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Sexpflicht in der Ehe? Gibt es das?

Gibt es in der Ehe ein Recht auf Sex?

Dauerhafte Umfrage
Sexpflicht in der Ehe? Gibt es das?
In einem Gespräch unter Paaren kamen wir auf das Thema "Sexpflicht in der Ehe" Wir fragten uns ob ein Partner ein Recht auf Sex hat?

Ist es nicht so das man ja auch aus diesem Grund, zumindest vor vielen Jahren, geheiratet hat. Was tun wenn ein Partner sich dem Sex verweigert? Ist das ein Scheidungsgrund? Kann ein Partner sich Sex bei einem Gericht einklagen? Wer bekommt Recht?

Wir kamen zu keiner Einigung.

Gibt es Anwälte oder gar Richter im JC die diese Frage juristisch korrekt beantworten können?

Gibt es etwa schon Urteile darüber?

Was meint Ihr?
Die Pflicht zur Ausübung der ehelichen Pflicht - wie der Sex in der Ehe lange genannt wurde - ist schon seit geraumer Zeit abgeschafft worden, insofern dürfte es schwierig werden, Sex vor Gericht einzuklagen oder auf Grund mangelndes Sexes eine Ehe scheiden zu lassen.

Darüberhinaus sind wir der Ansicht, dass es in einer Beziehung niemals um Rechte und Pflichten gehen sollte, insofern sie erfüllen, befriedigend und beglückend sein soll.

Jedoch sind wir auch der Meinung, dass ein sich liebendes Paar, gerne miteinander Sex hat, wie oft und auf welche Art und Weise hat da aber nichts mit der Qualität der Beziehung zu tun.

Verweigert sich nun aber ein Partner urplötzlich dem Sex, so sollte man vielleicht die Ursachen herausfinden, statt sich einfach mal eben zu trennen, denn es könnte - und wird auch garantiert - auch etwas mit einem selber zu tun haben.

Anwälte haben wir hier aber im JC, das weiß ich, ob sie sich melden, ist eine andere Sache.

So, ich hoffe die Antwort erfüllte die Hoffnungen.
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Kleine Hilfestellung....
Rechtsirrtum : In der Ehe ist man nicht zu Sex mit seinem Ehepartner verpflichtet

Das stimmt nicht – es gibt durchaus eine "Sexpflicht" in der Ehe. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Ehepartner einander zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“ verpflichtet sind und damit zur so genannten Geschlechtsgemeinschaft.

Das bedeutet, Verweigerung von Sex verstößt gegen ein Grundprinzip des Rechtsinstituts Ehe. Nach verbreiteter juristischer Auffassung kann die „Sexpflicht“ nicht einmal per Ehevertrag ausgeschlossen werden.

Jedoch ist diese Sexpflicht nicht rechtlich durchsetzbar.


Alles Klar... *zwinker* vom Frenchloverpaar
**********_8011 Frau
101 Beiträge
Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft
Mit anderen Worten: Die Verweigerung der sexuellen Hingabe verstößt gegen ein Grundprinzip!

Nach katholischem Kirchenrecht kommt eine gültige Ehe gar nicht erst zustande, wenn das Recht auf den Vollzug des Beischlafs im Vorhinein ausgeschlossen wird. Und bis zu dessen erstmaligem Vollzug kann selbst eine gültig geschlossene Ehe nach katholischem Recht wieder aufgelöst werden, wenn sich einer der Ehepartner erst nach der Eheschließung zur Enthaltsamkeit entscheidet.

