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Vorsicht bei Piercing, Tattoo und Schönheits-OP!!

*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Übrigens:
"das Leben an sich ist lebensgefährlich, jeden Tag von Geburt an.
Und das Gefährlichste im Leben nennt man darum Lebensgefährte!"
Zum Glück
darf man da nur sagen, liebe @*****tte, wenn du ausführst

„ ...ich bin auch nicht gerade vom Baum gefallen ...“

Wenn du aber zur Diskriminierung meinst
„... das haben auch die Diskriminierer bereits verstanden ...“


möchte ich in aller Bescheidenheit widersprechen. Ich glaube, du irrst. Jeden Tag wird diskriminiert, und dies nicht selten. Auf diesem Gebiet ist noch Einiges zu tun...

...und ein demokratisches Mehrheitsprinzip lebt regelmäßig von Mehrheitsentscheidungen. Dies ist nicht neu. Will man etwas verändern, muss man eben nach neuen Mehrheiten suchen ..., also handeln, nicht schimpfen ... und wenn sich die Masse vera..chen lässt und bis zur nächsten Wahl, wie immer, vergisst, trifft mich, außer es zur Kenntnis zu nehmen, sicherlich kein Schuldvorwurf.

Übrigens, interessant dein Wissen darüber – wer hat dir dies denn verraten *frage* -, dass ich
jeden Autofahrer, der seinen Erste - Hilfe - Kurs nicht nachgeholt hat; den Raucher, der länger als 10 Jahre raucht; den Schicht / Zeitarbeiter, der seit 10 Jahren in der ganzen Welt arbeitet und gar keine Zeit hat, zum Zahnarzt zu gehen; die allein stehende Mutter, die wegen laufender Ausbildungs - Termine keine Zeit hatte, Vorsorge - Untersuchungen für ihr Kind wahrzunehmen; das adipöse Kind, dass aufgrund des Elternhauses nur McDoof und BurgerKing kennt, et. etc. (Von den Alkis und Kiffern will ich gar nicht reden!)

aus der GKV ausschließen will. *flop* Meine Willensbildung beginnt sicher bei mir und ich lass mir auch keinen fremden Willen aufzwängen. Die "aufgedrängte" Meinung ist nämlich falsch.

Letztlich erschließt sich mir nicht, warum ein Schichtarbeiter in der ganzen Welt herumreist und keine Zeit haben soll, zum Zahnarzt zu gehen. Insbesondere unter Berücksichtigung dessen, dass du im Zusammenhang mit dem Ausland ausführst,
Zwar gibt es auch da manchmal keine Krankenkasse, aber da sind die Ärzte wenigstens bezahlbar.


Und mit dem „bösen Wort“
„verschrobene Logik“
maßregelst du mich nur, weil ich eine von deinem Weltbild andere Auffassung vertrete. Schade, dass du mir nicht zu neuen Erkenntnissen *idee* verhelfen kannst oder willst. Ich bemühe mich wirklich darum, dich zu verstehen.

Herzlich
Cabal *zwinker*
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Letztlich erschließt sich mir nicht, warum ein Schichtarbeiter in der ganzen Welt herumreist und keine Zeit haben soll, zum Zahnarzt zu gehen.

Weil Du eben nicht weißt, wie das Leben tatsächlich ist.
Dein ganzer o.a. Text strotzt vor Weisheiten aus dem Lehrbuch für Staatsbürgerkunde, dass vom wirklichen Leben so weit weg ist, wie der Mond, wenn er sich hinter die Erde schiebt.

Was Du schreibst weiß jeder und ist stets aus der Rubrik "so sollte es sein". Tatsächlich läuft es doch im Leben stets anders, als es der Gesetzgeber und die Autoren der Lehrbücher für Staats - und Gesellschaftsrecht erahnen können.
Also spar Dir Deine Belehrungen. Mich wirst Du mit Deiner boshaft - sarkastischen Belehrerei auch nicht überzeugen, Deiner Bonusheft - Logik zu folgen und eine bestimmte Personengruppe von Kassen - Beitragszahlern, zur Randgruppe zu erklären und Ihnen das Recht auf ärztliche Leistungen zu nehmen.
Wie ich weiß, denken auch einige Ärzte so, die ihren Beruf sehr ernst nehmen.

