Sexunfälle und die "Haftungsfrage"

09. Februar 2010
Sexunfälle und die "Haftungsfrage"

Moin...

Da kam doch gestern in einem Gespräch das Thema auf, wer haftet eigentlich bei einem Sexunfall?

Mal frei inzeniert:

Bei einer SM-Session zweier Anhänger dieser Praktiken, die sich vielleicht grad das erste Mal sehen, geht z.B. ein Peitschenhieb daneben und verletzt den Anderen ungünstig. (z.B. Auge kaputt.)

Wer haftet dafür? Wird das als fahrlässige oder sogar grob fahrlässige Körperverletzung bestraft?

Es gibt ja auch die Anhänger der Atemreduktion beim Orgasmus. Was ist, wenn dabei jemand erwürgt wird?

Ich bin ja mal gespannt, wie da die Meinungen auseinander gehen...
*g*

...und vor allem wer mir was unterstellen will. *fiesgrins*
10. Februar 2010

geht z.B. ein Peitschenhieb daneben und verletzt den Anderen ungünstig. (z.B. Auge kaputt.)

auweia....klar ist das körperverletzung.


Atemreduktion beim Orgasmus. Was ist, wenn dabei jemand erwürgt wird?


sowas ist dann eindeutig mord....und man erwürgt einen nicht einfach mal grade so.

LG die Siedler
10. Februar 2010
Einwilligung

Grundsätzlich gilt: eine wirksame Einwilligung beseitigt die Rechtswidrigkeit des Handelns und damit die Strafbarkeit. Wobei ein Auge zu verlieren sicherlich nicht eingewilligt wurde und somit schon vor Gericht landen könnte.

Todesfolge: Da gabs doch den Fall einer 19Jährigen Domina deren 49Jähriger Freier beim SM umkam und sie dann dies sogar zuerst verheimlichte und aus der Wohnung verschwand. Hierzu sagt die Polizei: „Nach den ersten Ermittlungen gehen wir derzeit von einer Körperverletzung mit Todesfolge aus“ sagte die zuständige Staatsanwältin Monika Nostadt-Ziegenberg.

Mord jedenfalls ist sowas nicht weil dies immer Vorsatz verlangt...
10. Februar 2010

Man könnte des ganze ja auch umdrehen:
Frau will ihren Mann umbringen, weiss allerdings net wie, schlägt ihm BDSM und Atemkontrolle vor und erwürgt ihn kurzerhand während er sich noch drüber freut das seine Frau nach x Jahren Ehe und 0815 Sex endlich was neues will....*grins*

Aber etz mal zum Ernst....gute Frage eigentlich! Ich hätt ja spontan gsagt die Haftpflichtversicherung*haumichwech* aber ich weiss net ob die bei Personenschäden auch aufkommt und vor allem wie begründet man sowas?
10. Februar 2010

ein Peitschenhieb daneben und verletzt den Anderen ungünstig. (z.B. Auge kaputt.)

also um mit ner peitsche so daneben zu klatschen und dem anderen das auge zu ruinieren, da muss man schon echt nen zittrigen im Arm haben...

Es gibt ja auch die Anhänger der Atemreduktion beim Orgasmus. Was ist, wenn dabei jemand erwürgt wird?

sofern man es mit den händen macht, ist es schon ein enormer kraftakt den anderen bis zum tode zu würgen. eher wird der andere ohnmächtig und da hört man doch spätestens auf und lässt locker.

allerdings gibts immer wieder vollassis die mit gürteln etc würgen. das geht absolut nicht und sollte von keinem so gehandhabt werden.

bei sm- spielen der härteren gangart ist es sinnvoll einen sklavenvertrag auzusetzen der klar regelt was erlaubt ist, was nicht und vor allem: DAS SAFEWORD (bzw Geste, Handbewegung usw).

Während einer Session fragt der Dom immer wieder mal nach, ob Buttom noch das Safeword kennt. So stellt man fest, dass der sub im rausch der session nicht das safeword vergisst und sich so nicht mehr retten kann, wenn es zuviel wird.

safewords sind keine worte wie "hör auf/ lass das/ ich kann nicht mehr". es sind wörter wie "marzipankuchen" oder sonstige worte, die bei einer schmerzhaften session nicht so einfach über die lippen gehen wie "aua!".

der dom verpflichtet sich dem sub kein bleibendes leid beizufügen und beim safeword SOFORT auszuhören bzw "softer" zu werden.

genau so lässt man den sub nicht gefesselt alleine an der wand stehen, damit er irgendwann kreislauf bekommt, umfällt und sich den schädel einschlägt.

oder man lässt niemanden alleine ans bett gefesselt und stellt kerzen daneben.

sowas fällt unter aussetzung und ist strafbar.

sollte trotzdem noch was passieren, dann kann man auf den sklavenvertrag zurückgreifen wo der sub der möglichen körperverletzung zustimmt.

allerdings müsste der notariell beglaubigt sein um im falle vor gericht eine chance zu haben nicht wg körperverletzung verurteilt zu werden.

allerdings wissen beide beteildigten vorher, das wo gehobelt wird auch späne fallen.

man benötigt sehr viel vertrauen zueinander und muss sich gut aufeinander einstellen, um den anderen nicht psychisch zu verletzen.

und wer mit einer peitsche nicht umgehen kann, der soll die zeitung oder den schlappen nehmen.

wenn jmd bei einer session verstirbt, dann muss die kripo feststellen, ob der tod auf grund der session zustande kam. ein herzinfakrt während einer session ist z.b kein todschlag, das erwürgen allerdings doch.

aber so weit darf man es nie kommen lassen.