Allerdings, wie Frenchlovers bereits schrieben:
*pfeil* Rechtlich durchsetzbar ist diese "Sexpflicht" nicht.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet ... *cool*

Liebe Grüße
Adorabelle
bin zwar weder Deutscher noch Jurist ...
aber etliche gleichlautenden Fundstellen von juristisch idR. zuverlässigen Stellen im Netz besagen, daß der Sex in der (deutschen) Ehe kein freiwilliges Vergnügen, sondern Pflicht ist, denn:

„Ehepartner haben die unabdingbare Pflicht zur Geschlechtergemeinschaft“.

siehe zB.:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-3.html


Judizierbar ist die "Sex-Pflicht" freilich nicht. Ein Rechtsanspruch bringt nur dann etwas, wenn er sich notfalls auf dem Wege der Zwangsvollstreckung auch durchsetzen läßt - ich hätte da ein paar kreative Ideen *fiesgrins* *ggg*

Interessant ist auch neben dem Kirchenrecht noch Kant, der wohl so ziemlich unerotischste, bekannte Philosoph.
http://homepage.univie.ac.at/charlotte.annerl/texte/kant1.htm

Erwin
Ist es nicht so das man ja auch aus diesem Grund, zumindest vor vielen Jahren, geheiratet hat. Was tun wenn ein Partner sich dem Sex verweigert? Ist das ein Scheidungsgrund? Kann ein Partner sich Sex bei einem Gericht einklagen? Wer bekommt Recht?
Wer würde den als Scheidungsgrund offen und ehrlich "Mein Partner verweigert mir den Sex" angeben und sich deswegen Scheiden lassen??! (Die Medien hätten damit gleich etwas worüber sie sich wieder´s Maul zerreisen können *g* )

Schon etwas hart wenn man den Sex in einer Ehe an oberster Stelle oder zumindestens an höchster Stelle ansetzt... Davon alleine kann man doch eine Ehe nicht abhängig machen, auch wenn es Schade ist wenn man auf dies mit dem Partner verzichten müßte... Zwingen kann man den anderen aber eben nicht dazu...

lg
fellinlove
******oth Mann
725 Beiträge
@fellinlove
Wer würde den als Scheidungsgrund offen und ehrlich "Mein Partner verweigert mir den Sex" angeben und sich deswegen Scheiden lassen??!

Du wirst lachen: Ich kenne jemanden!
Eigentuemlicherweise war es eine Frau (meistens klagen Maenner ueber Sexentzug, kaum dass die Tinte auf dem Trauschein getrocknet ist *zwinker* ) - eine gute Freundin von mir -, die genau aus diesem Grund die Scheidung eingereicht hat. Da beide katholisch sind, hat sie es getan, um auch die kirchenrechtliche Scheidung zu erwirken. Entsprechend war auch die Begruendung vor Gericht, wobei heutzutage der Scheidungsgrund dort ohnehin belanglos ist.

Gruss

Lord Soth
Ähm ok ja ich konnte mir grade ein Schmunzeln nicht verkneifen...

Sorry aber ich versteh absolut nicht wieso man sich aus diesem Grund scheiden lassen kann, schließlich ist Sex nicht alles auch wenn er herrlich ist mit dem Partner den man liebt...

Aber ok jeder hat eben eine andere Einstellung dazu...

lg
fellinlove (w)
******oth Mann
725 Beiträge
@fellinlove
Naja, wenn man gar keinen mehr bekommt vom Partner, dann kann einem das im Lauf der Jahre schon den Frust ins Gesicht meisseln. Glaub mir, ich weiss, wovon ich rede - nein: schreibe!

Im Prinzip lauft es doch darauf hinaus, dass man irgendwann wie Bruder und Schwester zusammenlebt. Wenn in meinem Beispiel sie fuer sich beschliesst, dass sie das nicht will und auch zu jung dafuer ist, um als Nonne zu enden, dann ist es doch okay.
Abgesehen davon haben sich beide in gutem Einvernehmen getrennt, sie sind beide gut befreundet, und er versteht sich wunderbar mit ihrem "Neuen", mit dem sie inzwischen seit einem Jahr liiert ist.

