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Fotografie - Rechte an Bildern

********rtig Paar
27.845 Beiträge
es geht doch hier weniger darum
wie das die user sehen ... sondern eher wie es die deutschen gerichte sehen

in diesem fall das LG Köln
http://www.telemedicus.info/urteile/Gewerblicher-Rechtschutz/Urheberrecht/10-LG-Koeln-Az-28-O-46806-Berwerbungsfotos-im-Internet-urheberrechtswidrig.html

http://www.aufrecht.de/index.php?id=2884

bissel kritisch finde ich es ja eine CD dem kunden zu übereichen mit bildern in webauflösung und der bezeichnung >>Online<< und dann davon auszugehen, das der kunde sich das veröffentlichungsrecht noch zusätzlich einkauft.
sicher ist der hersteller der bilder ganz klar auf der rechtlich sicheren seite ... abba das ist schon - unter den angesprochenen umständen - ein wenig harter toback


  • SchlagFertige Grüße

****ks Mann
857 Beiträge
also mal von meiner seite, weiß zwar nicht ob ich richtig liege, aber ich denke schon.

du warst bei einem fotografen der eben einen laden hat und somit auch von der fotografie sicherlich leben muss.

Du hast dafür bezahlt das er Dir eine Dienstleitung erbringt. Der Fotograf ist gesetzlich der Urheber der Bilder, also auch praktisch der inhaber dieser entstandenen aufnahmen. Du hast zwar geld an Ihn bezahlt, diese aber erstmal dafür das er Dich überhaupt fotografiert, also seine dienstleistung erbringt. Die Bilder die entstehen stehen dann an 2ter stelle, diese abzüge wollen auch bezahlt werden, wenn Du nun her gehen möchtest und anstatt weiterer Abzüge lieber Rohdaten, also ne CD haben, musst Du denke ich wie beschrieben vor ablauf seines Haltbarkeitsdatum, dafür bezahlen. wäre ja genauso als würde er Dir abzüge liefern.


Wenn mich jemand anspricht wegen Bildern und ich dieses Shooting gegen Geld mache, dann ist das bei mir auch so, dienstleistung ist das erstellen von Bildern, was aber nicht den automatischen erhalt der ganzen Bilder einschließt. Bei mir wären einige Bilder als Print dann incl. alles weitere würde ich mir als weitere Dienstleistung bezahlen lassen.

ich denke er handelt so wie die meisten fotografen die davon leben müssen das Ihre kunden eben Bilder kaufen.

Hast Du die CD eben umsonst bekommen, könntest Du ja selbst abzüge machen lassen und er würde aussen vor bleiben. Genau deswegen will er eben das Geld für die Rohdaten haben.

KAi
Das.....
die Gesetzeslage so ist, wie sie ist, könnt Ihr ja nun nicht dem Fotografen vorwerfen. Ob man es so umsetzen muss, ist die andere Frage.

Ich verstehe nur nicht, was es nützt sich über diese Thema hier die Köpfe heiß zu reden.

Es ist aber schon seltsam. Seit digital Fotografiert wird, meinen alle, die zu einem Fotografen gehen, das es selbstverständlich auch die Dateien dazugibt. In der analogen Zeit war dem nicht so. Es wurde zwar auch mal gefragt, aber so wie jetzt war es nicht.

Okay, zu fragen ist ja legitim, aber wenn dann der Fotograf sagt, es kostet, ist er der Teufel.......... warum eigentlich? ............ er handelt nur zu seinen Bedingungen.

@*******erg
ich finde es gut, das du, ohne Wertung, einfach mal fragst und denke, das Angebot deines Fotografen ist sehr großzügig, dir die Dateien nach einer bestimmten Zeit kostenlos zu überlassen.

Alles andere sind nun mal die Bedingungen, die derjenige stellt der es anbietet. Entweder man will es, oder man läßt es. Es ist eine Frage der Wertigkeit.
Wenn einem es nicht Wert ist für eine Arbeit zu zahlen, warum sollte es einem anderen dann die Arbeit und Zeit wert sein??? Was hat derjenige davon.
Aber das ist hier ja nicht die Frage.

Also wäre es dann ja jetzt daran, das Gesetzt zu ändern.
*******s06 Paar
4.526 Beiträge
Gesetzesänderung?
Finde ich unnötig. Das Gesetz entspricht zwar in manchen Punkten nicht dem, was ich als "normal denkender" Mensch mir so vorstelle, aber es ist klar geregelt.

Dass die Fotografen/Fotokünstler sich daran halten und ihre Rechte nicht verletzt sehen möchten auch kein Thema.

Ob die bloße Fotografie eines Kunden für seine Bwerbungsmappe/und wie er denkt seine Bewerbungswebsite denn eine schützenswerte künstlerische Leistung und nicht viel mehr eine reine handwerkliche Leistung darstellt könnte man, muss man in Anbetracht der Gesetzeslage aber gar nicht diskutieren.

Nur ist eben immer die Frage, ob ich ein Recht, das ich habe auch mit allen Mitteln durchsetzen muss. Im Falle dieses Stellensuchenden für mich ein klares Nein.

Allerdings ist das Angbot, nach einer bestimmten Frist die Daten von dem mit Sicherheit mit einer künstlerischen Leistung verknüpften Shootig kostenlos zu erhalten absolut fair.

Viele Grüße
Smartie (m)
Nun mal langsam
@********rtig: Diese beiden Urteile sind keine höchstrichterlichen Entscheidungen. Wie ich das sehe, ist da noch viel Spielraum für den BGH.

