12.01.2010

Streit um "Dildopartys"

Oder: Wie die Abmahnwelle bei den Sextoys Einzug hält

Angelehnt an die legendären Tupperpartys finden seit einigen Jahren die immer beliebter werdenden Shoppingpartys für erotische Produkte in privater Atmosphäre mit Freunden und Bekannten statt. Dabei werden neueste Dildos, Erwachsenenspielzeuge für die Lust und Dessous vorgestellt und zum Kauf angeboten.

Unlängst wurde von einer Firma das Wort "Dildoparty" beim europäischen Markenamt kurz OAMI als Gemeinschaftsmarke angemeldet. Obwohl bereits eine Eintragung beim deutschen Patent- und Markenamt aufgrund fehlender Unterscheidungskraft abgelehnt wurde, ging die Anmeldung beim OAMI durch. Und weil Abmahnungen ja die neueste Goldgrube zu sein scheinen, wurde schon reichlich und finanziell nicht zu knapp abgemahnt.

Viele Anbieter solcher Partys trifft diese Abmahnung natürlich unverhofft, denn die Gemeinschaftsmarke "Dildoparty" besteht erst seit Mitte Dezember 2009.

Selbstverständlich macht sich da Unmut breit, zumal es hierbei um nichts mehr als das schnelle Geld sowie PR - wenn auch schlechte - geht. Es kommt doch recht rasch die Frage auf, wie ein so allgemeingültiger Begriff wie Dildoparty, der zurecht beim Deutschen Patent- und Markenamt abgelehnt wurde, beim Europäischen Markenamt scheinbar fraglos durchgewunken wird - und vor allem: Was sich der Abmahner wohl dabei denkt?

Quellen: shortnews.de
bdsm-freunde.de

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Kommentare


Ich kann irgendwie den Unterschied nicht nachvollziehen. In Deutschland wurde es abgelehnt. Also ist es doch für Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, oder? Ich kenn mich da nicht so mit aus, aber irgendwie ist das doch nur deswegen als Markenname eingetragen worden, um solche Abmahnungsverfahren durchsetzen zu können.
Ich finde, das sollte mal ganz stark reglementiert werden!

Ich sollte mir Dildo-Fete vorsorglich schützen lassen. *lol*

Einfach unverständlich was alles juristisch Möglich ist.

Da hat der Kläger endlich mal einen Dämpfer bekommen *aetsch*
Als ich das Unternehmen gewechselt habe, wurden mir auch wegen Nichtigkeiten rechtliche Konsequenzen angedroht *peitsche*
Wer sich mit den falschen anlegt:-)

Da wurde doch jemand wieder verklagt, aber in Hamburg hat das Gericht die Wahrheit erkannt:-)

Da ich nicht weiß, ob der Link verwendet werden darf:
geht auf die Seite Anwalt . de, dann unter rechtstipps und urheberrecht vom 15.10.2010:
Ich finde..

..es zwar auch nicht in Ordnung, aber veranstalte eben solche Partys und würd mich freuen, von Euch zu hören *zwinker*!

Liebe Grüße
Ohura
Abmahnungen generell...

... sind für mich immer nur von den Anwälten nötig, die zu schlecht sind um "normal" Geld zu verdienen.
Ich weiss, dass sogenannte "Abmahn-Anwälte" in Ihrer Branche nicht gern gesehene "Kollegen" sind.

Aber ganz blöd können sie ja nicht sein, wissen wenigstens wie sie an Geld kommen....

LG

Vielen Dank für Deine freundlichen Worte.

Erklärst Du mir den Unterschied zwischen "einer" und "d e r s e l b e n" Sache? Muß ich schreien, um es richtig auszudrücken?

Nach einer Unterlassungserklärung tut's dann weh, klar. Geschädigter kann in vielen Fällen aber jemand sein, der wegen unlauterem Wettbewerb und und und... abmahnt. Also mal den Ball schön flach halten und mit dem Anwalt des Vertrauens (hahaha, gibt's sowas?) sprechen.

Das mit dem Taxi fahren... hehehe

man kann wegen einer Sache nur einmal abgemahnt werden. D. h. der zweite, der dieselbe Sache abmahnt, geht dann meines Wissens leer aus. Wer also einen guten Anwalt hat, der ihn preiswert und rechtzeitig abmahnt .... sollte einmal mit diesem sprechen

ist gewaltiger Müll (verzeihe die harten Worte)... man kann wegen d e r s e l b e n Sache nur einmal abgemahnt werden und das auch nur von einem Geschädigten (z.B. aber durchaus von allen(!) MediaMarkt Filialen). Das macht einen gewaltigen Unterschied. Und beim zweiten Mal tuts dann umso mehr weh.

Im Übrigen, unsere Gesetze sind gut, unsere Gerichte sind auch gut... also ist es unnötig zu lamentieren. Da hält sich jemand für besonders clever, wie etwa die Abofallen oder einige andere Wegelagerer im Internet. Und dazu hat er noch nen Rechtsanwalt gefunden, der sich freiwillig prostituiert, um nicht mehr Taxi fahren zu müssen.

Geld machen die nur, weil es so viele Dumme gibt, die zahlen! Solange es keine Gesetze gibt, welche Dummheit verhindern, wird es auch solche Beutelschneider geben.

Daher die Kirche im Dorf lassen & abwarten und *kaffee* trinken
Übrigens...

man kann wegen einer Sache nur einmal abgemahnt werden. D. h. der zweite, der dieselbe Sache abmahnt, geht dann meines Wissens leer aus. Wer also einen guten Anwalt hat, der ihn preiswert und rechtzeitig abmahnt .... sollte einmal mit diesem sprechen

(Dies ist natürlich keine Rechtsbelehrung und nur Laienwissen)

Ich (er) verkaufe u.a. auch viel bei Ebay und kenne die Problematik sehr gut. Wir handeln zwar nicht mit Sexspielzeug, aber in unserer Branche ist das genau so mit den Abmahnungen. Wir haben da auch schon ein paar bekommen.
Neulich hätten wir sogar jemand gefunden den wir abmahnen könnten, aber haben das nicht gemacht! Eine freundliche Email mit der Bitte um Unterlassung, bzw. vorher bei uns um Genemigung fragen, das ganze noch etwas locker und bißchen witzig geschrieben führt auch zum Erfolg und kostet keine Seite auch nur einen Cent. Selbst wenn der es nicht unterlassen hätte würden wir nicht Abmahnen, ist uns viel zu affig sowas.
Das ist echt eine riesen Plage geworden mit diesen doofen Abmahnungen wegen jedem noch so kleinen Mist!

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