...und ein demokratisches Mehrheitsprinzip lebt regelmäßig von Mehrheitsentscheidungen.

Mehrheitsentscheidungen beginnen bekanntlich erstmal bei Meinungsfreiheit. Und wer hat die Beitragszahler denn gefragt, ob sie andere Beitragszahler von ärztlichen Leistungen ausschließen wollen oder nicht? Schließlich ist es deren Geld und nicht das der Kassenbonzen!
Diese Frage solltes Du Dir mal durch die Hirnschale schießen, wenn Du Deinen Schutzschild des permanenten Unverständnisses und der überflüssigen Belehrungen mal beiseite legen würdest.

Und pass auf, dass Dir nicht irgend jemand die Kassenleistung streicht, weil Du zu viel Weihnachtsstollen gegessen oder Glühwein konsumiert hast!
Du weißt ja, manchmal reicht schon die Annahme, dass es so sei um erstmal einen Leistungsausschluß herbeizuführen.
Ich würd es Dir wünschen. Denn Erfahrung macht bekanntlich sehr weise. *zwinker*
@laChatte
Weil Du eben nicht weißt, wie das Leben tatsächlich ist.
*umpf*

Wie du weiter weißt, sitze ich in einem verschlossenen Raum von 2 qm im Dunkeln ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt. Danke, dass du mich wachgerüttelt hast ... Hilfe ich will hier rau...uuuus! *hilfe*

Natürlich gebe ich dir Recht, dass Zielvorgaben des Gesetzgebers in der Praxis manchmal nicht zu 100 % umgesetzt werden – nicht jedoch, weil es nicht so sein müsste, sondern aus Eigennutz, Boshaftigkeit oder eben auch, weil es Einige nicht besser wissen, die Vorgaben benutzen und/oder Normen fehlerhaft nicht richtig anwenden. Oder der Gesetzgeber hat gepennt, etwas zu unbestimmt geregelt oder aber es so gewollt und/oder übersehen – Ein Phänomen, das in den letzten Jahren leider verstärkt erkennbar ist.

Aber hier wird doch keine Personengruppe zur Randgruppe erklärt und ein vermeintliches Recht auf ärztliche Leistungen genommen. Du übersiehst die erforderliche Trennung von kassenärztlichen und ärztlichen Leistungen. Demzufolge darf auch jeder Patient ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf kassenärztliche Leistungen ist übrigens nicht angeboren, sondern besteht ausschließlich dann, wenn dies nach dem SGB V vorgesehen ist. Wer aber Rechte geltend macht, hat auch Pflichten, was oft genug, zum Teil auch bewusst, übersehen wird (so z. B. §§ 60 ff. SGB I). Dann sind die besonderen Pflichten nach § 1 SGB V zu beachten, wonach die Versicherten für ihre Gesundheit mitverantwortlich sind und dazu beizutragen haben, Krankheit und Behinderung zu vermeiden. Ein schöner Progammsatz und nicht nur deswegen teile ich die Auffassung der genauso denkenden Ärzte. *zwinker*

Und was sollen Befragungen der Versicherten bringen *frage* Man lässt sich doch dann von seiner persönlichen Situation treiben, also nicht objektiv sondern zutiefst subjektiv ... und verliert den Blick für die Gesamtheit. Dies zeigt doch allein die Diskussion. Auch die Krankenversicherung ist eine Gemeinschaft, die ohne Regeln nun einmal nicht auskommt. Hieran hat man sich zu halten, ob einem das schmeckt oder nicht. Die hier diskutierte Regel ist klar und verständlich. Jeder darf für sich bewusst die Entscheidung treffen. Ich kann hieran beim besten Willen nichts Unredliches finden.

Und pass auf, dass Dir nicht irgend jemand die Kassenleistung streicht, weil Du zu viel Weihnachtsstollen gegessen oder Glühwein konsumiert hast!
Andere Stollen ziehe ich vor und glühe auch lieber bei anderen Dingen. *ggg* Ob dies aber etwas mit Gesundheitsvorsorge zu tun hat? Muss ich einmal d’rüber nachdenken.

