Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Polyamory
4131 Mitglieder
zur Gruppe
Offene Beziehung
1507 Mitglieder
zum Thema
Wäre die Ehe light (Pacs) interessant für Euch?318
Eben habe ich einen sehr interessanten Beitrag über die Ehe light in…
zum Thema
Ehe-Dilemma: Sex nur in der Beziehung, aber Partner lustlos447
Sex gehört in die Ehe. Wenn Du mit jemand anderen schläfst, ist es…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Sexpflicht in der Ehe? Gibt es das?

Gibt es in der Ehe ein Recht auf Sex?

Dauerhafte Umfrage
******oth Mann
725 Beiträge
@Harry
Naja,
vielleicht hast Du ja auch Deinen Einsatz verpasst. Vielleicht haette sie sich gefreut, wenn Du mitgemacht haettest ... *zwinker*

Lord Soth
Übrigens, von Immanuel Kant stammt auch der Satz:

"Die Ehe ist ein Rechtsbündnis zum wechselseitigen Gebrauch der Geschlechtsorgane."
@ harry39
Mund auf - sie darauf ansprechen und fragen! Wenn sie nicht mit Dir schlafen will, hast Du zumindest ein Recht, den Grund zu erfahren. Wenn sie dich nicht (mehr) liebt oder begehrt oder sonstwas, muss sie zumindest fair und ehrlich zu dir sein.
****be Mann
147 Beiträge
Harry!

Mund auf!
Auf und sie Fragen welche sexuellen Gelueste sie dir nicht mitteilen mag, denn ich kann mir gut vorstellen das jene damit zusammenhaengt, auch das aufeinander eingehen bei sowas.
Ich befriedige mich selbst, weil ich mir die Befriedigung daraus nur selbst geben kann, bei meinen Freundinnen war es generell genauso.
Man kann aber versuchen aufeinander einzugehen und das Beduerfnis so einzuschraenken, wenn das Beduerfnis zum aufeinander gehen da ist.
Selbstbefriedigung ist normal!
Profilbild
**********angel Frau
349 Beiträge
oh harry
also ehrlich, selbstbefriedung gehoert halt jedem selbst.
ich verlange, das mein partner es macht, wenn ich ihm nicht helfen kann, ok ok, denke ich bin hier anders gepolt als andere, denn ich stecke in einer voellig anderen situation als der rest der 70 % hier. mein partner ist in der armee und damit viel im einsatz und hat natuerlich noch viel junggesellenverhalten.
auch wenn wir uns am anfang unsere beziehung taeglich gesehen haben und auch taeglich verkehr, hat er sich noch ca. 2 x am tag selbst geholfen. er musste allerdings schnell merken, dass er damit irgendwann doch ueberfordert war, also reduzierte er es bis null.
aber sobald er im einsatz ist frage ich ihn, wie oft oder heute schon ge...?
es ist unser spass, oder ich rufe ihn an und lasse ihn zuhoeren. ich finde es erregend ihn am telephone zappeln zu lassen, wohl wissend er macht es sich nacher noch selbst, wenn er mal allein sein kann.
es gehoert in jede intakte beziehung. es ist wie sich eincremen oder haare kaemmen, und man kann es nicht verbieten. es heizt doch noch zusaetzlich ein. vor ihm zu spielen und ihm verbieten mich dabei anzufassen macht uns beide verrueckt. und auch umgekehrt. aber ich denke das funktioniert halt nur in einer intakten beziehung und wir haben ja ein thema, bei dem es offensichtlich ueberhaupt nicht mehr funktioniert.
solange sie es selbst macht und nicht jemanden anderen dafuer nimmt ist doch noch ein wenig irgendwas in ordnung.
aber reden reden reden, ok man kann auch was kaputt reden, aber schweigen ist nicht olympisches gold in dem fall.
was fuer filme ,stellt die situiation nach und und und
viel spass beim neustart...
angel

ps als harry versuch es doch mal mit magic, mr. potter
*****itt Frau
1.393 Beiträge
Mal was Juristisches (das war ja der Ausgangspunkt des Themas):

„Der mit der Eheschließung indizierten gegenseitigen Zuneigung entspricht nach individuellem Verhalten (Alter, Gesundheitszustand, psychische Disposition) nach dem traditionellen Eheverständnis die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft, ferner die Pflicht zur ehelichen Treue, ……“
(Palandt Kommentierung zum BGB, § 1353)

Wie bereits erwähnt ist der Anspruch also einklag-, aber nicht vollstreckbar.