Gruss

Lord Soth
*********hter Paar
7 Beiträge
das sehe ich genauso...
ganz ohne sex geht es nicht... ich muß sogar sagen, daß es bei mir einen relativ großen teil in der gesamten beziehung ausmacht (sonst wären wir wohl auch kaum in diesem forum! *zwinker* ). natürlich gibt es gründe, wie krankheit, stress, probleme oä. die den sex natürlich sehr einschränken oder für eine weile auf eis legen. das verstehe ich als partner und würde es mir auch von meinem wünschen wenn es denn bei mir so wäre.
aber wenn ich auf dauer auf sexentzug gestellt wäre könnte ich mir nicht vorstellen die beziehung für die ewigkeit aufrecht zu erhalten.

ich kenne mich da auch nur zur genüge aus, wenn man jahrelang ohne sex lebt und sich fragt warum man als paar noch existiert wenn doch eigentlich das ganze eher wie eine freundschaft ist.
auch ich stand damals mal vor der frage, ob man das ganze mit einer offenen beziehung regelt - wir hatten es versucht, aber da habe ich relativ schnell gemerkt, daß das absolut nichts für mich ist. ich bin dann doch eine treue seele! *zwinker*
und nun habe ich den mann fürs leben bei dem eben der prozentsatz erotik wunderbar mit meinem harmoniert! ich glaube, genau so muß es auch sein! *lol*
Lachhaft
Ich fand das auch immer so lächerlich, wenn früher Ehen "annuliert" wurden, weil "die Ehe nicht vollzogen" worden war.....

Es sollte doch wirklich alles auf freiwilliger Basis und im beiderseitigen Einvernehmen geschehen...oder auch nicht geschehen...

Wenn ein Ehepartner sich beim Sex verweigert, helfen vielleicht auch Gespräche...wenn nicht...nun ja....Konsequenzen ziehen, wenn es dem anderen sehr wichtig ist.....aber vor Gericht einklagen, ist doch lachhaft....
Zum Glück gibts das gar nicht mehr, wie ich weiter oben lesen durfte....

LG
Ganz rechtlich belanglos ist diese Frage nicht.

Zwar gibt es in Deutschland (im Gegensatz zu Österreich übrigens) keine Schuldfrage mehr was auch sehr zu begrüssen ist, aber:

Der dauerhafte Sexentzug kann eine unzumutbare Härte darstellen (das zu beurteilen ist dem Richter vorbehalten) und damit das ansonsten zwingend notwendige Trennungsjahr erübrigen.

Natürlich ist es nicht zweifelsfrei nachweisbar, dass kein Sex stattgefunden, aber wenn sich beide Partner einig sind und das gemeinsam aussagen, können sie damit unter Umständen das Trennungsjahr bei einer Scheidung umgehen, wenn der Richter darauf eingeht.

Viele Grüße,
Uwe (der sich leider gerade intensiv mit dem Scheidungsrecht beschäftigen muss)
@ER_Win_Iva
Müsste es nicht "justiziabel" heißen?

jus|ti|zi|a|bel, auch: justitiabel <lat.-mlat.>: vom Gericht abzuurteilen, richterlicher Entscheidung zu unterwerfen

******oth Mann
725 Beiträge
@Gar nicht lachhaft
Ich fand das auch immer so lächerlich, wenn früher Ehen "annuliert" wurden, weil "die Ehe nicht vollzogen" worden war.....

@**********astle,

Du uebersiehst dabei zweierlei:

1. Frueher (und das ist noch gar nicht soooo lange her) brauchtest Du vor Gericht einen trifftigen Scheidungsgrund, um Dich von Deinem Ehegatten/Deiner Gattin trennen zu koennen. Umgekehrt konnte Dich das naemlich ziemlich teuer zu stehen kommen. Beispiel: Frau sagt kurz nach der Ehe (was frueher nicht selten vorkam, weil andere Lebenseinstellung): Habe mir einen reichen Kerl geangelt, Sex gibts nicht mehr. Wenn er jetzt fremdging, hatte SIE den perfekten Scheidungsgrund, um ihn finanziell in die Pfanne zu hauen. Loeste er aber die Ehe wegen Sexentzuges, kam er glimpflich davon.