LG
Cabal
*zwinker*
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Bei Deiner hilflos an Vorschriften entlanghangelnden Argumentation hilft Dir kaum, dass Du Dich in den sarkastischen Schwachsinn der Unterscheidung von ärztlicher Leistung und kassenärztlicher Leistung flüchtest.
Die von Dir so gepriesene Regelung, die mehr mit den Phantasien eines Orson Welles zu tun hat, als mit vernünftiger Lebenseinstellung, dient sehr wohl dazu, eine Personengruppe, nämlich die Tatoo und - Piercingfans zu einer "vermeidbaren Randgruppe" zu erklären.
Der sarkastische Schwachsinn, die könnten sich ja trotzdem ärztlich behandeln lassen, nur eben nicht auf Kosten der Krankenkasse´, ist zwar typisch für Deine rücksichtlos selbstverliebte Einstellung, jedoch wenig lebensnah.
Viele Piercer und Tatoostudios nehmen ihre Profession sehr ernst und arbeiten hygienisch auf einem fast höheren Standard, als so manches Kreiskrankenhaus. Und deren Personal ist geschult.
Insofern ist die Regelung nicht nur menschlich unverständlich sondern sogar wegen verallgemeinernder Sinnlosigkeit überflüssig.
Zudem die meisten Leute, die sich ein Tatoo wünschen, sehr wohl zwischen guten und schlechten Studios auswählen. Insofern gehen sie ihren Pflichten zur Gesunderhaltung sehr wohl mitunter mehr nach, als so mancher ungewaschene Patient, der sich auf Teufel komm raus, irgendeinem niedergelassenen Allgemeinmediziner aussetzt.

Insofern nützt es Dir wenig, wenn Du hier mit Paragraphen und Vorschriften jonglierst. Die sind vor allem auch auf Dich anwendbar, wenn Du Deine Unterwäsche nur einmal pro Woche wechselst und ungeschützten Verkehr hast.
Interessant ...
zu einer "vermeidbaren Randgruppe" zu erklären.

Warum vermeidbar, wenn es doch nicht erforderlich, ja zwingend notwendig ist? Also unvermeidbar.

Viele Piercer und Tatoostudios nehmen ihre Profession sehr ernst und arbeiten hygienisch auf einem fast höheren Standard
d'accord – Finde ich auch gut. Aber sie dürften dann auch versichert sein, wenn dem so ist. Und sollten sich aus irgendwelchen Gründen vermeidbare Folgen ergeben, tritt genau diese Versicherung ein. Deshalb müssen auch nicht Dritte hierfür zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dies ist überhaupt nicht notwendig oder zwingend erforderlich.

gehen sie ihren Pflichten zur Gesunderhaltung sehr wohl mitunter mehr nach ...

Interessant. Gesunderhaltung durch Verletzung der Körpers, also des Gesunden. Logisch oder? Muss ich mir erst einmal merken und nachdenken. *lol*

Und liebe laChatte,
... zu deiner liebreizenden Ausleitung darf ich anmerken: aber nur "wenn", und das dieser Fall eintrifft vermag ich wirksam zu bezweifeln. *zwinker*

Herzlich
Cabal *wink*
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Interessant. Gesunderhaltung durch Verletzung der Körpers, also des Gesunden. Logisch oder? Muss ich mir erst einmal merken und nachdenken.

Das findet bei jeder OP oder Chemotherapie statt.
Und da Du gar nicht gewillt bist, Deine grauen Zellen (so vorhanden) mal anzustrengen und auch alles mal mit Empathie zu betrachten, anstatt mit funktionaler Logik, nimmt Dir auch niemand ab, dass Du tatsächlich über irgendwas nachdenkst, als darüber, welcher Personengruppe Du als nächstes Schaden zufügen kannst, indem Du sie als vermeidbar darstellst.
Die Welt ist nun mal größer als Dein Tellerrand und Deine persönlichen Hobbys.

Deshalb müssen auch nicht Dritte hierfür zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dies ist überhaupt nicht notwendig oder zwingend erforderlich.

Vor allem müssen nicht Ärzte zu Denunzianten und beitragszahlende Hilfsbedürftige zu Schmarotzern und Sozialbetrügern erklärt werden.
Zudem "Tatto - und Piercing - Geschädigte" wesentlich seltener sein dürften, als falschabrechnende Ärzte, geldgierige Kassenbonzen und Patienten, die sich Kassenleistung erschleichen.
Richtig
Das findet bei jeder OP oder Chemotherapie statt.