Denn, wenn ich sage, ich will Bewerbungsfotos haben, so kann, auch wenn der Kunde die AGB des Fotografen annimmt, konkludent vereinbart worden sein, dass die Fotos zu Bewerbungszwecken auf einer HP des Bewerbers erscheinen dürfen. Aber dies sollte mal der BGH entscheiden.

Andererseits kann ich ein richtiges Foto ja auch nicht x mal irgendwo mit einer Bewerbung hinschicken. Da benötige ich im Zweifel auch entsprechend viele Abzüge, die Geld kosten.

@****ks: Kunde kommt in den Laden und will Fotos. Das hört sich zwar nach einer Dienstleistung an, ist in meinen Augen aber ein sogenannter Werkvertrag, d.h. der Fotograf schuldet das entsprechende Werk, den Erfolg quasi und nicht die reine Dienstleistung, wie. z.B. beim Arzt.

Zwar ist Fotografieren eine Dienstleistung, aber vertragstechnisch eben mehr. Somit schuldet man als Fotograf in einem solchen Fall die Fotos, das Werk.

@*******erg

Wenn du die CD mit den Fotos bekommst, sei vorsichtig. Das heißt noch lange nicht, dass damit auch die Verwertungsrechte übertragen worden sind. Soll heißen, nur weil du die CD bekommst, darfst du die Bilder noch nicht ins Netz stellen. REDE auf alle Fälle vorher mit deinem Fotografen  Anwälte kosten viel Geld, ich weiß das *g*

Gruß
Nuja,...
...in jedem Fall ist die Dienstleistung - d.h. der Vorgang des Fotografierens *zwinker* - getrennt zu betrachten von den Rechten, die am Endprodukt, dem Werk, hängen.

Und inzwischen, das schrub ich schon weiter oben, habe ich auch entschieden, die Bilder NICHT öffentlich zugänglich zu machen - weil sie ein Weihnachtsgeschenk für meinen Liebsten waren.

Zum veröffentlichen lässt sich ja gegebenenfalls auf ganz anderm Wege etwas Neues erstellen *roll*

Sprechen werde ich in jedem Falle nochmal mit dem Studio, um sicher zu gehen, was ich darf und was nicht.
****ks Mann
857 Beiträge
DiNozzo : @****ks: Kunde kommt in den Laden und will Fotos. Das hört sich zwar nach einer Dienstleistung an, ist in meinen Augen aber ein sogenannter Werkvertrag, d.h. der Fotograf schuldet das entsprechende Werk, den Erfolg quasi und nicht die reine Dienstleistung, wie. z.B. beim Arzt.

Zwar ist Fotografieren eine Dienstleistung, aber vertragstechnisch eben mehr. Somit schuldet man als Fotograf in einem solchen Fall die Fotos, das Werk.

im gesetz ist das klar geregelt, alle Bilder entstammen dem geistigen Ursprung des Fotografen und sind somit sein Eigentum. Hat er einen Laden, bietet er die Dienstleistung des Fotografierens an und nicht die entstandenen Bilder.

Würde er die Bilder anbieten, würde er mit einem Vertragswerk arbeiten welches man auch bei Modellen nutzt, im Sinne eines Payshootings. nur eben in die andere Richtung.

Also, biete ich mein können zum Geldverdienen ist es eines, biete ich als gegenleistung einige Fotos noch dazu ist es was besseres, aber ein Anspruch seitens des Kundens, zumindest zu dem Preis welcher heute beim Fotografen um die Ecke gezahlt wird ist es nur die Dienstleistung des Fotografierens, alles andere wird eigenständig in Rechnung gestellt.

Wäre ich der Fotograf, würd ich für die Rohdaten genauso viel Geld nehmen als würde der Kunde Papierabzüge bestellen bei mir, denn dadurch das ich Rohdaten weiter gebe, verliere ich ggf. den Kunden der eben Papierabzüge nur über mich beziehen kann, und das ist eine weitere Einnahmequelle die die Existenz eines Berufsfotografen ausmacht.

Gesetzlich gesehen ist er der Eigentümer der Aufnahmen, nicht der der sich Fotografieren lassen hat, auch wenn dieser für die Dienstleistung des Fotografiert werden bezahlt.

Vertragsdienstleistung ist das Fotografiert werden, also die Grundlage des Wissens, wie er die Bilder macht. Nicht die eigentlichen Bilder, die werden in der Regel eigenständig verkauft an den betreffenden Kunden.
... und das genau unterscheidet den handwerklichen- und den künstlerischen (Fotodesigner, Werbefotograf, ...) Fotografen. Der Handwerker verkauft eine Dienstleustung (Fotografieren) und der Künstler ein Produkt (Foto).
Jetzt...
...bin ich aber ein bisschen verwirrt. *schock*

Wenn ich mich recht erinnere, war im von mir gezahlten Preis das Fotografieren UND einige Abzüge enthalten, ich kann mich aber täuschen. Da muss ich mal die Quittungen 'raussuchen...

War die junge Fotografin, die Angestellte im Fotostudio war, nun eine Künstlerin oder eine Handwerkerin?

Na, langsam wird's aber lustig... *ggg*
den überblick nicht verlieren
der gezahlte preis setzte sich dann sicher zusammen aus der dienstleistung (foografie) und einem warenbezug (foto)

die angestellte war wohl eher handwerkerin
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