Ich sehe grundsätzlich einen großen Unterschied darin, ob man eingangs getroffene Absprachen auf einmal nicht mehr so will oder ob das Thema nie zur Sprache gekommen war – ganz egal, um welche Form des "Fremdsex" es geht.
Dabei sehe ich eine Vereinbarung, die Fremdsex grundsätzlich ermöglicht, als Option und nicht als Muss. Sprich, wenn ich kein Bedürfnis danach habe, das auszunutzen, weil mir mein Partner reicht, dann vergebe ich mir nichts. Umgekehrt würde ich so lange dazu stehen, was ich ihm ursprünglich zugestanden habe, wie ich kein ernsthaftes Problem damit habe.
Um einmal getroffene (oder auch implizite) Absprachen zu ändern, sind ausführliche Gespräche nötig. Im Fall des TE ist mir nicht klar, inwieweit seine Partnerin das Swingen bei ihm problematisiert und inwieweit sie lediglich zum Ausdruck bringt, dass sie selbst momentan kein Bedürfnis danach verspürt. Wenn es für sie OK ist, dass er weiter Swingen geht, wären ja möglicherweise Alleingänge von ihm eine Option. Wenn sie hingegen entgegen der ursprünglichen Abmachung es plötzlich auch ihm "verbieten" möchte, stellt das natürlich in gewisser Weise das Fundament der Beziehung in Frage.
Ich selbst würde keine Beziehung mehr unter der Voraussetzung eingehen, dass ich nun für immer sexuell exklusiv und monogam lebe. Allerdings habe ich in einer Beziehung kein Problem damit, die Option vor allem anfangs auf Eis zu legen, und wenn mir an meinem Partner gelegen ist, bin ich auch bereit, seinen Wünschen und Vorstellungen sehr weit entgegenzukommen. Es läuft halt mal wieder auf ein Abwägen der Prioritäten hinaus.