,aaaaaaber ....

mit einer lege artis und frühzeitigen ordnungsgemäßen Aufklärung durch den/die Behandelnde/n haben wir schon einmal keine "rechtswidrige" strafbewehrte Körperletzung. Das ist ja schon einmal etwas und gar nicht so unwichtig. *ja*

Darüber hinaus handelt es sich bei einer OP (es sei denn, beispielsweise werden Leute in der dritten Welt für den Organhandel rechtswidrig ausgeschlachtet - nur mal so nebenbei) im Idealfall um eine "notwendige" also indizierten Behandlung oder einen zwingend medizinisch erforderlichen Eingriff.
Der Ausschluss erfolgt aber (oben kurz geschaut *hand* ) nach § 52 Abs. 2 SGB V für Folgen aufgrund einer z. B. nicht "notwendigen" ästhetischen Operation. Hier ist der kleine, aber ich glaube, doch wichtige Unterschied.

Und da Du gar nicht gewillt bist, Deine grauen Zellen (so vorhanden) mal anzustrengen und auch alles mal mit Empathie zu betrachten,
Denken oder (mit)fühlen *frage* - ich glaube, am Besten beides. Und deswegen drücke ich doch mein Verständnis dafür aus - fühle also quasi mit -, dass diejenigen nicht für Schäden aufkommen müssen, die Dritte vermeidbar verursachten.

Hierfür, liebe lachatte *blume* , genügt mein Tellerrand, den übrigens jeder haben dürfte, soweit du auf Ansichten reflektierst.

Herzlich
Cabal
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
aaaaaaber ....

mit einer lege artis und frühzeitigen ordnungsgemäßen Aufklärung durch den/die Behandelnde/n haben wir schon einmal keine "rechtswidrige" strafbewehrte Körperletzung. Das ist ja schon einmal etwas und gar nicht so unwichtig.

Genau das findet in einem guten Tatoo - und Piercing Studio statt.
Dein Problem ist aber, dass Du zwar kleinkarierte Regelungen befürwortest, jedoch offensichtlich noch nie ein gutes Studio von Innen gesehen hast.
Insofern interessiert mich Deine Meinung eigentlich überhaupt nicht.
Für merkwürdige lebensfremde Verallgemeinerungen zum Schaden von bestimmten Personengruppen, hab ich einfach keine Zeit.
Wie ich schon sagte: es würgt mich nur noch.
Und hoffentlich bist Du auch bald einer der Verlierer der unter die Räder seines selbst befürworteten Systems des Leistungsausschlusses kommt.
... und dies ist gut so ...
Genau das findet in einem guten Tatoo - und Piercing Studio statt.

Gemeint war ja die Aufklärung ... dies finde ich auch wichtig und gut so ... wenn sie umfassend erfolgt. Hierzu gehört m. E. auch der Hinweis auf etwaige Folgen, und in einem seriösen Studio wird auch dies erfolgen. So sind wir doch gar nicht so weit mit unseren Vorstellungen von einander entfernt.

Schade, wenn es dich würgt und es dir nicht gut geht. Ebenso empfinde ich bei Ungerechtigkeiten, denen man mit - wie du sagst - kleinkarierten Regelungen nicht beikommen kann, weil die praktische Umsetzung sich derart schwierig gestaltet und eine gewisse Hilflosigkeit vor sich herschiebt (etwa Kinder, die von Behörden im Stich gelassen werden, um ein Beispiel zu nennen)


Hier aber würde ich mich freuen, wenn du mich ein klein wenig verstehen könntest. Anders herum versuche ich es ja auch.

LG
Cabal *zwinker*
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Die Betriebsversicherung eines Tattoo/Piercingstudios wird sicher keine ärztliche Behandlung von Komplikationen bezahlen, dafür gibt es Haftungsausschlüsse in den AGB´s.

Wenn der Kunde das Studio verlassen hat ist er auf sich gestellt, es sei denn er kann dem Studio einen sachlichen oder grob fahrlässigen Fehler nachweisen.

Ansonsten legt der Studiobetreiber seine Steri-, Kontroll- und Prüfprotokolle vor - und natürlich die Einwilligung - und ist raus aus jeglicher Haftung.
wenn die
Komplikationen voraussehbar und vermeidbar waren, werden auch die Haftungsausschlüsse in den AGB's nach der AGB-Kontrolle nicht viel weiterhelfen. Streit ist daher leider zu erwarten.

