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Vorsicht bei Piercing, Tattoo und Schönheits-OP!!

***ov Paar
15 Beiträge
Themenersteller 
Vorsicht bei Piercing, Tattoo und Schönheits-OP!!
Hallo zusammen,

ab dem 1.1.08 gibt es in den medizinischen Ziffern, die als Diagnosen an die Krankenkassen übermittelt werden, eine, die bei "Erkrankungen und Verletzungen aufgrund eines Piercings, eines Tattoos oder einer ästhetischen Operation" als Zusatzziffer übermittelt werden soll!! Zur Zeit gibt es noch keine gesetzliche Grundlage dafür, ab Mitte des Jahres ist aber fest damit zu rechnen.
Der Grund dafür liegt auf der Hand: Krankenkassen wollen sich aus der Zahlung zurückziehen, mit der Begründung: Das hat sich der Versicherte selber zugefügt, da soll er/sie mal sehen, wer das bezahlt!!!
Zur Zeit ist das noch nicht möglich, auch dafür gibt es noch keine gesetzliche Grundlage, aber die Zielrichtung ist klar.
Bei wem das also in Frage kommt, der sollte mit dem Arzt seines Vertrauens mal ein ernstes Wort reden, wenn er nicht in einigen Jahren Probleme bekommen will, außerdem halte ich es für eine Frechheit der Kostenträger, sich solche Bereiche auszusuchen um Kohle zu sparen, und die Öffentlichkeit weiß von nichts.
Der Arzt ist übrigens -nach der gesetzlichen Vorgabe- verpflichtet, die Ziffer bei Zutreffen zu verschlüsseln und zu übermitteln, er wird also als Denunziant auf gesetzlicher Grundlage mißbraucht.

Wie findet Ihr das???
****tb Frau
51.534 Beiträge
JOY-Team 
Wie findet Ihr das???

Sorry, aber ich finde deine Darstellung sehr unsachlich und undifferenziert.

Bring doch erst einmal ein paar Quellen für deine Informationen und zeige bitte gleich mit auf, wie die derzeitige Rechtslage aussieht. Danke.

Liebe Grüße
JOY-Team
Moderator
xxxotb
daran muss ich mich anschließen... sorry!
***ov Paar
15 Beiträge
Themenersteller 
So, unsachlich und unreflektiert??
Schon mal darüber nachgedacht, dass hier auch Leute sind, die beruflich damit zu tun haben??

Also:

http://www.dimdi.de/static/de/klassi/index.htm

auf der Seite, die das Institut für Medizinische Dokumentation und Information betreibt, das Institut, das nach dem SGBV (siehe unten) die einzig verbindliche Stelle für medizinische Klassifikationen ist, stehen im ersten Kasten

Aktualisierungsliste ICD-10-GM Version 2008 (ZIP, 188 kB)

anklicken und runterladen, im Dokument auf Seite 23 steht die Schlüsselnummer U69.10! mit dem rechtlichen Hinweis auf den § 52 SGBV (Sozialgesetzbuch 5)

Im unten stehenden Link sind alle rechtlichen Grundlagen zum Thema

http://www.g-drg.de/cms/index.php/inek_site_de/rechtsgrundlagen/gesetze_und_verordnungen/krankenhausentgeltgesetz_khentgg

und wer immer noch nicht genug hat, kann sich das SGBV (übrigens das Gesetzbuch, das für Krankenhäuser die Bibel in Punkto Kosten, Leistung und Abrechnung ist, sowohl für Ärzte, als auch für Administration!!)

