Gruppensex ist eine Form der Sexualität, an der mehr als zwei Personen beteiligt sind. Haben drei Personen Sex miteinander, nennt man dies eine Triole oder umgangssprachlich auch flotter Dreier.

Gruppensex wird oft als Partnertausch zwischen zwei oder mehr Paaren praktiziert. Zu Gruppensex kommt es häufig auch auf Swingerpartys und in eigens dafür eingerichteten Swingerclubs.
Gruppensex Praxis
Gruppensex wird in Swingerclubs, aber auch an einschlägig bekannten Treffpunkten wie Baggerseen, Autobahnparkplätzen, sogenannten Parkplatztreffs, und Porno-Kinos betrieben.
Gegenüber dieser eher anonymen Variante nimmt in der jüngeren Vergangenheit Gruppensex in privatem Rahmen zu. Das Internet als anonymes Kontaktmedium erleichtert dies beträchtlich. Auch in diesem privaten Rahmen bleibt Gruppensex regelmäßig emotional distanziert. Freundschaftliche Beziehungen sind nicht immer erwünscht – viele bevorzugen so genannte One-Night-Stands – und die Beziehungen zwischen den Partnern bleiben häufig instabil. Paare, die sich auf Gruppensex einlassen, gehen zudem das Risiko ein, ihrer Beziehung durch Eifersucht oder emotionale Umorientierung zu schaden.
Wie bei anderen Sexualpraktiken auch, bringt beim Gruppensex der Verzicht auf Safer Sex die Gefahr der Ansteckung mit sexuell übertragbaren Erkrankungen wie z. B. AIDS mit sich.
Gangbang als eine Form von Gruppensex
Eine besondere Form des Gruppensex ist der Gangbang, für den eine extreme Überzahl dominanter bzw. aktiv-penetrierender Teilnehmer und die abwechselnde Penetration weniger submissiver bzw. passiv-rezeptiver Teilnehmer charakteristisch ist.
Dagegen sind bei einem Reverse Gangbang die empfangenden Teilnehmer in der großen Überzahl. Der Begriff kommt aus dem Englischen von gang ("Bande", "Gruppe", umgangssprachlich auch Rudel, daher Rudelbums genannt) und bang (vulgär für "koitieren") und bezeichnete ursprünglich eine Gruppenvergewaltigung. Darüber hinaus findet der Begriff heute auch breitere Verwendung wie oben beschrieben.
Gesetzliche Regelungen
Gruppensex gilt üblicherweise als Privatangelegenheit, deren Auslebung innerhalb der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grenzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht staatlich sanktioniert wird. Allerdings erfüllt beispielsweise die öffentliche Promotion und Verherrlichung von Gruppensex den Tatbestand der Jugendgefährdung.[1]
Der Jurist Horst Fischer trug zur Strafrechtsreform in den 1960er Jahren eine Materialsammlung zusammen, um zu belegen, dass auch in Deutschland sexuelles Gruppenverhalten existiert und dass für eine Kriminalisierung keine Grundlagen bestünden:
"Ein sexuelles Gruppenverhalten hat es schon immer gegeben. Es ist auch in Deutschland eine Realität, dass sich ein gewisser Prozentsatz von Ehepaaren zu intimem Verkehr mit anderen Ehepaaren trifft. Werden solche Fälle ‚aufgedeckt‘, so muss es in Deutschland, soweit ein Beweis erbracht werden kann, auf Grund der aus dem Jahre 1900 stammenden Strafbestimmung des § 181 zur Verurteilung des Ehemannes wegen ‚schwerer Kuppelei‘ kommen. […] Man mag sexuelle Gemeinschaftspraktiken vom moralischen Standpunkt aus verwerfen, rechtlich jedoch hat ein Staat, der sich demokratisch nennen will, im Schlafzimmer erwachsener Menschen, die ein Intimleben nach eigener Anschauung führen wollen, nicht das Geringste zu suchen."
(Horst Fischer: Gruppensex in Deutschland. Merlin, Hamburg 1969, S. 206–208)
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