Bei der Einwilligung wäre ich vorsichtig, wenn sie standardisiert erfolgt. In Arzthaftungsprozessen genügt die Unterzeichnung eines Vordrucks allein regelmäßig nicht. Dieser ersetzt die höchst persönliche umfassende Aufklärung durch den Behandelnden nicht. Ich vermute, mit demselben Maßstab werden zukünftig auch die Einwilligungen in den Studios geprüft werden.

Ist bei den Lehrgängen, an denen du teilgenommen hast, hierzu schon etwas übermittelt worden (Aufklärung und Einwilligung nicht am Tag des Piercing und/oder unmittelbar vorher oder Nachweis der mündlichen Aufklärungen vor Einwilligung).

Würde mich sehr interessieren.

LG
Cabal
@Needlewitch
So stimmt das aber auchn icht mehr ganz, in jedenfall in Baden Würtenberg nicht. Hier besteht eine Pflicht seitens Gesundheitsamt leider noch nicht dafür bbist Du hier mit Haftbar trotz dem Unterschriebenen Haftungsausschluss. Der Unterschied ist vorher lautete die Anzeige auf vorsätzlich schwere Körperverletzung heute auf schwere Körperverletzung mit Einverständnis:
Grins frag mich bitte nicht nach dem Sinn

Was jedoch gut ist über die DOT gibt es eine versicherung die wie bei Ärzten auch alle möglichen Haftpflichtsachen abdeckt.

Gruß in die Runde
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
das ist doch
schon längst bekannt und wird - zumindest in guten Studios - schon seit Jahren umgesetzt (bei mir seit 1996).

Bei der Einwilligung wäre ich vorsichtig, wenn sie standardisiert erfolgt. In Arzthaftungsprozessen genügt die Unterzeichnung eines Vordrucks allein regelmäßig nicht. Dieser ersetzt die höchst persönliche umfassende Aufklärung durch den Behandelnden nicht.

Die persönliche Beratung und Aufklärung ist doch wohl die Grundlage eines jeden Piercings etc. Als Gesprächsgrundlage und Dokumentation dient der Fragebogen den die Leute vorher ausfüllen müssen und in dem alles Wesentliche handschriftlich durch den Piercer eingetragen wird. Natürlich auch inklusive exakter Schmuckbezeichnung, Sterilisationsdatum und Charge des verwendeten Werkzeuges, Charge der Nadel, aller besonderen Vorkommnisse und Eigenheiten des Kunden, usw.

Übrigens ist eine Strafanzeige nicht das was einem seriösen Piercer Sorgen machen sollte sondern ein Zivilprozeß wg Schadensersatz bzw Schmerzensgeld, dagegen muß man sich absichern.

@*******2006: was für eine Pflicht meinst du? Die Validierungspflicht, also die Pflicht Protokolle zu führen wird nicht vom Gesundheitsamt verlangt sondern durch Bundeseinheitliche Regelungen wie u.A. das MPG, MPBetreibV, BGV C8 und natürlich in der RKI-Richtlinie und in diversen DIN-ISO bzw EN-Normen.

Ein Haftungsausschluss funktioniert natürlich nur wenn die entsprechenden Dokumentationen vorliegen und ausreichend sind. Und es gibt auch Dinge die man nicht ausschließen kann, zb. grobe Fahrlässigkeit des Piercers. Aber ansonsten werden in BaWü dieselben Gesetze gelten wie im Rest der BRD auch, auch wenn die Hygieneverordnungen Länder- und Städtesache sind.
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Die persönliche Beratung und Aufklärung ist doch wohl die Grundlage eines jeden Piercings etc. Als Gesprächsgrundlage und Dokumentation dient der Fragebogen den die Leute vorher ausfüllen müssen und in dem alles Wesentliche handschriftlich durch den Piercer eingetragen wird. Natürlich auch inklusive exakter Schmuckbezeichnung, Sterilisationsdatum und Charge des verwendeten Werkzeuges, Charge der Nadel, aller besonderen Vorkommnisse und Eigenheiten des Kunden, usw.