Viel Spaß damit
***ov Paar
15 Beiträge
Themenersteller 
Auch noch!!
Vergessen habe ich noch einen Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom Oktober 07 mit dem Titel: Der Arzt als Denunziant, bei dem zum ersten Mal die Ärzteschaft darauf hingewiesen wurde, was der Gesetzgeber vorhat.
***im Mann
16 Beiträge
Konsequent
hallo,
ich finde es nur konsequent, wenn die Krankenkasse hier aus dem Spiel bleibt. Im Übrigen sind die Ärzte schon jetzt (seit Sommer) angehalten, Piercing-Komplikationen nicht auf Kasse abzurechnen.
Wichtig ist sicher vorher eine gute Aufklärung über mögliche Risiken UND deren Therapie(-kosten).- Dann weiß jeder, worauf er sich einlässt. Die Komplikationsrate hängt ja auch vom Einzelnen ab (ordentliche Desinfektion, steriler Verband...)
*******tty Paar
5.723 Beiträge
... Konsequent oder Konsequenz ...
... dann dürften auch die Fussballer mit den Beinverletzungen, die Drachenflieger mit den Knochenbrüchen, die Raucher mit den kaputten Atemwegsorganen, das Krankenhauspersonal mit den erhöhten Infektionsrisiken, usw. ausgeklammert werden ...

GoodBye Deutschland

BlackBatty *bayern*

anschließen
können uns der meinung von black beauty nur anschließen sportist gesund solangenichts passiert und wenn was passiert dann zahle selbst.
wenn nicht das sozialsystem auch für behandlungen von piercing zahlt muß es der gesetzgeber verbieten das piercing und dann zahlt man nätürlich selbst dann muß er auch arbeit verbieten die krank machen kann usw. am schluß verbietet er zu leben das kann auch krank machen
****tb Frau
51.534 Beiträge
JOY-Team 
Damit der Thread hier nicht in ein Jaauuul-wie-schlecht-ist-Deutschland-und-das-deutsche-Gesundheitssystem abdriftet wäre es erfreulich, wenn der Threadersteller noch einmal sachlich die Intention des Threads darstellt. Und zwar so, dass jeder lesende Laie ohne juristische Vorkenntnisse und ohne Nachlesen im SGB oder der entsprechenden Spitzenverbandsbesprechungsergebnisse versteht, um was es hier eigentlich geht. Oder gehts hier gar nicht um Sachargumente? *roll*

Liebe Grüße
Moderator
xxxotb
*anschluss*
man möge mir nachsehen, dass ich mich nicht durch sämtliche links klicke, aber da ich zukünftig wahrscheinlich auch irgendwann mal mit icd-10-nummern hantieren werde, hier noch eine frage von mir: wenn die nummer so übertragen wird, was denn thead-ersteller ja so aufregt, heißt das dann automatisch, dass die krankenkasse nicht zu zahlen braucht?
das möchte ich bezweifeln, also ich kann es mir nicht vorstellen. es gibt noch viele andere krankheiten, bei denen mittelbar oder unmittelbar ein eigenverschulden vermutet werden kann, und ich denke, dass auch da die verantwortlichen von fall zu fall entscheiden.
solche nummern sind zur eindeutigen diagnosstellung gemacht, und sie zwingen den arzt, seine arbeit gründlich zu machen, differentialdiagnosen auszuschließen, bestimmte untersuchungen druchzuführen, und deshalb glaube ich nicht, dass diese neueinführung bedeutet, jeder piercing-träger müsse automatisch und immer für eventuelle kosten aufkommen!
so much today,
prs_w
ps: zitat: "Der Grund dafür liegt auf der Hand: Krankenkassen wollen sich aus der Zahlung zurückziehen, mit der Begründung: Das hat sich der Versicherte selber zugefügt, da soll er/sie mal sehen, wer das bezahlt!!! " meiner ansicht nach wird das icd-10 von der who, nicht von den krankenkassen erstellt. lg.
Ich
*******itch
13.293 Beiträge
Allerdings bedeutet dieser Zahlencode in der Praxis das die Krankenkasse nicht mehr zahlt, extra dafür sind ja schließlich schon mehrere Gesetze verabschiedet worden.

Angefangen mit der "Gesundheitsreform" die seit 1.4.2007 gilt und immerhin geschätzte 250.000 € jährlich einsparen soll. (Die Krankenkassen haben nur geratene Zahlen zum Thema da es keine offizielle Statistik gibt).
Seitdem sind die Folgen von Tattoo, Piercing und Schönheitsoperationen von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgenommen im Gegensatz zu allen anderen Selbstverschuldeten Krankheiten (noch ist Tattoo etc das Einzige was ausgenommen ist).