Der Anspruch auf Vollziehung des Geschlechtsverkehrs ist juristisch gesehen ein Anspruch auf Vornahme einer Handlung. Und zwar in dem Fall eine sogenannte nicht vertretbare (natürlich könnte sich der Ehegatte rein theoretisch vertreten lassen, aber es geht ja gerade um den Sex mit der Person, die man geheiratet hat, deswegen würde auch ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher nicht funktionieren). Solche Ansprüche werden mit Zwangsgeld oder, wenn dieses nicht beitreibbar ist, mit Zwangshaft vollstreckt. In dem Fall aber gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen (§ 888 III ZPO – wen´s interessiert).

Zwangsgeld geht übrigens immer an die Staatskasse. Das wäre doch eigentlich ´ne Idee, wie der Staat zu Geld kommt. Vielleicht ein Vorschlag im nächsten Bundestags-Sommerloch.
*aua* *mrgreen* *crazy*
******oth Mann
725 Beiträge
@Bellini
Zwangsgeld geht übrigens immer an die Staatskasse. Das wäre doch eigentlich ´ne Idee, wie der Staat zu Geld kommt. Vielleicht ein Vorschlag im nächsten Bundestags-Sommerloch.


Bist Du des Wahnsinns, solche Vorschlaege oeffentlich zu machen???? *zwinker*
Sehe schon Herrn Steinbrueck mit heraushaengender Zunge an jeder Tuer lauschen, ob da wohl auch ornungsmemaess GV vollzogen wird oder er das Staatsaeckel fuellen kann ...

Gruss

Lord Soth *schock*
Profilbild
**********angel Frau
349 Beiträge
der glueckliche
der darf dann offiziell spannen
angel
einklagbar
wäre der GV doch nur einmal im Jahr, da sonst ja das Trennungsjahr voll wäre. Vielleicht sollte man also diese Pflichtübung auf einen festen Zeitpunkt legen wie z.B. den Hochzeitstag, seinen Geburtstag oder vielleicht Weihnachten... Und wenn es eh nur eine Pflichterfüllung ist, könnte ich diese ja auch, je nach dem, wie der Gerichtsvollzieher drauf ist, mit diesem erledigen. Wenn mein Mann die Erfüllung der ehelichen Pflicht einklagen würde, wäre der Gerichtsvollzieher wohl sowieso die bessere Wahl. *zwinker* Übrigens wäre der Versuch eines Mannes, seine Frau zum ehelichen Verkehr zu zwingen ( egal ob gerichtlich oder NUR moralisch) ,der einzige Grund, den ich mir zu Zeit vorstellen kann um eben diesen wirklich nur noch einmal im Jahr zu vollziehen.
*******usi Frau
29 Beiträge
wenn
ich heirate, weiß ich genau, das ich einen Ehevertrag aufsetzen werde und da 3-4 mal die Woche " Sex " festhalten werde. *g*
****be Mann
147 Beiträge
Im geposteten Gesetz steht ganz klar das du es nicht gegenueber anderen fuer deinen Ehepartner befriedigen/abgelten kannst. Auch durch Strafzahlung ist es nicht abgegolten.

Fuer mich waere dieser staatliche Zwang (welchen er nicht ein mal wirklich ausueben darf, weil weder die Exekutive/Legaslative(durch medien) sich da einmischen duerfen, der einzige Weg ist ueber die Judikative.

Und fuer mich wuerde so ein Rechtsstreit (staatlicher Natur) dann wie,
Freistaat Bayern/Thueringen gegen den Bund deutscher Laender zu lesen sein .