Ich sags doch: der Kerl (@******ito) weiß gar nicht wovon er spricht. Sicher war der noch nie in einem Tatoo - oder Piercingstudio.
Ganz deutlich ist in der Intension seiner Argumentation das immernoch gebetsmühlenartig gelaberte Vorurteil herauszuhören, dass Tatoo und Piercing in den Bereich von Knast - und Rotlichtmilieu gehören, von ungeschulten Leuten mit alten gebrauchten Nadeln etc. durchgeführt wird etc.
Ich kann über so viel unterstelltem Unwissen und selbstgerechtem Belehrungszwang nur noch den Kopf schütteln.
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
das Traurige ist
halt, daß es immer noch vereinzelt grottenschlechte Studios gibt und in manchen Städten die Gesundheitsämter einfach kein Interesse dadran oder kein Budget für Kontrollen haben, obwohl man die Kontrollen eh selbst bezahlt...

Aber dank massiver Aufklärungsarbeit in der Szene werden die ständig weniger.


Allerdings stammen die wirklich üblen Komplikationen normalerweise von piercenden Ärzten, da wird regelmäßig kein steriler und antiallergener Schmuck eingesetzt sondern der Krams den ihm der Kunde in die Hand drückt. Zudem findet da weder eine Aufklärung noch eine Pflegeanleitung statt, in der Regel gibt es nichtmal einen Aufklärungszettel. Bis hin zu Bauchnabel aufgeschnitten, Ring reingelegt und dann wieder vernäht habe ich schon alles gesehen. Normalerweise ein klarer Grund zur Klage wegen unsachgemäßer Ausführung, aber wer verklagt schon einen Arzt??

Und welcher piercende Arzt hat den dafür vorgeschriebenen Gewerbeschein??? Die Frage kann interessante Gesichtsausdrücke erzeugen...


Und es gibt natürlich auch bei Kunden die "Geiz-ist-geil-Mentalität" die Leute in Super-billig-dreckig-Studios treibt.
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Für mich alles Argumente, dass die betreffende Regelung der Krankenkassen, einen Leistungsausschluss für Folgebehandlungen pro forma auszusprechen, undifferenziert ist und die völlig Falschen trifft, da sie auf dem Klische beruht:
Arzt = gut und sauber, Gesundheitsamt = pflichtbewusst und Piercing und Tatoo - Studio = schlecht weil privatwirtschaftlich.
Dann gebe acht laChatte,
dass dir der Kopf nicht herunterfällt. Langsam entwickelst du dich ja zu einer „chatte noire“ *ggg* und nur deshalb, weil Mietze andere Auffassungen intellektuell nicht verkraften kann. Nun aber widme ich mich lieber den interessanten Ausführungen von

needlewitch

Danke für den Hinweis.
Schmerzensgeldforderungen werden zum Glück regelmäßig nicht auf eine unsachgemäße Durchführung des Piercing, sondern insbesondere auf mangelnde Aufklärung und/oder ungenügender Dokumentation gestützt. Und obwohl bekannt ist, wie aufgeklärt werden muss, sind oftmals noch Mängel erkennbar. Deshalb meine Frage. Ebenso, wie Mietze hier im Thread einen geringen Anlass sucht, um mich zu attackieren, suchen Kunden nach irgendeinem, manchmal „ an den Haaren herbeigezogenem“ Versäumnis, um Ansprüche erheben zu können. Deswegen neige ich auch zu – manchmal – überzogenen Dokumentationen, damit jeder Zweifel ausgeschlossen werden kann. Dies mag lästig sein, beruhigt aber ungemein.

Kannst du noch etwas zu dem Zeitpunkt der Aufklärung sagen. Arzthaftungsrechtlich soll diese „frühzeitig“ erfolgen, also regelmäßig mindestens einen Tag vorher. Grund soll dafür u. a. sein, dass der zu Behandelnde ansonsten ggf. nicht eine unbeeinflusste freie Entscheidung für einen Eingriff treffen kann. Folge wäre dann eine rechtswidrige Körperverletzung, da durch eine die Rechtswidrigkeit ausschließende Willenserklärung nicht gedeckt. Hier neige ich auch dazu, dies anzunehmen. Es wäre schön, wenn du hier über die Praxis noch etwas sagen könntest.