übergeht der dom die klaren grenzen und verletzt jemanden mutwillig, dann gehört das natürlich bestraft und nicht zu knapp.
10. Februar 2010

haftpflicht kommt nicht für personenschäden auf....
10. Februar 2010

Mit dem Beitrag von Nys ist eigentlich alles gesagt ...

LG, Thova
10. Februar 2010

haftpflicht kommt nicht für personenschäden auf....

Doch, an sich schon. Nicht aber bei Vorsatz!

Mich interessiert nun eigentlich ob so ein "Sklavenvertrag" wie Nys ihn angesprochen hat tatsächlich etwas kippt.
10. Februar 2010

Wie ein Vorredner schon geschrieben kommt es auf die Einwilligung ein. Unser Prof meinte dazu auch, dass die Gerichte bei sowas auch recht "offen und tolerant" seien.
10. Februar 2010

Der TO hat über die Haftung nachgefragt, wer mit "Mord", "Aussetzung" oder "Körperverletzung" antwortet, befindet sich im Strafrecht...

Haften musst Du nach dem Zivilrecht idR., wenn du eine Verletzung verschuldest.

Bei BDSM kannst du sehr gut eine Parallele zum Sport ziehen: Wer sich in einem sportlichen Boxkampf eine gebrochene Nase holt, oder wem die Beine beim Fußball weggegrätscht werden, bekommt nichts. Mit Teilnahme an einer solchen Veranstaltung willigt man konkludent in eine mögliche Körperverletzung ein.

Es liegt hingegen keine Einwilligung in grobe, den üblichen Sorgfaltspflichten erheblich verletzende Verstöße vor. Z.B., wenn ein Boxer regelwidrig mit dem Ellbogen zuschlägt oder bewußt einen Tiefschlag ausführt.

Hier macht sich der jeweilige Verursacher schadenersatzpflichtig (er haftet).

Ähnlich würde ich es auch meim BDSM sehen: Peitscht man jemanden aus und durch einen unglücklichen Umstand (ausrutschen etc.) schlägt man in das Auge, ist das schlicht und ergreifend Pech.

Schlägt der Dom hingegen z.B. in das Gesicht (aus welchem Grunde auch immer) wäre dies für mich grob fahrlässig und er müsste für die Verletzung des Auges haften.

Atemreduktionsspiele sind meines Erachtens per se schon für einen Laien nicht hinreichend kontrollierbar und abstrakt gefährlich. Hier muss immer mit einer Haftung gerechnet werden.

Eine andere Frage ist es, wenn eine Person explizit in eine weitergehende Körperverletzung einwilligen will (z.B. Cutting). Auch hier gibt es Grenzen der Privatautonomie.

Ebenfalls ist es eine andere Frage, wie eine solche Tat strafrechtlich zu würdigen ist.
10. Februar 2010

wie ich schon schrieb, sofern der sklavenvertrag notariell beglaubigt ist UND er wirklich stichfest formuliert ist.

die formulierung "ich darf dem sklaven weh tun" reicht da nicht aus.

am besten schützt man sich, indem man es einfach nicht übertreibt und das gehirn eingeschaltet lässt.
10. Februar 2010

Atemreduktion beim Orgasmus. Was ist, wenn dabei jemand erwürgt wird?
sowas ist dann eindeutig mord.
Nicht mal Totschlag, sondern Körperverletzung mit Todesfolge. Mord bedingt eine vorhergehende Planung, die den Tod des Opfers zum Ziel hat. Totschlag wäre ein Tötungsdelikt aus dem Affekt heraus, also ohne vorhergehende Planung. Beispiel: Du erwischst deinen Partner "in flagranti", zufälligerweise siehst du das Messer neben der Obstschale liegen und vor lauter Wut und Enttäuschung ... Körperverletzung mit Todesfolge ist dann alles, bei dem der Tod des Opfers nicht beabsichtigtes Ziel ist. Also z.B. tödlicher Verkehrsunfall (aber jetzt nicht, wenn du deine Frau über den Haufen fährst, um der teuren Scheidung zu entgehen!).
10. Februar 2010

@Nys

Woher nimmst du dein Wissen darueber, dass er notariell beglaubigt sein muss? Das geht auch muendlich.