2. Ich hatte oben auch von der katholischen Scheidung, also nach Kirchenrecht, geschrieben. Du solltest nicht vergessen, dass es Leute gibt, denen auch der kirchliche Segen - waum auch immer - wichtig ist. Da Sexentzug einer der ganz wenigen Gruende ist, den die katholische Kirche fuer die Scheidung gelten laesst, muss man, denke ich, das akzeptieren und sollte nicht darueber lachen. Meiner Bekannten WAR es halt wichtig, auch im kirchlichen Sinne "frei" zu sein.

Gruss

Lord Soth
*****i56 Mann
1.271 Beiträge
Wenn schon gegoogelt wird !
Dann mal die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vor 50 Jahren !
Vor 50 Jahren hatte der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Scheidung zu urteilen. Nach dem seit langem außer Kraft getretenen damaligen „Ehegesetz“ kam es darauf an, worauf die „Zerrüttung der Ehe“ beruhte.
Kuriose Urteile

PixelQuelle.de

Vor 50 Jahren hatte der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Scheidung zu urteilen. Nach dem seit langem außer Kraft getretenen damaligen „Ehegesetz“ kam es darauf an, worauf die „Zerrüttung der Ehe“ beruhte.

Der klagende Ehemann trug dazu vor, „die Zerrüttung der Ehe sei aus der Einstellung der Beklagten zum ehelichen Verkehr entstanden. Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit Kindern wüsste sie gar nichts anzufangen. (...) Die Beklagte habe sich beim ehelichen Verkehr entsprechend verhalten.“ Aus diesem Grunde habe er sich später seiner Angestellten „zugewandt“. Zum letzten Verkehr mit seiner Frau sei es elf Jahre vorher gekommen. Die Zerrüttung der Ehe sei damit vor allem seiner Frau zuzuschreiben. Diese stellte sich dagegen auf den Standpunkt, erst das Fremdgehen des Ehemannes habe zur Zerrüttung geführt und bekam zunächst Recht.

Der Bundesgerichtshof stellte auf die Revision des Ehemannes dagegen eine Verletzung der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft durch die Ehefrau fest. „Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet. (...) Deshalb muss der Partner, dem es nicht gelingt, Befriedigung im Verkehr zu finden, aber auch nicht, die Gewährung des Beischlafs als ein Opfer zu bejahen, das er den legitimen Wünschen des anderen um der Erhaltung der seelischen Gemeinschaft willen bringt, jedenfalls darauf verzichten, seine persönlichen Gefühle in verletzender Form auszusprechen.“

In den 50er und 60er Jahren war die Welt noch anders...

Wie sich die Zeiten doch ändern?

LG *zwinker*
Dass ich etwas lächerlich finde, heißt nicht, dass ich tatsächlich darüber lache....vielleicht habe ich auch grade in diesem Zusammenhang das falsche Wort gewählt......

Falls ich also jemandem zu nahe getreten sein sollte *sorry*

LG
Die Zeiten ändern sich ...
... und wir ändern uns in ihnen. Na, wer hat's gesagt?

Wenn ich mir das Urteil so durchlese, muss ich nicken, so Unrecht ist das heute auch nicht, nur würde sich heute niemand mehr trauen, so etwas zu schreiben. Das ändert aber nichts am grundsätzlichen Wahrheitsgehalt dessen, was da steht.
*****i56 Mann
1.271 Beiträge
Heut zu Tage werden
solche Dinge in Eheverträgen geregelt !