Und da ich ein bisschen spät hinzugestoßen bin:
dass Mittel für Kontrollen fehlen, sieht man in allen Bereichen des Gesundheitsschutzes, etwas die Hygiene in der Gastronomie (die Thematik würde Bände sprengen). Aber ich bin mir hier auch sicher, dass Qualität sich auf Dauer durchsetzt, und da wird man immer auf sich allein gestellt sein.


Herzlich
Cabal
*zwinker*
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Ebenso, wie Mietze hier im Thread einen geringen Anlass sucht, um mich zu attackieren, suchen Kunden nach irgendeinem, manchmal „ an den Haaren herbeigezogenem“ Versäumnis, um Ansprüche erheben zu können. Deswegen neige ich auch zu – manchmal – überzogenen Dokumentationen, damit jeder Zweifel ausgeschlossen werden kann. Dies mag lästig sein, beruhigt aber ungemein.

Super dass Du jetzt endlich einsiehst, dass Du ein geringer Anlass bist. Überziehen tust Du jedoch nicht nur in Deinem Hang zur Dokumentation, sondern darin, den Quatsch den Du hier fabrizierst auch noch ernst zu nehmen.
Wenn Du Überheblichkeit als Form der intellektuellen Auseinandersetzung siehst, fühle ich mich dem tatsächlich nicht gewachsen. *zwinker*
Treffer ...
aber nur sind wir wieder lieb. *zwinker*

Herzlich
Cabal *wink*
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Also,
bisher sind alle mir bekannt gewordenen Entscheidungen davon ausgegangen das die Entscheidung zum Piercing und die Aufklärung am selben Tag erfolgen kann, regelmäßig mit richterlichen Hinweisen das es ja zum Allgemeinwissen gehöre das ein Piercing Komplikationen verursachen kann....
Oftmals wird ja ohnehin ein Termin gemacht...


Es gibt halt keinen Leidensdruck wie beim Arzt, sondern die Leute kommen freiwillig und unaufgefordert..., ergo gibt es auch keinen Entscheidungsdruck, das ist der wesentliche Unterschied zum Doc.

Wenn ein Piercer bemerken sollte das da jemand sich zB. auf Druck des Partners oder der Freunde piercen lassen will sollte er das allerdings auch tunlichst ablehnen...

Und bei Minderjährigen müssen natürlich auch die Eltern aufgeklärt werden und unterschreiben. Normalerweise übrigens beide Elterteile!!!
Die Standarts
in einem normal (für heutige Zeit) geführten Tattoo und Piercing Studio sind mehr als ausreichend ich verstehe deshalb nicht warum von Staatlicher Seite her so gegen Studios herangegangen wird.

Der versuch aus einem Studio ein OP Saal zu machen ist dumm wenn ich in eine Arztpraxis gehe herscht dort nicht so ein hoher Standart das sollte doch zu denken geben.

@****le das mit dem zunähen des Nabelpiercings blieb mir zum glück noch erspart aber das mit der fehlenden Beratung und Nachbehandlung ist mir schon sehr oft zu Ohren gekommen erst kürzlich wurde sogar von ärztlicher Seite her gesagt (Nabelpiercing) reicht eine Nachbehandlung mit Wund und Heil Salbe (Bepanthen). Brauch denke nicht erzählen wie der Bauchnabel aussah als die Kundin bei uns war.

Da sollte man wirklich sagen "Schuster bleib bei deinen Leisten"
Oder ...
leiste dir ein seriöses Studio. *ja*

Herzlich
Cabal
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Dies ..... und vor allem: sags Deiner Krankenkasse nicht!
Gehe daher nur zu Ärzten, die mitdenken *spitze* .


*floet* Psssssst!
Die ...
wird schon ein Interesse daran haben, nicht über Folgekosten entscheiden zu müssen, da dies Streit verursachen könnte. Und "Ärzte" mit entsprechenden know how? Ist auch nicht so einfach. Übrigens auch nicht bei der Entfernung eines Tatoos. Allein die Methodik und Wahl des zutreffenden Lasers bei der Entfernung eines Tatoos stellt sich für manche Ärzte allem Anschein nach als unlösbares Problem dar. Da entstehen öfters Narben und Keloide, die weitaus prominenter sein können. Unter Beachtung des § 52 II SGB V wird sich der Patient da regelmäßig an den Arzt halten dürfen. Auch nicht immer so einfach, aber machbar. *zwinker*

LG
Cabal
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