07.03.2009

Umstrittenes Ehegesetz gestoppt

International umstrittenes afghanisches Ehegesetz gestoppt

Nach heftigen internationalen Protesten hat der afghanische Präsident Hamid Karsai ein Ehegesetz für die schiitische Minderheit des Landes vorerst gestoppt. Vor der im August anstehenden Präsidentschaftswahl in Afghanistan verteidigte Karsai das Gesetz zwar, das nach Ansicht von Kritikern Vergewaltigung in der Ehe erlaubt. Zugleich kündigte er aber an, der Justizminister werde den ganzen Text studieren, ihn gegebenenfalls in Absprache mit islamischen Würdenträgern ändern und dem Parlament erneut vorlegen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte beim NATO-Gipfel in Straßburg: "Es ist unverzichtbar, dass Männer und Frauen die gleichen Rechte haben." Die NATO setze darauf, dass das Gesetz "zurückgeschickt" werde.

Merkel warnte die afghanische Regierung nachdrücklich davor, das umstrittene neue Eherecht in Kraft zu setzen. Die Kanzlerin sagte "Bild am Sonntag": "Dieses Gesetz widerspricht der Gleichberechtigung von Mann und Frau grundlegend und entspricht nicht unseren Wertvorstellungen. Die Zusicherung von Präsident Karsai, das Gesetz an das Parlament zurückzugeben, war dringend notwendig." Karsai sagte, "Missverständnisse" und Übersetzungsfehlern beim Gesetzestext hätten die Empörung im Westen ausgelöst.

Nach einer dpa-Übersetzung der Fassung, die Karsai unterzeichnete, heißt es in Artikel 132 unter anderem: "Der Ehemann ist, wenn er nicht reist oder krank ist, dazu verpflichtet, alle vier Nächte Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau zu haben. Die Frau ist verpflichtet, positiv darauf zu reagieren." Artikel 177 besagt, dass die Ehefrau Geschlechtsverkehr "im Einklang mit den Prinzipien dieses Gesetzes oder anderer gesetzlicher oder logischer Gründe oder mit Erlaubnis ihres Ehemannes" ablehnen darf.

Befürworter des Gesetzes weisen den Vorwurf, mit dem Text würde Vergewaltigung in der Ehe erlaubt, zurück. Sie interpretieren Artikel 132 als Verpflichtung für den Ehemann - der nach islamischem Recht vier Ehefrauen haben darf -, alle Ehefrauen sexuell zu befriedigen.

Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul sagte am Samstag bei einem Besuch in Pakistan: "Wir werden alles dafür tun, dass dieses Gesetz nicht Wirklichkeit wird. Es verletzt die Frauen- und Menschenrechte." Deutschland habe das Recht und die Pflicht, dafür zu Sorgen, dass die Menschenrechte in Afghanistan respektiert würden. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke, sagte "Bild am Sonntag": "Wir müssen unser Engagement in Afghanistan überdenken, wenn Karsai solche archaischen Gesetze verabschiedet. Erklärtes Ziel unserer Mission dort ist auch die Sicherung von Menschenrechten. Deshalb ist es ein Skandal, wenn wir mit unserem Geld Entwicklungen in die falsche Richtung unterstützen."

Auch Washington und Paris hatten sich über das neue afghanische Ehegesetz schockiert gezeigt. Die französische Staatssekretärin für Menschenrechte Rama Yade erklärte in Anspielung auf die Taliban-Herrschaft, es erinnere an die dunkelsten Zeiten der afghanischen Geschichte. NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer hatte das Gesetz ebenfalls angeprangert. Die afghanische Frauenministerin Husen Bano Kazanfar sicherte zu, dass Frauen auch künftig die gleichen Rechte wie Männer haben werden. "In unserem Land kann kein Gesetz gegen die Freiheit der Frau verabschiedet werden", sagte Kazanfar am Sonntag in Kabul. Sollten Teile des Gesetzes gegen den in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz verstoßen, würden diese "mit Sicherheit überprüft und geändert".

Ein hoher schiitischer Kleriker, Hajatullah Scheich Mohammad Asif Mohsini, verteidigte das Gesetz. "Die Medien kritisieren, dass eine Frau sich nicht gegen Sex wehren darf. Das ist nicht wahr. Bei klaren und vernünftigen Gründen oder indem sie ihren Ehemann um Erlaubnis fragt, kann sie dies durchaus." Der schiitische Geistliche und Parlamentsabgeordnete Mohammad Akbari sagte, bei der Kritik handele es sich um ein "politisches Spiel" westlicher Politiker. "Sie reden von Menschenrechten, und wir sagen, dass es das erste Recht der Menschen ist, Religion zu haben." Das Gesetz sei verfassungskonform.

Die Verfassung besagt in Artikel 22: "Die Bürger Afghanistans, sowohl Frauen als auch Männer, haben vor dem Gesetz die gleichen Rechte und Pflichten." Die Schiiten stellen etwa 20 Prozent der Bevölkerung. Die Abgeordnete Schinkai Karochail erklärte, Karsai habe ganz offensichtlich versucht, sich vor der Präsidentschaftswahl im August die Stimmen der schiitischen Minderheit zu sichern. Er habe deshalb einfach die Forderungen der schiitischen Kleriker akzeptiert.

(dpa)

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Kommentare

15.04.2009zimmerlinde
usa - schaut euch noch gültige gesetze der usa an .archaisch ist da noch geschmeichelt.

31.05.2009Hetaere
Wieso müssen wir uns eigentlich in sämtliche Angelegenheiten anderer Völker und Kulturen einmischen?
Wenn es an diesem Gesetz irgendetwas gibt das missfallen könnte, dann haben sich damit gefälligst die davon betroffenen Frauen auseinander zu setzen.
Es ist weder unsere Pflicht, noch unser Recht anderen Völkern und Kulturen unsere Kultur oder unsere Wertvorstellungen aufzuzwingen!
Denn dadurch schützen wir vielleicht ein paar Frauen, zerstören damit aber gleichzeitig die Kultur und die Wertvorstellungen der betroffenen Völker.
Wenn eine Änderung kommt, dann muss diese von "innen" kommen, auf freiwilliger Basis.

19.05.2011freddozero
... bei uns geht das in die umgekehrte Richtung, was man im Fall Strauss-Kahn sieht:
Die New Yorker Staatsanwaltschaft legt Strauss-Kahn sechs Straftaten zur Last "Sexuelle Belästigung ersten Grades", dafür drohen 25 Jahre Haft. Hinzu kommt "Versuchte Vergewaltigung ersten Grades", dafür könnten 15 Jahre verhängt werden. Ferner geht es zweimal um "sexuellen Missbrauch", "Freiheitsberaubung" und "unsittliches Berühren". Auf die angeführten Taten steht eine Maximalstrafe von mehr als 74 Jahren Gefängnis.


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