Da könnte dann stehen Wie oft und zu welcher Zeit
das Sexuelle stattfinden sollte.
Vielleicht welche Stellung Mann oder Frau (natürlich Gesellschaftlich)einnehmen soll .
Oral Befriedigung nicht eine Podiumsdiskussion ist !
Das benutzen und betreten des Hintereinganges vielleicht auch was anderes bedeutet?
Gerade bei Trägern von Amt und Würden sehr beliebt.

Der Spass sollte immer im Auge des Betrachters liegen !

LG
********nner Mann
4.901 Beiträge
Ich seh das wie Herr Hanson...
und würde noch weiter gehen: klar gibt es keine Möglichkeit, einen vollstreckbaren Titel auf Gewährung der regelmäßigen Beiwohnung zu erwirken, rechtlich ist das alles bedeutungslos.

ABER nicht nur in der Ehe, in jeder Liebesbeziehung sollte auch klar sein, dass gegenseitige körperliche Nähe und Zärtlichkeit der Punkt sind, die eine Partnerschaft von einer Freundschaft, einer WG trennen.
Ah, der Herr Lustgewinner ...
... hat verstanden, was ich meinte UND es geschafft dies in allgemeinverständliche Worte zu fassen, was mir in diesem Moment schwer fiel. Danke *ggg* (das war keine Ironie)
******oth Mann
725 Beiträge
@DuaneHanson
... ich denke, Du musst (als Nicht-Beamter) arbeiten???? *lol*


Gruss

Lord Soth
@Lord_Sorth
Das macht es für mich ja gerade so schlimm, ich bin selbständig und nicht in der Lage, mir meine Arbeit vernünftig einzuteilen *ggg*
Müsste es nicht "justiziabel" heißen?
stimmt, judizierbar ist Quatsch es heisst justiziabel - und doch auch hier wieder falsch, das Gesetz gibt es ja, nur sind Urteile nicht durchsetzbar / vollstreckbar.

Erwin
Eine Sexpflicht in der Ehe gibt es tatsächlich. Im juristischen wird in Bezug auf Ehe von einer "sexuellen Lebensgemeinschaft" gesprochen. In vergangenen Zeiten hatte ein Mann das Recht seine anvertraute Ehefrau "zu nehmen". Wann immer es ihm passte, musste sie ihm "zu Dienste" sein. (natürlich nur zum zwecke des Kinderkriegens *zwinker* )
Heutzutage kann natürlich kein Mann mehr den Sex bei seiner Frau "einklagen" oder gar streiffrei zum Sex zwingen. (Der "vergewaltigungs in der Ehe" - Paragraph ist allerdings noch keine 10 Jahre alt !!!!)

Dennoch ist es so, das sowohl Mann, als auch Frau, das Recht auf sexuellen Verkehr hat. Wird dieser verweigert und findet über einen Zeitraum von, nachgewießen, einem Jahr, kein sexueller Kontakt mehr statt, kann die Ehe geschieden werden. Deshalb auch das "Trennungs- Jahr" vor einer Scheidung. Selbstverständlich sind bei dieser Zeitspanne Krankheiten oder "besondere Umstände" (Schwangerschaft etc) ausgenommen. Auch hat der Familienrichter hier sehr großen "Spielraum", da gerade in dem Umfeld sehr vieles nicht mit juristischen Vorgaben geklärt werden kann.
Aber im großen und ganzen, ist Ehe und Sexualiät auch gesetztlich Verbunden !

lieben Gruß und


be inspired
be newXPerience

Chris
*****i56 Mann
1.271 Beiträge
Auf der anderen Seite
kann und will doch keiner sich von einer Kranken Frau oder seinem Partner trennen nur weil derjenige keinen Sex mehr oder den ohne Reiz hat ?

Scheidung Nein aber ein Befriedigendes Zusammenleben ist auch nicht mehr
möglich.
Der Intakte Teil fragt sich,was soll hier die Alternative sein?
Totaler Sex Verzicht wer will das wirklich ?

Also doch eine Wohngemeinschaft mit Eifersuchtsszenen ?

LG
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