ärger bekommen?

War schon etwas versteckt, also nicht direkt auf nem Parkplatz, aber trotzdem kam jemand.

Vielleicht wisst ihr da ja mehr.
Noch hat keiner was gesagt, aber was wenn jemand mal die Polizei ruft!?

War trotzdem ein sehr nettes und auch sehr geiles Treffen!
Wieder mal!
Danke der Beteiligten Person!
Liebe Grüße
Frodo
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Eigentlich nicht so schlimm....
Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.

wo es keinen Kläger gibt, gibt es auch keinen Angeklagten, und die
oben genannte Reglung wir kaum im vollen Umfang angewendet.

Selbst die Polizei drückt da schon ein Auge zu und spricht höchstens
mal eine Verwarnung aus.

Kommt eben auch immer darauf an wo man es tut.


*zwinker* vom Frenchloverpaar
danke
hallo!
danke euch!

hm,ist natürlich trotzdem nicht beruhigend...

wir waren ja auch nicht in der innenstadt auf dem marktplatz oder so, sondern in nem waldstück etwas abgelegen an einer landstraße...

aber es kann ja immer mal einer kommen...

vielleicht sollte man dme entsprechende parkplätze aufsuchen...
lg
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
In der Regel...
wird man damit nicht mehr zur Rechenschaft gezogen,
es sei denn, man wird von einer aufgebrachten Hirschkuh
angezeigt. *haumichwech*

*zwinker* vom Frenchloverpaar
hallo
...das sagt ihr so....
bis dann die polizei ankommt...

ich meine ,hab ja schonmal es mit ihr oder mit anderen im wald gemacht...
leute sind auch an uns vorbeigekommen oder zumindest in der nähe und keiner hat was gesagt...

also wenn ich das sehen würde,würde ich auch nicht die polizei anrufen...aber verboten ist es ja schon...und ein komisches gefühl bleibt...
*****ued Paar
11.205 Beiträge
Ich schreibe als
Privatperson und nicht als Mod.
Meines Wissens nach, ist es kein Verfolgungsdelikt und kann nur durch außenstehende, die sich dadurch gestört fühlen, zur Anzeige gebracht werden, aber nicht von der Polizei.
Ich bin aber kein Rechtsanwalt und mein Wissen kann falsch sein.

Grüßle
Markus
wenn man "erwischt"wird und angezeigt....dann muß mann ja auch greifbar sein...also warten bis die polizei da ist,oder dem "erwischer"seine personalien geben...wer macht das schon??

wir wurden mal auf nem waldparkplatz "erwischt"vom wachtmeister...lach. die haben echt gewartet,bis wir gefahren sind und haben uns angehalten.
und meinten dann grinsend:ihr wisst ja,das das nicht ganz ok ist...aber wenn es euch spass gemacht hat.....gelacht haben wir dann alle.
gruss aus frankfurt
gott!
Also...ich bin egentlich regelmäßig im wals, bzw. da im auto und habe da sex...
es liefen wie gesagt immer leute in mal mehr und mal wenig weiter weg am auto vorbei...

aber dann direkt angesprochen werden...wäre mir ehrlich gesagt schon peinlich!
****ri Paar
381 Beiträge
Auto im Wald
Nach heutiger Rechtsauffassung ist denen zuzustimmen, die so ungefähr schrieben: "Wo kein Kläger ...". Erstmal muss Jemand Anstoß nehmen und sich dann bei der Polizei dazu äußern. Autokennzeichen sind für den/die Anzeigenden eine gute Hilfe.

Wälder und deren Ränder sind in Deutschland nahezu ausnahmslos Natur- und Landschaftsschutzgebiete in die man nicht reinfahren darf. Solche Fehler locken die Polizei an und dann gibt's Fragen. Offizielle Parkplätze an Waldrändern sind häufig Ausgangspunkte für Familienausflüge - also sind Kinder zu erwarten. Ein Grund für die Erziehungsberechtigten Anstoß zu nehmen.

Es gibt leider keine klare knappe Antwort auf die eigentlich einfache Frage.
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