![]() | 26. März 2011 Versicherungsfrage Die Haftplicht zahlt bei grob fahrlässig verursachten Schäden. Dabei ist es komplett egal, das dies sexuell motivierte Dinge sind. Es kommt auf den Hergang und die gewollten Umstände an. Das es beim vögeln passierte, ist aber sowas von egal. Hau ich Sub, die dann aus welchem Grund auch immer behandelt werden muss, ist das Vorsatz und wird nicht bezahlt. Hau ich Sub, und werfe dabei eine Kerze um die einen Schaden verursacht, dann wird das bezahlt. Nur mal so vom Grundgedanken her. Konkrete Fragen beantworte ich gerne konkreter. |
![]() | 26. März 2011 Also, kurz gesagt: Geschieht ein nicht gewollter Unfall, dann wird's bezahlt, war es Absicht, dann nicht, kommt das so ungefähr hin? Ist aber ja eigentlich auch wurscht, denn dass die Haftpflicht SM-Spuren übernimmt, erscheint mir eh schon verdammt bizarr ... Diverse Unfälle dürften ja eh überwiegend gut getarnt werden. Wenn Sub von der Hängebondage nicht gut genug gesichert wurde, runterpurzelt und sich das Bein bricht, dann war eben im Zweifel für die Krankenkasse die berühmte Treppe schuld ... |
