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No Limits Gerichtshof

No Limits Gerichtshof

Samstag, 24. Februar 2018 - ab 20:00
Europe/Berlin (System-Zeitzone)

Wurmbstraße 36
1120 Wien, Österreich

8 Personen angemeldet

8 mal vorgemerkt

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Hier werden Missetäter(innen) mit ihren Vergehen konfrontiert, nach klaren Regeln abgeurteilt und einer angemessenen, strengen und nachhaltigen Bestrafung zugeführt.
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Das neue Format im No Limits

Das kennen wir doch alle: Sklavinnen oder Sklaven, die sich in Anwesenheit der Herrschaft versuchen an die Regeln zu halten, so tun als ob sie erzogen wären und den unschuldigen Augenaufschlag mimen!
Und dann kommt während der Woche so allerhand zusammen: Strafzettel flattern wegen übertretener Verkehrsregeln ins Haus, es gibt Beschwerden von Freunden und Bekannten wegen diverser Unbotmäßigkeiten, unzüchtige Fotos werden auf dem PC gefunden – und in ganz krassen Fällen gibt es sogar den Verdacht, dass das Verbrechen der Onanie begangen worden ist.
Leider wird derartiges staatlicherseits nicht oder vollkommen unzureichend bestraft. Daher haben wir den No Limits Gerichtshof ins Leben gerufen.
Hier werden Missetäter(innen) mit ihren Vergehen konfrontiert, nach klaren Regeln abgeurteilt und einer angemessenen, strengen und nachhaltigen Bestrafung zugeführt.

Die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung ist gratis. Teilnahmeberechtigt sind alle. Allerdings nimmt sich der No Limits Gerichtshof das Recht heraus nur die Fälle zu verhandeln, die lohnend erscheinen.

Teilnehmen können nur Paare, bestehend aus einer devoten Person und ihrem/seinem Eigentümer(in). Die Vergehen sind dem Gericht in Form einer Anklageschrift vorzulegen. Der/die Täter(in) wird so lange nackt ins Gefängnis im roten Salon gesperrt, bis das Urteil feststeht. Die Anklageschrift wird beim Gefängnis ausgehängt, so dass auch alle anderen Besucher(innen) des No Limits sehen können mit welch gravierenden Straftaten sich das hohe Gericht auseinanderzusetzen hat. Da der einzige Maßstab für das Verhalten der/des Delinquenten/in die Vorgaben der Herrschaft ist, erübrigt sich eine Verteidigung.
Der/die Eigenümer(in) des/der Täters/in sucht sich zwei Beisitzer(innen). Diese verhandeln den Fall unter Zuhilfenahme einer Flasche Sekts oder einer Flasche Weins. Sollten die Beratungen längere Zeit in Anspruch nehmen, oder mehr Beisitzer(innen) von Nöten gewesen sein, können es auch mehr Flaschen werden. Die Kosten des gesamten Gerichtsverfahrens hat natürlich der/die Täter(in) zu bezahlen.
Schließlich ist der Richtersenat zu einem Urteil gekommen, wie der/die Täter(in) zu bestrafen ist. Das letzte Wort hat dabei natürlich die/der Eigentümer(in) des/der Täter(in).

Jetzt wird der/die Täter(in) aus dem Gefängnis geholt und dem hohen Gericht vorgeführt. Die Erläuterung der Schwere der Strafe und des gefällten Urteils erfolgt über dem Knie liegend. Wie wir alle wissen ist das Gehirn eines Sklaven / einer Sklavin nur dann aufnahmebereit, wenn es entsprechende Signale vom Allerwertesten bekommt! Nach dieser Erklärung sollte die Erziehungsfläche des/der Delinquenten/in entsprechend aufgewärmt und schön durchgehaut sein.
Nachdem sich die/der Delinquent/in für die Bemühungen des hohen Gerichts bedankt hat erfolgt der Vollzug der eigentlichen Strafe. Strafbehelfe, Züchtigungsgeräte und Fixierungsmöglichkeiten stehen ausreichend zur Verfügung. Verschiedene Strafstellungen garantieren, dass der/die Täter/in nach der Bestrafung einsichtig, reuig und demütig verspricht, nie wieder eine derartig inkriminierte Tat zu setzen – bis zum nächsten Mal!

Pro Gerichtstag kann nur eine öffentliche Verhandlung durchgeführt werden. Das Gericht arbeitet die eingehenden Anklagen entsprechend dem Datum des Einlangens auf.

Preise

Für alle GästeFür Premium-
Mitglieder
Frau:kostenloskostenlos
Mann:kostenloskostenlos
Paar:kostenloskostenlos
Der Anmeldeschluss ist vorbei. Es sind keine weiteren Anmeldungen möglich.
Gästeliste (8)

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