Ich weiss das ich meine Kinder (sollte ich jemals welche haben) anhand der Verfassung erziehen wuerde, denn sie ist das einzige "Gesetz" gegenueber dem nicht nur die Pflicht gilt, sondern auch die Treue.
Im Pastafarianismus erzogen waere ihre Bibel halt das Grundgesetz (ich wuerd meine Kinder sehr frueh foerdern, weil in dieser Zeit es am einfachsten ist eine gewisse Grundintelligenz und Toleranz zu formen.

Gibt uebrigens einige interesannte Facharbeiten zur psychischen(psychophysischen) Auswirkungen zu Gewalt in der Familie, Arbeitslosigkeit der Jugend und deren Auswirkung (auf den Verfall deutscher Sitten und Moralvorstellungen bezogen) und vieles mehr was sich ein interessierter, aufgeschlossener und geistig jung gebliebener Mensch mal eben erlesen kann in 5-10 Minuten oder aber auch 30 Minuten.

Ich weiss auch das in meinem Ehevertrag eine festgelegte Summe drin stehen wird (welche ein Annaehrungswert ist und auch das beidseitige Einverstaendnis einschliesst)

gruss,
Sunny
p.s.
zum grossen dahinter liegenden Thema (da es ja so oft angesprochen wird meine Meinung dazu als Songtext)
Beware! random rambling beyond this point, there be dragons!
"Wenn ich ein Zombie wär', dann hätte ich keine Sorgen mehr.
Ich wär' ein aufrecht gehender, gut aussehender Untoter.
Das wärs so ungefähr, wenn ich ein Zombie wär',
wenn ich ein Zombie wär'.
Wenn ich ein Zombie wär', dann bräuchte ich einen Manager.
Ich kenn' da nämlich 'nen Regisseur, da könnt ich jobben nebenher.
Das wäre gar nicht schwer: Ich liefe hauptsächlich hin und her.
Kinder erschrecken mit einem Speer - das könnte jeder Amateur.
Wenn ich ein Zombie wär', wenn ich ein Zombie wär',
Happy Zombie, Happy Zombie"

So wahr so wahr.
"Ich waer' so gerne ein Idiot, das waer' viel besser noch als tot,
die ganze Welt waere im Lot, ich waer' sogerne ein Idiot.
Ich waer so gerne ohne Hirn, was haett'ich da noch zu verlier'n,"
So eine Staatsklage wuerde mich echt zum wegziehen bewegen, das die Leute aber nicht wissen was fuer Vertraege sie eingehen wenn sie sie unterschreiben (Ehe ist ein staatliches, kein kirchliches Monopol, ist nachzulesen im Gesetz, s.o. durch Verlinkung) Und wie Kant schon damals feststellte, es ist eine Interessen/Rechtsgemeinschaft.

Sowas fuehrt jedenfall zu tiefgreifenden Problemen und man sollte mal schauen ob die Beziehung dann nicht schon geendet hat, der platonische Fall trifft selten vor beidseitigem Verlust der Sexualkraft ein und um den geht es hier ja nicht. Ob Kinder unter den Konterreaktionen des Partners zu leiden haben, evtl gar Gewalt entsteht (in Gewaltbeziehungen wird so etwas nicht funktionieren, wer das nicht glauben will sollte mal studieren gehen oder sich Zeit zum lernen nehmen.) Der Befreiiungsschlag ist immer das ausbrechen/wegrennen/schluss machen. Wie naughtyredangel es vorhin so schoen ausdrueckte. Dies ist kein Thema ueber intakte Beziehungen, denn bei denen waere die Frage nicht interesannt.
und kein Gedanke wuerd mich stoer'n, ich waer' so gerne ohne Hirn.
-- text truncated --
Ich waer' so gerne bloed genug, Ich hab's probiert, hab's echt versucht,
meinen IQ zu reduzier'n, nicht zu verstehen wer hier jeden Tag krepiert,
und wer hier ueber wen regiert, ich waer' so gerne bloed genug."
Selbstverständlich
sind sich Ehegatten einander nach § 1353 Absatz 1 Satz 2 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Diese beinhaltet auch die Geschlechtsgemeinschaft. Aber als "Sexpflicht" – wo beginnt sie, wo hört sie auf – würde ich es keinesfalls bezeichnen.

Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2.11.1966 zum Aktenzeichen IV ZR 239/65 entschieden, dass die Ehe als Geschlechtsgemeinschaft zum ehelichen Verkehr in Zuneigung, nicht in Gleichgültigkeit verpflichtet. Die Pflicht umfasst auch die eheliche Treue, und zwar unabhängig davon, dass der Ehebruch als Scheidungsgrund abgeschafft worden ist. Hierhin gehört auch die Erzeugung und der Empfang von Kindern sowie deren Erziehung.

Der Anspruch wäre zu Verfolgen durch eine Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens (Ehesachen) für die das Familiengericht zuständig ist (§ 606 Absatz 1 Zivilprozessordnung – ZPO-). Nach § 1353 Absatz 2 BGB ist ein Ehegatte jedoch nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechtes darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist. Die Verweigerung der Geschlechtsgemeinschaft soll beispielsweise bei Untreue des Anderen gerechtfertigt sein. Sie kann natürlich jederzeit wiederhergestellt werden.

Der Klageweg macht aber im Ergebnis nur Sinn, wenn die Verpflichtung auch durchsetzbar ist. Der Anspruch auf Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft muss also vollstreckbar sein, wenn der verurteilte Ehegatte dennoch die Geschlechtsgemeinschaft nicht (wieder-) herstellt. Es handelt sich um eine unvertretbare Handlung (nur der verurteilte Ehegatte kann herstellen, mit in die Kiste springen und nicht etwa der Nachbar) im Gegensatz zur vertretbaren Handlung (jemand wird verurteilt, seinen Wagen wegzufahren – dies kann jeder für ihn machen, also auch andere vornehmen). Unvertretbare Handlungen vollstreckt man durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft und/oder durch Zwangshaft (§ 888 Absatz 1 Satz 1 ZPO)

Im Falle der Herstellung zur ehelichen Gemeinschaft bestimmt aber § 888 Absatz 3 ZPO:

Diese Vorschriften kommen im Fall der Verurteilung zur Eingehung einer Ehe, im Falle der Verurteilung zur Herstellung des ehelichen Lebens und im Falle der Verurteilung zur Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrag nicht zur Anwendung.

Insoweit das Juristische. Wer diesen Weg aber wählt, darf bedauert werden. *flop* Von Machtmißbrauch bis Hilflosigkeit oder Uneinsichtigkeit gäbe es hierfür nämlich vielerlei Motive.

Herzlich
Caba
nur auf dem papier
wenn es bereits so weit gekomen ist, ist es doch keine ehe mehr, sondern ein mißstand, den man auf der stelle beenden sollte-
es gehören immer zwei dazu, die das merken, oder?
und die ganze juristerei bringt auch keinen orgasmus
*********2_34 Paar
95 Beiträge
frenchlover haben dazu ja schon alles gesagt
es gibt also gesetzlich eine Pflicht (haha) die aber nicht durchsetzbar ist! auch nicht vor Gericht! Also gibt es unter dem Strich keine Pflicht mit dem Partner Sex zu haben! Denn es kann ja nur von Pflicht die Rede sein, wenn es auch eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, UND diese auch durchsetzbar ist!!!!!!
**********es_nw Frau
1.832 Beiträge
Ja
Ja,das gibt es.
Habe das schon in der Zeitung gelesen,dass ein Mann seine Frau vor Gericht gezogen hat und den Sex in der Ehe eingeklagt hat. *genau*
Hatte ich vorher auch noch nicht gewusst,aber es soll wohl auch einen Paragraphen dafür geben.



Greetz,Cher
*****ble Mann
356 Beiträge
beim mdr nachfragen
beim mdr wurde mal in einer "hier ab vier"-sendung bei einer
Rechtsfragestunde zu diesem thema gesendet, leider habe ich kein
Ergebnis, da ich zu diesem zeitpunkt unterwegs war

aber wer es absulut genau wissen will sollte da mal nachfragen

grüße an alle neugierigen ellieble
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.