![]() | 20. Dezember 2010 Bestellte Lederstiefel eine Nummer zu groß! Ich hab mir kürzlich über eine Freundin bei einem Internetanbieter Lederstiefel zum Großhandelspreis bestellt. Saugeile Teile - aber leider haben sie eine Nummer zu groß geliefert und ich kann sie wegen des Großhandelsrabattes nicht zurückgeben :(. Jetzt rutsche ich auf meinen 12 Zentimetern Absatz immer hin und her und wirke jedes Mal extrem unelegant beim Laufen - wie kann ich die Dinger richtig auspolstern? Meine dicken Wollsocken reichen gerade, damit ich nicht mehr ganz so schlimm stolpere, aber elegant gehen ist wegen dem ständigen Nachrutschen immer noch nicht drin... |
![]() | 20. Dezember 2010 Hast du sie falsch bestellt ?? Hallo Dark_Amber, so wie du schreibst sind sie falsch geliefert worden. Oder hast du sie in der falschen größe bestellt, dann hast du recht und kannst sie nicht mehr umtauschen. Wenn sie falsch geliefert sind, müßen sie Umgetausch werden, denn dann ist es deren Fehler. Gruß Klaus |
![]() | 20. Dezember 2010 ich empfehle den besuch eines schuhfachgeschäfts es gibt jede menge hilfsmittel z.b. sohlen und polsterungen sowie antirutsch, die dir bei der passform helfen könnten..... stiefel mitnehmen! viel erfolg und spaß mit den "saugeilen teilen" |
![]() | 20. Dezember 2010 Hallo Dark_Amber, so wie du schreibst sind sie falsch geliefert worden. Oder hast du sie in der falschen größe bestellt, dann hast du recht und kannst sie nicht mehr umtauschen. Wenn sie falsch geliefert sind, müßen sie Umgetausch werden, denn dann ist es deren Fehler. Gruß Klaus Der Grosshandel muss keine Ware zurücknehmen. Du verwechselst Einzelhandel und Grosshandel. |
![]() | 20. Dezember 2010 Aber Du brauchst Ware, die Du nicht bestellt hast, auch nicht zu bezahlen. Hast Du Gr 38 bestellt und es wurde Gr 39 geliefert, ist das nicht die Ware, die Du bestellt hast. Moxy |
![]() | 21. Dezember 2010 Falsch gelieferte Ware... muß immer zurückgenommen werden, oder man baucht sie eben nicht zu bezahlen. Ich bin der Meinung das es so ist, weil sonst jeder Großhändler einfach falsche Ware ausliefern könnte und der Käufer (Einzelhändler) muß immer bezahlen. Hier gilt das HGB & BGB wenn ich mich nicht irre. Grüße Klaus |
![]() | 24. Dezember 2010 Nachdem ich jetzt schon eine Sohle und zwei Paar dicke Wollsocken gekauft hatte (kann man im Winter wohl immer gebrauchen...), hat meine Freundin jetzt zum Glück noch eine Nachricht vom Versender zurückbekommen, dass die Stiefel tatsäclhich zurückkönnen. Es war ja wirklich ein Lieferfehler von denen. Jetzt bin ich ganz erleichtert - und warte schon auf die endgültige LIeferung ;). |