Zur Durchsetzung dieser Regelung wird nun schrittweise die Ärztliche Schweigepflicht aufgehoben und der Arzt zum IM der Kassen.

Orson Wells läßt grüßen, mit der grundsätzlichen Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht wird uns noch viel schlechtes beschert werden...

..."dann beweisen sie doch mal das ihr Brustkrebs nicht vom Tattoo an der Schulter kommt..."
Ich
*******itch
13.293 Beiträge
U69.10! Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer
medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines
Piercings ist
Hinw.: Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei
Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.

Der Text besagt doch recht eindeutig das dieser Schlüssel nur der Zahlungsablehnung dient...
***ov Paar
15 Beiträge
Themenersteller 
@andreashelene
Also:
Die ICD 10 wird von der WHO herausgegeben, in Deutschland aber vom DIMDI den Gegebenheiten angepasst.
Das INEK (http://www.g-drg.de) würfelt aus diesen Diagnosen und Prozeduren dann die sog. DRG´s also die Abrechnungsdaten.
Grundsätzlich: die ICD 10 hat mit dem DRG-System nur insofern zu tun, dass die Ziffern benutzt werden, das Abrechnungssystem wird aber in Germanien von Krankenhäusern, BGS, und allen Kostenträgern zusammen erstellt, mit unterschiedlicher Parität, wobei auch eigene, länderspezifische Kodes entwickelt werden.
Das DRG-System ist auch kein System zur Diagnoseerfassung, sondern einzig ein Abrechnungssystem, dass nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben arbeitet und teilweise verbietet, bestimmte, für den Weiterbehandler wichtige Diagnosen, zu verschlüsseln. Wenn Ihr in Zukunft damit zu tun bekommt, werdet Ihr einige der Links wohl oder übel lesen müssen, oder Ihr schaut Euch mal bei mydrg.de um, da seht Ihr den gesamten Wahnsinn des Systems.

LG
sarov
ich bin mir
nicht so ganz sicher, was der eröffner des threads sagen möchte. ich muß heute schon bei meinem piercer und tattoomen unterschreiben, dass ich das alles freiwillig mache und ich für die folgen (bei verletztungen oder der gleichen) selber aufkommen muß.......bei richtiger beratung und anschliessend richtiger nachsorge und einem studio des vertrauens, kann soooo viel gar nicht passieren.......man selber weiß ob man gutes heilfleisch hat, kein mensch wird ins studio gezwungen.......

da jeder der piercings oder tattoos freiwillig macht, finde ich es völlig ok, wenn man für folgeschäden selber aufkommen muß.......(es sei den ich habe anstelle eine engels auf einmal einen totenkopf auf meiner schulter)
das sagt jemand, der regelmäßig zum tattovieren geht und genau weiß, auf was ich mich einlasse!!!
****on Paar
368 Beiträge
@**li
Ich glaube, das der TE das Problem nicht unbedingt in einem entzündetem Piercing sieht, was schlecht gepflegt wurde.

Wenn ich das richtig verstehe, soll der Arzt der Krankenkasse melden, wenn er eine Krankheit diagnostiziert, die seiner Vermutung nach nur aufgetreten ist, weil der Patient sich irgendwann mal hat Piercen/Tätowieren( Schönheitsoperieren lassen.

Das kann zum Beispiel der Zahnarzt machen (müssen) wenn der Zahnschmelz der Zähne durch sogenanntes "Klackern" mit dem Zungenpiercing kaputt ist und er daher eine Sanierung durchführt.

Im weitesten Falle, kann das dazu führen, das der Arzt diese Nummer bei einer Krebsdiagnose mit aufführen muss, weil der Krebs durch die Tätowierfarben ausgelöst sein könnte.

Und wenn die Krankenkasse dann die Übernahme der Kosten verweigert, dann wird es für den Patienten richtig teuer.
Abgesehen von der Erkrankung müsste man sich in so einem Fall auch noch mit der Justiz rumplagen, die klären muss, ob die Erkrankung durch die Farben ausgelöst wurde oder nicht.

