![]() | 24. Januar 2010 Der Verkauf bzw. Kauf von Kunst Immer wieder taucht auch hier im Joyclub die Frage nach Preisen für hier gezeigte oder nach individuellen Kundenwünschen angefertigten Kunstwerken auf, doch wie ermittelt man den Wert z.B. eines Bildes? Bei Verkauf seiner eigenen Werke ist ein Künstler auf dieselben Marketinginstrumente angewiesen wie jeder andere Güter oder Dienstleistungen schaffender Anbieter. Aus diesem Grund lohnt es sich bevor man etwas kauft oder verkauft, sich ein wenig Gedanken darüber zu machen. Über die Produktgestaltung Bei der Produktgestaltung geht es nicht um den künstlerischen Inhalt, sondern um den Zustand in dem das Werk verkauft wird. Auf jeden Fall sollte es sich immer um ein Komplettprodukt handeln, also um ein fertiges Produkt. Wenn also der Künstler der Meinung ist, dass wenn Bild einen bestimmten Rahmen benötigt, dann ist dieser mitzuliefern und das Bild auch nur in diesem Rahmen zu präsentieren. Niemand würde einen Schuh ohne Sohle oder ein Buch nur mit der Hälfte der Buchstaben erwerben. Oft werden jedoch halbfertige Produkte verkauft und so kauft der Kunstliebhaber eher das Problem sich mit einem Rahmenhändler zu unterhalten welches wohl der passende Rahmen wäre, als die Freude am Kunstwerk, welches sofort an seiner Wand erstrahlt. Wenn ihr schon einmal die riesen Auswahl an Rahmen-Muster-Winkeln gesehen habt, dann könnt ihr euch vorstellen, wie mühsam es ist, anhand von 20x20cm großen Holzstücken die Wirkung des Rahmens in einem Wohnzimmer abzuschätzen. Zu einer annehmbaren Produktgestaltung gehört außerdem eine fest mit dem Werk verbundene Kennzeichnung. Meist ist diese direkt auf die Rückseite eines Bildes angebracht und enthält Bildtitel, den lesbaren Namen des Künstlers, Herstellungsdatum, eventuell noch Größe, Technik, Werksnummer und wenn nicht schon auf der Vorderseite, die Signatur. Alle diese Angaben sollten nicht auf einem Klebezettel stehen, sondern direkt auf den Malgrund. Nur so können die im Urhebergesetz gewährten Rechte auch geltend gemacht werden. Zu diesen Rechten gehöret die Namensnennung bei Publikationen und Veröffentlichungen und auch Nutzungs- und Folgerechtsgebühren. Wenn bei einer Veröffentlichung der Name nicht feststellbar ist, dann ist es schwer diesen zu nennen. Über die Preisgestaltung Es passiert immer wieder, dass mich auch hier im Joyclub und anderswo, andere Künstler anschreiben um nachzufragen was ich für Preise habe um sich dann mit ihrer Preisgestaltung der meinen anzupassen. Dieses Vorgehen kann betriebswirtschaftlich nicht gesund sein, auch die Aussage: „Mein Meter Farbe ist genauso gut wie jeder andere.“ Kann nicht verkaufsfördernd wirken, oder Vertrauen beim Kunden wecken. Auch die Preisgestaltung über „Höhe + Breite x Preisfaktor“ ist nicht tatsächlich sinnvoll, da es fraglich ist wie sich der Preisfaktor zusammensetzt, ob dieser betriebswirtschaftlich kalkuliert oder nur anhand von Vergleichen mit anderen Werken abgekupfert ist. Eine sinnvolle Preisgestaltung ist die Handwerkerkalkulation. Materialkosten + Arbeitszeit x Stundenlohn + Betriebskostenumlage (Betriebskosten / verkaufte Werke) + Künstlerhonorarzuschlag (z.B. 25, 50 oder 100% je nach Marktwert) + Verkaufsbeteiligungen bei Ausstellungen oder Galeriepreisen = Nettobetrag + 7% Mwst =Endbetrag Werden die Werke nicht verkauft, so hat man beim Stundenlohn (z.B. 15€ statt 150€) und beim Künstlerhonorarzuschlag (z.B. 25 statt 250%) noch Spielraum. Werden die Bilder einem aus der Hand gerissen, dann sollte man sich auch nicht scheuen den Preis nach oben zu korrigieren. Mit dem Wert eines Bildes steigt auch der Stolz des Besitzers. Um den eigenen Marktwert zu bestimmen und seine Kunden besser kennen zu lernen sind Auktionen alleine oder zusammen mit anderen Künstlern im Zuge von Ausstellungen ein gutes Mittel. Dieses bedeutet Arbeit aber es lohnt sich. Ich hoffe ich konnte euch ein wenig „Insiderwissen“ nahe bringen LG Brian |