Z.B. beim Friseur, wenn er glaubhaft versichern kann, dass du dir die Haare von ihm hast schneiden lassen wollen, wuerde ein Strafverfahren wegen Koerperverletzung (dazu zaehlt Haare Abschneiden auch) gegen ihn eingestellt werden. Und beim Friseur gibt es in 99% der Faelle nur die muendiche Einverstaendnis. Oder laesst sich das dein Friseur vom Notar beglaubigen? Oder dein Arzt, wenn er dich mit einer Nadel verletzt, um Blut abzunehmen/etwas zu spritzen?
10. Februar 2010

Woher nimmst du dein Wissen darueber, dass er notariell beglaubigt sein muss? Das geht auch muendlich.
Es geht, wie du schon schriebst um das "glaubhaft versichern". Beim Friseur ist es recht eindeutig, dass ich die Haare geschnitten haben will, wenn ich sie mir vorher waschen lasse und mich dann im Frisierstuhl niederlasse. Dazu braucht es im Zweifelsfall noch nicht mal was mündliches, es reicht das entsprechende Handeln.

Wenn ich jetzt aber meine Frau in einer SM-Session mit der Reitpeitsche grün und blau vermöbel und sie anschließend zur Polizei geht und mich wegen häuslicher Gewalt anzeigt, wird es doch etwas schwieriger, glaubhaft nachzuweisen, dass sie das ja so wollte.
10. Februar 2010

Woher nimmst du dein Wissen darueber, dass er notariell beglaubigt sein muss? Das geht auch muendlich.

also der frisör ist ein dienstleister. die sind dagegen versichert wenn sie dir die haare versauen. würdest du keinen haarschnitt wollen, würdest du den salon nicht betreten.

beim arzt ist es so, dass du die spielregeln des arztes befolgst wenn du den behandlungsvertrag unterschrieben hast (bei krankenhaus- einweisung) oder halt das stillschweigende einvernehmen wenn der arzt blutabnehmen möchte und der patient den arm hinhält, dann willigt er schweigend ein.

aber beide fälle haben keine körperverletzung als ziel!

wenn die haare scheisse aussehen, dann zahlste die frisur nicht. wenn der arzt dir ne aterie punktiert, dann ist das eine mögliche komplikation der du zugestimmt hast, somal dich dein arzt vorher aufgeklärt hat, dass bei einer blutentnahme eine reihe an komplikationen auftreten können...


wenn ich aber jmd vorsätzlich verletze- also peitschenhiebe, würgen, beissen usw, dann handel ich ja mit dem ziel dem sklaven weh zu tun und in seine körperliche unversehrheit einzugreifen.

und was der eine als fest ansieht ist bei dem anderen noch zu lasch und umgekehrt.

natürlich ist keiner verpflichtet sklavenverträge auf zusetzen. man kann auch einfach dem anderen vertrauen und wenn dann ins auge geht, dann hat man halt pech gehabt.

ich habe in meinem vertrag damals aufgenommen, dass sub keine bleibenden schäden zugefügt bekommt und ich für sein physisches und psychisches wohl zuständig bin.

da ich aber keine extremen züchtigen vorgenommen habe, beliesen wir es mit den beiden unterschriften.

der TE fragt hier aber nach extremen verletzungen, nicht nach nem blauen fleck, den nie jmd anklagen würde.

aber jede noch so gute beziehung kann in die grütze gehen und wenn es dann hart au hart kommt und die sklavin dem dom vorwirft sie vergewaltigt zu haben, sie geprügelt und misshandelt zu haben, dann wird da kein dom vor gericht mit der aussage: "sie wollte es doch so" durchkommen.

Mehr zu Sexunfälle und die "Haftungsfrage"

  • Das erste mal SM

    Ich war gestern in einem SM Studio in Stuttgart. Es war das erste mal das ich ueberhaupt etwas mit SM zutun gehabt habe!
  • Das erste mal in SM/BDSM kommen

    Ich hoffe, das trifft das was ich meine. Also. ich habe nur ganz winzig kleine Erfahrungen mit SM/BDSM gemacht.
  • das erste mal...sm-party

    Morgen gehe ich zum ersten mal auf einen 'sm-lastigen' event, eine party. und zwar alleine.
  • Erste Erfahrungen im SM Club?

    Erstmal ein Frohes Neues Jahr. Wir spielen seit längerer Zeit mit dem Gedanken mal einen SM Club zu besuchen.

Interessante Gruppen zum Thema

  • Sexuelle Störungen

    Sexuelle Störungen

    Was ist, wenn Sex zum Albtraum wird? Betroffene können den Sex einfach nicht genießen ...
  • Gruppensex

    Gruppensex

    Schwerpunkt unserer Gruppe soll es sein, sich real zu treffen, um das wilde Durcheinander auszuleben.
  • Casual Sex/Freundschaft +

    Casual Sex/Freundschaft +

    Diese Gruppe ist für alle die Casual Sex und (oder) Freundschaft mit gewissen Extras suchen oder pflegen.
  • Neu hier? Kein Problem!