Ich beobachte diese Entwicklung der Krankenkassen schon seit längerem mit einem gewissen Unbehagen.
Wer kontrolliert denn die Krankenkassen?
Kostensparen und Eigenverantwortung für die Gesundheit, alles Schön und Gut. Nur wo liegt die Grenze zum Unmenschlichen?

Wer in einem Beruf arbeitet, der dem Gesundheitssystem zugeordnet ist, der wird sicherlich wissen was ich meine.
Beispiele aus der Praxis kenne ich leider nur zu Genüge...
Liebe Grüsse
SIE
typoon
oh, ups.... *sorry* das habe ich dann total falsch verstanden......
ähm.....das hab ich so noch nie gesehen oder bedacht......aber was für eine unglaubliche kette ist das denn......? wer will denn zum beispiel bei krebs, bewerten ob das jetzt vom tattoo kommt oder ob man ihn nicht so oder so bekommen hätte......

och, ich glaube ich will da gar nicht weiter drüber nachdenken, .......da wird es ja einem übel.......

auf der einen seite, wenn man sich beim hautarzt vorbeugend untersuchen lassen möchte, ob irgend ein leberfleck eventuell etwas schlimmes sein könnte, muß man diese kosten selber tragen.....das hält viele patienten davon ab diesen check durchführen zu lassen.......letzt endlich wäre es aber für die krankenkassen ja viel preiswerter, wenn sie die kosten übernehmen würden.......nur so kann man kosten einsparen.......weil, wenn ein patient irgendwann hautkrebs hat, sind diese behandlungs und folgekosten ja um ein vielfaches höher!!!!


oder sehe ich das nicht fachmann vollkommen falsch oder zu naiv????
****on Paar
368 Beiträge
@**li
Ich will mich nun nicht als Fachmann/Frau hinstellen. Das vorneweg. Ich arbeite in einer Apotheke und studiere Pharmazie. Ausserdem haben wir einige Ärzte im Bekanntenkreis. So sieht und hört man vieles, erlebt viele Konsequenzen der Reformen täglich und hat auch mehr Zugang zu derlei Informationen.

Dieser Moloch Gesundheitssystem ist ziemlich unüberschaubar und vor allem sehr sehr unmenschlich geworden. Allein seit ich angefangen habe, in der Apotheke zu arbeiten (seit 8 Jahren) sind mehr als 5 (oder noch mehr? ich weiss nicht so genau.) Reformen über uns hinweggezogen.
Ich will nicht in den allgemeinen Jammer Tenor verfallen.
Auch wenn man mir das nicht glauben mag,der Beweggrund war und ist immer noch der Umgang mit dem Menschen und meistens komme ich nach einem Arbeitstag sehr frustriert und traurig nach Hause und überlege, ob ich nach beendetem Studium nicht woanders als in der Apotheke arbeiten sollte.
Es geht nur ums Geld, nicht um den Menschen.
Und dabei kommen dann auch noch so unsinnige Sachen bei raus, wie die von dir beschriebene Vorsorgeuntersuchung, die im Krankheitsfall sehr viele Kosten sparen würde, aber trotzdem selber bezahlt werden muss.
Bei allen gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Energie( Strom, Benzin) und dergleichen mehr, bleibt den Menschen einfach nichts mehr übrig, was Sie in eine Vorsorgeuntersuchung stecken können. Weil es beim täglichen Blick auf die Kosten nun mal inder Prioritätenliste recht weit hinten steht.
Ich weiss nicht, wie man es besser machen kann, aber die Richtung in die wir uns bewegen, die gefällt mir nicht.
Es ist auch ein grosses Problem, das sich normale Leute so ein schlechtes Bild davon machen können, einfach weil der Zugang zu Informationen fehlt.
Wenn nicht die normalen Medien davon berichten, woher soll man diese Infos denn bekommen?

Meine Vision zum Ursprungsthema lege ich hier mal dar,die muss nicht stimmen (das hoffe ich!):

Die Information, die wir in diesem Thread erhalten haben war wie folgt:

U69.10! Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer
medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines
Piercings ist.
Hinw.: Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei
Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.

