![]() | 15. August 2008 @Jormungand ...was du zuhause tust ist egal, ich glaube mich erinnern zu können einmal gelesen zu haben, daß das auch für deinen Garten gilt. So ganz stimmt das nicht. Wenn sich jemand nackt auf seinem Grundstück aufhält, welches einsehbar ist, dann kann es durchaus zu einer Anzeige kommen, wenn sich ein Nachbar "gestört" fühlt. Im Forum hier hat es bereits vor einiger Zeit hierzu einen Thread gegeben. Ggf. einfach mal die Suchfunktion benutzen. Erotische Grüße Hannelore und Peter |
![]() | 15. August 2008 Ich schrieb ja "ich glaube"... pehabi ...ich war mir wie gesagt nicht mehr ganz sicher...und da wo ich nackt bin ist es eh immer illegal, von daher...wobei ich denke, daß im Falle einer nachbarschaftlichen Übereinkunft vor der Anzeige das kurze Gespräch am Gartenzaun stattfinden sollte beziehungsweise würde...@Jormungand ...was du zuhause tust ist egal, ich glaube mich erinnern zu können einmal gelesen zu haben, daß das auch für deinen Garten gilt. So ganz stimmt das nicht.Wenn sich jemand nackt auf seinem Grundstück aufhält, welches einsehbar ist, dann kann es durchaus zu einer Anzeige kommen, wenn sich ein Nachbar "gestört" fühlt. Im Forum hier hat es bereits vor einiger Zeit hierzu einen Thread gegeben. Ggf. einfach mal die Suchfunktion benutzen. Erotische Grüße Hannelore und Peter |
![]() | 16. August 2008 ...wobei ich denke, daß im Falle einer nachbarschaftlichen Übereinkunft vor der Anzeige das kurze Gespräch am Gartenzaun stattfinden sollte beziehungsweise würde... Naja das kommt auf den Nachbar an Darüber gefragt habe ich nicht, weil ich in meinem Garten nackt rumlaufen will, sondern... Naja wegen der Stellen, wo ich meine z.B. hier im Profil präsentierten Bilder mache LG, Alex |
![]() | 16. August 2008 Nun mal langsam Und wenn dafür schon ein Jahr Knast droht Das Jahr gibt es bei hartnäckigen Wiederholungstätern, die nicht einsehen wollen, dass es sich nicht gehört, im Stadtpark vor irgendwelchen Leuten auf dem Weg aufzutauchen und sich einen runterzuholen.Jemand, der einfach so und noch dazu auf seinem Privatgrund nackt ist, hat definitiv keine Haftstrafe zu befürchten, egal wie daneben der Nachbar ist. … dass es trotzdem sinnvoll ist, mit dem Nachbarn zu reden, und zwar idealerweise vorher, sollte aber auch allen klar sein. |
![]() | 16. August 2008 § 183 Exhibitionistische Handlungen (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Naja ich weiss nicht, da steht ja nichts von Wiederholung und so... Warscheinlich ist es also davon abhängig, wie belästigt sich die belästigte Person zeigt, und ob der Richter nicht zufällig mal selber in oder außer seinem Garten seinen Genitalien etwas frische Luft gönnt |
![]() | 16. August 2008 So siehts nämlich aus... cialex2002 § 183 Exhibitionistische Handlungen (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Naja ich weiss nicht, da steht ja nichts von Wiederholung und so... Warscheinlich ist es also davon abhängig, wie belästigt sich die belästigte Person zeigt smurf ...ich denke dieses Jahr Haft trifft eher Exhis, die schon "bekannt" sind, öfter "auffällig wurden"...Nun mal langsam Das Jahr gibt es bei hartnäckigen Wiederholungstätern, die nicht einsehen wollen, dass es sich nicht gehört, im Stadtpark vor irgendwelchen Leuten auf dem Weg aufzutauchen und sich einen runterzuholen. |
![]() | 16. August 2008 Gut zu wissen LG, Alex |
![]() | 16. August 2008 ...und ich verstehe so langsam, was man hier mit Exhibitionismus meint. Ein Paar Mädels haben mir von sowas schon erzählt. Also wenn ich einfach nur nackt bin, auch wenn im Stadtpark, und ziehe mich zurück, wenn mich jemand sieht und verfolge sie/ihn nicht, habe ich nichts schlimmes zu befürchten, stimmt? |
![]() | 16. August 2008 @smurf Jemand, der einfach so und noch dazu auf seinem Privatgrund nackt ist, hat definitiv keine Haftstrafe zu befürchten, egal wie daneben der Nachbar ist. Sorry, aber hie irrt sich der Schreiber gewaltig. Wie schon zuvor von anderen Usern geschrieben, kann ... es kommt auf die Umstände / Nachbarn an. Und wenn einer zufällig über den Zaun schaut. Lieber etwas vorsichtig sein und für Blickschutz sorgen. Wohl dem, der ein uneinsehbares Grundstück hat. Aber mal ehrlich, reizt nicht gerade das Verbotene ? Erotische Grüße Hannelore und Peter |
![]() | 16. August 2008 Schwierig zu beantworten... ...wenn dich niemand dabei sieht, wenn sich niemand dadurch belästigt fühlt und es zur Anzeige bringt, dürfte da im Prinzip nichts von kommen. Das Problem dabei ist, daß man nicht immer alle Richtungen im Auge behalten kann, um früh genug auf eventuell vorbeikommende Personen zu reagieren. Jemand (wie ich), der darauf aus ist so gesehen zu werden ist das egal, jemand (wie du), der so etwas eigentlich vermeiden will wohl eher nicht. @ pehabi: pehabi ...ich schließe daraus, daß ihr ein ebensolches Grundstück besitzt undWohl dem, der ein uneinsehbares Grundstück hat. die tollsten Dinge dort veranstaltet... |
![]() | 18. August 2008 Jemand, der einfach so und noch dazu auf seinem Privatgrund nackt ist, hat definitiv keine Haftstrafe zu befürchten, egal wie daneben der Nachbar ist. Sorry, aber hier irrt sich der Schreiber gewaltig.Inwiefern? Mir ist kein einigermaßen aktuelles Urteil bekannt, dass jemand allein wegen "normalem" Nacktsein auf seinem Grundstück (d.h. nicht an der Grundstücksgrenze stehen und ...) zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. (Nein, auch nicht auf Bewährung. Und: Urteile älter als 35 Jahre zählen nicht, aus naheliegenden Gründen.) Wenn du etwas Gegenteiliges weißt, lass es uns wissen, aber bitte mit Verweis auf das Urteil. Andernfalls darf ich dich bitten, das mit dem "gewaltigen Irrtum" zurückzunehmen. Danke. |