Die Schlüsselnummer ist verpflichtend anzugeben.
Wenn die Ärzte diese Information erhalten, werden einige der Anweisung genau folgen und die Nummer, bei gleicher Zahl an Patienten sagen wir mal 100 mal in einem Abrechnungszeitraum verwenden.
Diejenigen Ärzte, die von der Anweisung gar nichts halten, geben die Nummer nur 5 mal an. (Bei gleicher Patientenzahl und demselben Abrechnungszeitraum.)
Dann schaut sich die Krankenkasse diese Zahlen an, und sagt: "Moment mal, Arzt x hat die Nummer 100 mal angegeben, aber Arzt y nur 5 mal! da stimmt doch was nicht!
Wenn Arzt y die Nummer auch 100 mal verwendet hätte, dann würden wir nun bei 95 weiteren Patienten die Zahlung verweigern können und könnten auf die Art und Weise nun XXXXXX Tausend Euro einsparen!
Da schreiben wir doch Arzt y mal an und sagen dem, das er uns ne Strafe zahlen muss, wenn er nicht augenblicklich anfängt, diese Regel umzusetzen!"

Wie gesagt, meine Gedanken! Eine Kristallkugel besitze ich nicht! Es kann auch ganz anders kommen!

Abschliessend ist es mir wichtig, mitzuteilen, das sich jeder selber ein Bild davon machen muss, aber dafür benötigt man fundierte und belgebare Informationen. Auch wenn das bedeutet, das man sich durch so scheusslich klingende Links wühlen muss, wie sie uns der TE oben zur Verfügung gestellt hat.
Wenn hier noch jemand ist, der auch täglich im Gesundheitswesen an vorderster Front steht, so teilt mir bitte mit, ob ihr meine Vision als unrealistisch abtut oder wie Ihr darüber denkt!
Liebe Grüsse
Sie
da stellt sich mir die frage, warum wird so viel geld in die forschung gesteckt, so viel versucht, angeblich durch neue entwicklungen von medikamenten, neue operationsmethoden das leben eines menschen zu erhalten, wenn die behandlungskosten anschliessend so hoch sind, dass man es sich gar nicht leisten kann, einen menschen am leben zu erhalten.

heute kann man sich eh nicht erlauben krank zu machen, selbst wenn es einem super beschissen geht, weil man so nebenbei auch noch angst um seinen arbeitsplatz hat, aber wenn du dann auch noch das gefühl haben mußt, du bist a, b, oder c patient......kommst in eine schublade von verordnungen........

neeeeee, dann hoffe ich doch lieber, dass das was wir vermuten oder erahnen nicht so stimmt......wobei, ich glaube, dann machen wir uns nur was vor!!!

wenn man es mal ganz krass betrachtet, will unser land weder alte noch kranke menschen........tja und dafür tut man halt alles was gesetztlich machbar ist und unter legitim läuft um diese beiden gruppen auf ein minimum zu reduzieren...........

vielleich sollten wir alle auswandern, in ärmere länder, die unser land ja so gerne unterstützt!!!

bevor sich jetzt jemand beschwert: das war sakastisch gemeint!!!!! ich bin weder gegen spenden, noch gegen hilfsaktionen -organisationen oder sonst irgendwie feindlich gesonnen!!!!!!!!!!!!
zweischneidig
wir sind beide alt genug um die verantwortung für unser handeln selbst zu übernehmen.
deshalb meinen wir einerseits :das müssen in diesen fällen nicht unbedingt die krankenkassen(allgemeinheit)tragen.

andererseits sind wir aber der meinung:es gibt bei den krankenkassen und anderswo,genug potenzial zum sparen,verwaltungskosten,werbung etc.
warum braucht eine krankenkasse dienstwagen und sonstige extras?
die liste ist sicher noch länger.
das problem hierbei ist nur,das keiner was von seinen pfründen abgeben will und so sucht man leichtere einsparmethoden.

lg.aus frankfurt
richtig so...
Viel zu viele Kosten werden auf die Allgemeinheit abgewälzt.
Ich bekomme jeden Monat das große Kotzen, wenn ich sehe was ich an Steuern und Versicherungen abgezogen bekomme. Tendenz steigend.

Wer seinen Körper mit einem Tatoo, Piercing, Branding, etc. verschönern möchte, sollte für eventuell auftretende Komplikationen selbst aufkommen und sich absichern müssen. Das gleiche sollte für alle medizinisch nicht notwendigen OP's, Extremsportarten, Therapieabbrecher, etc. gelten.
Denn dies geschieht mit voller Absicht, was man bei einem Unfall nicht behaupten kann.

Für die, die es wirklich brauchen, bleibt immer weniger übrig.

Jeder ist verpflichtet sich gesund zu halten, denn wer krank wird belastet auch seinen Arbeitgeber und seine Arbeitskollegen.

Wer sich vorsätzlich verstümmelt oder verstümmeln lässt, solltet den Versicherungsschutz verlieren, wie bei anderen Versicherungsarten auch.

Je mehr Eigenverantwortung es gibt, je mehr werden viele Dinge auch überlegt werden. Die meisten werden halt erst einsichtig, wenn es an den eigenen Geldbeutel geht.

Irgendwann bleiben mir von meinem Bruttolohn noch 20% ...na dann ... good bye Deutschland.

AS
Ich
*******itch
13.293 Beiträge
Interessanterweise wird jemandem der mit unzureichender Ausrüstung im Gebirge bei seiner Extremradtour aufgrund des zu erwartenden Bremsversagers schwer stürzt alles von der Kasse bezahlt. Obwohl das zumindest grob fahrlässig wenn nicht schon billigend in Kauf genommen ist, wird nicht mal genauer nach den Ursachen gefragt.

Aber jemand der sich in ein amtlich kontrolliertes Piercingstudio begibt, sich vergewissert das er unter sterilen Bedingungen gepierct wird und beim kleinsten Anzeichen von Problemen sofort etwas dagegen unternimmt, der muß damit rechnen vom Arzt ohne (genaue) Untersuchung zum Selbstzahlen verurteilt zu werden...

Vermutlich wird demnächst jeder Ausschlag sofort auf´s Piercing geschoben, auch wenn das Piercing 10 Jahre alt ist und der Ausschlag vor drei Tagen erstmals aufgetreten ist.

Beispielsweise habe ich schon Leute erlebt, mit einer Krankenhauseinweisung vom Hausarzt in der Hand, wegen eines angeblich "total entzündeten Bauchnabelpiercings" - in Wirklichkeit war es ein entzündeter Blinddarm und wurde aufgrund meiner Diagnose dann auch richtig behandelt/operiert.
Heutzutage wäre entweder der Patient vom Krankenhaus abgewiesen worden: "Bitte zahlen Sie mindestens ein Drittel der zu erwartenden Summe im Voraus" oder er hätte später auf Übernahme der Kosten vor dem Sozialgericht prozessieren müssen...

Und man glaube nicht das Krankenhäuser bzw. Ärzte einen offensichtlich Kranken doch nicht abweisen würden, sowas ist schon oft passiert und wird noch viel häufiger werden.

PS: die PKV zahlt alle Folgen aus Tattoo und Piercing nach wie vor...
Ob man also doch mal wechseln sollte...
Aber vor allem: die gründliche Arztwahl wird immer wichtiger!!!

Es gibt nunmal ein Drei-Klassensystem im Gesundheitswesen...

@ typoon: leider muß ich deinen Visionen voll zustimmen, wenn es nicht noch viel schlimmer wird...
Man sollte doch ...
„die Kirche im Dorf“ lassen.

Zur Durchsetzung dieser Regelung wird nun schrittweise die Ärztliche Schweigepflicht aufgehoben und der Arzt zum IM der Kassen.
Es ist schon absurd, Ärzte als IM zu betiteln. Erst einmal sollte man nicht verschweigen, dass die Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen werden und es sich hierbei nicht etwa um Privatpatienten handelt. Also hat die Solidargemeinschaft dafür herzuhalten. Demzufolge besteht auch ein Anspruch auf Unterrichtung, um festzustellen, ob überhaupt eine Pflicht zur Zahlung besteht. Ferner handelt es sich bei § 52 SGB V um eine Kann-Bestimmung. Jedem steht es frei, andere Versicherungswege zu beschreiten, nicht jedoch der Solidargemeinschaft mit einer vorwerfbaren, also nicht auf einer Erkrankung beruhenden Handlung auf der Tasche zu liegen. Auch das Sozialversicherungs -rechts- verhältnis beinhaltet Rechte aber auch Pflichten. Entscheidet man sich also in Kenntnis der Problematik für ein Piercing udgl., übernimmt man nun einmal die Verantwortung für sein Handeln.

Herzlich
***ov Paar
15 Beiträge
Themenersteller 
Die Intention
mit der dieser Thread gestartet wurde, habe typoon und needlewitch deutlich dargestellt (Danke, konnte gestern nicht antworten!!)
Es geht nicht um die Entzündung nach dem Stich oder den Bluterguß nach dem Tattoo, dafür unterschreibt man dem Stecher die Unterlagen und hat in diesem Zusammenhang auch alle Entscheidungsmöglichkeiten der Welt.
Es geht um die Dinge, die sich auch nur im Entferntesten an den Haaren herbeiziehen lassen (Zähne und Zungenpiercing, Hautkrebs und Tattoo, Brustkrebs nach Silikoneinbau und und und) und die irgendwann auf einen zukommen, wo sich dann die Kassen den Zahlungen entziehen wollen und das über Sozialgerichtsprozesse, Gutachten und Gegengutachten geklärt werden muß. Bei Gutachten muß man auch immer bedenken: 4 Ärzte = 5 Meinungen, man kann alles mögliche in Gutachten vertreten, Literatur zu der einen oder anderen Auslegungsvariante findet man dank Internet sehr schnell.
Das Miese an der Ziffer ist, dass es nur wieder auf einen Personenkreis gemünzt ist und nicht jeder, der sich "in die Gefahr begibt, seinem Körper zu schaden", also Extremsportler, Extremübergewichtige, Extremuntergewichtige, Alks, Raucher, Kokser, Nichtsportler, Fettiges-Zeug-Esser, Nicht-Sauna-Gänger usw. (wo zieht man hier eine Grenze???) davon betroffen ist.
Da eine solche Grenze nicht diskutabel ist in der Öffentlichkeit, wird klammheimlich eine Ziffer eingearbeitet, die einen Personenkreis betrifft, die ja schon beim Stecher unterschrieben haben, dass alles was passieren kann, auf eigenes Risiko geht, die denken evtl. nicht laut über die weitergehenden Folgen nach.

LG
sarov
Grundsätzlich
sarov,
verstehe ich deine Bedenken. Aber die bloße Ziffer ist nun einmal lediglich die praktische Umsetzung einer gesetzlichen Regelung, nach der die Krankenkassen verpflichtet sind, so zu handeln.

§ 52 SGB V bestimmt
(1)
Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.
(2)
Haben sich Versicherte eine Krankheit durch ein medizinisch nicht indizierte Maßnahme wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.

Die GKV hat das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Anderseits sind natürlich Krankheiten - juristisch: nicht vorhersehbare und planbare regelwidrige körperliche Zustände (WHO: Krank ist, wer nicht gesund ist) – zu versorgen, bzw. die Kosten hierfür zu übernehmen. Wenn diese Zustände jedoch ihre Ursachen in nicht medizinisch indizierten Maßnahmen haben – übertrieben spreche ich einfach einmal von einer bewussten und absichtlichen Selbstverstümmelung -, ist es nicht zu rechtfertigen, dass Dritte, und damit ist die Gemeinschaft aller Versicherten gemeint, hierfür einstehen sollen und darüber hinaus bestimmt in einer Vielzahl von Fällen die Ursachen (Tatoo, Piercing udgl.) ablehnen.

Übrigens hat die GKV auch in einem Sozialgerichtsprozess materiell den Vollbeweis der Ursächlichkeit zu erbringen. Scheitert dies, hat der Versicherte Anspruch auf die erforderlichen Leistungen. Die Tischgutachten des MdK sind hier regelmäßig nicht überzeugend.

Herzlich
****us6 Mann
424 Beiträge
@ xxxotb
nur so am rande, wenn, steht das im BGB ( Bürgerliches Gesetz Buch ).
Das SGB ist das Strafgesetzbuch. *g*
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